Aus der Sicht des Patchworkkindes....

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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Liebe Nin

Oh je, es tut mir Leid für Dich. Die Sache mit der Frau Deines Vaters scheint wohl weiterhin nicht so gut zu verlaufen.

Aus Deiner Geschichte lerne ich, dass ich mit den Töchtern meines Mannes, falls ich ihn überleben sollte, auf jeden Fall anders vorzugehen habe. Dein Beispiel ist wirklich krass :cry: .

*big umarm* und *viel Trost*

Liebe Grüsse
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Hallo Nin,

nach deutschem Recht können Kinder immer ihren Pflichtteil geltend machen. Nun würde das zwar möglicherweise dem Willen Deines Vaters widersprechen, aber vielleicht wollte er ja auch nicht wirklich dass sie euch so übergeht? Vielleicht solltest Du nicht nur passiv abwarten ob sie Euch etwas anbietet, sondern ihr konkret mitteilen welche Gegenstände für Euch einen Erinnerungswert haben, und das dann ein wenig nachdrücklicher formulieren.

Wenn die Kinder später erben sollen dann wäre das eigentlich so dass sie "nur" Vorerbe ist und ihr Nacherben. Der Vorerbe hat nicht das Recht Nachlassgegenstände zu verschleudern, und Grundstücke dürfen nicht verkauft werden, es sei denn das wurde im Testament ausdrücklich erlaubt. Der Nacherbe hat Kontrollrechte, darf zum Beispiel eine Auflistung der Erbschaftsgegenstände verlangen. Wenn der Nacherbe das Erbe ausschlägt, kann er seinen Pflichtteil verlangen, das wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und das sieht für die Kinder neben einer Ehefrau prinzipiell 50 % des Erbes vor. Für die Erbausschlagung gibt es allerdings eine kurze Frist (ich glaube sechs Wochen ab Bekanntwerden des Todesfalles oder vielleicht auch ab Zugang des Testamentes), und sie muss notariell oder gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Ich will Dich jetzt nicht in einen Rechtsstreit hineinreden, aber vielleicht solltest Du das Testament einmal unverbindlich durch einen auf Erbrecht spezialisierten deutschen Rechtsanwalt prüfen lassen und dich über Deine Rechte informieren. Google auch mal nach den Begriffen Vorerbschaft und Nacherbschaft, oder Rechte Vorerbe etc.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Hallo.

Ja, wir wissen dass wir den Pflichtteil hätten geltend machen können - aber das hätte einen Rechststreit bedeutet und keiner von uns ist dazu bereit. Jetzt ist es soweiso zu spä.
BabyOne hat geschrieben:Der Vorerbe hat nicht das Recht Nachlassgegenstände zu verschleudern, und Grundstücke dürfen nicht verkauft werden, es sei denn das wurde im Testament ausdrücklich erlaubt.
Das Testament erlaubt es ausrücklich: sie darf im Überlebensfall - der ja der Fall ist, mein Vater ist inzwischen ein Jahr tot - völlig frei über das gesamte Vermögen verfügen. Sie darf es auch verschenken, nur vererben darf sie es niemand anders. Die Regelung, das der überlebende Ehepartner alles erbt heisst im übrigen Berliner Testament und kommt wohl recht häufig vor.

Inzwischen ist im November auch meine Oma, die Mutter me¡nes Vaters verstorben. Und was meine Stiefmutter da gemacht hat, hat dem echt den Gipfel aufgesetzt: meine Oma hat laut Testament ihr Vermögen zwei ihrer Enkel meinen Cousins vermacht. Die Pflichtteile an ihre drei Töchter waren bereits ausgezahlt, mein Vater tot. Und da hat sich meine stiefmutter nun tierisch aufgeregt, wir müssten unbedingt unsere Rechte gelten machen und uns an das Amtsgericht wenden. Das hat mich und meine Geschwister sehr, sehr aufgeregt: als sie alles von meinem Vater erbte, da sollten wir klaglos die Unterschlagung des Pflichtteils schlucken - aber gegen unsere Cousins sollen wir vorgehen? Meine Oma stand mir nicht nah, und es geht um sehr viel geringere Summen... Wir haben ihr dann alle drei zurückgeschrieben, dass wir unserer Oma das gleiche Recht wie unserem Vater zuerkennen über ihr Vermögen frei zu verfügen.

Die Wohnung wird vor April verkauft und meine Stiefmutter zieht nach Luzern - klar, das Leben in der Schweiz ist ja bekanntlich am billigsten in Europa.... :wink: :roll: . Soll sie glücklich werden!
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
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