guten abend, ich hätte kurz eine Frage. Ich bin nun endlich nach 3 Jahren Kampfscheidung von meinem Ex geschieden. Nun bin ich ganz frisch von meinem Partner schwanger. Ich habe noch eine Tochter. Nun ist meine Frage ab wann mein Ex keine Alimente mehr für mich zahlen muss. Jetzt schon nach bekanntgabe oder erst nach der Geburt des Kindes?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
schwanger, keine Alimente mehr?
@Tarzan: Ich glaube schillers meint den Unterhalt für sich (nicht die Kinderalimente)
Lass Dich doch einmal beraten. Wenn Du und der Vater des Kindes nicht verheiratet seit, muss er das Kind anerkennen und ihr müsst einen Unterhaltsvertrag für das gemeinsame Kind abschliessen. Auch ob ihr gemeinsames Sorgerecht möchtet müsst ihr festlegen. Das würde ich auf jeden Fall vor der Geburt des Kindes machen und da kannst Du Dich auch gleich erkundigen, wie das ist mit den Alimenten.
@schillers: Was steht im Scheidungsurteil? Oft wird da geregelt, wie lange Frauenalimente gezahlt werden müssen. Meist gilt, dass der Frauenunterhalt solange bezahlt werden muss, bis eine stabile, eheähnlich Partnerschaft besteht. Was das genau ist, wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt, ist aber nicht wirklich abhängig ob Du ein Kind bekommst oder nicht.mein Ex keine Alimente mehr für mich zahlen muss
Lass Dich doch einmal beraten. Wenn Du und der Vater des Kindes nicht verheiratet seit, muss er das Kind anerkennen und ihr müsst einen Unterhaltsvertrag für das gemeinsame Kind abschliessen. Auch ob ihr gemeinsames Sorgerecht möchtet müsst ihr festlegen. Das würde ich auf jeden Fall vor der Geburt des Kindes machen und da kannst Du Dich auch gleich erkundigen, wie das ist mit den Alimenten.
Zuletzt geändert von tabida am 07.09.2011 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
Schwieriger Fall.
Normal ist ein Hauskauf oder gemeinsames Kind ein Grund für ein eheähnliches Verhältniss. Dies aber sicher erst per Datum Geburt.
Wie das aussieht wenn ihr nicht zusammen wohnt, weiss ich auch nicht.
Frag doch sonst mal bei der Stelle nach wo ihr die Scheidung hattet.
Tabida: klar du hast recht, ich hab das zuwenig genau gelesen.
Normal ist ein Hauskauf oder gemeinsames Kind ein Grund für ein eheähnliches Verhältniss. Dies aber sicher erst per Datum Geburt.
Wie das aussieht wenn ihr nicht zusammen wohnt, weiss ich auch nicht.
Frag doch sonst mal bei der Stelle nach wo ihr die Scheidung hattet.
Tabida: klar du hast recht, ich hab das zuwenig genau gelesen.
15 Jahre Patchworkerfahrung