konkubinat mit kind und heiraten?

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borland
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konkubinat mit kind und heiraten?

Beitrag von borland »

hallo zusammen,

meine freundin und sind seit 3 jahren zusammen. sie hat ein 6 jähriges kind aus einer früheren partnerschaft (sie war nicht verheiratet). vor knapp 2 jahren bin ich dann zu ihr gezogen. wir haben uns auch schon über das thema heirat unterhalten, sind uns aber nicht einig, welche rechte und pflichten auf uns zukommen, vor allem in bezug auf die rechte und pflichten, die ich dann für ihren sohn hätte.

hat da jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht?
tabida
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Beitrag von tabida »

Hallo Borland

Du hast bis jetzt einfach keine Antwort bekommen. Also schups ich das Thema mal wieder nach oben - es haben doch einige hier im Forum Erfahrung damit.

Also bezüglich des Kindes ändert sich mit der Heirat nicht unbedingt etwas (z.B. bekommst Du damit nicht das Sorgerecht für dieses Kind, Du bist ihm auch nicht zu Unterhalt verpflichtet, es bekommt nicht Deinen Namen etc.). Natürlich bist Du und Deine Ehefrau gegenseitig zur Unterstützung verpflichtet. Also indirekt trägst du dann evt. doch zum Unterhalt des Kindes bei. Erbrechtlich ändert es soviel, dass Du und Deine Frau gegenseitig erberrechtigt sind (bei ihr natürlich auch das Kind).

Als ich geheiratet habe, haben wir uns beim Notar unserer Gemeinde beraten lassen (man kann ja auch noch Ehe- und Erbverträge abschliessen). Wir wurden damals sehr gut und gratis beraten (ist allerdings bald 20 Jahre her). In die Zukunft konnt auch er nicht schauen ;-).

Es gibt verschiedene Ratgeber betr. Ehe- / Scheidungs- und Erbrecht. Vielleicht könntest Du in einer Bibliothek mal schmöckern. Je nachdem wäre auch ein idividuelle Rechtsberatung gut.

Ich hoff es können andere noch weiterhelfen.
Gruess
Tabida
Hope
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Beitrag von Hope »

Hallo borland und sorry !

Tut mir leid, aber da kenn ich mich zuwenig aus!

Gut haben wir tabida, welche da hilfreich sein kann: danke.

Grüsschen: Hope
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Borland

Herzlich willkommen... bin momentan auch überfragt.

Was ich weiss (ohne rechtliche Gewähr), ist dass in einer eheähnlichen Partnerschaft auch der Partner (ohne Kind) verpflichtet werden kann... Mit Heirat dann bestimmt auch. Ich würde mich in Eurem Fall beraten lassen, um sicher zu gehen, falls Ihr das braucht.

Beste Grüsse
Delphia
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia

Also zu was verpflichtet meinst du ?

Ich kenn mich immer noch nicht besonders gut aus, aber soweit ich
weiss, habe ich als Stiefmutter weder Pflichten noch Rechte.

Ich muss einzig mein Mann finanziell unter die Arme greiffen, wenn es nebst den Alimenten für den Rest nicht reicht.

Aber sonst :?:

Ich denke das wars dann auch schon.

grüsse tarzan
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Morpheus

Beitrag von Morpheus »

hallo zusammen,

nun ich pflichte da Delphia bei, unter Umständen kann durch die Heirat der Partner dazu verpflichtet sein, an den Unterhalt des Kindes beizusteuern.

Habe das letzthin gelesen, hab den Link aber nicht gespeichert.

Ich meine, bei uns ist das ja nicht anders. Da ich zu Hause bei den Kids bin und über keinen Lohn verfüge, kommt mein Mann ja quasi auch für meine Tochter aus erster Ehe auf. Schliesslich reichen die Alimente meistens nicht für den ganzen Lebensunterhalt meiner Tochter.

lg Morpheus
Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo Borland

Ich bin in der gleichen Situation wie du und habe mich deshalb auch schon mit diesem Thema auseinandergesetzt und rechtliche Auskünfte eingeholt.

Ich kann mich der Aussage von Tarzan nur anschliessen. Als Stiefelternteil hast du weder Pflichten noch Rechte, sondern übernimmst häufig einfach finanzielle Unterstützung des Partners.

Um das ganze zu präzisieren: Rechte hast du auf keinen Fall. Selbst wenn du für das Kind deiner zukünftigen Ehefrau freiwillig aufkommst, hast du kein Sorgerecht und wirst du bei einer allfälligen Trennung kein Besuchsrecht für das Kind erhalten.
Was die Pflichten anbelangt, so hast du dem Kind gegenüber absolut keine Unterhaltspflicht. Nur, in vielen Fällen übernimmt der Partner natürlich oft freiwillig einen Beitrag, wenn es nicht reicht.

Jedoch gilt in der Ehe die gemeinsame Unterstützungspflicht, so wie es Tabida beschrieben hat. Wenn also deine Frau nicht für ihren Unterhalt aufkommen kann (beispielsweise wegen der Kinderbetreuung), musst du sie unterstützen. Das heisst nicht, dass sie Anrecht auf dein Vermögen oder Einkommen hat (je nach Güterstand überhaupt nicht), jedoch bist du verpflichtet, beispielsweise die gesamte Miete zu bezahlen, wenn es nicht in ihrer Möglichkeit steht, einen Anteil daran zu leisten.

In meinem Fall sieht es beispielsweise so aus, dass mein Partner seiner Ex-Frau und seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist und deshalb selber auf dem Existenzminimum lebt. Wenn wir nun heiraten, kann ich unter keinen Umständen verpflichtet werden, mich an seinen Alimentenzahlungen zu beteiligen. Selbst dann nicht, wenn er eine Einkommenseinbusse erleidet und gar nicht mehr fähig wäre, so viel Unterhalt zu bezahlen. Rechtlich gesehen kann da weder auf mein Einkommen noch auf mein Vermögen zurückgegriffen werden. Jedoch gilt auch hier, dass ich in der Ehe meinem Partner gegenüber unterstützungpflichtig wäre. Wenn er also mit dem Betrag, dem ihm noch übrig bleibt, nicht durchkommt, dann sieht das Gesetz vor, dass ich beispielsweise alleine für die Miete oder die Verpflegung aufkommen muss. Indirekt würde ich mich dann also doch an seinen Alimenten beteiligen. Damit er diese nämlich bezahlen kann, müsste ich allenfalls einen höheren Beitrag an den gemeinsamen Haushaltskosten tragen, was ich persönlich auch nicht ganz richtig finde.

Hinzu kommen natürlich die freiwilligen Beiträge. Indem man beispielsweise alles bezahlt, was nicht im Existenzminimum des Partners enthalten ist wie z.B. Ferien. Oder diejenigen Fälle, in denen die Frau nicht erwerbstätig ist und sich der Mann dafür entscheidet, nicht nur für sie sondern auch für die Stiefkinder aufzukommen. Dies basiert aber auf freiwilliger Absprache mit dem Partner und wird nicht vom Gesetz verlangt.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Genau Morpheus, so ist es...

Bei uns Beispiel: Kieferorthopäden. Die KK bezahlt einen Anteil, den Rest kann ich nicht übernehmen, ich arbeite ja nicht*, da reichen die Kinderalimente nicht. Wenn der Ex-Mann nicht bezahlt, muss mein Mann bezahlen oder das Kind kriegt keine Behandlung...

* = das wisst ihr ja wohl alle, dass damit gemeint ist, dass ich keiner bezahlten Tätigkeit nachgehe... 8) :lol:

Beste Grüsse
Delphia
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Guten Morgen

Es ist so wie Enii geschrieben hat.

Die "neue" Frau muss NICHT für die Alimentenpflicht für Kinder aus erster Ehe aufkommen. Aber indirekt ist es eben so wie beschrieben, man muss seinen Mann unterstützen, wenn das Geld nicht reicht.

Ich denke das wird bei vielen so praktiziert. Auch bei uns was das bis auf einige Jahre immer der Fall, auch heute noch, dass ich mehr an die Lebenskosten mit meinem Lohn beitrage wie mein Mann.

Somit ist die Zweitfrau in einer ähnlichen Lage wie der Zweitmann, beide leisten direkt oder indirekt einen Beitrag an die Stiefkinder.

Enii, was ist fair ? Schwierige Frage....

Es ist einfach so, und man muss sich bewusst sein, wenn man ein Partner mit Kinder heiratet, dass man finanziell schlechter fährt.

Entweder man freundet sich mit dem Gedanken an, oder man lässt es bleiben.

In meinen Augen wird die Unterstützung durch den Zweitmann oder Zweitfrau zuwenig Beachtung geschenkt. So wird schlussendlich auf der Staat entlastet. Ich darf gar nicht dran denken, wenn ich nicht gewesen wäre, wie das noch rausgekommen wäre, also rein finanziell gesehen.

grüssli
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Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo Tarzan

Das hast du sehr treffend geschrieben.

Bei mir ist es (noch) nicht so, dass ich meinen Partner finanziell unterstütze. Darauf haben wir uns geeinigt. Zudem sind wir ja noch nicht verheiratet und haben noch keine gemeinsamen Kinder. Wie es dann später aussieht, ist offen.

Lg
aisha

Beitrag von aisha »

für uns war klar... wir ziehen auf keinen Fall zusammen, bevor wir nicht beide definitiv geschieden waren!

Und zwar aus dem einzigen Grund, damit mein Partner nicht noch höhere Unterhaltsbeiträge an seine Ex leisten muss, wenn man ihm einen Doppelverdienerhaushalt nachweist.
Für seine Ex war dies nämlich ein Thema!

Bei mir hats eh keine Rolle gespielt, da mein Ex nie gezahlt hat.

Meine Anwältin hat mir gesagt, dass z. B. bei meinem Ableben meine Tochter nicht automatisch zu ihrem Vater verfrachtet würde, sondern sie würde einen Vormund bekommen, der (hoffentlich) im Wohl des kindes entscheiden würde. Meine Tochter dürfte da selbstverständlich mitreden.
Ich habe auch testamentarisch festgehalten, dass es der Wunsch meines Partners und mir sei, dass meine Tochter bei ihm bleibt. Der Aufwand würde aus meinem Vermögen gedeckt werden.

Rechte hat mein Partner natürlich so gesehen keine, aber immerhin ist der Wunsch hinterlegt und meine Tochter könnte mitentscheiden.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo aisha

Das habt ihr gut gemacht, wir haben diesen Fehler leider gemacht, sind sofort zusammen gezogen.

Somit sind dann auch hohe Alimentenzahlungen ausgefallen.

Leider hatten wir dazumal keinen Ahnung von dem Scheidungszeugs und er ist zu mir gezogen, resp. dann bald mal in eine grössere gemeinsame Wohnung.

Im Nachhinein ist man eben immer schlauer - man lernt nie aus...
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