Folgende Sachlage.
Er ist Schweizer, lebt und arbeitet in Deutschland. Er ist nach der Scheidung nach Deutschland gezogen. Er verdient ca. 1500.- Euro netto. Er versucht so oft wie möglich in die Schweiz zu fahren um sein Kind zu sehen.
Die Ex ist auch Schweizerin. Sie erhält einen sehr hohen Kindesunterhalt nach Schweizer Recht. (Klar, da Unterhaltsberechtigte ja in der Schweiz lebt) In der Schweiz ist es teurer ja, aber es kann doch nicht sein, dass er hier für mehr oder weniger nix arbeitet, da er fast alles in die Schweiz schickt oder? Die Unterhaltsforderung ist so hoch, dass er in Deutschland mehr an Unterhalt zahlt, als er selber zum Leben hat. Er hat wohl mal bei den Behörden in der Schweiz nachgefragt, wie es mit einer Neuberechnung aussieht, da er ja viel weniger verdient. Die dortige Antwort war sinngemäß: " Sie hätten ja nicht wegziehen müssen"
Nun weiß ich, dass Art 18 VII EGBGB besagt, das bei der Unterhaltsberechnung auch die wirtschaftlichen VErhältnisse des Unterhaltsverpflichteten mitberechnet werden müssen.... (oder besser sollten)
Kann mir jemand von einem vergleichbaren Fall berichten und wie es letztendlich ausging und wie man vorgehen muss (Antrag auf Neuberechnung o.ä??
Ich würde meinen Kumpel da gerne beraten, kenne mich aber nur mit dem Deutschen Recht aus (also falls jemand Fragen hat

Vielen Dank für die Antworten im vorraus
Bugs