Hallo,
mein Mann hat da ein kleineres Problem mit seiner Ex. Es ist so, dass die Konvention gemacht wurde, als wir noch nicht verheiratet waren und der Kleine auch noch nicht da war. In der Konvention steht ganz klar, dass mein Mann die Kinder einmal im Monat nach Hause bringen muss, das andere Wochenende muss die Mutter die Kinder holen. Jetzt ist sie mit der Situation unzufrieden und möchte dass mein Mann die Kinder jedes Wochenende bringt. Das sind jedesmal 400 Kilometer. Jetzt hat sie ihm angedroht, das Scheidungsurteil anzufechten. Auch meint sie, dass er mit 830.-- pro Kind zuwenig zahle. Da er Ihrer Meinung nach jetzt ja auch eine besser bezahlte Arbeit hat. Dazu kommt, dass mein Ex keinen Unterhalt bezahlt für seinen Sohn, somit wir für 4 Kinder zahlen. Die 830.-- sind ohne Kinderzulagen. ist es überhaupt möglich das Urteil wegen solchen Sachen anzufechten? Hat da jemand erfahrung??
Danke Euch
Das Scheidungsurteil anfechten??
Hallo Bacci,
1) die Ex von deinem Mann müsste erstmal eine Aenderungsklage deponieren, bevor an der Situation etwas geändert werden kann.
2) dass dein Ex keinen Unterhalt bezahlt und dafür dein jetziger Mann aufkommt, hat bei der Alimentenberechnung keinen Einfluss denke ich, da es ja dein Kind aus einer anderen Beziehung ist.
3) Ich weiss nicht, was dein Mann verdient und vor allem wie alt seine Kinder sind, aber 830.- zuzüglich Kinderzulagen erscheinen mir nicht so extrem wenig.
4) Ist der Ex deines Mannes eine Arbeit zumutbar oder sind die Kinder noch zu klein, dann sieht die Situation auch wieder anders aus.
Ich denke, die Ex deines Mannes hätte schon ein Problem mit ihren Forderungen durchzukommen, also lasst euch deshalb nicht von vornherein ins Bockshorn jagen. Aber ich kann dir nachfühlen, wie mühsam und nervenaufreibend es ist, kenne das zur Genüge von meinem Ex und der Ex meines Partners.
1) die Ex von deinem Mann müsste erstmal eine Aenderungsklage deponieren, bevor an der Situation etwas geändert werden kann.
2) dass dein Ex keinen Unterhalt bezahlt und dafür dein jetziger Mann aufkommt, hat bei der Alimentenberechnung keinen Einfluss denke ich, da es ja dein Kind aus einer anderen Beziehung ist.
3) Ich weiss nicht, was dein Mann verdient und vor allem wie alt seine Kinder sind, aber 830.- zuzüglich Kinderzulagen erscheinen mir nicht so extrem wenig.
4) Ist der Ex deines Mannes eine Arbeit zumutbar oder sind die Kinder noch zu klein, dann sieht die Situation auch wieder anders aus.
Ich denke, die Ex deines Mannes hätte schon ein Problem mit ihren Forderungen durchzukommen, also lasst euch deshalb nicht von vornherein ins Bockshorn jagen. Aber ich kann dir nachfühlen, wie mühsam und nervenaufreibend es ist, kenne das zur Genüge von meinem Ex und der Ex meines Partners.
hallo bacci2
Soweit ich weiss geht das gar nicht, also der umgekehrte Fall schon, wenn jemand weniger verdient, aber ein Mehrverdienst wird normalerweise im Urteil geregelt, jedoch ist es eher gedacht, wenn die Frau mehr verdient.
Also ihr müsst euch keine Gedanken machen.
Fragt sich was dein Mann verdient, aber 830.-- ist schon ordentlich für das er noch weitere Kinder hat, wo er aufkommen muss.
Wieso will sie die Kinder nicht mehr abholen kommen ?
Weil ihr das schriftlich so abgemacht habt, würde ich auch an der Konvention festhalten, aber wenn sie keine Einsicht zeigt, würde ich im
Interesse der Kinder diese dann jedesmal holen, nicht dass das Besuchswochenende noch daran scheitertn. Wir haben ca. 10 Jahre lang die Kinder immer geholt und gebracht, die Kosten für den Weg geht zu Lasten des Besuchsberechtigten.
grüssli
Soweit ich weiss geht das gar nicht, also der umgekehrte Fall schon, wenn jemand weniger verdient, aber ein Mehrverdienst wird normalerweise im Urteil geregelt, jedoch ist es eher gedacht, wenn die Frau mehr verdient.
Also ihr müsst euch keine Gedanken machen.
Fragt sich was dein Mann verdient, aber 830.-- ist schon ordentlich für das er noch weitere Kinder hat, wo er aufkommen muss.
Wieso will sie die Kinder nicht mehr abholen kommen ?
Weil ihr das schriftlich so abgemacht habt, würde ich auch an der Konvention festhalten, aber wenn sie keine Einsicht zeigt, würde ich im
Interesse der Kinder diese dann jedesmal holen, nicht dass das Besuchswochenende noch daran scheitertn. Wir haben ca. 10 Jahre lang die Kinder immer geholt und gebracht, die Kosten für den Weg geht zu Lasten des Besuchsberechtigten.
grüssli
15 Jahre Patchworkerfahrung