Wieder kein alleiniges Sorgerecht? Ich reg mich nur noch auf

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carlotta37
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Wieder kein alleiniges Sorgerecht? Ich reg mich nur noch auf

Beitrag von carlotta37 »

Das hier kam gerade auf meine Anfrage bei der entsprechenden Stelle meines Wohn ortes zurück:
materiellrechtlich (resp. Aussicht auf Erfolg eines Antrages): Diese scheint eher gering zu sein, da die räumliche Distanz wohl auf das Besuchsrecht (in D: Umgangsrecht) einen Einfluss hat, aber kaum auf das Sorgerecht. Man könne sich auch über grosse Distanzen über die Kinder verständigen. Diese Aussagen einer Fachperson decken sich nicht nur mit einer Expertenaussage im ARD Morgenmagazin (habe ich kürzlich per Zufall gesehen), sondern auch mit unserer Praxis: Wir empfehlen gerade dann gemeinsame elterliche Sorge, wenn der sorgeberechtigte Teil möglicherweise für längere Zeit ins Ausland geht; dann ist sicher immer jemand da, der für das Kind entscheiden kann. Zudem besagt Art. 304 Abs.2 ZGB folgendes : "Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, so dürfen gutgläubige Drittpersonen voraussetzen, dass jeder Elternteil im Einvernehmen mit dem andern handelt." Die Abwesenheit eines Elternteiles sollte also nach unserem Recht keine Probleme zur Folge haben. Und wenn dies doch der Fall sein sollte (resp. ein Problem beim besten Willen trotz allem nicht lösbar ist), hat das ZGB auch eine Lösung dafür bereit (Vertretungsbeistandschaft für das Kind nach Art. 392 Ziff.3 ZGB; damit könnte der Vater punktuell "ersetzt" werden).

Ich möchte es nun Ihnen überlassen, ob Sie einen entsprechenden Antrag einreichen wollen (bei der VB Adliswil). Der Antrag müsste natürlich, gerade in Anbetracht der rechtlichen Verhältnisse, sehr gut begründet sein, sonst dürften die Erfolgsaussichten eher gering sein.




Ich glaubs nicht! Da hockt er Vater irgendwo in Afrika, ist nicht erreichbar oder will es nicht sein, zahlt nicht, aber darf mir in jede Entscheidung reinreden???? ICH trage alle Verantwortung, finanziell und emotional und ER darf sich auf seinen Rechten ausruhen???
In Deutschland ist es extrem schwer, das alleinige Sorgerecht zu kriegen, aber ich dachte, hier habe ich eine Chance. Okay, wenn es so ist wie es oben heisst, dass Dritte von einem stillschweigenden Einverständnis seinerseits ausgehen, ist das ja okay. Aber bei mir geht es gerade noch um anderes: ich möchte endlich einen Schutz! Denn sobald er mit den Kinder in DE ist, habe ich keinen Einfluss mehr, da er ja genau die gelichen Rechte hat wie ich und auch dort durch Schlamperei niemand nach Unterschriften fragt. Er hat oft genug gedroht, ich sähe sie nie wieder, wenn ich nicht tue was er will (z.B. sie allein im Sommer nach West-Afrika schicken, mit 5, 7 und 9..haha...). Hätte ich das Sorgerecht, so dürfte er nach deutschem Recht meinen Wohnort ohne meine Zustimmung nicht verlassen, mindestens nicht ins Ausland....
Ihr könnt mich für hysterisch halten, aber ich habe immer wieder Angst. Und es wäre eine Beruhigung, wenn endlich mal rechtlich alles klar wäre! Ich habe ja nicht mal das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. es ist schriftlich nie festgelegt worden, bei wem die Kinder leben. D.h. in der jetztigen Situation reicht es schon, dass er sie nach DE mitnimmt und ich habe ncihst schriftlich, um sie mir zurückzuholen oder Hilfe von offizieller Seite zu bekommen. Sogar die Botschaft hat mir geraten, das SOrgerecht zu beantragen....aber diese Antwort deprimiert total!!!!! Kann das wirjklich stimmen????
Anita

Beitrag von Anita »

ich rate dir mit dieser rechtlichen frage mal ins forum:

www.1eltern.ch

zu gehen. da hat es fachleute, die dir vielleicht weiterhelfen können.

viel erfolg!

lg
anita
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Nin
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Beitrag von Nin »

Carlotta, meine Schwester hat alleiniges Sorgerecht und Erziehungsgewalt.

Ich frag sie mal.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Oh ja, Nin, das wäre toll!
Inziwhscne weist mich diese Vormundschaftsbehörde darauf hin, dass es ja wohl in Zeiten der Globalisierung möglich wäre, auch über die Entfrenung zum Wohl der Kinder miteinander in Kontakt zu bleiben. Theorie! Was denn wenn einer einfach nicht mitmacht? Wenn auf mails nicht reagiert wird oder wenn dann nur mit Beschimpfungen? Bin ich jetzt dafür auch noch verantwortlich und die Schuldige???

Ich merke, dass das Thema bei mir sehr emotional ist. Ich hatte mir jetzt einmal Verständnis für meine Situation als Mutter erhofft und Respekt für das, was ich leiste. Und ausserdem frage ich mich, was in unserem Fall das gemeinsame Sorgerecht mit dem Wohl der Kinder zu tun hat....
Abgesehen von der endlosen Vorgeschichte in Deutschland habe ich auch in jüngster Zeit wieder nur mit Angst gelebt. Als wir in die schweiz eingereist sind, bin ich mir vorgekommen wie ein illegaler Flüchtling. Auch da hatte er auf meine mails monateland nicht reagiert um dann im letzten Moment zu sagen, dass ich für den Umzug in ein anderes Land seine Zustimmung brauche und er mir die verweigert, bzw. alles tun wird, damit wir Deutschland nicht verlassen können. Rein vom Kopf her weiss ich natürlich, dass seine Möglichkeiten von dort aus sehr beschränkt sind, aber innerlich habe ich doch gezittert.
Ich denke viele von Euch hier kennen dieses Gefühl der Ohnmacht: egal wie sehr man sich selber bemüht, wie kompromissbereit und grosszügig man ist, wenn der Ex-Partner nicht mitmacht, ist eine Verständigung nicht möglich. Wenn dann indirekt von öffentlichen Stellen immer mit dem Schlagwort "Wohl des Kindes" noch unterstellt wird, man wäre an dieser Situation auch Schuld, dann frage ich mich doch....das empfinde ich als demütigend....Kein Wort der Kritik an einem Vater, der für seine Kinder NULL Verantwortung übernimmt, aber der Hinweis an die Mutter, eine Kommunikation müsse doch möglich sein...Was soll das????
Bernina

Beitrag von Bernina »

Hallo Carlotta

Ich kann dein Ohnmachtsgefühl sehr gut verstehen. Unsere Geschichte ist zwar andersrum, aber genauso verzwickt.

Mein Freund hat mit seiner Ex auch das gemeinsame Sorgerecht. Da die Kinder bei der Mutter nachweislich verwahrlost werden und auch sonst nicht die Unterstützung / Betreuung bekommen, welche sich die Kinder erhoffen, will mein Freund das Obhutsrecht beantragen. Er würde zwar das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, aber die Jungs würden dann bei uns wohnen.

Wenn die Ex ihre Version hier schreiben würde, dann würde die bestimmt ganz ähnlich klingen wie deine. Sie möchte auch gerne das alleinige Sorgerecht, damit ihr Ex-Mann sich nicht mehr einmischen kann.

Was mich nervt, bei unserer, wie auch bei deiner Geschichte, dass niemand sich mal wirklich Gedanken macht, wie sich die Situation für die Kinder anfühlt. Und auch für die Betroffenen, die hinter den Kindern stehen.

So wirst du mit deinen Ängsten nicht ernst genommen und auch "unseren" Jungs wird nicht geglaubt. Es müsste nur mal jemand in die Wohnung der Ex gehen. Wären die Kinder Tiere, dann würden sie vom Tierschutzverband schon lange gerettet.
Die VB sagt: und wenn wir sehen, dass es den Kindern dort nicht gut geht und man sie dort rausholen müsste, so können wir doch nichts tun. Die VB gab zu, sie hätten Angst vor Anwälten. Na, verdammt nochmal, wozu haben wir denn so eine Behörde, wenn die nicht handelt?


Dem Jüngeren wurde nun das 7. Kickboard innerhalb eines Jahres gestohlen. In seiner Klasse wird immer nur seines gestohlen. Für mich ist das ein klares Zeichen, dass hier die Schüler für Gerechitgkeit sorgen. Der Junge macht ja seit der Trennung vor 4 Jahren keine Aufgaben. Ich verstehe jeden Schüler, dass er sauer ist, dass der Junge nie Sanktionen zu spüren bekommt.

Die VB hat dann geraten, die Scheidung voranzutreiben, damit das Gericht entscheiden kann. Wenn du nun also das alleinige Sorgerecht beantragst, dann müsste doch dein Ex vor Gericht erscheinen. Wie kann man ihm eine Vorladung senden, wenn er keine Adresse hat? Geht das auch per e-mail?

Huch, du steckst auch nicht gerade in einer einfachen Situation. Ich hoffe, du findest Leute, die dich verstehen und ernst nehmen.

Herzlichst Bernina
tabida
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Beitrag von tabida »

Hallo Carlotta

vielleicht kanns Du Dich mal juristisch beraten lassen. Ich habe einige Bekannte in Deutschland. Die haben ganz andere Erfahrungen gemacht. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht wollte, dann bekam sie das in der Regel auch. Und Männer die gemeinsames Sorgerecht haben beklagen sich immer wieder, das Frauen einfach umziehen und ihnen damit die Möglichkeit des Umgangsrechtes nehmen ohne dass sie irgendetwas tun können - trotz gemeinsamen Sorgerecht.
Also lass Dich nicht einschüchtern!!! Erkundige Dich was möglich ist und tu dass dann, schön Schritt für Schritt. Viel Glück!
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Carlotta

Ich schliesse mich Tabidas Meinung an.

Lass Dich von der VB nicht einschüchtern. Ein guter Anwalt macht auch der schwachsten VB Dampf unters F... Bei der VB ist es oft so, dass sie Angst vor Sozialfällen haben. Tragisch, aber es ist so.

Kämpfe weiter!
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Hallo Bernina,

nein, vorladen kann man den nicht....vielleicht gibt er ja eine Adresse raus, wenn er eine mail vom Gericht kriegt. In seinem Land ist das aber mit Sicherheit nur ein Postfach....

Hab schon einige Deiner postings gelesen und mich gefragt, wie ihr das aushaltet.

Tabida: es stimmt, dass man das alleineige Sorgerecht in Deutschland kriegen kann, aber es ist ein langwieriges Verfahren, sehr aufreibend für alle Beteiligten. Solange mein Ex noch in Deutschland war, gab es zwar auch immer Ärger, aber da das Jugendamt schon involviert war, konnte er sich nicht ganz solche "Ausfälle" leisten wie jetzt...Er wusste acuh genau, dass das Jugendamt auf meiner Seite war und er wollte dort möglichst korrekt wirken....also hat er immer unterschrieben, wenn ich etwas brauchte. Natürlich sagt das Gericht dort auch, solange es so geht, soll man sich so ein Verfahren nicht antun. Als er dann im Mai2006 verschwand, habe ich einen Eilantrag gestellt (aus finanziellen Gründen direkt vor seinem Umzug, denn z.B. hätte ich die Kosten für eine Zustellung des Schreibens vom Gericht in Afrika bezahlen müssen...deswegen wollte ich es auf einem schnellen Weg versuchen solange er in D noch erreichbar war..). Der Eilantrag wurde abgelehnt und ich habe die Sache dann abgebrochen. Ich hätte nicht die Kraft gehabt und auch nicht das Geld für so ein Verfahren. Heute bereue ich das, denn ich hätte NIE gedacht, wieviel Ärger er mir noch über die Entfernung machen kann....
tabida, nur zur Sicherheit, dass Du mich richtig verstanden hast: in unserem Fall nehme ich ihm nicht die Kinder weil ich mit denen gegen seinen Willen in dei CH gegangen bin, er ist bereits vor 1,5 Jahren zurück nach Afrika gegangen. Seitdem hat er die Kinder nie besucht (das könnte er aber und natürlich auch hier in der Schweiz, er hat einen deutschen Pass und braucht kein Visum).

Bernina, es ist traurig, dass die Kinder selber gar nicht ernst genommen werden....Meine Tochter, die als einzige auch eine wirkliche Bindung an den Vater hatte, will z.B. jetzt gar keinen Kontakt zu ihm. Ich habe ihr eine mail-Adresse eingerichtet und sie mühsam überzeugt, ihm zu schreiben. Sie hat mich angefleht, ihm nicht unsere neue Telefonnummer zu geben, will nicht mit ihm reden. Sie ist hier glücklich, schliesst sich jetzt auch eng an meinen Freund an. Man darf ja nicht vergessen, dass die Kinder noch klein sind, wenn die seltenen, kurzen Anrufe des Vaters der einzige Kontakt sind, ist das für Kinder emotional eher aufregend als nützlich. Da kann nichts mehr an Bindung entstehen, das ist alles zu unreal und theoretisch.

Naja, ich brauche wahrscheinlich eher eine Rechtsberatung, die VB scheint mir sehr ungeeignet...
Morpheus

Beitrag von Morpheus »

carlotta,

hast Du schon mit der Frauenzentrale Kontakt aufgenommen?

Sie könnten Dir sicher einen guten Anwalt nennen, der Dir beim einrechen des Gesuchs helfen kann.

Gib nicht auf!

liebe Grüsse Morpheus
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Hallo morpheus,
nein, aber ich habe bei 1eltern gepostet und fand die Antworten nicht gerade aufbauend...
Mal schauen, was ich mache...jetzt muss ich am Donnerstag erstmal eine Weisheitszahn-OP in NArkose überstehen (uähhh, die erste Narkose meines Lebens, Kinderkriegen ist ja nix im Vergleich zu Zahnarzt...fand ich immer, aber wahrsch. ahtte ich mit meinen Kindern Glück und mit den Zähnen immer Pech...). Dann sehe ich weiter danach (ich arbeite viel, es ist nicht ganz leicht, solche organiatorischen Sachen auf die reihe zu kriegen, Termine etc.)
Anita

Beitrag von Anita »

hallo carlotta

habs gelesen im 1eltern und hoffe sehr, dass du die RICHTIGE hilfe bekommst und ernst genommen wirst!
ich wünsche dir weiterhin alles gute
anita
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