Nin hat geschrieben:PatchStift hat geschrieben:
Fact ist doch, seit der Abschaffung der Schuldfrage, hat eine Scheidung mit Fairness eh nichts mehr zu tun. Offenbar hat man das aber bewusst in Kauf genommen und will auch daran festhalten.
PatchStift: und vor der Abschaffung der Schuldfrage? Soll man wieder wegen Ehebruch verurteilt werden oder was? Genau das hat sich mein Ex gewünscht, wenn möglich sogar noch mit geschorenem Kopf - er hat sogar gefragt, ob man mir das "certificat de bonne vie et moeurs entziehen kann, damit ich aus der Schule entlassen werde wegen meines Lebenswandels. (ja, ich habe meinen ersten für meinen zweiten Mann verlassen - nach herkömmlichen Gesetzen wäre ich also schuldig geschieden worden und nach den Vorstellungen, aus denen der Gedanke des schuldig geschieden kommen, hätte man einer Frau wie mir, auch gar nicht die Kinder anvertrauen dürfen.... Wir waren über 16 Jahre zusammen und dies war meine erste und einzige "Affaire".) Und wer überhaupt ist schuld, wenn eine Ehe in die Brüche geht? Der Ehemann, der seine Frau kaum noch wahr nimmt und ihren Lebensvorstellungen mit Aussagen begegnet: du hast doch alles, was man wollen kann: Haus, Beruf, Kinder, eine schöne Küche... oder der Ehefrau, die jemand trifft, mit dem sie sich viel mehr verbunden fühlt und der nicht davon träumt, gemeinsam die Abende voe dem Fernseher zu verbringen? Wer ist schuld? Der, der geht oder der, der bleibt?
Denk mal nach, bevor du schreibst...
naja, wenn's für den der bleiben will, so passt, wird's halt schwierrig...
Interessant finde ich allerdings schon immer wieder, dass Frau (selten Mann) zum Fernsehen def. keinen Mann braucht, den Absprung aber erst schafft, wenn der Neue "einen Fuss" schon "in der Tür" hat.... und sich dann wundert, wenn sich der Alte hintergangen und betrogen fühlt. Und dann, auch noch so reagiert! was für ein A.... !
sorry geht mich absolut nichts an, ... aber ich sollte mir ja mehr Gedanken machen...
Und ich wage zu behaupten NIN, hätte er Dich hintergange, belogen und betrogen und wegen einer anderen Frau verlassen, hättest Du weder auf das Haus, auf eigenen Unterhalt noch auf das max. an Kinderunterhalt freiwillig verzichtet, sondern ihn dafür bluten lassen...
Und keiner müsste Dir an den Kopf werfen wollen, bist doch auch selbst schuld, sieh dich doch mal an, hättest halt mal wieder Sprapsen motieren müssen...
Denn man schlägt keinen, der bereits am Boden liegt!
Ausser, wenn Frau sich von Mann scheiden lassen will, dann ist offenbar alles erlaubt, was das Gesetz nicht explizit verbietet. Dann ist Mann natürlich auch selbst schuld, wenn Frau keinen sauberen Abgang machen kann.
Irgendwie muss man sich selbst ja im Spiegel noch ansehen können und vorallem seinen Anspruch rechtfertigen...
Weisst Du, wenn die Schuldfrage gestellt würde, würden ev. ja die einen das ganze auch etwas ernster nehmen! Damit will ich nicht sagen, DU hättest es Dir zu leicht gemacht, das kann und will ich auch gar nicht beruteilen.
Aber wenn Du denkst, Ehebruch wäre heute etwa legitim, dann kennst Du das Scheidungsrecht offenbar doch nicht so gut...
Ehebruch ist z.B. einer der Gründe um auf Unzumubarkeit zu klagen.
Denn nach wie vor gilt für BEIDE, was sie bei der Eheschliessung unterschreiben, bzw. die daraus resultierenden Rechte UND ehelichen Pflichten.