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gemeinsames Sorgerecht = gemeinsame Obhut?

Verfasst: 11.11.2012 23:14
von Animo
Hallo Zusammen

Da ich im Forum und auch sonstwo nicht fündig werde, stelle ich hier einmal die Frage. Vielleicht kann mir ja dazu jemand eine Antwort geben.

[b]Bedeutet das neue gemeinsme Sorgerecht nun auch, dass ich als Vater gleichzeitig das Recht auf eine gemeinsame Obhut habe?[/b]

Bei mir steht leider eine Scheidung an und ich möchte ein Lebensmodell für alle verwirklichen, dass die Folgen daraus abmildert. Habe ich automatisch das Recht, dass ich die Kinder auch 50% betreuen kann? Der Idealfall ist in meinen Augen ein Pendelmodell, welches kindgerecht umgesetzt wird. Aber kann ich dies einfordern, oder nur, wenn mein Frau dem zustimmt?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Anim

Verfasst: 12.11.2012 08:33
von tabida
Hallo Animo
Willkommen im Forum.
Nein, gemeinsames Sorgerecht heisst nicht gemeinsame Obhut.
In der Schweiz ist das gemeinsame Sorgerecht auch noch nicht die Regel. Das Gesetz ist noch in Revision.
d.h. auch für die gemeinsame Sorge müssen z.Z. beide Elternteile einverstanden sein. Immerhin wird die neue Regelung vermutlich rückwirkend gelten.

Verfasst: 12.11.2012 09:38
von Buchenholz
Hallo Animo

Soviel im voraus. Jeder Schweizer hat EINE registrierte Adresse, an der die Schriften deponiert sind. Gleiches auch bei einem Kind. Üblicherweise hat jener Elternteil die Obhut, bei welchem das Kind registriert ist. Alles andere wäre für den Staat zu kompliziert. Von einem Elternpaar weiss ich, dass jeder die Obhut für ein Kind übernommen hat. Das ist steuertechnisch gut. Denn ein Elternteil mit 1 Kind gilt in der Schweiz als Familie und kann dann einen anderen Steuersatz anwenden.

Zu deinem Vorschlag vom Pendelmodell gibt es demnächst eine Fachtagung dazu. Guckst du: http://www.vev.ch/dokumente/fachtagunge ... sidenz.pdf

An diesem Anlass werden diverse Fachleute anwesend sein, die dir weiterhelfen können.

Etwas einfordern klingt nach Konflikt. Wenn du und deine Frau aber bereits jetzt für Betreuung und Unterhalt aufkommt, dann stehen die Chancen gut.

Mein Ex-Mann und ich leben seit über 10 Jahren dieses Modell und es hat sich bewährt. Die Betreuungsprozente haben sich entsprechend dem Stundenplan und den privaten Verhältnissen immer wieder verändert. Wenn die Distanz zwischen den beiden Wohnorten gering ist, dann ist vieles möglich.

Verfasst: 12.11.2012 10:30
von Babell
Hallo Animo

Deine Frage wurde ja schon beantwortet. Ich möchte anfügen, dass ein 50/50Modell nicht automatisch das Beste ist. Für Kinder ist es nicht einfach getan, dass sie dann einmal beim Mami und einmal beim Papi sind. Sie wollen, dass Mami und Papi zusammen sind. Der Verlust trifft sie also so oder so, egal welches Modell ihr wählt. Das Beste für die Kinder ist, wenn ihr als Eltern weiterhin gut miteinander auskommt. Um dies hinzukriegen, nehmen viele Paare eine Eheberatung in Anspruch, welche Euch hilft, Euch friedlich zu trennen. Dies hilft schliesslich den Kindern mehr, als jedwelche Form des Obhuts oder des Sorgerecht! Es ist auch nicht ein Eingestehen von Schwäche, sondern ist ein Zeichen von Verantwortung, welche Ihr auch nach der Scheidung als Eltern immer noch trägt! Eine friedliche Trennung schützt Euch und die Kinder vor jahrelangem zermürbenden Rosenkrieg, der für alle Beteiligten schlecht ist.