Gemeinsames Konto - Konkubinat - Erbrecht
Gemeinsames Konto - Konkubinat - Erbrecht
Hallo ihr Lieben
Wir leben im Konkubinat und haben ein gemeinsames Haushalts- sowie Sparkonto. Was würde mit diesen Konten, im Falle des Todes bei einem von uns, passieren? Würden seine oder meine Kinder die Hälfte dieses Geldes bekommen/erben?
Besten Dank für Infos...
Wir leben im Konkubinat und haben ein gemeinsames Haushalts- sowie Sparkonto. Was würde mit diesen Konten, im Falle des Todes bei einem von uns, passieren? Würden seine oder meine Kinder die Hälfte dieses Geldes bekommen/erben?
Besten Dank für Infos...
Hallo Maus75
Ich gehöre zwar zu jenen welche mehr mitlesen als schreiben, aber gerne melde ich mich auch wieder mal zu Wort .
Wir haben, als wir noch im Konkubinat lebten, einen Konkubinatsvertrag aufgesetzt. Solche Formulare findest Du über Google im Internet. Wichtig ist, diesen beim Notar beglaubigen zu lassen.
Jetzt wo wir verheiratet sind, haben wir einen Erbschaftsvertrag gemacht. So hat alles seine Ordnung.
Da wir mit der Kindsmutter noch heute leider nicht wirklich kommunizieren können, war es uns sehr wichtig alles geregelt zu haben.
Liebe Grüsse
Stups
Ich gehöre zwar zu jenen welche mehr mitlesen als schreiben, aber gerne melde ich mich auch wieder mal zu Wort .
Wir haben, als wir noch im Konkubinat lebten, einen Konkubinatsvertrag aufgesetzt. Solche Formulare findest Du über Google im Internet. Wichtig ist, diesen beim Notar beglaubigen zu lassen.
Jetzt wo wir verheiratet sind, haben wir einen Erbschaftsvertrag gemacht. So hat alles seine Ordnung.
Da wir mit der Kindsmutter noch heute leider nicht wirklich kommunizieren können, war es uns sehr wichtig alles geregelt zu haben.
Liebe Grüsse
Stups
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln.
Patchworkerin seit 6 Jahren, keine eigenen Kinder. Die 2 Girls von meinem Mann sind inzwischen 14 und 15 Jahre alt.
Patchworkerin seit 6 Jahren, keine eigenen Kinder. Die 2 Girls von meinem Mann sind inzwischen 14 und 15 Jahre alt.
Deine Kinder bekommen das, was Du einbezahlt hast und seine Kinder das, was er einbezahlt hat. - Wird aber sicher schwierig zum belegen sein, wer was einbezahlt hat.
Mindestend beim Sparkonto würd ich zwei machen, dann wäre die Sache klar.
Ausserdem ist es so, dass das Konto bei einem Todesfall sofort gesperrt würde (auch bei einer Vollmacht über den Tod hinaus) und der überlebende Teil erst wieder darauf zugreifen kann, wenn die Erbschaft erledigt ist.
Mindestend beim Sparkonto würd ich zwei machen, dann wäre die Sache klar.
Ausserdem ist es so, dass das Konto bei einem Todesfall sofort gesperrt würde (auch bei einer Vollmacht über den Tod hinaus) und der überlebende Teil erst wieder darauf zugreifen kann, wenn die Erbschaft erledigt ist.
Beide, vorausgesetzt das Konto lautete auf beide Namen.
Das Konto heisst dann: Erben des Fritz Müller & Heidi Meier. Statt wie bisher Fritz Müller & Heidi Meier.
Wie das genau mit der Erbteilung läuft, weiss ich nicht.
Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder Inhaber einzeln über das Geld verfügen. Aber eben im Todesfall wird eine Sperrung gemacht.
Ganz genau weiss ich es auch nicht, ist schon länger her, als ich auf der Bank gearbeitet habe.
Ich würde niemanden empfehlen Gemeinschaftskontis zu machen. Ist schlichwegs nicht nötig in meinen Augen.
Das Konto heisst dann: Erben des Fritz Müller & Heidi Meier. Statt wie bisher Fritz Müller & Heidi Meier.
Wie das genau mit der Erbteilung läuft, weiss ich nicht.
Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder Inhaber einzeln über das Geld verfügen. Aber eben im Todesfall wird eine Sperrung gemacht.
Ganz genau weiss ich es auch nicht, ist schon länger her, als ich auf der Bank gearbeitet habe.
Ich würde niemanden empfehlen Gemeinschaftskontis zu machen. Ist schlichwegs nicht nötig in meinen Augen.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Wie schon gesagt, seine Kinder erben, was er einbezahlt ha; ihre, was sie einbezahlt hat.
Per Testament könnte man sie auf den Pflichtteil setzten und für den Rest als Erbe einsetzten wen man möchte.
Wieviel das nun ist, ist bei einem gemeinsamen Konto sicher schwierig aufzudröseln. Vermutlich werden ja auch Ausgaben von diesem Konto bestritten.
Per Testament könnte man sie auf den Pflichtteil setzten und für den Rest als Erbe einsetzten wen man möchte.
Wieviel das nun ist, ist bei einem gemeinsamen Konto sicher schwierig aufzudröseln. Vermutlich werden ja auch Ausgaben von diesem Konto bestritten.
Dann würd ich aber auch gleich ein eigenes Konto machen.... Wie gesagt, ein gemeinsames Konto würde im Todesfall erstmal gesperrt. Tarzan hat zwar auch recht, dass in der Regel bestimmte Zahlungen gemacht werden, wenn die Erben unterschreiben, aber auch bis die Erben offiziell festehen kann es - je nachdem - ein paar Wochen dauern.
Du kannst ihm ja bei einem eigenen Konto eine Vollmacht darüber ausstellen.
Lasst Euch doch auch mal auf einem Notariat beraten, ob Eure Regelung wirklich "verhebt".
Du kannst ihm ja bei einem eigenen Konto eine Vollmacht darüber ausstellen.
Lasst Euch doch auch mal auf einem Notariat beraten, ob Eure Regelung wirklich "verhebt".
da kannst du auf der Bank nachfragen, da musst du nicht zwingend einen Notar/Anwalt fragen.
maus, ich denke nicht dass das funktioniert. Du müsstes beweisen, dass das dein Geld ist und du es einbezahlt hast, anderseits ist das ja dein Anteil an die Miete oder zumindest die Hälfte davon.
Am besten wäre doch, dass jeder sein eignes Sparkonto hat und selbst drauf einbezahlt, und das ihr euch die Miete teilt.
Hände weg von gemeinsamen Konten wenn es nicht unbedingt sein muss...
maus, ich denke nicht dass das funktioniert. Du müsstes beweisen, dass das dein Geld ist und du es einbezahlt hast, anderseits ist das ja dein Anteil an die Miete oder zumindest die Hälfte davon.
Am besten wäre doch, dass jeder sein eignes Sparkonto hat und selbst drauf einbezahlt, und das ihr euch die Miete teilt.
Hände weg von gemeinsamen Konten wenn es nicht unbedingt sein muss...
15 Jahre Patchworkerfahrung