Unterhalt

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Nadia
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Unterhalt

Beitrag von Nadia »

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage, bei der bei uns Unklarheiten herrschen.

Die Ex meine Freundes hat heute gewettert, weil sie meinte mein Freund müsse ihr seit Juni Fr. 100.- mehr Unterhalt zahlen. Die Tochter wurde letzthin 12 Jahre alt.

In der Konvention steht, dass er mit Vollendung des 12.Lebensjahres mehr zahlen muss.
Wie ist es denn nun richtig?

Zahlte er mehr wenn sie 12 wird oder erst wenn sie 13 wird ?

Danke für eure Hilfe.


Lg nadia
val
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Beitrag von val »

Hallo Nadia

Am 12. Geburtstag ist das 12. Lebensjahr vollendet, d.h. ab diesem Datum gilt's. Wenn Du ab Geburt nachrechnest, dann ist immer das Jahr, das am Geburtstag gefeiert wird, vollbracht. (Am 1. Geburi ist 1 Jahr vorbei usw.).

Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend erklärt. :shock:

Liebe Grüsse
Val
Alleinerziehend mit Partner. Kinder 19/19 und 16
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Nadia

Ja, Val hat Recht. Bei uns war es auch so...

Liebe Grüsse
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Nadia
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Beitrag von Nadia »

Hallo ihr zwei

Muss meine Nachricht korrigieren. Ich habe meinen Freund gebeten mir genau zu schreiben, was in der Konvention steht :oops:

Es steht " Bis zur Vollendung des 12. Altersjahres Sfr. 900 und anschliessend Sfr. 1000.- "
Somit muss er erst nächstes Jahr ab dem Geburtstag mehr zahlen.

Bei mir als Witwe steht in der Verfügung das die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. lebensjahres gezahlt wird, darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis Vollendund des 25. lebensjahres.

UFF .... es kommt wirklich drauf an wie etwas formuliert wird.

Ich wünsche euch einen schönen Tag .... Nadia
savina73
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Beitrag von savina73 »

bei mir ist es auch so...
nachdem 12.geburtstag kriege ich erhöhung...bzw.für mein sohn...das wäre ab dem 14.11. diesen jahres..
Nadia
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Beitrag von Nadia »

Hallo ihr alle

Es sieht wirklich so aus, als ob die Ausdrücke "bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres" und "bis zur Vollendung des 12. Alterjahres" beide dasselbe bedeuten.
Also dass ab dem Tag vom 12. Geburtstag der Unterhalt erhöht wird.

Danke euch für euer Feedbck. Lg nadia :lol:
Smartis
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Beitrag von Smartis »

Hallo

Interessant wie verschieden selbst die Unterhalte sind.
Bei mir bekommen die Kinder immer gleich viel, nur die Kinderzulagen werden mehr ab dem 12. Lebensjahr.
Liebe Grüsse Smartis

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Kinder
J 13 / 11 und 7 Jahre M. 5 Jahre
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