Ausserordentliche Kosten - Steuerabzug
Ausserordentliche Kosten - Steuerabzug
Hallo ihr Lieben
Die Lohnabrechnungen und Zinsausweise trudeln ins Haus und so hab ich mich daran gemacht unsere Steuererklärungen vorzubereiten.
Nun stellt sich mir die Frage wo geschiedene Männer ausserordentliche Kosten abziehen können. Bei uns ist es dieses Jahr das erste mal, dass mein Partner ausserordentliche Kosten leisten musste, aber weil es gleich mehrere 1000 Franken waren, ist es uns schon wichtig die Beträge abzuziehen. Geschiedene Frauen können solche Kosten bei den Gesungheitskosten abziehen, aber wie sieht es bei den Männern bei denen die Kinder nicht leben aus?
Rechnet ihr solche Kosten einfach zu den Alimenten? Oder auch zu den Gesundheitskosten?
Weiss jemand Bescheid?
Ich denke ich bin nicht die einzige mit diesem Problem...
Die Lohnabrechnungen und Zinsausweise trudeln ins Haus und so hab ich mich daran gemacht unsere Steuererklärungen vorzubereiten.
Nun stellt sich mir die Frage wo geschiedene Männer ausserordentliche Kosten abziehen können. Bei uns ist es dieses Jahr das erste mal, dass mein Partner ausserordentliche Kosten leisten musste, aber weil es gleich mehrere 1000 Franken waren, ist es uns schon wichtig die Beträge abzuziehen. Geschiedene Frauen können solche Kosten bei den Gesungheitskosten abziehen, aber wie sieht es bei den Männern bei denen die Kinder nicht leben aus?
Rechnet ihr solche Kosten einfach zu den Alimenten? Oder auch zu den Gesundheitskosten?
Weiss jemand Bescheid?
Ich denke ich bin nicht die einzige mit diesem Problem...
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- Forenlegende
- Beiträge: 1109
- Registriert: 15.03.2009 17:14
Wir bewohnen ein Haus. Jedes Kind hat (hatte) ein eigenes Zimmer. Die Kinder meines Partners lebten 10 und mehr Tage pro Monat hier. Zudem bis 6 Wochen Ferien pro Jahr. Für die Kleider und Schulauslagen sind wir aufgekommen. Entsprechende Quittungen haben wir aufbewahrt.
Leider konnte mein Partner diese Auslagen NICHT von den Steuern abziehen. Er ging damit bis vor Bundesgericht und hat verloren. Er wird nach wie vor als Single besteuert.
Das gemeine dabei: Meine Frauenalimente fiel weg, sobald ich im Konkubinat lebte. Mein Einkommen entspricht 60%. Mehr steht mir nicht zu. Somit müsste ja eigentlich mein neuer Partner die restlichen 40% aufkommen. Abgelehnt.
Was wir daraus gelernt haben: Im Prinzip hätte uns eine 3 - 4 Zimmerwohung gereicht und die Kinder hätten auf Notbetten schlafen müssen
Mein Partner gibt jedesmal an: mit Kindern zusammen lebend. Schliesslich beteiligt er sich auch an der Erziehung meiner Tochter. Das gilt trotzdem nicht. Da wir nicht verheiratet sind, ist und bleibt er single.
*sarkasmus off
Leider konnte mein Partner diese Auslagen NICHT von den Steuern abziehen. Er ging damit bis vor Bundesgericht und hat verloren. Er wird nach wie vor als Single besteuert.
Das gemeine dabei: Meine Frauenalimente fiel weg, sobald ich im Konkubinat lebte. Mein Einkommen entspricht 60%. Mehr steht mir nicht zu. Somit müsste ja eigentlich mein neuer Partner die restlichen 40% aufkommen. Abgelehnt.
Was wir daraus gelernt haben: Im Prinzip hätte uns eine 3 - 4 Zimmerwohung gereicht und die Kinder hätten auf Notbetten schlafen müssen
Mein Partner gibt jedesmal an: mit Kindern zusammen lebend. Schliesslich beteiligt er sich auch an der Erziehung meiner Tochter. Das gilt trotzdem nicht. Da wir nicht verheiratet sind, ist und bleibt er single.
*sarkasmus off
Hallo Maus
Ich gehe davon aus, dass ihr die Kosten steuerlich absetzten könnt, beweisen könnt ihr es ja. Würde das unter Gesundheitskosten aufführen.
Das Steuerzeug ist halt je nach Kanton und Gemeinde ganz unterschiedlich, würde sagen sogar je nach Sachbearbeiter gibt es noch Unterschiede.
Buchenholz: das ist normal. Wir sind jetzt nie auf die Idee gekommen, irgendwas ausser den Alimenten geltend zu machen, obwohl meine Stiefkinder auch min. jedes 2 Wochenende und Ferien bei uns gewesen sind. Stiefsohn hatte mal 2 Monate bei uns gelebt.
Und wegen deinen Frauenalimenten, das ist nun mal so. Ich habe meinem Nochehemann jahrelang finanziell unter die Arme gegriffen und konnte das Geld auch nicht irgendwo abziehen oder so.
Bei Konkubinat ist das auch fair, dass die Frauenalimenten reduziert oder gestrichen werden, je nach Fall halt, da man nur die Hälfte vom Mietzins tragen muss.
Mein Mann konnte damals auch nur die Hälfte des Mietzinses geltend machen, da wir schon im Konkubinat lebten.
Das gilt für Mann und Frau.
Ich gehe davon aus, dass ihr die Kosten steuerlich absetzten könnt, beweisen könnt ihr es ja. Würde das unter Gesundheitskosten aufführen.
Das Steuerzeug ist halt je nach Kanton und Gemeinde ganz unterschiedlich, würde sagen sogar je nach Sachbearbeiter gibt es noch Unterschiede.
Buchenholz: das ist normal. Wir sind jetzt nie auf die Idee gekommen, irgendwas ausser den Alimenten geltend zu machen, obwohl meine Stiefkinder auch min. jedes 2 Wochenende und Ferien bei uns gewesen sind. Stiefsohn hatte mal 2 Monate bei uns gelebt.
Und wegen deinen Frauenalimenten, das ist nun mal so. Ich habe meinem Nochehemann jahrelang finanziell unter die Arme gegriffen und konnte das Geld auch nicht irgendwo abziehen oder so.
Bei Konkubinat ist das auch fair, dass die Frauenalimenten reduziert oder gestrichen werden, je nach Fall halt, da man nur die Hälfte vom Mietzins tragen muss.
Mein Mann konnte damals auch nur die Hälfte des Mietzinses geltend machen, da wir schon im Konkubinat lebten.
Das gilt für Mann und Frau.
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- Beiträge: 2
- Registriert: 20.12.2011 18:37
- Wohnort: Zürich
Hallo zusammen
Folgenden Steuerhinweis kann ich noch mitgeben, den ich selber erfahren musste.
Wenn die Kinder z.B. vom 1.1.XX bis 30.12.XX in einem Jahr bei einem leben, dann gilt der Stichtag 31.12.XX. Also man kann bei der Steuererklärung die 364 Tage nicht abziehen. Einfach zur Kenntnis nehmen!
Dann habe ich noch einen § (könnte für die Interessierten noch genauer angeben). Gemäss Bundesgerichtsbeschluss ist die zweite Ehefrau nun besser gestellt als noch vor einiger Zeit. Wir konnten das letztes Jahr 2011 im Dezember diesen Absatz geltend machen und es hat – nicht das max. gebracht – aber doch immerhin gewirkt, uns nicht das max. an Alimenten zu schröpfen, sondern ein fairen Mittelweg zu finden.
Gruss Gianni
Folgenden Steuerhinweis kann ich noch mitgeben, den ich selber erfahren musste.
Wenn die Kinder z.B. vom 1.1.XX bis 30.12.XX in einem Jahr bei einem leben, dann gilt der Stichtag 31.12.XX. Also man kann bei der Steuererklärung die 364 Tage nicht abziehen. Einfach zur Kenntnis nehmen!
Dann habe ich noch einen § (könnte für die Interessierten noch genauer angeben). Gemäss Bundesgerichtsbeschluss ist die zweite Ehefrau nun besser gestellt als noch vor einiger Zeit. Wir konnten das letztes Jahr 2011 im Dezember diesen Absatz geltend machen und es hat – nicht das max. gebracht – aber doch immerhin gewirkt, uns nicht das max. an Alimenten zu schröpfen, sondern ein fairen Mittelweg zu finden.
Gruss Gianni
Steinarella von Steingruber-Cocchiarella
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Patch seit 2005
zwei gemeinsame Kinder 2 und 4 Jahre
drei Kinder 11 Jahre, 15 Jahre und 17 Jahre seit 2010 nicht mehr bei uns lebend.
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Patch seit 2005
zwei gemeinsame Kinder 2 und 4 Jahre
drei Kinder 11 Jahre, 15 Jahre und 17 Jahre seit 2010 nicht mehr bei uns lebend.
Hi Maus75
Ich meine, er hat die Hälfte der Alimente dazu gezählt... Ausserordentliche Kosten trägt er absolut keine, ich bezahle alles!
Wie lange er das schon macht, weiss ich nicht. Es ist jedenfalls nicht rechtens gemäss meinen Informationen.
Ich meine, er hat die Hälfte der Alimente dazu gezählt... Ausserordentliche Kosten trägt er absolut keine, ich bezahle alles!
Wie lange er das schon macht, weiss ich nicht. Es ist jedenfalls nicht rechtens gemäss meinen Informationen.
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja
, manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja
