azza hat geschrieben:Liebe PatchStift
Diese Diskussion hatten wir ja schon mal vor nicht langer Zeit - was ist geltendes Recht und was ist gerecht! Fakt (=Recht) ist, dass Bacci2 ihren Mann indirekt bei seiner Unterhaltspflicht unterstützen muss. Die Mutter kommt ja ihrer Pflicht auch nach, oder hast Du das Gefühl, mit den Fr.1630.- von Bacci2s Mann seien alle anfallenden Kinderkosten gedeckt?
Liebe Azza
First come first safe, hätte wohl mach eine Ex. gerne im Gesetz verankert, gemäss dem Motto, wer zu spät kommt hat halt Pech gehabt, aber sooo einfach ist es dann zum Glück ja doch nicht!
Mit 1630.- kann man so einiges abdecken, kommt wohl auf die Ansprüche an! Aber darum geht's hier gar nicht! Baccis Mann hat das Recht, bei unvorhersehbahren, auf Dauer ausgelegten Veränderungen, eine Anpassung des Unterhalts zu verlangen! Wenn er seinen Verpflichtungen immer nachgekommen ist und kein Manko besteht, hat er auch gute Chancen.
Was Bacci betrifft, erwartet Du ja nicht im Ernst von ihr, dass Sie ihn finanziell unterstützt. Womit denn bitte schön? Sie hat ein Kind für das sie alleine, und hier im wörtlichen Sinn, sorgt und dazu noch ein behindertes Kind!
Ihr mit Sprüchen zu kommen, ala, sie wusste ja worauf sie sich einlässt, Azza, finde ich geschmacklos, sorry! Beziehungen gehen nun mal auseinander, Wege trennen sich.
Hätte er nicht mit Bacci, sondern mit seiner Ex., noch ein weiteres Kind gehabt, hätte die Familie ja auch nicht mehr Geld zur Verfügung und ALLE müssten sich etwas einschränken. Das nennt sich, soweit ich weiss, (nacheheliche) Solidarität Azza, und die wird nicht nur vom Zahlvater verlangt, sondern durchaus auch vom Rest der Familie!
Er ist ja nicht der Leibeigene der Erstfamilei, auch wenn das manche wohl tätsächlich, am liebsten so hätten.
Dafür haben sie ja ein Geschwisterchen bekommen! Eigentlich, doch eine schöne Sache! Wenn man allfällige Verlustängste und Missgunst, einfach mal bei Seite lässt...