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Vormund fürs Kind

Verfasst: 26.03.2013 17:07
von Babell
Hallo miteinander!

Wie angekündigt, habe ich aus Rücksicht jener Person gegenüber, um die es sich hier handelt, den Text wieder gelöscht.

Die Stichworte schreibe ich trotzdem hin, da es sich auf niemanden schliessen lässt.

Mutter alleine mit Kleinkind.
Vaterschaftsanerkennung vorhanden, jedoch kein Unterhaltsvertrag, auch keinen Unterhalt.
Mutter beantragt Sozialgeld.

Frage: bekommt sie nun Vormund fürs Kind?

Verfasst: 26.03.2013 21:49
von tabida
In solchen Fällen bekommt in der Regel das Kind einen Beistand der seine Interessen vertreten soll. d.h. eben dafür sorgen soll, dass ein Unterhaltsvertrag erstellt wird und dass der Vater Unterhalt zahlt. Unterhaltsbevorschussung erhält man/frau erst, wenn ein Unterhaltsvertrag besteht. Natürlich kann sich die Mutter auch selber um das alles kümmern.

Für die Berechung von Sozialgeld wird dann natürlich der Unterhalt oder die Unterhaltsbevorschussung mit eingerechnet.

Wie genau vorgegangen wird ist aber in der Schweiz von Kanton zu Kanton und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden!

Was aber sicher ist: eigentliche Vormundschaften gibt es gar nicht mehr. In diesem Fall gäbe es einfach einen Beistand der sich eben um den Unterhalt kümmert (das kann auch ein "Amt" sein).

Oft werden die Behörden erst Aktiv wenn es nicht so "toll" läuft. In diesem Fall eben jetzt, wo die Mutter Sozialgeld beantragen möchte. In erster Linie sind ja die Eltern für den Unterhalt des Kindes zuständig.

Verfasst: 04.04.2013 07:47
von Babell
Hallo Tabida

Vielen Dank für Deine Antwort!