Hallo Forum,
nach längerer Suche im Internet, wo ich nicht wirklich fündig geworden bin, hoffe ich nun hier im Forum, Erfahrungsberichte und evtl sogar rechtliche Grundlagen zu erfahren zu dem Thema Unterhaltspflicht für ein volljähriges Stiefkind im Erststudium.
Folgende Situation aus der Sicht der Tochter:
- Mutter: erwerbslos, Hausfrau
- Tochter: 18 Jahre, Schülerin
- Stiefvater (verheiratet mit Mutter): Alleinverdiener im Haushalt
- Stiefbruder: Sohn von Mutter und Stiefvater, 6 Jahre alt
Tochter möchte in einem Jahr ein Studium anfangen, wird auch diesbezüglich von ihrem leiblichen Vater finanziell unterstützt. Dieser kann jedoch nicht für den kompletten Unterhalt während des Studiums aufkommen und möchte wissen,
1. ob der Stiefvater für die Stieftochter etwas zahlen muss, sofern er finanziell dazu in der Lage ist, z.B. indirekt über die Mutter, und gegeben Tochter zieht in einen anderen Haushalt
2. und ob die Tochter gegen ihre Mutter/Stiefvater klagen sollte/kann falls sie von Mutter/Stiefvater-Seite keine Unterstützung bekommt.
Ich habe im Internet einiges gefunden was auf ersteres hinweist, aber ich wollte hier im Forum einmal fragen, ob es Leute in einer ähnlichen Situation gibt/gab (beide Seiten wären interessant für mich).
Danke im Voraus für alle Antworten!
Unterhaltspflicht für Stiefkind im Studium
Hallo Kaliopee
Die leiblichen Eltern sind für die Erstausbildung ihrer Kinder verantwortlich, wobei wann die Erstausbildung fertig sein soll nicht spezifiziert ist. Zudem ist nicht immer klar, was alles zur Erstausbildung zählt... Vielleicht steht auch was im Scheidungsurteil.
Bei Verheirateten (Bsp. leibliche Mutter und Stiefvater) besteht eine gegenseitige Unterstützungspflicht zwischen dem Paar. Diese besteht auch, wenn der leibliche Vater (in Deinem Beispiel) sich finanziell nicht beteiligen kann. Es kann aber von einem jungen Erwachsenen erwartet werden, dass dieser in den Semesterferien z.Bsp. einen Job macht, um die finanziellen Verpflichtungen tragen zu helfen.
In Eurem Fall: Die Mutter ist Hausfrau und stellt ein Zimmer für die junge Dame zur Verfügung. Das kann in Geld ausgerechnet werden.
Wenn immer möglich, würde ich mit der Tochter ein Budget aufstellen (www.budgetberatung.ch) und mit ihr offen diskutieren, was Ihr beitragen könnt. Falls der leibliche Vater gar nicht diskutieren will, bleibt der Tochter nur noch die Klage gegen den Vater, wenn sie nicht selber etwas verdienen will.
Dies sind unsere Abklärungen.
Die leiblichen Eltern sind für die Erstausbildung ihrer Kinder verantwortlich, wobei wann die Erstausbildung fertig sein soll nicht spezifiziert ist. Zudem ist nicht immer klar, was alles zur Erstausbildung zählt... Vielleicht steht auch was im Scheidungsurteil.
Bei Verheirateten (Bsp. leibliche Mutter und Stiefvater) besteht eine gegenseitige Unterstützungspflicht zwischen dem Paar. Diese besteht auch, wenn der leibliche Vater (in Deinem Beispiel) sich finanziell nicht beteiligen kann. Es kann aber von einem jungen Erwachsenen erwartet werden, dass dieser in den Semesterferien z.Bsp. einen Job macht, um die finanziellen Verpflichtungen tragen zu helfen.
In Eurem Fall: Die Mutter ist Hausfrau und stellt ein Zimmer für die junge Dame zur Verfügung. Das kann in Geld ausgerechnet werden.
Wenn immer möglich, würde ich mit der Tochter ein Budget aufstellen (www.budgetberatung.ch) und mit ihr offen diskutieren, was Ihr beitragen könnt. Falls der leibliche Vater gar nicht diskutieren will, bleibt der Tochter nur noch die Klage gegen den Vater, wenn sie nicht selber etwas verdienen will.
Dies sind unsere Abklärungen.
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
Willkommen kaliopee bei uns im Forum
Rechtliche Auskünfte können wir schlussendlich nur aus unserer Erfahrung weitergeben, und oft sieht alles dann noch einmal anders aus.
Deshalb meine Frage: Sind denn die anderen Wege schon alle ausgeschöpft?
Und genau so wie Delphia meine ich, die Tochter kann auch noch einen Teil dazu beitragen. Meine zum Beispiel arbeitet neben dem Studium, so dass sie CHF 500 beitragen kann. Damit zeigt sie auch ihren guten Willen, was uns als Eltern (und auch meinen neuen Ehemann) motiviert, sie zu unterstützen, obwohl sie bei uns noch ein Zimmer gehabt hätte.
Was meinen denn Mutter und Stiefvater grundsätzlich dazu?
Ich bin ja gespannt!
Rechtliche Auskünfte können wir schlussendlich nur aus unserer Erfahrung weitergeben, und oft sieht alles dann noch einmal anders aus.
Deshalb meine Frage: Sind denn die anderen Wege schon alle ausgeschöpft?
Und genau so wie Delphia meine ich, die Tochter kann auch noch einen Teil dazu beitragen. Meine zum Beispiel arbeitet neben dem Studium, so dass sie CHF 500 beitragen kann. Damit zeigt sie auch ihren guten Willen, was uns als Eltern (und auch meinen neuen Ehemann) motiviert, sie zu unterstützen, obwohl sie bei uns noch ein Zimmer gehabt hätte.
Was meinen denn Mutter und Stiefvater grundsätzlich dazu?
Ich bin ja gespannt!
Seit 27 Jahren Patchworkfamilienfrau und Coach für solche
http://www.coacheria.ch
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hallo
soviel ich weiss, dauern unterhaltsbeiträge an bis das kind 18 jahre alt ist oder eine abgeschlossene ausbildung hat.
glaube kaum, dass heute schon jemand mit 18 jahren eine ausbildung hat, da diese ja meistens 4 jahre dauern.
ich kenne einen fall, da hat sich die tochter sehr schwer getan bzw wollte einfach nicht und hat nach x fehlversuchen erst mit 25 jahre eine lehre abgeschlossen.
solange musste der vater dann zahlen
lg
butterfly
soviel ich weiss, dauern unterhaltsbeiträge an bis das kind 18 jahre alt ist oder eine abgeschlossene ausbildung hat.
glaube kaum, dass heute schon jemand mit 18 jahren eine ausbildung hat, da diese ja meistens 4 jahre dauern.
ich kenne einen fall, da hat sich die tochter sehr schwer getan bzw wollte einfach nicht und hat nach x fehlversuchen erst mit 25 jahre eine lehre abgeschlossen.
solange musste der vater dann zahlen
lg
butterfly
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- Forumsoldie
- Beiträge: 585
- Registriert: 13.07.2011 10:37
Der Kindsunterhalt richtet sich nach den finaziellen Verhältnissen der Eltern und kann nicht einfach vom Kind beliebig neu festgesetzt, bzw. eingeklagt werden.
Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt zuständig und wenn die Tochter nicht mehr zuhause wohnt, beschränkt sich der Beitrag der Mutter wie beim Vater, auf die Finazielle Unterstützung.
Ist die Mutter jedoch erwerbslos, ist sie nicht in der Lage Unterhalt an die Tochter zu bezahlen. Da macht eine Klage wohl wenig Sin! Es sei denn, es ist ihr eine Erwerbstätikeit zumutbar bzw. anrechenbar.
Der Stiefvater steht zwar in der Pflicht seine Ehefrau bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen, aber er ist nicht Unterhaltspfichtig und von ihm kann deshalb auch kein Unterhalt
eingeklagt werden.
Ev. kann die Tochter aber ein Stipendium beantragen, wenn die
Eltern nicht in der Lange sind, sie bei der Erstausbildung genügend
zu unterstützen. Was auch immer als genügend angesehen wird.
Ausserdem joben viele Studenten nebenher und tragen so ihren eigenen Beitrag zu ihrem Lebenunterhalt bei. Oder machen ein Berufsbegleitendes Studium.
Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt zuständig und wenn die Tochter nicht mehr zuhause wohnt, beschränkt sich der Beitrag der Mutter wie beim Vater, auf die Finazielle Unterstützung.
Ist die Mutter jedoch erwerbslos, ist sie nicht in der Lage Unterhalt an die Tochter zu bezahlen. Da macht eine Klage wohl wenig Sin! Es sei denn, es ist ihr eine Erwerbstätikeit zumutbar bzw. anrechenbar.
Der Stiefvater steht zwar in der Pflicht seine Ehefrau bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen, aber er ist nicht Unterhaltspfichtig und von ihm kann deshalb auch kein Unterhalt
eingeklagt werden.
Ev. kann die Tochter aber ein Stipendium beantragen, wenn die
Eltern nicht in der Lange sind, sie bei der Erstausbildung genügend
zu unterstützen. Was auch immer als genügend angesehen wird.
Ausserdem joben viele Studenten nebenher und tragen so ihren eigenen Beitrag zu ihrem Lebenunterhalt bei. Oder machen ein Berufsbegleitendes Studium.
Thema Mündigenunterhalt ist sehr schwammig und nirgends wirklich geregelt. Beide Elternteile müssen das Kind in Erstausbildung unterstützen, sofern es ihnen zugemutet werden kann.
Eine Klage ist immer ein heisses Thema und emotionell nicht einfach für die Beteiligten. Es macht mehr Sinn, zuerst das Gespräch zu suchen.
Sofern die Eltern finanziell nicht gut gestellt sind, wird die Tochter wohl Stipendium bekommen.
Meine Ex-Stieftochter erhält volles Stipendium von meinem Ex-Mann etwas Alimenten und Ausbildungszulagen, und von der Mutter ab und zu mal was. In den Semesterferien arbeitet sie, sonst würde dies nicht reichen, sie hat eine eigene Wohnung.
Eine Klage ist immer ein heisses Thema und emotionell nicht einfach für die Beteiligten. Es macht mehr Sinn, zuerst das Gespräch zu suchen.
Sofern die Eltern finanziell nicht gut gestellt sind, wird die Tochter wohl Stipendium bekommen.
Meine Ex-Stieftochter erhält volles Stipendium von meinem Ex-Mann etwas Alimenten und Ausbildungszulagen, und von der Mutter ab und zu mal was. In den Semesterferien arbeitet sie, sonst würde dies nicht reichen, sie hat eine eigene Wohnung.
15 Jahre Patchworkerfahrung
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- Forumsoldie
- Beiträge: 585
- Registriert: 13.07.2011 10:37
"Ich würde vorschlagen: Vater, Mutter, Kind gehen zu einer Budgetberatung, legen dort ihre Zahlen offen, es kann berechnet werden, was das Kind braucht, wieviel davon der Vater zahlen kann und somit ist auch der Rest ersichtlich, den die Haushaltskasse des Stiefvaters und der Mutter zu übernehmen hat."
Sofern zumutbar...
Nicht zu vergessen ist auch der Sohn des Paares, dem der selbe Unterhalt zusteht, wie der Tochter aus 1. Ehe zugesprochen wurde und für den der Stiefvater bereits vollumfänglich allein aufkommen muss, genauso wie für den Unterhalt der Mutter, die kein eigenes Einkommen erzielt.
Ich würde daher vorschlagen: Dem Stiefvater einen Vorschlag zu unterbreiten, der im wesentlichen zeigt was die Tochter selbst beisteuern kann/will, was der Vater beisteuert und ihn um seine Unterstützung einfach nur nett zu bitten, ohne etwas zu erwarten...
Sofern zumutbar...
Nicht zu vergessen ist auch der Sohn des Paares, dem der selbe Unterhalt zusteht, wie der Tochter aus 1. Ehe zugesprochen wurde und für den der Stiefvater bereits vollumfänglich allein aufkommen muss, genauso wie für den Unterhalt der Mutter, die kein eigenes Einkommen erzielt.
Ich würde daher vorschlagen: Dem Stiefvater einen Vorschlag zu unterbreiten, der im wesentlichen zeigt was die Tochter selbst beisteuern kann/will, was der Vater beisteuert und ihn um seine Unterstützung einfach nur nett zu bitten, ohne etwas zu erwarten...