Alimente für Stiefkinder nachfordern

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nussi
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Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von nussi »

Hallo zusammen,

Ich bin per Zufall auf dieses Forum gestossen und eventuell kann mir jemand helfen.

Meine Geschichte ist wohl eher ungewöhnlich und daher wohl auch meine Frage. Ich wusste nicht mal wie ich den Titel wählen sollte. Daher mal einleitend meine Situation:

Vor 15 Jahren zog ich mit meiner Frau zusammen, die drei Kinder aus zwei Ehen hat, gemeinsame Kinder haben wir keine. Vor 10 Jahren heirateten wir und ca. 1 Jahr vor unserer Heirate zogen wir in mein Elternhaus, das ich meiner Mutter ganz normal abkaufte. Die ganzen Jahre, also auch schon vor der Heirat, habe ich fast sämtliche Lebenshaltungskosten getragen, vor allem Miete, Krankenkasse, Ferien, Arzt-/Zahnarztrechnungen, teilweise Hobbys (ab und zu den Musikunterricht der Kinder) usw. Sie hat zwar ab und zu etwas dazu verdient (Kerzen Direktverkauf, 10% Job Arztpraxis), hat aber als "Haupteinkommen" die Kinderalimente (ca. 3500.-CHF pro Monat). Davon hat sie die Einkäufe bezahlt (Essen, Waschmittel usw. also alles auch für mich), Kleider für die Kinder und sich, die Transporte der Kinder (Umweltschutzabo) und ihr Auto hat sie sich damit finanziert. Ich habe nie etwas gerechnet, ich habe einfach bezahlt was anfiel und war froh für alles was sie übernahm.

Nun mit der Trennung geht es ums liebe Geld, die ganzen Details lasse ich mal weg. Sie hat ca. 60'000CHF in mein Haus investiert (neue Küche, Garten neu gemacht, Einstellhallenplatz dazu gekauft) und will dies wieder haben. Über die 10 Jahre entspricht das ca. 500CHF pro Monat, da sie keinen Mietanteil, keinen Krankenkassenanteil der Kinder übernommen hat, bin ich der Meinung das sei damit abgegolten.

Ich will kein Geld von ihr und ich habe früher gar nie daran gedacht, dass ja die Alimente teilweise zur Kostendeckung von mir getragener Kosten wäre. Es ist mir schon nirgends recht die Kinder da mit rein zu ziehen (über die Alimente), aber das ist der einzige Ansatzpunkt den ich habe. Sie will partout nicht einsehen, dass sie sich da einfach am Unterhalt des Hauses beteiligt hat in dem sie ca. 11 Jahre lebte. Ich will eigentlich nur mein Elternhaus behalten und zwar ohne das ich einen Kredit aufnehmen muss um meine Frau auszuzahlen.

Weiss jemand wie das Rechtlich aussieht, habe ich das Recht rückwirkend Anspruch auf Mietanteile, Krankenkasseanteile, die ich bezahlt habe für die Kinder, zu erheben?
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Ria
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Re: Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von Ria »

Hallo nussi und willkommen im Forum

Als Trennungs- und Scheidungsberaterin gemeinsam mit meinem Ehemann kann ich dir folgende Auskunft geben: Es wären genauere Angaben erforderlich, um deine Anfrage kompetent und abschliessend beantworten zu können.

Hier aber zu dieser konkreten Frage:
Sind die CHF 60'000, welche deine Frau in dein Haus investiert hat
1. aus Vermögen von ihr, das sie in die Ehe gebracht
2. oder hat sie das aus ihren Kinderalimenten und Verdiensten gespart?

Im ersteren Fall wäre das Eigengut, das sie bei einer Scheidung wieder beanspruchen kann. Wenn es aber aus den Verdiensten und Kinderalimenten während eurer Ehe gespart war, gehört es zur Errungenschaft und fällt in den ganzen Kuchen von Verdienst und anderen Einkünften, aus denen gelebt worden ist, auch dein Anteil an den Ausgaben für ihre Kinder. Was daraus übrig ist, wird bei einer Scheidung geteilt.

Eine andere Frage stellt sich aber auch noch: Hat sie auf Frauenalimente verzichten müssen, als ihr geheiratet habt? Wie alt sind ihre Kinder jetzt? Es könnte nämlich sogar sein, dass sie noch Anrecht auf Frauenalimente hätte.
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nussi
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Re: Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von nussi »

Hallo Ria,

Danke für deine Antwort, dann versuche ich die Fragen mal zu beantworten:

Es waren Ihre Eltern die ein Teil dieser Kosten als Erbvorbezug übernommen haben (ca. 40'000), der Rest kam von der Alimente und dem kleinen Verdienst von ihr, alles während der Ehe. In die Ehe brachte sie kaum Mittel mit. Sie hat sich in den 10 Jahren bis heute rund 100'000CHF zusammen gespart, der Erbvorbezug wäre gar nicht notwendig gewesen, schon zum Zeitpunkt der Sanierungen hatte sie genügend Geld aus den Alimenten und dem Verdienst zur Seite gelegt.

Die Kinder sind alle Erwachsen (werden dieses Jahr 19, 21, 23), die Zwei jüngeren sind noch in der Lehre die Älteste Studiert. Zur Zeit erhält sie noch ca. 2900CHF Alimente. Bis zur Heirat bezog meine Frau Frauenalimente mit der Heirat bekam sie keine mehr. Seit rund einem Jahr arbeitet meine Frau 50% in der Pflege und seit dem erhält sie zusätzlich auch noch das Kindergeld (vorher habe ich das bekommen, da sie zu wenig verdiente). Im Oktober hat sie sich von mir getrennt, wohnt aber noch bis August mit mir im Haus (so wurde es abgesprochen, dann kann sie in eine Wohnung) und bis heute bezahle ich weiterhin alle Versicherungen, Hypothek, Nebenkosten usw. alleine und sie will dieses Geld zurück, fühle mich im Moment einfach ziemlich ausgenutzt.

Gruss
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Ria
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Re: Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von Ria »

Ich habs mir gedacht, dass da noch einiges mehr hineinspielt - ist immer so :wink:
Hier einmal ganz allgemein, wie die güterrechtliche Auseindersetzung bei Trennung/Scheidung aussieht:

Jeder von euch beiden hat das als Eigengut, was er in die Ehe eingebracht und während der Ehe geschenkt, geerbt oder als Erbvorbezug erhalten hat.

Wenn ihr bei eurer Heirat nichts anderes vertraglich geregelt habt, ist alles, was ihr während der Ehe verdient oder Zinsen aus Vermögen erhalten habt - egal ob mehr oder weniger - gemeinsame Errungenschaft. Ob jetzt damit ein Sparkonto aufgefüllt, Hypotheken bezahlt oder Kinderkrankenkassenrechnungen bezahlt werden, das passiert alles aus diesem gemeinsamen Pott.

Bei einer gerichtlichen Trennung oder Scheidung wird zuerst das Eigengut herausgenommen und dem zugeteilt, der es eingebracht oder geerbt hat.
Das ganze Vermögen, das dann noch bleibt, wird zwischen euch gleichmässig aufgeteilt.
So lässt sich also nicht ein einzelner Gegenstand herauspicken, sondern das Gesamte muss berücksichtigt werden.

Wahrscheinlich tut ihr gut daran, diese Auseinandersetzung bald anzupacken, sonst wird es immer komplizierter und es entsteht mehr Groll gegenüber dem Expartner, weil ihr ja nicht mehr gemeinsam darüber entscheidet.
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nussi
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Re: Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von nussi »

Danke für die Antwort
Dann kann sie sich ja aus dem Ersparten den Erbvorbezug selber zurück zahlen, so zu sagen :)

Eine kleine Frage noch, wie wird ein Haus behandelt, das in die Ehe eingebracht wurde? Das Haus hatte damals einen Wert X, muss nun bei einer Trennung der zur Trennung gültige Verkehrswert geschätzt werden und falls das Haus mehr Wert ist kommt die Differenz in den Errungenschaftstopf? Dann wäre man ja vom Immobilienmarkt abhängig, also keine Trennung zu Hochpreiszeiten :)

Noch eine hypothetische Frage, was passiert wenn meine Frau nun plötzlich das ersparte Geld den Kindern "schenkt" und es ihnen auf deren Bankkonten überweist, oder sich ein neues Auto und teure Kleider kauft bis das Ersparte weg ist (nicht das ich glaube dass sie das machen würde, also wirklich hypothetisch)? Oder anders ab wann wird dieser Errungenschaftstopf "geöffnet", mit der Trennungsankündigung, mit der tatsächlichen Scheidung, zu einem frei wählbaren Datum?

Sorry für die vielen Fragen, habe darin halt keine Erfahrung und habe mich noch nie damit beschäftigt :)
Aber ich bin immer noch Überzeug das ich mich mit meiner Frau in Freundschaft einigen kann.

Also die Geschichte lehrt mich eines, wer in einer Beziehung das Geld verdient, sollte nur Heiraten, wenn es zwingende Gründe dafür gibt und das wären für mich einzig gemeinsame Kinder. Alle anderen bleiben lieber im Konkubinat, oder dann Heirat nur mit einem Ehevertrag der einem vor solchen "Überraschungen" schützt.
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Re: Alimente für Stiefkinder nachfordern

Beitrag von Ria »

Und noch zu dieser nicht so kleinen Frage:
nussi hat geschrieben:Eine kleine Frage noch, wie wird ein Haus behandelt, das in die Ehe eingebracht wurde? Das Haus hatte damals einen Wert X, muss nun bei einer Trennung der zur Trennung gültige Verkehrswert geschätzt werden und falls das Haus mehr Wert ist kommt die Differenz in den Errungenschaftstopf? Dann wäre man ja vom Immobilienmarkt abhängig, also keine Trennung zu Hochpreiszeiten :)
Es stimmt, dass der zur Trennung gültige Verkehrswert zu bestimmen ist, falls der Mehrwert des Hauses zum Teil durch das Eigengut des Partners oder der gemeinsamen Errungenschaft resultiert. Dann hätte der Partner im Verhältnis seines Beitrages dazu Anrecht auf Ausgleich.
Dies dann auszurechnen ist nicht so einfach, weil oft gar nicht genau definiert wurde, welches Geld dazu verwendet wurde und der realistische Wert des Hauses erst wirklich klar ist, wenn es verkauft wird.

nussi hat geschrieben:Noch eine hypothetische Frage, was passiert wenn meine Frau nun plötzlich das ersparte Geld den Kindern "schenkt" und es ihnen auf deren Bankkonten überweist, oder sich ein neues Auto und teure Kleider kauft bis das Ersparte weg ist (nicht das ich glaube dass sie das machen würde, also wirklich hypothetisch)? Oder anders ab wann wird dieser Errungenschaftstopf "geöffnet", mit der Trennungsankündigung, mit der tatsächlichen Scheidung, zu einem frei wählbaren Datum?
Der Stichtag für die güterrechtliche Auseinandersetzung ist der Zeitpunkt, in dem der Güterstand aufgelöst wird (Art. 207, Abs. +ZGB) Dies geschieht mit der Einreichung des Scheidungsbegehrens (Art. 204 Abs. 2 ZGB) oder der gerichtlichen Trennung (Art. 204 Abs. 2 ZGB). Stichtag der Auflösung des Güterstandes ist immer der Tag, an dem das Begehren beim Gericht eingeht und der Prozess rechtshängig wird.
Dies für den Fall, dass ihr euch nicht anders einigt.
Das heisst also, dass deine obigen Beispiele so lange eintreten können, bis einer von euch beiden beim Gericht die Trennung oder Scheidung eingereicht hat.

nussi hat geschrieben:Also die Geschichte lehrt mich eines, wer in einer Beziehung das Geld verdient, sollte nur Heiraten, wenn es zwingende Gründe dafür gibt und das wären für mich einzig gemeinsame Kinder. Alle anderen bleiben lieber im Konkubinat, oder dann Heirat nur mit einem Ehevertrag der einem vor solchen "Überraschungen" schützt.
Da bin ich anderer Meinung. Die Absicht mit dieser Regelung ist, dass derjenige - oder meist "die"jenige, die ihren Anteil zum gemeinsamen Haushalt in Form von unbezahlter Arbeit einbringt, nicht benachteiligt wird. Man geht dabei davon aus, dass die Eheleute einen Konsens gefunden haben, wie sie ihren Anteil am Gelingen aufteilen. Das war wahrscheinlich auch einige Zeit bei euch beiden so. Und wenn du das heute anders siehst, entspringt das wohl eher einem Frust aus der heutigen Situation oder auch, weil du damals zu etwas ja gesagt hast, was du heute bereust.
Und gerade solche Gedanken sind Teil des Prozesses. Und für dein weiteres Leben ist es von grosser Bedeutung, dass du dich dann davon lösen und auch die Vorwürfe aufgeben kannst. Sonst nimmst du diese Last auch in eine weitere Beziehung mit.

Aber Voraussetzung dafür ist zuerst einmal, reinen Tisch zu machen und sich möglichst gütlich und friedlich zu einigen und nicht noch mehr Geschirr zu zerschlagen. Am besten gelingt dies, wenn ihr das gemeinsam anpackt, wahrscheinlich mit externer fachlicher Hilfe. Für mich war das damals die Scheidungsmediation, für andere sind es Anwälte, die das Gelingen einer friedlichen Lösung im Fokus haben. Ich wünsche euch viel Erfolg dabei.
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