tabida hat geschrieben:PatchStift hat geschrieben:PS: Wer die Verantwortung für ein Kind trägt, dem dürfen keine Überstunden zugemutet werden. Oder lässt sich krankschreiben, weil das Kind krank ist. Das gilt neu wohl auch für Väter die Verantwortung tragen!
Womit ein starkes Arrgument, um keine Mütter zu beschäfftigen, einfach weg fällt!
Gemeinsames Sorgerecht heisst nicht automatisch, dass das Kind auch gemeinsam oder zu gleichen Teilen betreut wird. Also warum jetzt gemeinsames Sorgerecht automatisch dazu führen sollte, dass dem Vater (oder auch der Mutter) keine Ueberstunden mehr zugemutet werden darf, verstehe ich jetzt nicht so ganz. - Wobei ich durchaus der Meinung bin, die Menschen sollten viel mehr Teilzeit arbeiten können und möglichst keine Überstunden leisten müssen.
Ein Vater der ein Kind betreut kann übrigens - genauso wie eine Mutter - frei nehmen. Da gibt es schon heute keine Unterschiede.
Da die Mehrheit der Eltern bereits jetzt gemeinsames Sorgerecht hat (nämlich mindestens die, die miteinander verheiratet sind und die sind immer noch im der Mehrzahl. Ausserdem auch noch einige nichtverheiratete und getrennte Eltern) müsste das, was Du schreibst sowieso schon längst Tatsache sein. Die Mehrzahl der Väter trägt schon heute die Verantwortung.
Für mich ist das gemeinsame (und ich schreibe mit Absicht gemeinsames und nicht geteiltes) Sorgerecht unbestritten.
Aber mir fällt auf, dass da sehr viel mehr hineingelesen wird, als es eigentlich ist. Es heisst nämlich NICHT, dass die Kinder gemeinsam oder zu gleichen Teilen betreut werden. Und genau gleich wie beim alleinigen Sorgerecht, kann der Betreuende Elternteil dem anderen die Kinder vorenthalten, das Besuchsrecht untergraben, unrealistische Unterhaltsforderungen stellen usw. usf. Da denke ich, machen sich viele Menschen zu grosse Hoffnungen.
Trotzdem glaube ich, dass das gemeinsame Sorgerecht zu einem Umdenken führt und es doch die Latte zu PAS etwas höher setzt.
Der Unterschied ist Tabida, dass diese Väter immernoch die Ausnahme bilden und von der Gesellshcaft nicht wirklich ernsz genommmen werden und dass neu als Regelfall das gem. Sorgerecht und damit sehr wohl auch das 50:50 Model die Basis bildet. Das das nicht in jedem Fall 1:1 umsetzbar ist, ist klar! Dafür gibt es ja die Konvetion, die das von Fall zu Fall idividuell und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend "für den Streitfall" regelt.
Neu ist nur, dass dabei jetzt auch die Bedürfnisse und Wünsche der Väter berücksichtigt werden MÜSSN, und eben nicht mehr einfach mit Füssen getreten werden können. Und daran knüpfe ich, die selbe Hoffnung wie Du weniger PAS!
Es ist ein Anfang! Und es ist der 1. Schrittt in die richtige Richtung! Es wird immer Frauen und Männer geben die nicht kooperieren, aber der Richter der am Ende entscheiden muss, kann es sich nicht mehr so leicht wie früher machen und einen von beiden kurz und bündig entrechten und versklaven und darauf kommt es an!
Natürlich hast Du recht, Männer könnten auch jetzt schon teilzeit arbeiten, hätte mein Partner bereits während der Ehe gerne gemacht. Für seine Ex. kam das aber gar nicht in die Tüte, a) war Fremdbetreuung günstiger und b) hätte sie bei der Trennung ev. weniger Unterhalt bekommen... ein gem. Sorgerecht oder gar ein 50:50 Model stand für SIE gar nie zur Diskussion. Infolgedessen stand es auch für die Richterin nie zur Disskusion... bzw. er hat sich nicht auf einen aussichtslosen, jahrelangen Rechtsstreit darüber eingelassen.
Dem Kind eine Änderung des seit der Trennung bzw. dem letzen Umzug der Mutter, gelebeten Betreuungsrythnmus zu zumuten, war für die Damen denn auch kein Thema, solange es die Fremdbetreuung betraf.
Als es aber darum ging den seit Jahren gelebeten, regelmässigen, wöchentlichen Kontakt zum Vater, einfach ersatz los zu streichen, fragte keine der Damen ob das für das Kind zumutbar sei!
Im Jahr 2010 hat das Bundesgericht einem Vater das gem. Sorgerecht entzogen, damit die Mutter ungehindert samt Kinder auswandern konnte. Er darf seine Kinder aber alle 14 Tage zu sich nehmen, fragt sich nur wie er das umsetzen will, wenn sie in Tschechien leben...
Ich hoffe inständig, mit solchen haarstreubenden Aktionen in Gerichtssäälen und Kindschutzbehöhrden ist jetzt endlich schluss!