Tabida, du hast meinen Text missverstanden.tabida hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz. Der "Vater" muss ja eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Wenn er weiss, dass er nicht der Vater ist, dann wird er das nicht tun. Dann könnte er per Gerichtsbeschluss zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden. Je nachdem wie dieser dann ausfallen würde, würde er dann als Vater eingetragen oder eben nicht.Buchenholz hat geschrieben:Und hier besteht noch eine Ungerechtigeit. Wenn ein Mann auf diesem Test besteht, die Mutter aber nicht will, dann kann der Mann nichts machen und wird z.Bsp. zu Unterhalt gezwungen werden, auch wenn er sicher ist, dass er nicht der Vater ist. Macht er es heimlich wird er nochmals bestraft, weil ein Test ohne Einwilligung der Mutter verboten ist.
Es gibt 2 Szenarien:
Der Vater muss einen Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der will aber nicht, weil er behauptet, nicht der Vater zu sein. Er wird aber zur Vaterschaft und Alimente gewzungen, weil die Mutter behauptet, er sei der Vater.
Der Vater kann nur das Gegenteil beweisen, wenn er einen Vaterschaftstest macht. Wenn die Mutter das verweigert, dann bezahlt der Mann trotzdem.
Und wenn er heimlich einen Vaterschaftstest macht, dann wird er auch bestraft, weil das verboten ist.
Oder: Der Vater ist überzeugt, der Vater zu sein und möchte die Vaterrolle übernehmen. Der Vater verlangt einen Vaterschaftstest um zu beweisen, dass er der Vater ist. Verweigert das die Mutter, dann gibt es keinen Test. Und das Kind wird nie wissen, wer sein richtiger Vater ist.
DAS ist geltendes Recht. In der Schweiz wie in Deutschland.
Ein anderer Fall. Real im Umfeld passiert.
Eine Scheidung zieht sich in die Länge. In der Zwischenzeit hat die Frau einen Neuen und wird schwanger. Der fühlt sich verarscht und haut ab.
Kommt das Kind noch vor der Scheiung zur Welt trägt es den Namen des Noch-Ehemannes. Für die VB gilt dieser als Vater und somit wird er auch zu Alimente verpflichtet.