Scheidungsklage meines Partner, Teil 2

Enii
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Scheidungsklage meines Partner, Teil 2

Beitrag von Enii »

Hallo zusammen

Ich denke, die meisten von euch kennen meine Situation…

In der Zwischenzeit hat sich folgendes getan (oder eben nicht getan):
Die Scheidungsklage wurde vor ein paar Monaten sistiert (= unterbrochen), weil die Ex meines Partners ihn doch tatsächlich dazu gebracht hatte, dies zu tun. Sie jammerte ihm vor, dass sie schon sooo viel Geld für die Anwältin ausgegeben hat und sie deshalb die Scheidung so schnell wie möglich durchziehen möchte. Zudem hätte sie keine Energie mehr auf diesen Scheidungskampf und sei absolut für einen Vergleich bereit (was unser Anwalt diesen Sommer ja eigentlich schon getan hat). Wäre ja eigentlich toll, wenn sie dann nicht verlangte, dass das Klageverfahren unterbrochen werden soll, damit sie genügend Zeit für die Erstellung eines Vergleiches hat. Sie meinte, sie würde nicht mehr als den heutigen Betrag von 5'000 verlangen. Und mein Partner ist tatsächlich darauf eingegangen! Hat den Anwalt informiert, dass die Ex zu einem Vergleich bereits sei und dass man ihr Glauben schenken darf. Für meinen Partner stand und steht fest, dass er ihr weiterhin die 5'000 bezahlen muss, so dass aus seiner Sicht überhaupt nichts gegen einen Vergleich stehen würde. Nur verlangt er natürlich, dass sie in 2 Jahren (wenn der Kleine 10 Jahre alt wird) eine 50%-Erwerbstätigkeit aufnimmt und dass dann 6 Jahre später (wenn der Kleine 16 ist) der nacheheliche Ehegattenunterhalt verfällt.
Nun ja, ihr chönnt euch vorstellen, was herausgekommen ist: Erst benötigtie die Ex mehrere (!) Wochen, bis sie ihre Forderungen zusammengestellt hatte, dann benötigte ihre Anwältin ebenfalls nochmals einige Wochen (!), bis sie das Ganze unserem Anwalt weitergeleitet hatte. Nun, was soll ich sagen. Ihre Forderungen waren genau die gleichen, wie sie schon in der Klageantwort angebracht hatte. Gar keine Erwerbstätigkeit bis der Kleine 13 Jahre alt. Danach kann sie 50% arbeiten gehen, was ihr 1'500 monatlich einbringen würde (als Bankfachfrau mit eidg. Fachausweis; diese Summe ist absolut lächerlich!). Erst wenn der Kleine dann 20 ist, könne sie selber für ihren Unterhalt aufkommen. Würde bedeuten, dass sie nun in den nächsten 5 Jahre 5'400 verlangt und danach sinds eben nochmals 7 Jahre lang 4'500 (ihr Existenzminimum erhöht sich natürlich auch, wenn sie einer Arbeit nachgeht). Ich glaube, ich muss dazu nicht sagen, dass dies unmöglich ist, zumal es nicht der Rechtssprechung entspricht. Unser Anwalt hat dann wiederum ca. 1 Monat benötigt, um einen normalen Vergleich zu erstellen und hat diesen der Gegenpartei zugestellt, mit der Mitteilung, das es sich um einen rechtsüblichen Vergleich handelt und dass die Ex doch auch einen Vergleich anstreben wollte, weshalb es nicht klar sei, dass sie mit solchen Forderungen auftritt. Zudem erwähnte er gleich, dass sich das Existenzminimum meines Partners ab nächstem April erhöhen wird, weil er nochmals Vater wird. Und dass es deshalb unmöglich ist, der Forderung nach einem Kinderunterhalt von 1'200 nachzugeben, da alle Kinder ja gleich behandelt werden müssen. So sind bei 4 Kindern ein Unterhalt von 750 anzusetzen. Ihr glaubt nicht, was dann gekommen ist. Ein Schreiben der Anwältin, in dem wortwörtlich erwähnt wird, dass ihre Mandantin unter gar keinen Umständen bereit ist, den Unterhalt für dieses neue Kind in die Existenzberechnung meines Partners geschweige denn in die Berücksichtigung der Festsetzung der Kinderunterhalte einzubeziehen, da es sich ja um ein ungeborenes Kind handelt und es also als nicht definitiv zu betrachten ist, da noch vieles passieren kann. Ich glaubt nicht, wie sehr mich diese Aussage getroffen hat! Ich meine, wünscht sich die Ex tatsächlich, dass unserem Kind etwas zustösst und dass es nie geboren wird?! Das allerschlimmste ist einfach, dass die Ex gläubige Katholikin ist, was so ziemlich im Widerspruch mit ihrer Geldgier steht. Aber dass sie dann auch noch so weit geht und einen solchen Hass auf ein ungeborenes, unschuldiges Kind ausübt, erschüttert mich zutifft. Und nein, ich akzeptiere keine Hinweise, dass es ja ein Schreiben der Anwältin und nicht von der Ex selber gewesen sei, denn 1. schrieb die Anwältin ganz klar, dass die Mandantin das niemals akzeptieren wird und 2. geht sämtliche Korrespondenz an die Gegenpartei nur heraus, wenn sie vom Klienten abgesegnet wurde. Abgesehen davon ist ihre Anwältin selber Mutter von kleinen Kindern, deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie so absolut gefühlskalt sein soll.
Letztes Jahr zu Weihnachten schrieb die Ex meinem Partner ein Mail und teilte ihm mit, dass sie für ihn beten würde, resp. dafür, dass er mich endlich verlässt und sein eigenes Leben lebt. Wie gesagt, da sie gläubig ist, weiss ich auch, dass sie es ernst meinte. Aber es störrte mich nicht, im Gegenteil, meinen Partner und mich hat es sowas von amüsiert. Nun ist es aber etwas anderes. Mein Kind, welches sich noch im Mutterleib befindet, wird dermassen verwünscht und gehasst.

Nun ja, so musste unser Anwalt die Sistierung also rückgängig machen, womit ca. ein halbes Jahr verloren gegangen ist, vor allem, weil das Klageverfahren erst wieder Mitte oder sogar Ende Januar aufgenommen wird.

Ganz ehrlich, dieser Umstand, dass er sich von ihr dermassen manipulieren liess, hätte uns beinahe unsere Beziehung gekostet, denn ich hatte ihn angefleht, sich nicht darauf einzulassen… Er ist sonst wirklich nicht so, sondern kann sich ihr gegenüber schon auch behaupten und hat schon so einiges durchgesetzt, was ihr so ganz und gar nicht passte, was sie aber nicht ändern kann (beispielsweise holen wir die Kinder nur noch zu fixen Zeiten ab und halten uns ohne Ausnahmen an ein regelmässiges zweiwöchentliches Besuchsrecht ohne jegliche Änderungen). Umgekehrt macht sie es natürlich auch so, gegen gewisse Dinge kommen wir nun mal nicht an, da das "Recht" auf ihrer Seite steht.

In Anbetracht dessen, dass ich schwanger bin und es sich doch eigentlich um die schönste Zeit meines Lebens handeln sollte, macht mir die ganze Situation halt doch erheblich zu schaffen. Vor allem die Aussage der Ex, das Kind sei noch lange nicht als definitiv zu betrachen, drängt mir doch die Tränen in die Augen.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Enii

Bezüglich Anwalt: das ist oft warme Luft. Der Richter entscheidet, und dieser wird alle Kinder gleichstellen.

Die Gerichtspraxis ist auch, dass mit Alter 16 des Kindes, der Frau einen Vollzeitlohn angerechnet wird. Davor wird ihr bestimmt ein Teilzeitpensum angerechnet. Du kannst davon ausgehen, dass bei ihr dies auch der Fall sein wird. Wie ich lese, hat sie eine gute Ausbildung genossen.
Ich denke es macht Sinn, erst zu scheiden, wenn euer Kind da ist, dann nochmals alles berechnen und dann scheiden.

Zur Aussage der Ex wegen deinem Kind: rechts rein, links wieder raus.
Freue dich auf euer Kind und geniesse die Schwangerschaft. Lass dich von solch primitiven Aussagen ja nicht den Tag verderben.
Ihre Aussagen sollen dich nicht interessieren.

Dein Mann soll sich nur noch beschränkt mit ihr kommunizieren, am besten schriftlich und nur wenn es um die gemeinsamen Kinder geht.
Alles andere ist nicht nötig.

Ich weiss, dass es nicht einfach ist, und sicher auch eine Uebungssache.

Wünsch dir alles Gute
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Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo tarzan

Was wir mit Sicherheit wissen ist wirklich, ist dass der Unterhalt für unser Kind vor Gericht dem Existenzminimum meines Partners zugerechnet wird. Genauso wie der Kinderunterhalt für alle 4 Kinder gleich hoch sein wird. Es ist uns schon klar, dass die Ex dagegen nie und nimmer was ausrichten kann. Aber genau das ist doch das Tragische an der ganzen Sache. Die Ex wird mit absoluter Bestimmtheit von der Anwältin darüber informiert worden sein, dass vor Gericht alle Kinder gleichgestellt werden. Deshalb ist es also auch nur umso unlogischer, wieso sie sich dageben wehr. Resp. es sind ja zwei Sachen, 1. will sie eben diese Tatsache mit den Kind nicht akzeptieren und 2. will sie ganz unabhängig davon an ihren unmöglichen Forderungen festhalten. Und mir ist schon klar, je länger sie die Scheidung herauszögert umso mehr Geld erhält sie (wird der neue Kinderunterhalt meinem Partner angerechnet, wird sie keine 5000 mehr erhalten; hinzu kommt monatlich eine ziemlich grosse Summe, die in seine PK fliesst).

Wir wissen, dass die übliche Rechtssprechung vorsieht, dass eine Frau 50% arbeiten gehen muss, sobald das jüngste Kind 10 Jahre alt ist und danach 100% ab 16 Jahren. Aber eben, dies entspricht ja nicht dem Gesetz sondern nur der Rechtssprechung! Das bedeutet also, dass jeder Richter trotzdem dagegen entscheiden darf, wobei eigentlich nie gegen sondern für die Frau entschieden wird. So sagt der Anwalt meinem Partner jedes Mal, er müsse damit rechnen, dass er ihr effektiv Ehegattenunterhalt bezahlen muss, bis der Kleine 20 sei. Das sei bei einer Ehedauer von 10 Jahren und 3 Kindern gar nicht so unüblich. Und die Gegenseite behart weiter darauf, dass die Ex überhaupt erst arbeiten gehen muss, wenn der Kleine 13 ist, weil es anscheinend einige Bundesgerichtsurteile (= Präjudizien) gibt, die aufgrund dessen ausgesprochen wurden, da 3 oder mehr Kinder vorhanden waren und man es deshalb der Mutter nicht zumuten konnte, überhaupt einer geringen Arbeit nachzugehen. Gemäss Anwalt müssen wir auch hier damit rechnen, dass zu ihren Gunsten entschieden wird. Rechtssprechung ist nicht gleich einem niedergeschriebenen Gesetz und der Richter kann dies effektiv in seinem Ermessen entscheiden!
Obwohl ich ganz ehrlich sagen muss, es würde mich wirklich interessieren, ob es tatsächlich solche Fälle gibt, wo die Frau effektiv so lange Zeit nicht arbeiten gehen musste. Kennt jemand solche Fälle?

Ansonsten ist es so, dass unser Kind Anfangs April auf die Welt kommt. Da ein Urteil nie und nimmer vorher gesprochen wird (der Anwalt rechnet mindestens nochmals mit einem weiteren Jahr; 2 sind ja schon vergangen), wird mein Partner ab da also massiv unter seinem Existenzminimum leben, vor allem weil sich andere Positionen auch noch erhöht haben. Das finde ich das tragische. Der Mann hat ein Recht auf sein Existenzminimum, aber der Anwalt meint, das bringe man sowieso nur ebenfalls mittels Klage durch, deshalb wird es gleich mit der Scheidungsklage verbunden. Wir müssen aber nicht warten, bis das Kind da ist, sondern werden das ganze gleich im Januar einklagen, die Vaterschaftsanerkennung ist ja schon vorhanden und natürlich wird im Klageschreiben erwähnt, dass es erst ab April soweit ist, obwohl wir alle wissen, dass wir von Glück sprechen können, wenn der Richter das Schreiben überhaupt einmal vor April durchliest geschweige denn die Frist (und Verlängerungsmöglichkeiten), welche der Gegenpartei zur Stellungnahme angesetzt wird.
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Arabella
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Beitrag von Arabella »

Liebe Enii,

Es tut schon weh, wenn sich jemand so über ein ungeborenes Kind äussert. Ich verstehe dich. Und in der Schwangerschaft ist man besonders sensibel.

Wäre es nicht möglich, dass dein Partner dich vor solchen Details verschont? Einfach um dich zu schützen. Es gehört - leider - zu den Auseinandersetzungen vor Gericht, dass von jeder Seite aus scharf geschossen wird. Du brauchst, das ja nicht zu wissen.

Wäre es für euch nicht das Beste, im Moment noch diese horrenden Beiträge an die Ex zu bezahlen und geduldig darauf zu warten, dass das Gericht einen kinderfreundlichen Beschluss fasst, der dann von Dauer ist? Meiner Erfahrung nach urteilen Gerichte Männern gegenüber milder, wenn diese wieder Kinder haben....

Dieser Vergleich, zu dem die Ex bereit war, wurde offensichtlich von ihrer Anwältin vereitelt. Sie hat der Ex eingeredet, sie käme besser weg, wenn sie mehr fordert. Besser weg kommt vor allem die Anwältin, die so natürlich viel mehr verdient....

Freu dich auf dein Kind. Wir alle hier freuen uns mit dir mit!

Arabella

P.S. Ich lese gerne auch lange Beiträge. Es wäre jedoch zum Lesen angenehmer, wenn du zwischendurch Abschnitte machen würdest. Merci!
Habe fünf Kinder im Alter von 19,17,15,13 und 11. Die drei Grossen sind von meinem Mann aus erster Ehe. Die beiden Kleinen sind Gemeinsame. (Fast) alle leben seit über 10 Jahren bei uns - und das find ich toll!
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Enii
Schwieriger Fall.
Das Existenzminimum für euch als Familie muss gewährt werden.
Ich kann mir auch vorstellen, dass wenn ein Richter sieht, dass der Mann wieder eine Familie gegründet hat, etwas milder urteilt.
Das sie bis 20 Unterhalt bekommen soll, finde ich etwas komisch.
man ist seit langem mit 18 volljährig, spätestens dann wird keinen
Ehegattenunterhalt mehr gesprochen.
Soweit ich weiss, sind die Gerichte daran interessiert, dass die Frauen sich selbst versorgen, vorallem dann, wenn die Ausbildung und Alter nicht dagegen spricht.
Ich denke ein Richter wird so ein Mittelmass anlegen. Zudem ist es üblich, dass die Frauenalimenten reduziert werden, desto älter das/die Kinder sind.

Eine Freundin von mir hat 2 kleine Kinder, ihr Mann hat aus erster Ehe nochmals 2 etwas grössere Kinder. Sie haben erfolgreich geklagt, als sie das 1 Kind bekam, die Alimenten wurden angepasst, soweit ich weiss, die Kinder- und die Frauenalimenten.
Sie selbst muss arbeiten gehen trotz 2 kleinen Kinder, 1 davon ein Baby.
Sie arbeitet mehr wie die Mutter der Kinder von ihrem Mann, obwohl die Kinder schon lange zur Schule gehen.

Die Scheidung würde ich sobald als möglich über die Bühne bringen, dann kehrt bei euch hoffentlich Ruhe ins Haus.

Das beste was euch passieren kann, ist, dass die Ex wieder heiratet, dann fallen die Frauenalimenten per Dato Hochzeit ganz weg für immer und ewig.
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Beitrag von Enii »

Arabella, das mit den Absätzen werde ich mir merken :D

Tarzan, ja, auch ich werde einiges mehr arbeiten als die Ex. Geht ja gar nicht anders. Eben, mein Partner lebt momentan am Existenzminimum, wenn das Kind da ist wird er einiges drunter sein, so dass ich um ein 80%-Pensum nicht herumkomme, um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn man sich das so vorstellt, ist das schon ziemlich krass!! Ich werde trotz Baby 80% arbeiten gehen, während die Ex gar keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, obwohl alle Kinder bereits die Schule besuchen (der Kleine ist in der 2. Klasse).

Aber eben, SIE war/ist diejenige, die mit ihm verheiratet war, deshalb hat sie sämtliche Rechte und da er mit seinem Lohn auch ihr Existenzminimum decken kann, hat sie die freie Wahl, ob sie arbeiten will oder nicht. Und ich wusste ja schon vor der Schwangerschaft, auf was ich mich einlasse, auch wenn es an der ganzen Dramatik natürlich nichts ändert.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

ich versteh deinen Frust gut, enii.
Anderseits muss man sich das im voraus überlegen.
Aber ist schön, dass die Finanzlage euren Kinderwunsch nicht übertrumpft hat.

Vielleicht kommt es noch ganz gut raus für euch ! lasst den Kopf nicht hängen....
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Enii
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Beitrag von Enii »

Ja genau, wir haben es uns im Voraus überlegt und wussten, was auf uns zukommt. Insofern dürfte ich eigentlich nicht jammern :oops:

Für mich war der Kinderwunsch aber immer da und ich hätte nicht für einen Mann darauf verzichtet. Und mit meinem Partner hatte ich gleich zu Anfang der Beziehung geklärt, ob er überhaupt nochmals Kinder haben möchte. Am Schluss war es dann halt die Entscheidung, ob ich nun mit dem Mann meine Kinder haben möchte, den ich über alles liebe, mit dem ich aber erhebliche finanzielle Schwierigkeiten haben werde oder ob ich mich von ihm trenne und mich auf die Suche nach jemandem anderen mache. Aber wie ihr seht, hat die Liebe und nicht die Vernunft gesiegt :wink:

Und natürlich wussten wir auch, dass die Ex nicht gut auf die frohe Nachricht reagiert (obwohl ich es mir natürlich nicht so erschütternd vorgestellt hätte), so dass wir uns also nie irgendwelche Illusionen gemacht haben, dass es finanziell einfach werden wird.

Und ja, vielleicht kommt wirklich alles gut...
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Enii
Das tönt recht vernüftig !

Ob es der Ex passt oder nicht, soll euch egal sein. Schaut auf euch.

ja, es ist doch noch oft so, dass es meist besser oder zumindest anders kommt wie man denkt....

ich drück euch die daumen !!!
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Nin
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Beitrag von Nin »

Liebe Enii,

es tut mir leid, dass euch die Ex so sehr und so ungerecht das Leben schwer macht.

(Dass die Schwangerschaft die schönste Zeit im Leben ist, ist übrigens nicht mehr als ein hartnäckiger Mythos! Aber ein Kind zu bekommen ist etwas Schönes!).

Im übrigen kommen so komische Ideen nicht unbedingt von Anwalt oder Anwältin - ich habe bei meinem Ex erlebt, dass erst die Anwältin ihm ein bisschen gesunden Menschenverstand eingeredet hat. Und bei seiner Ex war es ähnlich: sie hat im Jahr, als ich eingezogen bin, das Scheidungsurteil angefochten und das Sorgerecht für beide Kinder einklagen wollen - da war der Sohn 17 Jahre und 9 Monate alt. Bis die Klage vor den Richter kam, war der Sohn volljährig. Die Richterin hat sie dann sehr geschimpft, und gesagt, es sei doch vorhersehbar gewesen, dass der Junge demnächst volljährig würde, und was sie sich eigentlich dächte, die Zeit des Gerichts so zu verplempern. Im Zweifelsfalle schneidet sie sich also ins eigene Fleisch.

Hat dein Freund eine Eheschutzvereinbarung? Sind darin die Beträge festgelegt? Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, kann man diese eventuell kurzfristig ändern lassen?
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Enii
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Beitrag von Enii »

Nin, hihi, ja das mit der Schwangerschaft habe ich auch so gemeint, natürlich ist es das Schönste, ein Kind zu bekommen und sich darauf zu freuen und vorzubereiten. Ansonsten habe ich natürlich Ende 6. Monats gesundheitlich auch mit dem einen oder anderen Nachteil zu kämpfen, obwohl ich im Grossen und Ganzen noch ziemlich fit bin!

Bei der Trennung wurde nur vom Notar eine handgeschriebene Unterhaltsberechnung festgelegt, die beide unterschrieben haben. Eine Eheschutzvereinbarung sagt mir überhaupt nichts, ist also nicht vorhanden.

Wir sind/waren eben auch der Meinung, dass man den Unterhalt doch per Geburtsdatum des Kindes reduzieren können sollte, weil es nichts als das Recht meines Partners ist, dass ihm sein Existenzminimum bleibt. Somit sahen wir nicht ein, wieso das ganze mittels jahrelanger Klage durchgezogen werden muss. Aber wir sind keine Anwälte und unser Anwalt hat gesagt, es sei nicht anders möglich! Das Trennungsurteil des Notars kann ebenfalls nur mittels Klage herabgesetzt werden, deshalb kann man die Herabsetzungsklage gleich mit der Scheidungsklage verbinden.

Ich meine, mein Partner wird per April gegenüber unserem Kind unterhaltspflichtig. Da er aber jetzt schon am resp. knapp über seinem Existenzminimum lebt, wird er nicht fähig sein, die ca. 750 Unterhalt zu "zahlen", so dass ich also den gesamgten Unterhalt für das Kind übernehmen muss. Was gesetzlich aber eben anders verankert ist, nämlich so, dass jeweils der Mann unterhaltspflichtig ist. Gemäss Rechtslage haben Kinderunterhalte gegenüber dem Ehegattenunterhalt ganz klar vorrang, was ich auch absolut richtig finde (eine erwachsene Person kann schliesslich arbeiten gehen, ein Kind jedoch nicht). Insofern ist das Recht absolut auf unserer Seite, wieso wir es aber per April nicht durchsetzen können, finde ich ein Rätsel.
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Beitrag von Bacci2 »

Hallo, also meine Erfahrung zeigt, dass die Anwälte versuche auch mit nicht immer ganz fairen Mitteln und Drohungen Scheidungen durchzusetzen. Bei mir war es so, dass dann am Scheidungstag der Richter nochmals alle Zahlen mit mir und meinem Ex durchgegangen ist. Also wurde nochmals alles aufgelistet und nachgerechnet. Ich wurde dann gefragt, ob es in Ordnung ist für mich, da ich mehr hätte haben können. Leider machen die Anwälte vielfach ein hin und her zu Lasten der Scheidungswilligen. Es ist im Fall auch möglich die Scheidung vor Gericht einzureichen, wenn die Zahlungen noch nicht feststehen. Der Richter wird dann alles prüfen und auch das Urteil fällen. Wäre eine Möglichkeit, denn da wird alles berücksichtigt auch die neue Familie Deines Freundes. Viel Glück
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Nin
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Beitrag von Nin »

Enii, meist, wenn man sich trennt werden doch erst mal "Eheschutzmassnahmen" festgelegt, die nur das Wichtigste umfassen und lange nicht soviele Eizenlheiten wie eine Scheidungskonvention. Aber darin wird auch der vorläufige Unterhalt festgeleget. Kann dein Partner sie vielleicht beantragen, auch wenn er schon getrennt ist? Es geht einfach schneller als eine Scheidung...

Ach, und sei deinem Partner nicht allzu Böse, weil er seiner Frau nachgegeben hat. Ich hatte auch jedes Mal, wenn mein Ex sagte, er habe jetzt zugestimmt, die Hoffnunf, dass es tatsächlich der Fall war - aber dann kam doch immer noch eine Klausel oder eine Anmerkung, die meist bedeutete, das er eigentlich so gut wie nichts akzeptiert hatte. Und doch habe ich noch immer Hoffnung!!
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
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Beitrag von Enii »

Als sich mein Partner vor 5 Jahren von seiner Ex trennte, wurde einzig und alleine vom Notar eine Existenzminimumberechnung von ihm und seiner Ex (inkl. den Kindern) vorgenommen. Damals ergab sein Lohn noch einen kleinen Überschuss, welcher zu 2/3 an sie und zu 1/3 an ihn ging. Etwas anderes wurde nicht vereinbart, aber damit besteht eben schon eine vorläufige Unterhaltsberechnung. Die Existenzminimumberechnung war aber auch nicht so schwierig, so wurden auf beiden Seiten wirklich nur die offiziellen Sachen einbezogen (mit einer einzigen Ausnahme, nämlich ihren Unterhalt fürs Auto, der offiziell nicht dazu gehört). Und bei den offiziellen Dingen handelt es sich ja wirklich nur um ein paar wenige Positionen. Ansonsten wurde noch ein Ehevertrag angefertigt, in dem sämtliches Vermögen (inkl. Haus, Auto, Mobiliar) an sie übertragen wurde. So naiv wie er war, wollte er nur, dass für seine Kinder gesorgt ist, was ich auch zugeben muss, dass es die Ex auch wirklich tut. Es ist also nicht so, als würde nur sie auf grossem Fusse leben und die Kinder würden zu kurz kommen. Aber ihre Fürsorge für die Kinder entschuldigt nie und nimmer ihre weiterhin bestehende Geldgier und ihr Vorhaben, einfach nicht arbeiten zu gehen!

Ich glaube mich vage zu erinnern, dass mein Partner mal was von Eheschutz oder so erzählte. Aber irgendwie meinte er, dass dies nur möglich sei, wenn es einem Ehegatten unzumutbar wäre, noch länger auf die Scheidung zu warten resp. die gesetzlichen 2 Jahre einzuhalten, wenn die andere Partei nicht einwilligt. Und gemäss Anwalt sei dies bei ihm nicht der Fall, sprich es sei bei ihm nicht unzumutbar, die Scheidungsklage abzuwarten (unzumutbar wird anscheinend fast schon so deklariert, dass der eine Partner dem anderen gegenüber Morddrohungen aussprechen müsste).

Werde aber meinen Partner nochmals darauf ansprechen, dann soll er es nochmals abklären.
lisasimpson74
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Registriert: 10.07.2008 07:05

Beitrag von lisasimpson74 »

Hallo Enii!

Bisher war ich hier ja nur Mitleserin. Ich kann deine Situation zu gut verstehen. Und mein einziger Rat lautet: Lasst euch auf keine Verhandlungen mehr ein, vertraut darauf dass Richter erkennen, wenn sie gierige Frauen mit Begehrungsneurosen vor sich haben. Die sind ja nicht doof. Wenn man sich die meisten Urteile durchliest, dann ist das Ergebnis meistens zwar nicht gerecht, aber tragbar. Das Problem bei gierigen Frauen ist, dass leider Anwälte gezwungen sind, ihre Schreiben voher vom Mandanten absegnen zu lassen. Und ja, leider gibt es auch viel zu viele unseriöse Anwälte, und wenn so einer auf eine wie oben trifft...

Bei mir ist die Situation ähnlich. Ausser dass die Beträge etwas anders sind. Mein Freund hat im letzten Jahr vor der Trennung sehr gut verdient, hat sie mit Schmuck und Urlauben verwöhnt, es hat nie gereicht für sie. Aber hat den ehelichen Lebensstandard in die Höhe schnellen lassen. Jetzt hat die Wirtschaftskrise zugeschlagen. Im "Eheschutzverfahren" wurde keine einzige Position geprüft, sonder gesamt 2/3 auf sie und 1/3 auf ihn vom Einkommen aufgeteilt. Sein Gehalt ging runter, Massenentlassungen, er hat seinen Job dort behalten können, kein Bonus für Madame. Er hat im Juli! das Eheschutzverfahren eingeleitet, weil er 11000 abliefern muss und 11800 verdient! Das Gericht hat die Verhandlung für das Eheschutzverfahren erst für März 10 festgelegt. Und weisst du, was in den Vergleichsverhandlungen grosszügig angeboten wurde? Er möge doch gleich seine gesamte Pensionskasse (also alles!!!) auf sie übertragen, damit sie gleich das ganze Haus bezahlen kann. Und bei den Kindern (2) will sie bleiben bis die Kleinste 22 ist. Ich hab ihn nicht gebeten, sich für eins zu entscheiden, sondern pure Fakten aufgezählt, die er manchmal vor lauter Wald nicht gesehen hat. Im Moment wartet er auf die Betreibung... keine schöne Weihnacht...

Manchmal ist mir auch alles sonnenklar. Ich weiss, dass sie jung ist, sie wird arbeiten gehen müssen und hat eine gute Ausbildung. Der Unterhalt wird weniger sein als mein Freund ihr freiwillig gegeben hätte. Und es wird keine Versorgungslücke geben. Und die letzten Judikate der Gerichte sind sehr ermutigend für Männer! Die gegnerische Anwältin schreibt Schriftsätze, die dermassen primitiv sind und im letzten hat sie einen riesen Fehler gemacht und sich selber massiv geschadet. Wie dem sei: Vertraue darauf, dass jemand, der sich zu sehr spielt, am Ende eins auf die Nase kriegt! Und lasst die Finger vom aussergerichtlichen Verhandeln, wartet auf das Gerichtsurteil! Und freu dich auf dein Baby, mein Freund hat leider aufgehört sich eines zu wünschen... ich muss mich bald entscheiden ob ich bleiben werde oder gehen muss...

Gruss Lisa
Zuletzt geändert von lisasimpson74 am 15.12.2009 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
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