Heimaufenthalt

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waterlily
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Heimaufenthalt

Beitrag von waterlily »

Hallo
Ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin geschieden mit Kind. Meine Scheidung war einvernehmlich, auch heute, nach 5 Jahren ist alles im Lot. Mein Ex und ich reden zusammen, nehmen Termine zusammen wahr, telefonieren oft, wohnen nah beieinander und unser Kind hat zu uns beiden eine liebe und intensive Beziehung. Nicht so bei meinem Freund. Geschieden seit 3 Jahren, getrennt seit bald 6 Jahren, 2 Kinder, alleiniges Sorgerecht bei der Mutter. Kampfscheidung pur! Natürlich funktionierte auch das Besuchsrecht nicht. Es wurde alles unternommen, um es zu verhindern. Kindesschutzmassnahmen und Besuchsrechtsbeistand konnten dies auch nicht ändern. Nachdem der Kontakt zu den Kindern während 2 Jahren abriss, konnte wenigstens der zu seiner jüngeren Tochter im letzten Jahr wieder aufgebaut werden. Natürlich auch nicht problemlos und nur mit ewigen Verschiebungen und Aenderungen war das Besuchsrecht in diesem Jahr noch möglich. Nun der Schock: Während wir in den Ferien waren, hat die Mutter die jüngere Tochter in ein Kinderheim einweisen lassen. Auf freiwilliger Basis, ohne vormundschaftliche Massnahmen. Mein Freund weiss nicht, warum. Angeblich gab es Probleme zu Hause, die Tochter könne sich nicht an Regeln halten und hätte die Emotionen nicht im Griff. Ein psychologisches oder medizinisches Gutachten hat er nicht. Das Besuchswochenende nach den Ferien kam natürlich auch nicht zustande, die Tochter musste im Heim bleiben (dies sei so um sich einzuleben.). Der Anwalt meinte, wir könnten nichts dagegen unternehmen, ausser die VB einschalten. Dies haben wir getan, doch die zeigten sich nicht wahnsinnig interessiert (da sie es nicht finanzieren müssen).
Weiss jemand, ob wir was tun können? Wir würden sie auch bei uns aufnehmen und zu diesem Zwecke sogar zusammenziehen. Es kann doch nicht sein, dass ein Kind im Kinderheim leben muss, nur weil die Mutter dies so will und ohne dass der Vater was dagegen tun kann? Hat jemand eine kreative Idee für uns?
aisha

Beitrag von aisha »

hallo waterlily,
herzlich willkommen bei uns!

auch wenn dein Mann kein Sorgerecht hat für die Kinder, ist man im Heim verpflichtet ihm Auskunft zu geben!!
Wäre es mal ein Ansatz, wenn er das Gespräch mit der Heimleitung bzw. mit dem einweisenden Arzt sucht?
Vielleicht wäre es mit dem Heim zusammen möglich, eine tragbare Lösung zu finden?
wie hast denn du das Kind erlebt? auffällig, speziell???

alles Gute!
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo
Ich würd auch mal im Heim nachfragen.
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass man ein Kind einfach so in ein Heim tut, resp. dass es dort aufgenommen wird, meist wird das auch vom Kanton (mit) finanziert, sodass zuerst Abklärungen getroffen werden.
So war es bei meinem Neffen, der kam in ein Internat, dass musste zuerst durch verschiedene Instanzen.

Auch das ein Kind in einem Heim oder Internat übers Wochenende nie heim kann, ist ungewöhnlich.

Ich denk ihr wisst vermutlich nicht alles.

Ich würde mich direkt an das Heim wenden.

Wenn sie nicht das gemeinsame Sorgerecht haben, sind deinem Freund die Hände gebunden. Er bekommt zwar Infos, jedoch kann er nichts (mit) entscheiden.
15 Jahre Patchworkerfahrung
waterlily
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Beitrag von waterlily »

Hallo!
Danke für Eure Antworten.
Mein Freund hat leider kein Sorgerecht, weshalb er auch keinerlei Infos bekommt. Die Beiständin antwortet nicht, das Heim verweist uns an die Beiständin. Wir haben nun den Tip bekommen, eine Gefährdungsmeldung zu machen. Dies haben wir getan und die Vormundschaftsbehörde hat uns nun wissen lassen, dass sie Abklärungen betreffend dieser Einweisung nun vornehmen würden und uns informieren. Schon ein grosser Schritt für uns. Trotz allem ändert es noch nichts daran, dass das Kind im Heim ist und dass auch das Besuchsrecht nicht funktioniert (haben wir immer noch nichts Klares, ob wir sie morgen für das Pfingstwochenende holen können oder nicht, Anfragen bei der Beiständin blieben bisher unbeantwortet!)
aisha

Beitrag von aisha »

die Beiständin ist verpflichtet, dem Kindsvater Auskunft zu geben!!!
Ich würde allenfalls die Beiständin per anwaltlicher Verfügung dazu zwingen.
Das würde ich der Beiständin klipp und klar kommunizieren, dass sie verpflichtet ist, mit dem Kindsvater zusammenzuarbeiten, sprich Informationen herauszurücken. Andernfalls würde dein Mann den Rechtsweg bestreiten und ihre Absetzung fordern....

Leider habe ich auch einschlägige Erfahrung gemacht mit solchen "Pflaumen". Darum kommt mir da noch immer gleich die Galle hoch und meine Toleranz ist Null.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Wenn die Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht beim Heim verfügt, dass der Kindsvater keine Auskunft erhalten darf, dann ist es so. Ausser es ist kantonal verschieden? Kennt Ihr das Kinderheim?

Wenn eine Besitändin da ist, muss sie dem Kindsvater antworten. Unter welchem Gesetzesartikel läuft die Beistandschaft?

Es tut Not. Der Gesetzgeber sieht immer noch nicht vor, dass auch Kindsväter die nötigen Voraussetzungen mitbringen können wie die Kindsmütter. Mensch, wir sind doch gleichberechtigt. Wenn es Ärger gibt, dann ist es für mich in Ordnung, dass genauer hingeschaut wird.

In Eurem Fall Waterlily, warum besteht eine Beistandschaft?

Hat dann die Kindsmutter genügend Geld, um ein Kinderheim zu finanzieren? Zahlt der Kindsvater Alimente? Wird er auch noch das Kinderheim mitfinanzieren müssen?

Es ist übrigens so, dass in der Regel die Kinderheime / Internate usw. am Anfang des Aufenthaltes die Kinder behalten wollen, damit diese sich schneller "angewöhnen".
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Anita

Beitrag von Anita »

guten morgen waterlily

ich habe via schulbehörde schon eine weile mit wohnheimen und vb zu tun.
auch wenn dein partner kein sorgerecht hat, hat er im normalfall ein recht auf auskunft und ein besuchsrecht.
der beistand des kindes sollte auch bemüht sein, kontakt zu BEIDEN elternteilen zu halten (unabhängig ob sorgerecht oder nicht).

es wäre interessant zu wissen (da sollte die VB auskunft geben können), wie die beistandschaft eingerichtet wurde. hier wird normalerweise klar definiert, WAS GENAU der beistand zum wohle des kindes entscheiden kann.

es ist auf jeden fall gut, wenn ihr den kontakt zur VB pflegt und dort immer wieder platziert, dass ihr gerne für das kind aufkommen würdet.

zahlt die mutter die heimkosten tatsächlich selbst? solche heimkosten sind sehr hoch und müssen meist von der schule- und der wohngemeinde getragen werden...

es gibt übrigens schon wohnheime, wo die kinder die ersten wochen am wochenende nicht nach hause können. das kommt also nicht unbedingt auf das kind oder umstände an, sondern kann einfach eine eingewöhn -regelung des hauses sein.

bitte melde doch wieder, wie es weiter geht...

lg
anita
waterlily
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Beitrag von waterlily »

Hallo miteinander
Es tut von Euch zu hören.

Die Beistandschaft ist eine reine Besuchsrechtsbeistandschaft. Leider kümmert sich die Beiständin um alles, nur nicht ums Besuchsrecht. So mussten wir letzten Freitag beim Heim anrufen, um zu erfahren, dass das uns zugesprochene Pfingstwochenende nicht stattfinden würde. Gleichzeitig wurden wir auch informiert, dass das nächste Wochenende ebenfalls nicht von der Beiständin als unser Besuchswochenende eingetragen sei (obwohl die Beiständin dies uns so bestätigt hatte) und das Kind dann im Heim bleiben müsse (obligarisches Heimwochenende), wir jedoch das Kind am 25./26. Juni abholen sollten. Dies sei so von der Beiständin angegeben worden. Nur wissen wir nichts davon und haben auch anderweitige Termine. Die Beiständin schweigt nach wie vor und beantwortet unsere Anfragen nicht.

Betreffend Zusammenarbeit mit der Beiständin: Sie wirft meinem Partner vor, dass er nicht kooperativ sei und keine Zusammenarbeit wolle. Dies, weil er ihr mitteilte, dass er auf E-Mail oder Telefonkontakt bestehen müsse, er könne nicht weiterhin während seinen Arbeitszeiten zu ihr vorbeikommen. Er hatte seinen letzten Job verloren, weil er immer wieder während den Arbeitszeiten zur VB oder der Beiständin musste und der Arbeitgeber dies nicht länger tolerierte. Die Beiständin meinte dann nur, sie gelte als Arzttermin. Nützt nur herzlich wenig, wenn man wegen diesen "Arztterminen" arbeitslos wird. Mein Fraund hat einen neuen Job gefunden und will diesen nicht mehr riskieren.

Ueber die Heimfinanzierung wissen wir nichts. Bisher ist noch keine Anfrage betreffend Mitfinanzierung bei uns eingetroffen. Die Alimente bezahlt mein Freund schön brav weiterhin an seine Ex.

Morgen hat er einen Termin beim Anwalt. Hoffen, dies bringt etwas.

Meld mich danach wieder!
Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

waterlily hat geschrieben:Die Beiständin meinte dann nur, sie gelte als Arzttermin. Nützt nur herzlich wenig, wenn man wegen diesen "Arztterminen" arbeitslos wird. Mein Fraund hat einen neuen Job gefunden und will diesen nicht mehr riskieren.
Hallo Waterlily

Oh, von diesen Absenzen könnte mein Partner auch ein Lied singen. Während der brisanten Scheidungsjahre opferte er por Jahr 1 Woche seiner Arbeitszeit für Besuche beim Beistand oder Lehrer-Eltern-Gespräche.

Es ist so. Beistände haben Büro-Öffnungszeiten. Und alles kann man nicht via Tel. oder Mail klären. Dein Partner muss mit seinem Arbeitgeber ein Abkommen treffen um diese Treffen beim Beistand einzuhalten. Im Gegenzug kann er ja mal Überstunden machen oder Ferientage opfern.
Wenn man krank ist, dann schafft man es auch, Arzttermine einzuhalten. Und genauso wichtig sollten die eigenen Kinder sein.

Nachtrag: Wenn ihr vom Beistand eine gewisse Leistung erwartet, dann muss man auch entgegenkommend sein. Vor allem in Bezug darauf, wenn der Vater das Sorgerecht oder die Obhut des Kindes beantragen möchte. So fragwürdig es ist: der Nichtobhutsberechtigte muss sich 200% für sein Kind einsetzen, um zu beweisen, dass er erziehungsfähig ist, während die Obhutsberechtigte (meist die Mutter) eigentlich nichts tun muss.


Mein Partner hat dafür den Beistand gebeten, dass dieser auf seinen Terminplan Rücksicht nimmt. Entweder Randstunden oder dann an seinen Bürotagen. Und das hat ganz gut geklappt.
waterlily
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Beitrag von waterlily »

Hallo miteinander.

Wir waren im Heim zu einem Gespräch. Da wurden wir informiert, dass sie mit der Beiständin gesprochen hätten und uns keine Infos über die Heimeinweisung geben könnten.

Die Gefährdungsmeldung wurde von der Vormundschaftsbehörde abgewiesen, nachdem die Beiständin (wohlgemerkt: Immer noch nur Besuchsrechtsbeiständin) ihnen versichert hat, dass sie diese Einweisung eng begleitet hat und die Mutter nicht leichtfertig den Entscheid zur Heimeinweisung gefällt hat.

Von der Beiständin haben wir seit Ende Mai nichts mehr gehört. Auch Schreiben vom Anwalt oder Telefone vom Anwalt werden nicht beantwortet. Die Schreiben meines Freundes sowieso nicht. Seither sind 3 Besuchswochenenden, die mit der Beiständin noch vorher abgemacht wurden, ohne Vorabinfo, einfach ausgefallen. Entweder war das Kind schon von der Mutter abgeholt worden, oder es war ein obligatorisches Heimwochenende. So wissen wir eigentlich nie, ob ein Besuchswochenende zustande kommt oder nicht. Ebenfalls wissen wir nach wie vor nicht, warum das Mädchen ins Heim musste.

Bin ziemlich deprimiert über das Ganze.

Schöne Sommerferien Euch allen!

Waterlily
Anita

Beitrag von Anita »

das ist wirklich sehr eigenartig...was sagt euer anwalt denn dazu, dass keine antworten kommen? wie wird er vorgehen?
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