Abänderungsklage Frauenalimente
Abänderungsklage Frauenalimente
Hallo zusammen
Weiss jemand wie bei eine Abänderungsklage der Frauenalimente am Besten vorgegangen wird? Oder hat vielleicht jemand bereits Erfahrung darin?
Danke und Gruss, Sandy
Weiss jemand wie bei eine Abänderungsklage der Frauenalimente am Besten vorgegangen wird? Oder hat vielleicht jemand bereits Erfahrung darin?
Danke und Gruss, Sandy
Zaubermaus 02/2008
hallo sandy - willkommen im forum!
wie rum meinst du es genau?
geht es um alimente du dir gekürzt werden sollen, oder um welche, die dein partner bei seiner ex kürzen lassen möchte/muss?
einfach ist es nicht und klappt nur dann, wenn sich am einkommen oder den lebensumständen was massgeblich verändert hat.
gruss
anita
wie rum meinst du es genau?
geht es um alimente du dir gekürzt werden sollen, oder um welche, die dein partner bei seiner ex kürzen lassen möchte/muss?
einfach ist es nicht und klappt nur dann, wenn sich am einkommen oder den lebensumständen was massgeblich verändert hat.
gruss
anita
Hallo zusammen
Vielen Dank für Eure Antworten. Wir waren bis anhin auch der Meinung, dass wir des liebe Frieden zuliebe, die Alimente für die Exfrau meines Partners belassen. Dies obwohl uns das Vormundschaftsamt bei der Geburt unserer gemeinsamen Tochter zu einer Abänderung geraten hat. Denn eigentlich hätte mein Partner gar nicht mehr für die Alimente aufkommen können. Da wir uns aber vor der Gründung einer "neuen und gemeinsamen" Familie über die finanzielle Lage dannach bewusst waren, habe ich nach dem Mutterschaftsurlaub meine Arbeit in einem reduzierten Pensum wieder aufgenommen. So sind wir auch bis anhin einigermassen über die Runden gekommen.
Nun wohnt jedoch seine Exfrau mit der gemeinsamen Tochter seit über einem Jahr im Konkubint und bald ziehen sie in ein eigenes Haus. Leider ist im Scheidungsurteil jedoch keine Konkubinatsklausel vorhanden. Trotzdem fragen wir uns natürlich, ob wir nun nicht doch den Schritt einer Abänderungsklage gehen sollen. Die Alimente für seine Tochter aus erster Ehe stehen dabei natürlich nicht zur Diskussion, uns geht es wirklich nur um die Alimente für Frauenalimente - welche wir nun 7 Jahre pünktlich bezahlt haben und dies auch noch bis ins Jahr 2012 tun müssten...
Ich hoffe Euch nun einen kleinen Einblick in unsere Situation gegeben zu haben.
LG Sandy
Vielen Dank für Eure Antworten. Wir waren bis anhin auch der Meinung, dass wir des liebe Frieden zuliebe, die Alimente für die Exfrau meines Partners belassen. Dies obwohl uns das Vormundschaftsamt bei der Geburt unserer gemeinsamen Tochter zu einer Abänderung geraten hat. Denn eigentlich hätte mein Partner gar nicht mehr für die Alimente aufkommen können. Da wir uns aber vor der Gründung einer "neuen und gemeinsamen" Familie über die finanzielle Lage dannach bewusst waren, habe ich nach dem Mutterschaftsurlaub meine Arbeit in einem reduzierten Pensum wieder aufgenommen. So sind wir auch bis anhin einigermassen über die Runden gekommen.
Nun wohnt jedoch seine Exfrau mit der gemeinsamen Tochter seit über einem Jahr im Konkubint und bald ziehen sie in ein eigenes Haus. Leider ist im Scheidungsurteil jedoch keine Konkubinatsklausel vorhanden. Trotzdem fragen wir uns natürlich, ob wir nun nicht doch den Schritt einer Abänderungsklage gehen sollen. Die Alimente für seine Tochter aus erster Ehe stehen dabei natürlich nicht zur Diskussion, uns geht es wirklich nur um die Alimente für Frauenalimente - welche wir nun 7 Jahre pünktlich bezahlt haben und dies auch noch bis ins Jahr 2012 tun müssten...
Ich hoffe Euch nun einen kleinen Einblick in unsere Situation gegeben zu haben.
LG Sandy
Zaubermaus 02/2008
Hallo Sandy,
ihr könnt auch zur untentgeltlichen Rechtsberatung gehen, oder halt einen Anwalt konsultieren.
Natürlich kommt es auf den Betrag an, den er seiner Ex bezahlen muss und sicher auch in welchen finanziellen Verhältnissen sie mit ihrem Partner lebt.
Ob sie arbeitet oder ausschliesslich das Kind betreut...
Da müsst ihr mal eine Ueberschlagsrechnung machen, ob sich der Gang zum Gericht in diesem Fall lohnt oder ob es gilt, Zähne zusamen beissen und die 3 Jahre noch weiter bezahlen..
ihr könnt auch zur untentgeltlichen Rechtsberatung gehen, oder halt einen Anwalt konsultieren.
Natürlich kommt es auf den Betrag an, den er seiner Ex bezahlen muss und sicher auch in welchen finanziellen Verhältnissen sie mit ihrem Partner lebt.
Ob sie arbeitet oder ausschliesslich das Kind betreut...
Da müsst ihr mal eine Ueberschlagsrechnung machen, ob sich der Gang zum Gericht in diesem Fall lohnt oder ob es gilt, Zähne zusamen beissen und die 3 Jahre noch weiter bezahlen..
Ich denke eigentlich schon, dass es sich lohnen würde. Schliesslich hat man uns auf der vormundschaftsbehörde diesen weg bereits vor bald zwei jahren vorgeschlagen. Ausserdem glaube ich, dass die finanziellen verhältnisse ja kaum schecht sein können wenn man sich ein haus kaufen kann. Und ja, die exfrau hat zu arbeiten begonnen als die scheidung durch war - zwischen 60 - 80 stellenprozent.
Vielen dank für den tip mit der unentgeltlichen rechtsauskunft. Das ist wirklich eine gute idee und zeigt uns vielleicht den weiteren weg.
Also zusammengefasst führt der weg übers gericht. Muss denn die kosten der kläger oder der beklagte übernehmen, derjenige der im unrecht ist oder wird geteilt? Und wie lange dauert das ganze? Hat das jemand bereits versucht?
Vielen dank euch allen für eure antworten.
Vielen dank für den tip mit der unentgeltlichen rechtsauskunft. Das ist wirklich eine gute idee und zeigt uns vielleicht den weiteren weg.
Also zusammengefasst führt der weg übers gericht. Muss denn die kosten der kläger oder der beklagte übernehmen, derjenige der im unrecht ist oder wird geteilt? Und wie lange dauert das ganze? Hat das jemand bereits versucht?
Vielen dank euch allen für eure antworten.
Zaubermaus 02/2008
danke für deine erklärung.
wir haben von einigen jahren eine abänderungsklage veranlasst.
damals war unsere zweite gemeinsame tochter geboren und die finanzielle lage hat sich nachweisbar verändert. mein mann wurde damals als selbständig erwerbend viel zu hoch eingeschätzt und hat sehr viele frauenalimente bezahlen müssen. als er sich dann einstellen lies, konnte wir nachweisen, dass sein einkommen tiefer ist als beim scheidungsurteil angenommen. leider war mir damals ein wiedereinstieg in meinen beruf nicht möglich, weil es diesen inzwischen nicht mehr gab.
das gericht hat massiv zu unseren gunsten entschieden. auch das scheidungsurteil wurde in vielen bereichen angepasst und teilweise gänzlich geändert. konkubinatsklausel würde zb hinzugefügt - was auch promt wirksam wurde, weil die ex mit ihrem partner zusammen wohnte.
geklappt hat es;
weil die finanzlage nachweisbar war
weil mein mann seinen pflichten immer nachgekommen ist
weil das gesetz auch die nachfolge-kinder schützt
weil die ex-frau sehr viel verdient
der aufwand ist gross, hat sich in unserem fall aber sehr gelohnt.
wir mussten ALLE unsere zahlen auftischen und das hat echt einen riesen aufwand bedeutet und war auch emotional ermüdend.
im nachhinein ist mir klar, warum der richter bei der scheidung meines mannes gefragt hat, ob er das wirklich unterschreiben will....sein erstes urteil war unvollständig und eindeutig zu gunsten der exfrau. wie bei euch, haben bei meinem mann regelungen gefehlt.
ich finde es traurig, dass solche urteile überhaupt über den tisch dürfen.
ihr könnt einen anwalt konsultieren und euch beraten lassen. wenn ihr wenige mittel habt, kann dieser unentgeldliche rechtsberatung beim gericht beantragen. dann werden euch die anwaltskosten erlassen.
viel erfolg!
wir haben von einigen jahren eine abänderungsklage veranlasst.
damals war unsere zweite gemeinsame tochter geboren und die finanzielle lage hat sich nachweisbar verändert. mein mann wurde damals als selbständig erwerbend viel zu hoch eingeschätzt und hat sehr viele frauenalimente bezahlen müssen. als er sich dann einstellen lies, konnte wir nachweisen, dass sein einkommen tiefer ist als beim scheidungsurteil angenommen. leider war mir damals ein wiedereinstieg in meinen beruf nicht möglich, weil es diesen inzwischen nicht mehr gab.
das gericht hat massiv zu unseren gunsten entschieden. auch das scheidungsurteil wurde in vielen bereichen angepasst und teilweise gänzlich geändert. konkubinatsklausel würde zb hinzugefügt - was auch promt wirksam wurde, weil die ex mit ihrem partner zusammen wohnte.
geklappt hat es;
weil die finanzlage nachweisbar war
weil mein mann seinen pflichten immer nachgekommen ist
weil das gesetz auch die nachfolge-kinder schützt
weil die ex-frau sehr viel verdient
der aufwand ist gross, hat sich in unserem fall aber sehr gelohnt.
wir mussten ALLE unsere zahlen auftischen und das hat echt einen riesen aufwand bedeutet und war auch emotional ermüdend.
im nachhinein ist mir klar, warum der richter bei der scheidung meines mannes gefragt hat, ob er das wirklich unterschreiben will....sein erstes urteil war unvollständig und eindeutig zu gunsten der exfrau. wie bei euch, haben bei meinem mann regelungen gefehlt.
ich finde es traurig, dass solche urteile überhaupt über den tisch dürfen.
ihr könnt einen anwalt konsultieren und euch beraten lassen. wenn ihr wenige mittel habt, kann dieser unentgeldliche rechtsberatung beim gericht beantragen. dann werden euch die anwaltskosten erlassen.
viel erfolg!
Hallo Sandy,
in dienem Fall könnte es sich durchaus lohnen!
Da die Ex bereits kurz nach der Scheidung schon soviel zu arbeiten begann, hat sie ein offenbar anständiges Einkommen, das wird ihr angerechnet.
Die Konkubinatsklausel ist ein Knackpunkt. Wurde es im Scheidungsurteil einfach nicht beachtet, oder hat die Ex daruaf bestanden?
Kenne einen Fall, da hat die Ex unter anderem eine "schnelle"Scheidung davon abhängig gemacht, dass die Konkubinatsklausel explizit im Urteil ausgeklammert wird. Das heisst, sie Unterhalt erhält, auch wenn sie mit ihrem neuen Partner zusammenzieht.
Bezahlen muss die Gerichtskosten normalerweise derjenige, der unterliegt, wenn es zur Klage kommt. Man kann sich auch auf halb/halb einigen. Kommt darauf an, wie das Verhältnis zur Ex ist.
Deer beste Weg und der Billigste wäre natürlich, ihr würdet euch aussergerichtlich einigen.
in dienem Fall könnte es sich durchaus lohnen!
Da die Ex bereits kurz nach der Scheidung schon soviel zu arbeiten begann, hat sie ein offenbar anständiges Einkommen, das wird ihr angerechnet.
Die Konkubinatsklausel ist ein Knackpunkt. Wurde es im Scheidungsurteil einfach nicht beachtet, oder hat die Ex daruaf bestanden?
Kenne einen Fall, da hat die Ex unter anderem eine "schnelle"Scheidung davon abhängig gemacht, dass die Konkubinatsklausel explizit im Urteil ausgeklammert wird. Das heisst, sie Unterhalt erhält, auch wenn sie mit ihrem neuen Partner zusammenzieht.
Bezahlen muss die Gerichtskosten normalerweise derjenige, der unterliegt, wenn es zur Klage kommt. Man kann sich auch auf halb/halb einigen. Kommt darauf an, wie das Verhältnis zur Ex ist.
Deer beste Weg und der Billigste wäre natürlich, ihr würdet euch aussergerichtlich einigen.
Hallo zusammen
Sorry, habe mich lange nicht mehr gemeldet.
Danke Anita für Deine Offenheit und für Euer Beispiel. Nun weiss ich wenigstens das es klappen kann. Wird denn über das ganze Scheidungsurteil nochmals neu verhandelt und nur über den Punkt der beklagt wird?
Aisha
Dass keine Konkubinatsklausel im Scheidungsurteil steht, haben wir dem Richter zu verdanken. Im Nachheinein würde mein Freund dieses Urteil bestimmt nicht mehr unterschreiben. Aber damals hat er es einfach nicht besser gewusst, sich zu wenig erkundigt und er wollte die Scheidung wohl auch raschmöglichst hinter sich haben.
LG Sandy
Sorry, habe mich lange nicht mehr gemeldet.
Danke Anita für Deine Offenheit und für Euer Beispiel. Nun weiss ich wenigstens das es klappen kann. Wird denn über das ganze Scheidungsurteil nochmals neu verhandelt und nur über den Punkt der beklagt wird?
Aisha
Dass keine Konkubinatsklausel im Scheidungsurteil steht, haben wir dem Richter zu verdanken. Im Nachheinein würde mein Freund dieses Urteil bestimmt nicht mehr unterschreiben. Aber damals hat er es einfach nicht besser gewusst, sich zu wenig erkundigt und er wollte die Scheidung wohl auch raschmöglichst hinter sich haben.
LG Sandy
Zaubermaus 02/2008
Hallo Sandy
Bei einer Freundin wurden die Frauenalimenten für die Ex reduziert. Sie machten eine Klage, da meine Freundin ein Kind bekam, unterdessen hat sie 2, es sind also 4 Kinder vorhanden aus 2 Ehen.
Da im Jahr 2012 die Frauenalimenten eh wegfallen würd ich es mir gut überlegen. Bis die Verhandlung vor Gericht ist, kann es dauern.
Ich würd das wohl nur machen, wenn die Frauenalimenten hoch sind.
Wir zahlten früher 300 für die Ex monatlich, trotz dass sie mehrere Jahre mit ihrem Partner zusammen lebte. Er war dort auch gemeldet und sie standen dazu. Sie lebten ein ganz klares Konkubinat. Jedes Jahr haben wir überlegt ob wir zum Anwalt sollen, denn es war für uns recht ärgerlich, ihr noch Geld zu zahlen, obwohl die Ex sowie ihr Partner arbeiten.
Sie hatten dann geheiratet, so haben wir zumindest die Anwaltskosten uns sparen können.
Wenn Dein Mann nicht viel Einkommen hat, wird es mit der UP (unentgeltlichen Prozessführung) bestimmt klappen.
Ein Besuch beim Anwalt wird sicher nicht schaden.
Alles Gute
Bei einer Freundin wurden die Frauenalimenten für die Ex reduziert. Sie machten eine Klage, da meine Freundin ein Kind bekam, unterdessen hat sie 2, es sind also 4 Kinder vorhanden aus 2 Ehen.
Da im Jahr 2012 die Frauenalimenten eh wegfallen würd ich es mir gut überlegen. Bis die Verhandlung vor Gericht ist, kann es dauern.
Ich würd das wohl nur machen, wenn die Frauenalimenten hoch sind.
Wir zahlten früher 300 für die Ex monatlich, trotz dass sie mehrere Jahre mit ihrem Partner zusammen lebte. Er war dort auch gemeldet und sie standen dazu. Sie lebten ein ganz klares Konkubinat. Jedes Jahr haben wir überlegt ob wir zum Anwalt sollen, denn es war für uns recht ärgerlich, ihr noch Geld zu zahlen, obwohl die Ex sowie ihr Partner arbeiten.
Sie hatten dann geheiratet, so haben wir zumindest die Anwaltskosten uns sparen können.
Wenn Dein Mann nicht viel Einkommen hat, wird es mit der UP (unentgeltlichen Prozessführung) bestimmt klappen.
Ein Besuch beim Anwalt wird sicher nicht schaden.
Alles Gute
15 Jahre Patchworkerfahrung
Hallo Tarzan
Leider laufen die Frauenalimente noch bis 2013 und es sind monatlich 600 Franken - für uns ist das viel Geld. Wie gesagt wurde uns bereits von der Vormundschaftsbehörde dieser Schritt empfohlen und ebenfalls vom Beistand der Tochter. Dieser hat uns jedoch im Dezember gebeten noch bis ins neue Jahr damit zuzuwarten (vor den Weihnachten war mal wieder Theater wegen des Weihnachtstages). Nun warten wir den nächsten Besuchstag ab und setzen dann ein Schreiben an die Exfrau auf. Vielleicht erklärt sie sich ja damit einverstanden - die Hoffnung stirbt zuletzt
Liebe Grüsse
Sandy
Leider laufen die Frauenalimente noch bis 2013 und es sind monatlich 600 Franken - für uns ist das viel Geld. Wie gesagt wurde uns bereits von der Vormundschaftsbehörde dieser Schritt empfohlen und ebenfalls vom Beistand der Tochter. Dieser hat uns jedoch im Dezember gebeten noch bis ins neue Jahr damit zuzuwarten (vor den Weihnachten war mal wieder Theater wegen des Weihnachtstages). Nun warten wir den nächsten Besuchstag ab und setzen dann ein Schreiben an die Exfrau auf. Vielleicht erklärt sie sich ja damit einverstanden - die Hoffnung stirbt zuletzt
Liebe Grüsse
Sandy
Zaubermaus 02/2008