Unmöglicher Unterhalt in Scheidungsklage gefordert

aisha

Beitrag von aisha »

Hallo Enii,

Ich schliesse mich Babyone an, viel ist Anwaltsgeplänkel, die Gegenseite versucht natürlich herauszufinden, wo die Schmerzgrenze ist!

Wie sieht denn euer Anwalt die Sache unterdessen?

Leider ist es halt bei vielen Frauen so, dass sie versuchen, soviel wie möglich herauszuquetschen von ihren Ex-Männern, es gibt aber auch den umgekehrten Fall, wie z. B. bei mir, wo mein Ex das Gefühl hatte, ich zahle ihm Unterhalt, weil er zu faul zum arbeiten war/ist. Gut , tut hier ja nichts zur Sache.

Aber: du sagst, die Ex hätte sehr viel Vermögen! Das würde heissen, dass dein Freund Anrecht hat auf die Hälfte dieser Zinserträge!!!
Das Vermögen gehört zwar ihr, aber die Zinsen gehen unter Errungenschaftsbeteiligung, wenn ich mich nicht irre!?

Ist das nicht so, Babyone? Oder ist das nach deutschem Recht anders?

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen von der Ex, Scheidung tut finanziell sehr weh, aber verhungern lassen können sie deinenFreund ja nicht!

Und dein Freund muss übrigens auch nicht komplett Lager- und Arztkosten etc. zusätzlich übernehmen, höchstens die Hälfte!!

Wenn dein Freund das Gefühl hat, er werde nicht kompetent beraten von seinem Anwalt, dann sucht euch einen anderen.
Ich brachte damals nicht den Mut dazu auf, obwohl er mich sehr hat auflaufen lassen. Meine jetzige Anwältin schüttelte nur den Kopf über das skandalöse Gerichtsurteil.
Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo aisha

Irgendwie bin ich immer noch nicht voll und ganz vom Anwalt meines Partners überzeugt. Aber anscheined ist es so, dass wir halt Unmögliches verlangen. Beispielsweise der Umstand, dass es möglich ist, die Klageantwort ganze 7 Monate herauszuzögern, kann ich bis heute einfach nicht verstehen, aber gemäss unserem Rechtssystem ist alles mit rechten Dingen zugegangen.

Auf jeden Fall hatte sich mein Partner von einem anderen Anwalt beraten lassen, einer, der auf Scheidungen spezialisiert ist und jeweils die Männer vertritt (ein Punkt, der uns ganz wichtig war). Er hatte sich einem Verein für geschiedene/getrennte Männer angeschlossen und nimmt dort regelmässig an Treffen teil, wo ihm auch dieser Anwalt empfohlen wurde. Er hat meinem Partner jedoch sehr ans Herz gelegt, den Anwalt nicht zu wechseln, da dies nur weiter zu Verzögerungen kommen würde, wenn er sich nun neu in den Fall einarbeiten müsste. Und er meinte auch, wir müssen gewisse Umstände einfach akzeptieren, Recht sei Recht. Man müsse gar nicht darüber diskutieren, ob es nun frauenfreundlich ist oder nicht. Nur leider ist es für uns halt sehr schwierig zu akzeptieren.

Bezüglich Vermögen der Ex: Die beiden hatten Gütertrennung mittels Ehevertrag vereinbart und unterstehen somit nicht der Errungenschaftbeteiligung, somit hat er absolut keinen Anspruch auf Erträge. Mal ganz abgesehen davon, würde er niemals auch nur einen Franken von dieser Person annehmen, der effektiv nicht ihm gehört (er verlangt einzig sein Geld zurück, dass er ins Haus gesteckt hatte).
Das Vermögen würde einzig nützen, wenn die heutigen Erträge daraus der Ex als Einkommen angerechnet werden. Dies wäre zumindest rechtlich so vorgesehen. In der Klage wurde dann auch erwähnt, dass wir volle Transparenz über das Vermögen und folglich den Vermögensertrag verlangen. In der Klageantwort wurde auf diesen Punkt jedoch gar nicht eingegangen sondern völlig ignoriert. Gemäss Aussage des Anwalts wird dies kein einfacher Punkt sein, wenn die Gegenseite sich auf den Standpunkt stellt, sie habe kein Vermögen resp. keine Vermögenserträge. Das einzige Papier, dass das beweisen könnte, wäre die Steuererklärung. Aber diese rückt die Gegenseite eben auch nicht raus. Und anscheinend sei es fraglich, ob das Gericht sie dazu zwingen wird, diese vorzulegen. Es könnte also gut vorkommen, dass der Richter auf diese Forderung gar nicht eingeht und es ihn nicht interessiert, ob sie Vermögen resp. Vermögenserträge hat. Und falls sogar das Vermögen und die Erträge daraus in der Steuererklärung gar nicht aufgeführt sind, haben wir sowieso null Chance. Ein Gericht hat keine andere Möglichkeit das herauszufinden, es darf ja nicht zur Bank gehen und die Auszüge verlagen.
aisha

Beitrag von aisha »

Da bin ich mir aber nciht ganz sicher, Enii!

Also ich musste sogar rückwirkend sämtlich e Vermögenserträge offenlegen, sämtliche Steuererklärungen mit Wertschriftenverzeichnisse einreichen und Millionen von Bankunterlagen besorgen.
Mein Ex glaubte sogar noch Anspruch auf ein kleine Erbe MEINER Grossmutter zu haben, selbst diese Unterlagen wollte das Gericht sehen.

Mein Ex machte es auch auf die fiese Tour, er kam einfach den Aufforderungen des Gerichtes nicht nach, irgendwann gaben die dann einfach auf!!!
Er hat sogar ein Bankkonto meiner Tochter unterschlagen und aufgelöst, Beweise gabs, aber das Gericht ignorierte sie!

Aber werden denn nicht auch bei Gütertrennung die Vermögenserträge als Errungenschaft angesehen?
Bei meinem Freund war das jedenfalls so.

Und im Uebrigen, die Mühlen mahlen extrem langsam, wenn sie die Scheidung rauszögern will, kann sie dieses Spielchen über Jahre hinweg führen.
Ich habe mal im Forum darüber geschrieben, bei mir dauerte es fünf Jahre!!
Enii
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Beitrag von Enii »

aisha, ich bin natürlich keine Juristin, aber der Anwalt meinte wirklich, es könne gut sein, dass sich das Gericht kein bisschen um das Vermögen resp. die relevanten Vermögenserträge schert, da der Richter eine ach so arme alleinerzeihende Mutter nicht bis aufs Letzte rupfen will :twisted:

Was dir passiert ist, könnte ich bei der Ex meines Partners ebenfalls sehr gut vorstellen - nämlich dass sie trotz Aufforderung die Unterlagen einfach nicht vorbringt und das Gericht irgendwann aufgibt.
Ich habe ja schon von deiner Scheidung in anderen Beiträge gelesen, aber dass mit dem Bankkonto deiner Tochter ist ja wirklich der Höhepunkt. Und das trotz Beweisen!

Komisch, dass bei deinem Freund trotz Gütertrennung die Vermögenserträge als Errungenschaft angerechnet wurden. Auch hier muss ich sagen, ich bin ja keine Juristin, habe aber auch schon neben dem Anwalt davon gehört, dass gar nichts als Errungenschaft verwendet wird. Ist aber ein interessanter Punkt, den ich an meinen Partner weitergeben werde, damit er es noch abklären kann. Es wäre einfach mal etwas, was er "gegen" die Ex verwenden könnte. Falls es nämlich so wäre, würde sie aus allen Wolken fallen, müsste sie ihm die Hälfte der Erträge zahlen, so geldgeil wie diese Person ist.
aisha

Beitrag von aisha »

Ich muss da vielleicht nocht etwas relativieren, damit du dir keine falschen Hoffnungen machst. Mein Freund hat leider die im Nachhinein erkannte Dummheit begangen, oder wars halt einfach Vertrauen, und hat die Zuwendungen seiner Eltern auf ein gemeinsames Konto gelegt.

So war die Argumentation der Ex natürlich, dass Geld war für beide und es wurden davon leider auch Anschaffungen und Ferien damit finanziert.

So konnte ich Nachhinein nicht mehr geklärt werden , wieviel von dem Geld nun von den Eltern war und was einfach Lohn und Erspartes von meinem Freund!
So mussste er eben teilen.

So gross die Liebe auch sein mag, ich werde nie mehr in meinem Leben den Fehler begehen und ein gemeinsames Konto einrichten. Das hat nichts mit Vertrauen bei meinem jetzigen Partner zu tun, es geht ,so unangenehm der Gedanke ist, auch um das Erbe.
eigentlich möchte ich nicht, dass die Kinder meines Parntners an meinem Vermögen partizipieren, aber das nur nebenbei.

Mit unserer Scheidung haben wir beide schmerzlich gelernt, dass halt Vorsicht immer noch die Mutter der Porzellankiste ist.
Im nachhinein Finanzen auseinanderklauben ist fast ein Ding der Unmöglichkeit.

(Aber Enii, ich wage noch immer zu bezweifeln, dass dein Freund nicht Anteil am Vermögensertrag seiner Ex hätte!)
Morpheus

Beitrag von Morpheus »

hallo zusammen,

Enii, ich lege Euch das Buch vom Beobachter sehr ans Herz.

dieses hier:
http://www.beobachter.ch/buchshop/alle- ... scheidung/


Dank der Tatsache gut informiert in die Scheidung zugehen hat mir einigen Ärger erspart.


Fair, was ist schon fair.-
der Richter hat an mich Forderungen gestellt, die er von Gesetzes-wegen gar nicht hätte stellen dürfen.
Auf Frauenalimente habe ich verzichtet, als wurde erwartet, dass auch die Kinderalimene runtergeschraubt werden (ich erhalte 650Fr. Ki-Alimente, ohne Altersabstufung! dazukommen die Ki-Zu. Auf auf dem mir zustehenden Pensionskassenanteil hätte ich verzichten sollen... und noch so einiges mehr.-



Ich möchte Euch einfach noch an s Herz legen, euch nicht zu fest auf das Eine zu verbeissen.

Genau so wichtig, wie was läuft mit dem Vermögen, sind Punkte wie:

was passiert mit den Frauenalimenten bei Konkubinat, über welchen Zeitraum muss der Mann dann noch zahlen (das kann varieren von zusammenlebendem Konkubinat von 1-3Jahren, alles schon gehört.)

die Abstufung der Frauenalimente in Bezug auf die Arbeitsaufnahme der Frau. Muss sie überhaupt wieder arbeiten gehen? Je nach Alter der Frau und der Anzahl Jahre die sie nicht berufstätig war, kann s sehr happig werden.
(da kenne ich 2Fälle persönlich: Beim einen Fall hat die Frau nach der Hochzeit mit arbeiten aufgehört und war 10Jahre zu Hause, Kinder gab es nicht in dieser Beziehung. Der Mann muss der Frau Frauenalimente bezahlen, sie "muss" nicht arbeiten gehen. Der zweite Fall, war die Frau bei der Scheidung über 45Jahre alt, hat die 2gemeinsamen Kinder gross gezogen, war fast 20Jahre Hausfrau, auch sie erhält Frauenalimente und dies bis zu ihrer Pensionierung.)

Besuchsrecht, wird nur das minimale Besuchsrecht in der Scheidungskonvention festgehalten oder kann eine grosszügigere Regelung schriftlich gemacht werden.

das mal so einige Punkte.

Denkt einfach daran, die Scheidungskonvention gilt für das "restliche" Leben. Eine Abänderung kann nach rechtskräftiger Scheidung nur noch gerichtlich eingefordert werden. Das kostet dann wieder viel Geld und wird eher "streng" angegangen.
Zudem ist die Scheidungskonvention bindend. als Beispiel: Besuchsrecht. Wird das "grosszügig" gehandhabt nach der Scheidung kann die Mutter unter Einberufung auf die Scheidungskonvention es auf das minimum reduzieren. Klar muss sie begründen, doch oft wenn "psychische Gründe" bei den Kids angegeben wird, wird s schwierig und wieder kann es vor Gericht gehen.

lg Morpheus
Enii
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Beitrag von Enii »

Aisha, ich denke effektiv genau wie du. Trotz aller Liebe wurde ich niemals eine Ehe ohne Ehevertrag eingehen oder gemeinsames Vermögen halten. So dachte ich schon immer – obwohl ich erst 27 Jahre alt bin und vor meinem Partner noch keine Erfahrungen mit einem geschiedenen/getrennten Mann gemacht habe. Auch bin ich selber kein Scheidungskind, bin somit bis anhin noch nie mit dieser Problematik in Berührung gekommen. Trotzdem bin ich seit meinen Teenagerjahren absolut realistisch dem Leben gegenüber. Ich sehe in meinem Partner effektiv die absolut grosse Liebe, ansonsten wäre ich schon lange gegangen, denn es erfordert viel Liebe, Mut und Geduld einen solchen Mann zu unterstützen, insbesondere in meinem Alter und meiner Ungebundenheit bezüglich Kinder. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich diese Probleme mit einem Mann in meinem Alter hätte, wäre doch sehr gering.

Morpheus, danke für den Tipp bezüglich dem Buch. Ich glaube sogar, mein Partner verfügt über dieses Buch – werde nachher gleich mal nachsehen gehen. Ursprünglich hatte er ja in stundenlanger Arbeit eine Teilkonvention selber erstellt und der Ex vorgelegt, welche sie jedoch nicht einmal eines Blickes würdigte sondern meinte, sie würde sowieso niemals etwas unterschreiben, was er selber geschrieben hätte.

Das mit dem Alter ist sicher ein Punkt, auf den die Ex setzt. Sie ist 43 Jahre alt. Wir gehen davon aus, dass sie u.a. die Scheidung so lange wie möglich rauszögern will, bis sie 45 Jahre alt ist und somit die gesetzliche Schwelle erreicht hat, in der es schwierig wird, sich wieder voll ins Berufsleben einzugliedern (zumindest gemäss Rechtssprechung). Sie ist zum heutigen Zeitpunkt seit 14 Jahren Hausfrau. Der Anwalt meinte einmal, der Richter wird deshalb mit einer 80%igen Wahrscheinlichkeit der Ex einen Frauenunterhalt bis zur Pensionierung aussprechen. Selbst ab dem 16. Altersjahr des jüngsten Kindes, ab dem eine Frau gemäss Gesetz ja wieder voll berufstätig sein kann, ist es sehr gut möglich, dass sie ca. 1000 Franken monatlich bis zur Pensionierung erhält und zwar mit der Begründung, dass es ihr im Gegensatz zu meinem Partner nicht möglich wäre, nach der Scheidung so viel wie er in die Pensionskasse einzubezahlen. Selbst wenn sie dann ja eben voll berufstätig wäre, würde sie ja niemals auf den gleichen Gehalt kommen, den mein Partner verdient und somit wäre sie ihm gegenüber benachteiligt.

Ich sehe schon, Richter entscheiden immer sehr individuell. Die Aussage von Morpheus, dass ihr der Richter Forderungen stellte, die gesetzeswidrig waren, erstaunt mich überhaupt nicht, nach all den Sachen, die ich so mitbekommen habe.

Das schlimme ist halt einfach die Warterei. Es ist schon so, wie Anita meinte, es wird erst zu einem Problem, wenn es effektiv eintrifft, aber diese Ungewissheit ist halt schon nicht einfach.

Wünsche euch allen auf jeden Fall ein wunderschönes Wochenende, ich werde es nun erstmal auch geniessen.
aisha

Beitrag von aisha »

Enii, Morpheus hat natürlich in vielen Punkten recht! Das kann ich leider nur bestätigen!

Aber, wenn die Ex auf ihr Alter setzt... ich war und bin der Meinung, dass das Trennungsdatum ausschlaggebend ist und nicht die Scheidung!!

Bei meinem Freund war das nämlich so, seine Ex trennte sich von ihm nach 18 Ehejahren. Die Scheidung zögerte sie dann auch drei Jahre hinaus.
Hätte sie sich erst nach 20 Ehejahren von ihm getrennt, hätte sie Anrecht auf Unterhalt bis zur Pensionierung gehabt!

Aber ich halte es wie Morpheus. Alles ist Ermessenfrage des Richters. So gesehen gibt es keine eindeutige Rechtssprechung.

euch auch ein schöne s sonniges Wochenende
Aisha
Enii
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Beitrag von Enii »

Ich hatte heute meinen Partner zum Anwalt begleitet und bin nun noch ein bisschen mehr beruhigt. Der Anwalt schätzt die Klageantwort als genauso unverschämt ein, wie wir das tun. Über gewisse Forderungen musste er sogar effektiv lachen!

Schon sehr schade, dass die Anwältin der Ex überhaupt so ein Spiel treibt. Interessanterweise hatte sie beim Gericht angebracht, dass sie total überlastet sei, wieso ihr dann Zeit für eine 25-seitige Klageanwort blieb, scheint mir unklar (zumal mein Partner nur den Tatbestand der Scheidungsverweigerung eingeklagt hatte, es ging weder um Unterhalt noch um die Kinder).
Aber verstehe einer die Anwälte!

Nichtsdestotrotz werden auch die nächsten Jahre finanziell sehr happig sein. Heute lebt mein Partner ja schon nur von 3000 Franken, was effektiv seinem persönlichen Existenzminimum gleichkommt. Ist unmöglich, dass er weniger als 5000 Unterhalt zahlen wird. Jedoch wird die Ex definitiv in 2.5 Jahren eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen, wenn der Kleine 10 Jahre alt wird. Ihre Behauptung, sie könne nicht arbeiten gehen, bis der Kleine 13 Jahre alt ist, weil er aufgrund seiner psychischen Verfassung auf sie angewiesen ist, müsste sie mit einem psychiatrischem handfesten Gutachten beweisen können. Nun, bis heute hat der Junge aber keinen einzigen Psychiater geschweige denn einen Psychologen gesehen, wie auch seine Geschwister nicht. So gesehen müssen wir absolut keine Angst haben.

Der Anwalt erstellt nun die Replik (Antwort auf Klageantwort) und wird gleichzeitig versuchen, trotzdem einen Vergleich mit der Gegenseite herbeizuführen. In einem Monat sind dann leider für 6 Wochen Gerichtsferien, also wieder eine Zeit, in der nicht nur die Klage sondern auch sämtliche Fristen stehenbleiben. Aber damit müssen wir leben...
aisha

Beitrag von aisha »

Hallo Enii,

ist schon wieder eine Weile her... wie gehts in deiner Geschichte weiter? Macht ihr Fortschritte oder blockiert die Ex noch immer alles?

Ich hoffe, du berichtest uns Erfreuliches.

lieben Gruss
Aisha
Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo aisha

Es verzögert und verzögert sich. Diesmal liegt es leider beim Anwalt meines Partners (obwohl die Verzögerung der Ex natürlich noch so passt).
Die Replik hätte bis letzte Woche eingereicht werden müssen, da der Anwalt aus Zeitmangel leider nicht dazu gekommen ist, diese zu schreiben, hat er beim Gericht um Fristerstreckung angefragt (was anscheinend nur eine Formsache ist und immer bewilligt wird, die Gegenpartei hat es mehrfach mit der Klageantwort gezeigt). Die Frist verlängert sich um 20 Tage, da ab Morgen aber für 6 Wochen Gerichtsferien sind, und also erst am Mitte August wieder gezählt wird, muss die Replik erst Ende August (!) eingereicht werden. Selbst wenn sie vorher schon erstellt wird, wird sie das Gericht ja sowieso nicht vorher lesen.

Das Ganze ist zum Heulen! Mein Partner wollte eigentlich auch schon den Anwalt wechseln, weil der aktuelle doch ziemlich überlastet ist. Leider hat er die Mitteilung erhalten, dass er damit nur noch grössere Verzögerungen generieren wird. Anscheinend ist es effektiv so, dass wir keinen einzigen Anwalt finden können, der nicht mit Mandanten überhäuft ist! Ich frage mich wirklich, wie das ein Anwalt mit sich vereinbaren kann, wenn er immer und immer neue Mandaten annimmt, jedoch deren Fristen nicht einhalten kann.

Nach Einreichen der Replik wird dann der Gegenpartei nochmals eine Frist eingeräumt, um die Duplik (Antwort auf Replik) zu erstellen. Diese Frist kann natürlich auch wieder zweimal um je einen Monat verlängert werden, womit wir auch rechnen müssen (nur schon alleine die Ex wird das natürlich von ihrer Anwältin so wünschen).

Alleine schon bis diese Duplik dann einmal beim Gericht eintrifft, wird es voraussichtlich also Ende Jahr werden. Erst dann wird endlich einmal ein Gerichtstermin festgelegt. Das heisst dann wieder einige Monate warten, je nachdem, ob der Gerichtspräsident den Fall als dringend erachtet oder nicht (anscheinend ist dieser von Scheidungungsklagen jedoch nicht sehr angetan und wird es auf die lange Bank schieben). Gemäss Aussage des Anwalts müssen wir davon ausgehen, dass mein Partner und seine Ex erstmals im nächsten Frühling (!) vor Gericht erscheinen müssen. Wenn dem wirklich so wäre, wären ganze 2 Jahre vergangen, seitdem mein Partner die Scheidungsklage erstmals beim Gericht eingereicht hatte. Und das, nachdem mein Partner ja schon die obligatorischen 2 Jahre Trennungszeit abwarten musste, bevor die Klage überhaupt eingereicht werden durfte. Nicht nur das Verhalten der Ex ist absolut tragisch, sondern auch unser Rechtssystem!
Und wie lange sich dann die Gerichtsverhandlungen hinstrecken werden, bleibt natürlich offen.

Ich persönlich habe die Hoffnungen schon lange aufgegeben, dass mein Partner und ich noch heiraten können, bevor wir uns an die Familienplanung machen. Wir möchten das Kinder kriegen nicht noch Jahre aufschieben. Bei einer Heirat vor einer Schwangerschaft würde es mir nicht darum gehen, dass ich altmodisch wäre oder so oder dass wir dann alle den gleichen Namen tragen (werde meinen sowieso behalten), sondern um die Absicherung meines Partners. Nicht meine finanzielle Absicherung. Er ist derjenige, der am Existenzminimum lebt und wenn nun noch ein Kind hinzukommt, werde ich das natürlich vollständig finanzieren müssen. Wenn mir jedoch etwas zustösst, wird er als Konkubinatspartner weder aus der AHV noch aus der PK eine Witwerrente erhalten (und eine Halbwaisenrente für ein Kind reicht ja nirgends hin). Das ist ein Gedanke, der mir schon zu schaffen macht und weshalb ich sehr gerne heiraten möchte (neben der Liebe natürlich :lol: ).

Übrigens, die Ex meinte auch einmal, sie wolle die Scheidung nicht, weil sie im Falle eines Todes meines Partners keine Rente erhalten würde, was effektiv nicht stimmt. Eine Exfrau wird per Gesetz der Ehefrau gleichgestellt ist, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt: Ehe dauerte mindestens 5 Jahre oder es sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden oder die Frau ist über 45 Jahre alt. Sie würde also sowohl aus AHV als auch aus der PK eine Witwenrente erhalten (selbst dann, wenn sie vollständig erwerbstätig ist). Natürlich glaubte sie mir kein Wort, woraufhin ich ihr sogar die Gesetzesartikel kopiert und meinem Partner mitgegeben habe. Ist natürlich kein Feedback zurückgekommen und an ihrer Scheidungsverweigerung hat sich erst recht nichts geändert. Und wieder einmal ein wunderbares Beispiel, dass die Erstfrau gesetzlich abgesichert ist!
aisha

Beitrag von aisha »

Hallo Enii,

das tut mir sehr leid für euch! Ich kann dir so gut nachfühlen, wie zermürbend die Warterei ist.
Das ist schlimmer, als die Scheidung selbst.
Du rennst täglich zum Briefkasten in der Angst, es könnte wieder ein Brief vom Gegenanwalt mit irgendwelchen Unverschämtheiten drin sein, oder in der Erwartung, es kommt endlich , endlich ein Gerichtstermin zustande. Dann der grosse Frust, weil der erst in vier Monaten ist.

Bei meiner Scheidung war die Trennungszeit noch auf vier Jahre angesetzt, was auch immer für ein Idiot am Schreibtisch dies kreiert hatte. Zum Glück wurde es dann auf zwei Jahre herabgesetzt, was ich immer noch als viel zu lange erachte. Immerhin dauerte meine Scheidung dadurch "nur" fünf und nicht sieben Jahre.

Also. macht euch darauf gefasst, dass der Gerichtstermin dann sowieso von der Ex wieder verschoben wird. Aber irgendwann ist Schluss. Mein Ex tat das auch immer, einmal dann wegen Krankheit. Der Armleuchter schrieb aber dann seiner Tochter eine Ansichtskarte aus den Sportferien, welche wir sofort dem Gerich zugestellt haben. Was denkst du, da reichte es sogar dem Gericht und er musste diesen Termin wahrnehmen.

Versuch dich psychisch trotz allem auf eine lange Leidenszeit einzustellen.
Finanziell wird die Ex gut wegkommen, aber ansonsten wird sie die Verliererin sein. Unzufrieden, neidisch auf euer Glück und frustriert.
Ich seh das an der Ex meines Partners. Geld hat ihr noch kein bisschen Zufriedenheit gebracht.

Wichtig ist, dass ihr eure Beziehung an dieser Scheidung nicht kaputtgehen lässt.

Kopf hoch und versuch die wunderschönen Sommertage zu geniessen.
liebe Grüsse
Aisha
Quest
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Registriert: 30.04.2009 10:52

Hallo Ernii

Beitrag von Quest »

Das mit der Rente stimms so überhaupt nicht.

Schau dir den Gesetztetext nochmals gut an. Hilft dir nicht weiter bei der Ex aber ev. deinem Freund.

Bin selber eine Ex und bekomme eine Rente für mich und meinen Sohn, da ich noch nicht 45 bin wenn mein Kind 18 ist.
Quest
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Registriert: 30.04.2009 10:52

Nachtrag

Beitrag von Quest »

Ob sie eine Rente von der PK bekommen würde, kann man nicht einfach so sagen, das ist bei jeder PK verschieden.

Bei meinem EX steht z.B. drinn, dass wenn der Ex-Mann nicht verpflichtet wurde eine Lebenslange Rente an die Frau zu bezahlen, bekommt die Ex-Frau keine Rente. Nur das Kind.

Ich war keine 10 Jahre verheiratet und beim Tode meines Ex-Partner noch nicht 45.

Ich bekomme jetzt AHV-Wittwen-Rente für mich plus Kinderente der AHV und der PK.
Enii
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Stammgast
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Beitrag von Enii »

Hallo aisha

Vielen Dank für deine Worte!

Du hattest schon einmal erwähnt, dass deine Scheidung 5 Jahre dauerte! So was kann ich einfach absolut nicht nachvollziehen, wie dies in einem Rechtsstaat wie der Schweiz möglich ist. Aber eben, mein Partner macht ja leider die gleiche Erfahrung, obwohl ich dafür bete, dass es nicht 5 Jahre dauern wird.

Übrigens, was ich oben gar nicht erwähnt habe: In den Sommerferien wird der Anwalt meines Partners nun trotz allem einen Vergleich erarbeiten und der Gegenpartei unterbreiten. Nun, ich persönlich halte es nicht für sehr sinnvoll, da die gegnerische Anwältin im letzten halben Jahr bereits zweimal mitteilte, die Ex wäre für einen Vergleich bereit, diese Aussage beide Male dann aber wieder zurückgezogen hatte (keine Ahnung, ob dieses Verwirrspiel auf die Ex oder alleine auf die Anwältin zurückzuführen ist). Der Anwalt meinte jedoch, er möchte es wirklich probieren evtl. wird die Ex dann ja einwilligen, wenn er den kompletten Vergleich schreibt und nicht ihre Anwältin (womit sie die Kosten nicht zu tragen hat). Und es ist ja klar, dass er den Vergleich "neutral" gemäss der aktuellen Gerichtspraxis (sofern man überhaupt von neutral reden kann, da die nicht erwerbstätige Frau doch bevorteilt wird) und nicht zugunsten meines Partners schreiben wird. Wie auch immer, schlimmer werden kann es ja nicht, sofern soll der Anwalt gerne diesen Versuch starten, auch wenn wir uns davon eigentlich nichts versprechen.
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