Kurz zu meiner Geschichte: im Jahr 2007 hat sich mein Mann wegen hormonellen Störungen

Ich bin jetzt 41 Jahre alt und habe seit der Geburt unserer Tochter, im gegenseitigen Einverständnis, nicht gearbeitet und war nur "Familienmanagerin". Ich bin also seit 7 Jahre weg vom gelernten Beruf.
Item...seit einem Jahr versuche ich intensiv wieder einen Teil-Zeit-Job zu bekommen. Ich habe das KV gemacht aber eben...es ist verdammt schwer ....

Nun hat mein Noch-Ehemann einen Anwalt kontaktiert und der hat ne Scheidungsvereinbarung aufgesetzt.
Darin werden mir ab 1.1.11, also in einem halben Jahr, einfach SFr. 1100.-/Monat abgezogen weil man davon ausgeht, ich könne sicherlich 40% arbeiten!
Ja, das ist sicher so, doch zuerst muss ich mal endlich einen Job finden!
Mein Noch-Ehemann weiss das dass es in der wirtschaftlichen Situation momentan sehr schwer ist.
Jetzt bin ich mit dieser Klausel nicht einverstanden und werde natürlich mit meinem Noch-Ehemann darüber reden. Ob er einsichtig ist weiss ich nicht.
Meine Frage: wo finde ich den Link im Internet (habe vergeblich stundenlang gesucht) wo ich diese Bundesrechtsregelung finde dass eine Vollzeitmutter die nie gearbeitet hat seit Geburt des Kindes gesetzlich erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr zu 50% angehalten werden kann zu arbeiten?
Versteht mich nicht falsch, ich möchte und werde wieder arbeiten gehen. Ich habe nachweislich dutzende von Bewerbungsabsagen auf meinem Pult liegen von den letzten 15 Monaten. Ich bemühe mich und werde nun wohl auch noch Weiterbildungen machen müssen damit sich meine Chancen erhöhen. Aber ich möchte meinem Noch-Ehemann den Link zeigen können, dass der Vorschlag von seinem Anwalt zu krass ist, er so einen unnötigen Druch aufsetzt und das Ganze vor Gericht wohl eh nicht stand halten würde, denn ich will ja keine Kampfscheidung. Aber ich bin nun halt einfach noch auf diese Frauenalimente angewiesen und mein Noch-Ehemann nagt deswegen keinesfalls am Hungertuch.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Lieber Gruss