Wie lange Alimente zahlen?
@bacci2: Find ich einfach etwas seltsam, dass die Behörde, die für diese Verträge verantwortlich ist, solche Verträge aufsetzt und auch sagt, diese seien so juristisch in Ordnung.
Das würde ja eigentlich heissen, dass von den zuständigen Behörden falsche (juristisch nicht haltbare) Verträge ausgestellt würden. Wo sollte man dann gültige Verträge aufsetzten lassen? Unterhaltverträge (sicher bei nicht verheirateten Eltern) müssen ja dann von der VB abgenommen werden.
Das würde ja eigentlich heissen, dass von den zuständigen Behörden falsche (juristisch nicht haltbare) Verträge ausgestellt würden. Wo sollte man dann gültige Verträge aufsetzten lassen? Unterhaltverträge (sicher bei nicht verheirateten Eltern) müssen ja dann von der VB abgenommen werden.
Das wird nirgendwo im Gesetz stehen. Es ergibt sich schlicht daraus, dass ein minderjähriges Kind ja nicht voll geschäftsfähig ist und von den Eltern vertreten werden muss. Eine volljährige Person ist geschäftsfähig, und damit ist klar dass alle rechtlichen Sachen auch direkt mit dieser Person abgemacht werden müssen. Es sei denn, das volljährige Kind gibt beispielsweise der Mutter eine Vollmacht oder weist den Vater direkt an, den Unterhalt weiter an die Mutter zu bezahlen.tabida hat geschrieben:Jetzt würde mich eben interessieren, wo im Gesetz das steht, dass mit der Volljährigkeit des Kindes NICHT mehr an die Mutter bezahlt werden muss, sondern direkt an das Kind. - Es geht mir übrigens um Kindesunterhalt.
Das ist genauso wie zum Beispiel mit der Miete. Logischerweise muss man die Miete immer an den Vermieter zahlen und nicht etwa an einen Verwandten des Vermieters. Zahlt man an irgendwen anderen, gilt das nicht als schuldbefreiend und man muss schlimmstenfalls nochmal zahlen. Wenn der Vermieter aber sagt "ich habe meine Schwester mit der Verwaltung der Mietwohnung beauftragt, bitte zahl die Miete direkt auf das Konto meiner Schwester" dann gilt das natürlich.
Patch von 2002/2003 bis 2017
eine gemeinsame Tochter 15 J.
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@Bacci
Es kommt auf das Scheidungsurteil an.
Wenn da nur steht xy Unterhalt bis zur Volljährigkeit bzw. wirtschaftlichen Selbstständigkeit, schuldet er den Unterhalt weiterhin in selber Höhe. In Ausbildung ist nicht wirtschaftlich selbstständig. Ob das Geld an die Mutter oder direkt an das Kind zu überweisen ist, sollte da auch stehen.
Bei uns steht z.B. an die Mutter, es sei denn, das Kind gibt selbst einen anderen Empfänger an. Was sie vermutlich tun wird, wenn sie bei der Mutter auszieht. Oder sie davon ausgehen muss, die Mutter behalte Geld das ihr zusteht zurück.
Natürlich sind beide Elternteile nach wie vor für den "gebührenden Unterhalt" zuständig, aber ich habe keine Ahnung wie es sich verhält, wenn der mütterliche Anteil an Umsorgen und Versorgen weg fällt. Habe auch noch nie gehört, dass die Mutter dem Kind dann Unterhalt zahlen muss.
@BabyOne
Mit normalem Vertragsrecht, oder dem ZGB haben Unterhaltsregelungen leider nichts zu tun. Darum ist es auch nicht klar, sondern oft sehr schwammig.
Im Prinzip spielt es ja aber auch keine Rolle auf welches Konto eingezahlt wird, hauptsache der Unterhalt dient dem Kindswohl.
Mit 18 ist der junge Erwachsene einfach selbst dafür zuständig, wenn dem halt nicht so ist, sich zu wehren.
Es kommt auf das Scheidungsurteil an.
Wenn da nur steht xy Unterhalt bis zur Volljährigkeit bzw. wirtschaftlichen Selbstständigkeit, schuldet er den Unterhalt weiterhin in selber Höhe. In Ausbildung ist nicht wirtschaftlich selbstständig. Ob das Geld an die Mutter oder direkt an das Kind zu überweisen ist, sollte da auch stehen.
Bei uns steht z.B. an die Mutter, es sei denn, das Kind gibt selbst einen anderen Empfänger an. Was sie vermutlich tun wird, wenn sie bei der Mutter auszieht. Oder sie davon ausgehen muss, die Mutter behalte Geld das ihr zusteht zurück.
Natürlich sind beide Elternteile nach wie vor für den "gebührenden Unterhalt" zuständig, aber ich habe keine Ahnung wie es sich verhält, wenn der mütterliche Anteil an Umsorgen und Versorgen weg fällt. Habe auch noch nie gehört, dass die Mutter dem Kind dann Unterhalt zahlen muss.
@BabyOne
Mit normalem Vertragsrecht, oder dem ZGB haben Unterhaltsregelungen leider nichts zu tun. Darum ist es auch nicht klar, sondern oft sehr schwammig.
Im Prinzip spielt es ja aber auch keine Rolle auf welches Konto eingezahlt wird, hauptsache der Unterhalt dient dem Kindswohl.
Mit 18 ist der junge Erwachsene einfach selbst dafür zuständig, wenn dem halt nicht so ist, sich zu wehren.
Das ist zwar richtig, heisst aber nicht, dass man mit 18 automatisch für Mietschulden mit-haftbar wird, nur weil man noch bei den Eltern lebt, falls diese die Miete mal nicht zahlen.Das ist genauso wie zum Beispiel mit der Miete. Logischerweise muss man die Miete immer an den Vermieter zahlen und nicht etwa an einen Verwandten des Vermieters. Zahlt man an irgendwen anderen, gilt das nicht als schuldbefreiend und man muss schlimmstenfalls nochmal zahlen.
Sehe ich genauso! Alles andere wäre ja eine Entmündigung des Mündigen.Das ist nicht so. In den Vertrag schreiben kann man alles. Aber mit 18 ist man Volljährig und da kann das Kind verlangen dass das Geld direkt an ihn geht. Mit der Mutter muss dann der Sohn aushandeln wieviel er für Essen, Zimmer etc. zahlen muss.
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Mein Partner muss auch über die Volljährigkeit hinaus Alimente bezahlen. Es wäre noch interessant, was passiert, wenn er das Geld direkt dem Sohn überweist. Ob dann wohl die Mutter auch noch mit dem Sohn vor Gericht geht?
Mit Sicherheit wird da einer staunen, wieviel Geld der Vater doch monatlich bezahlt hat.
Mit Sicherheit wird da einer staunen, wieviel Geld der Vater doch monatlich bezahlt hat.
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Buchenholz hat geschrieben:Mein Partner muss auch über die Volljährigkeit hinaus Alimente bezahlen. Es wäre noch interessant, was passiert, wenn er das Geld direkt dem Sohn überweist. Ob dann wohl die Mutter auch noch mit dem Sohn vor Gericht geht?
Mit Sicherheit wird da einer staunen, wieviel Geld der Vater doch monatlich bezahlt hat.


Wenn ihr denkt er kommt ins Staunen, würde ich das tun, dann kann Mami da mal eine Runde staggälä und ev. gehen dem jungen Mann ja sogar ein paar Lichter auf... oder ist das Anstiftung zur Maniupulation des Jungen?


Kann die Wahrheit überhaupt manipulativ sein...

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Ich kenne mich mit dem schweizer Recht nicht aus, aber im deutschen Recht geht es bei dieser Frage um allgemeines Schuldrecht und nicht um Vertragsrecht oder Unterhaltsrecht. Und das mit der Miete hast Du glaube ich völlig missverstanden...PatchStift hat geschrieben:
@BabyOne
Mit normalem Vertragsrecht, oder dem ZGB haben Unterhaltsregelungen leider nichts zu tun. Darum ist es auch nicht klar, sondern oft sehr schwammig.
Das ist zwar richtig, heisst aber nicht, dass man mit 18 automatisch für Mietschulden mit-haftbar wird, nur weil man noch bei den Eltern lebt, falls diese die Miete mal nicht zahlen.Das ist genauso wie zum Beispiel mit der Miete. Logischerweise muss man die Miete immer an den Vermieter zahlen und nicht etwa an einen Verwandten des Vermieters. Zahlt man an irgendwen anderen, gilt das nicht als schuldbefreiend und man muss schlimmstenfalls nochmal zahlen.
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Wisst ihr von der Logik seh ich das auch, wie ihr hier schreibt, aber das heisst ja dann offenbar, dass die zuständige Behörde wissentlich falsche Verträge - und die stellen ja alle Unterhaltsverträge für Kinder von nicht verheirateten Eltenr aus - ausstellt. Und auch auf Nachfrage darauf beharrt, das die so in Ordnung sind. Können sie wahrscheinlich auch, weil vermutlich kaum jemand da auf eine gerichtliche Auseinandersetzung auslässt, die ja dann eigentlich nur Mehrkosten bringt. Unterhalt muss ja auf jeden Fall bezahlt werden.
Hallo zusammen
Ich stelle immer wieder fest, dass wir alle nur Menschen sind.
Es gibt gute, bessere und schlechtere VBs. Dies gilt übrigens auch für die KJPDs und ihren Anhänger (Psychologen, usw.). Wenn jemand das Gefühl hat, nicht verstanden zu werden, muss er/sie für sich einstehen und entsprechend handeln.
Hier werden die Erfahrungen der einzelnen mit diesen Ämtern wiedergeben.
Ich stelle immer wieder fest, dass wir alle nur Menschen sind.
Es gibt gute, bessere und schlechtere VBs. Dies gilt übrigens auch für die KJPDs und ihren Anhänger (Psychologen, usw.). Wenn jemand das Gefühl hat, nicht verstanden zu werden, muss er/sie für sich einstehen und entsprechend handeln.
Hier werden die Erfahrungen der einzelnen mit diesen Ämtern wiedergeben.
Gruss
Greenacre
Greenacre
wir haben den Unterhalt direkt an die Kinder überwiesen, egal was im Urteil stand und ob es den Beteiligten passte.
Es war dann Sache der Kinder ihren Unterhalt zu verwalten.
Das Scheidungsurteil hat bei Volljährigkeit eh kein Gewicht mehr, dies wurde mir so auf der Rechtsauskunft gesagt damals.
Es war dann Sache der Kinder ihren Unterhalt zu verwalten.
Das Scheidungsurteil hat bei Volljährigkeit eh kein Gewicht mehr, dies wurde mir so auf der Rechtsauskunft gesagt damals.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Hallo GreenacreGreenacre hat geschrieben: Es gibt gute, bessere und schlechtere VBs. Dies gilt übrigens auch für die KJPDs und ihren Anhänger (Psychologen, usw.). Wenn jemand das Gefühl hat, nicht verstanden zu werden, muss er/sie für sich einstehen und entsprechend handeln.
Im Falle dass man sich falsch verstanden fühlt oder man das Gefühl hat, ein Amt würde zum Beispiel einen Fall herauszögern, wie könnte man für sich einstehen, was gibt es da für Möglichkeiten?