Hallo.
Ja, wir wissen dass wir den Pflichtteil hätten geltend machen können - aber das hätte einen Rechststreit bedeutet und keiner von uns ist dazu bereit. Jetzt ist es soweiso zu spä.
BabyOne hat geschrieben:Der Vorerbe hat nicht das Recht Nachlassgegenstände zu verschleudern, und Grundstücke dürfen nicht verkauft werden, es sei denn das wurde im Testament ausdrücklich erlaubt.
Das Testament erlaubt es ausrücklich: sie darf im Überlebensfall - der ja der Fall ist, mein Vater ist inzwischen ein Jahr tot - völlig frei über das gesamte Vermögen verfügen. Sie darf es auch verschenken, nur vererben darf sie es niemand anders. Die Regelung, das der überlebende Ehepartner alles erbt heisst im übrigen Berliner Testament und kommt wohl recht häufig vor.
Inzwischen ist im November auch meine Oma, die Mutter me¡nes Vaters verstorben. Und was meine Stiefmutter da gemacht hat, hat dem echt den Gipfel aufgesetzt: meine Oma hat laut Testament ihr Vermögen zwei ihrer Enkel meinen Cousins vermacht. Die Pflichtteile an ihre drei Töchter waren bereits ausgezahlt, mein Vater tot. Und da hat sich meine stiefmutter nun tierisch aufgeregt, wir müssten unbedingt unsere Rechte gelten machen und uns an das Amtsgericht wenden. Das hat mich und meine Geschwister sehr, sehr aufgeregt: als sie alles von meinem Vater erbte, da sollten wir klaglos die Unterschlagung des Pflichtteils schlucken - aber gegen unsere Cousins sollen wir vorgehen? Meine Oma stand mir nicht nah, und es geht um sehr viel geringere Summen... Wir haben ihr dann alle drei zurückgeschrieben, dass wir unserer Oma das gleiche Recht wie unserem Vater zuerkennen über ihr Vermögen frei zu verfügen.
Die Wohnung wird vor April verkauft und meine Stiefmutter zieht nach Luzern - klar, das Leben in der Schweiz ist ja bekanntlich am billigsten in Europa....

. Soll sie glücklich werden!
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.