Konkubinat oder Ehe?

Babell
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Konkubinat oder Ehe?

Beitrag von Babell »

Hallo Zusammen.
Hat jemand eine Ahnung, wo man Infos findet, wie es bei ausserordentlichen Geschehnissen wie Tod oder Invalidität geregelt ist, wenn man nicht verheiratet und nicht im Konkubinatsvertrag ist? Gibts eine andere Möglichkeit, den Partner für den Extremfall abzusichern?

Ist man dann einfach "niemand"? Gehört man dann absolut nicht zum Partner und kann sich allenfalls mit Bittibätti bei den Erben um ein Erinnerungsfoto bemühen?

Wie habt ihr das geregelt?
Geheiratet oder einen Konkubinatsvertrag aufgesetzt? Und was beinhaltet ein Konkubinatsvertrag genau? Wie ist es im Todesfall?

P.S. ich finde eben, Heiraten soll man nur aus Liebe, nicht aus vertraglichen Gründen.
aisha

Beitrag von aisha »

hallo babell,

ich habe erst vor kurzem einen Konkubinatsvertrag ausgesetzt, weil sich mein Freund nie drum kümmern wollte und ich auch nicht gross dahinter war.
Erst als er so vehement gegen eine Heirat war, ging mir ein Lichtlein auf, leider wohl zu spät.
aufgesetzt ist er zwar von mir, aber er wollte noch Aenderungen und unterschrieben ist eben jetzt nichts.
Du findest in Google unter "konkubinatsverträge " so einiges. Ich habe mir einfach einen Standardvertrag kopiert und die Details abgändert.
Und unbedingt Inventarliste machen!!!!!!

du hast Recht, Heiraten sollte man aus Liebe. Und offenbar ist die Liebe kleiner gewesen als der Nutzen an mir.... habe vieles erst jetzt kapiert.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo babell

Ich finde deine Einstellung gut. Ich würd heute wohl auch aufs heiraten verzichten, damals war auch der Gedanke wegen der Absicherung da,
heute sehe ich das anders.

Soweit ich weiss, gibt es unterdessen Pensionskassen welche im Todesfall oder IV zahlen, sofern das Konkubinat min. 5 Jahre gedauert hat.

Wenn der Partner Kinder hat, kann man die, soweit ich weiss, nicht ausschliessen, höchstens auf den Pflichtteil setzten.

Wenn mein Mann sterben würde, gehen immer noch 1/4 oder ähnlich vom Vermögen, bei uns nur das Haus, an seine Kinder. D.h. ganz umgehen kann man das nicht, ich wäre so oder so mit den Kinder konfrontiert.
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Babell
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Beitrag von Babell »

Hej Aisha, sieh das doch nicht so! Klar bist du enttäuscht, das darfst du auch sein und wär komisch, wenn nicht, aber mach dich nicht noch selber fertig!

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hab gerade mal unter Konkubinat gegoogelt. Da bin ich auf eine Seite gestossen, die heisst INP Finanz usw.aber mich interessiert ja vorallem das Konkubinat. Ich find die noch gut, bis jetzt, aber habe mich noch nicht durchgelesesn.

Das wegen dem Heiraten hat eben noch einen anderen Haken, der mir eine Überlegung wert ist: wenn ich vor ihm sterben würde, und wir hätten ein gemeinsames Kind, dann würde zuerst das ganze Erbe an ihn weitergehen und erst bei seinem Tod dann an seine Kinder aufgeteilt. Also mein Erbe würde indirekt auf seine Kinder aufgeteilt, was heisst, dass das ev. gemeinsame Kind mit seinen zwei teilen müsste und daher deutlich weniger bekommen würde, wohingegen seine Kinder, wäre der Stiefvater vor ihrer Mutter gestorben, das Erbe von ihm, ihr, mir und ihrem Vater bekommen würden.
Im umgekehrten Fall, wenn wir nicht miteinander verheiratet sind und er zuerst stirbt, bekäme ich nur über ein ev gemeinsames Kind den Nachlass, solange dieses noch unmündig wäre.

Nun, das sind auch ein bisschen Theorien. Aber was mich konkret stört, wenn jetzt ein Unglück passieren würde: seine Ex dürfte den Nachlass verwalten und hätte freie Hand über seine privaten Sachen zu verfügen. Manches hat für mich Erinnerungswert. Das würde mir sehr weh tun. Deshalb: für den jetzigen Moment wäre heiraten die bessere Variante.

Aber das mit den Pensionskassen will ich zuerst noch nachschlagen!
aisha

Beitrag von aisha »

sorry babell, du hast natürlich recht. Bin einfach so furchtbar enttäuscht und frustriert... na ja, gibt sich auch wieder.

schau mal unter Konkubinatsvertrag im Internet bei k-tipp! Ein Erbvertrag ist aber ziemlich schwierig, da würde ich ehe zu einem Notar gehen.
Weisst du, wir haben ja keine gemeinsamen Kinder und seinen Kinder will ich eh nichts wegnehmen, die würden mich zerfleischen...
Aber ich wollte vor allem nicht, dass mein Ex zum Vermögensverwalter für seine Tochter wird, wenn ich sterben würde...
Wenns bei euch so kompliziert ist, dann gibts wohl nur den Weg über das Testament.
Babell
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Beitrag von Babell »

Musst dich nicht entschuldigen, ist ja klar, dass du enttäuscht bist.

Der Vorteil vom Testament: es gäbe einen Testamentsvollzieher und das wäre schon mal besser, also dass ich zum Beispiel die persönlichen Erinnerungsstücke und Schenkungen selber verwalten könnte. Das Testament kann von den Erben angefochten werden und es darf niemand des Pflichtteils beraubt werden.

Ich habe noch über die Todesfallrisikoversicherung nachgelesen. Da gehts drum, jemanden finanziell abzusichern und das ist für Konkubinatspaare noch sinnvoll: gemeinsame Miete wird abgesichert, etc. Ausserdem wäre es ja der Konkubinatspartner der alles regeln würde was zur Abdankung gehört, und nicht die Erben, also hätte er diesbezüglich grosse Kosten. Diese Kosten würden auch von dieser Versicherung getragen.

Das ist noch so ein Tipp, den ich jetzt gerade weitergeben kann.

Das wegen dem Haus, wie das geregelt ist, bin ich mir nicht ganz so sicher, ist das wirklich so, dass es als Vermögen zählt? Meistens hat man doch Schulden auf dem Haus?
aisha

Beitrag von aisha »

Schulden erbt man eben bei Annahme des Erbes ebenfalls babell.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo babell

Wir haben ein Haus zusammen gekauft/gebaut. Jedem gehört die Hälfte.
Wenn einer von uns stirbt, geht ein Teil an seine Kinder resp. an meine Schwestern/Eltern. Diese müsste er oder ich auszahlen, wenn die einverstanden sind, dass ich im Haus bleibe. Da dies bei uns sowie bei vielen anderen nicht möglich ist, wird oft das Haus verkauft.

Man kann sich natürlich auch mit den Kindern einigen, dass die warten, bis man selbst stirbt oder so. Denke da gibt es verschiedene Wege.
Am besten man regelt alles noch solange man lebt.

es ist immer so, dass desto mehr Kinder da sind, desto weniger fürs einzelne, man kann da ein Kind nicht bevorzugen. Soviel ich weiss, sind vor der Ehe eingebrachte Güter/Vermögen weiterhin dir, fallen nicht in die Erbmasse. Es geht nur um das während der Ehe gesparte. sonst gibts doch auch noch die Gütertrennung wo man bei einer Heirat machen könnte. Oder Ehevertrag.
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Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Wass ich weiss ist, dass man auch als "nur" Lebenspartnerin ein Anrecht auf die Pensionskasse des Partners hat, wenn dieser verstirbt, oder es eine Trennung gibt, nämlich wenn ein gemeinsames Kind da ist, oder nach 5 Jahren Konkubinat. Aber AHV nicht und auch sonst muss alles via Vertrag oder Testament gemacht werden.
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Beitrag von Bacci2 »

@Babell, also das mit den Kosten stimmt so nicht. Im Todesfall werden ja sämtliche Konti gesperrt auch wenn eine Vollmacht vorhanden ist. Aber Rechnungen die noch gemacht werden müssen, also Miete, Beerdigung, Kremation etc. können der Bank zugesandt werden und die bezahlen dass, sofern klar ersichtlich ist, dass es Zahlungen vom verstorbenen sind. Und erst der Rest davon ist dann das Erbe. Leider wissen das viele nicht. Wenn natürlich kein Vermögen vorhanden ist und alle auf das Erbe verzichten, ja dann ist das natürlich ein anderer Fall.
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Beitrag von Bacci2 »

@Babell, nochmals sorry. Also das mit dem Erben stimmt ja auch nicht so. Wenn du stirbst und ein gemeinsames Kind da ist, dann bekommt dein Kind und dein Ehemann jeweils die Hälfte. Aber nur von deinem Vermögen. Das was gemeinsam erwirtschaftet wurde, gehört zur Hälfte dir, wird wiederum geteilt und von deiner Hälfte bekommt dann dein Kind und dein Ehemann wiederum die Hälfte. Ich habe mich da ganz genau erkundigt, da das bei uns leider auch immer so ein Thema ist, und ich nicht irgendwann da stehen will und seine Kinder bekommen alles.
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Beitrag von Zanilla »

Bei Immobilien gibt es in Deutschland das sogenannte "Berliner Testament". Dort setzen sich die Partner gegenseitig als Erbe ein, so dass beim Todesfall das Haus nicht verkauft werden muss, nur um die Kinder auszuzahlen.

Vielleicht gibt es so etwas auch in der Schweiz?

Mich würd mal was generelles interessieren - wo ist das Testament eigentlich gültig? Was bedeutet es für mich als deutscher Staatsbürger, der in belgien lebt? Muss ich ein belgisches oder ein deutsches eröffnen? Was, wenn mein Hauptwohnsitz z.B. in der Schweiz wäre und der meines Partners in belgien? Hat da jemand eine Ahnung?
Babell
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Beitrag von Babell »

Hallo Bacci,

merci vielmals für deine Antworten, ich habs mittlerweile auch gemerkt, aber wenn er sterben würde und wir wären nicht verheiratet, dann ginge nur ein Drittel an ein gemeinsames Kind und die anderen zwei Drittel an seine. Wenn er aber ein Testament aufsetzt, kann er über eine 25% Quote selber verfügen, da der Pflichtteil an die Kinder (bei nicht verheirateten) 75% beträgt.

Das mit dem Konkubinat, da komme ich eben immer noch nicht recht draus. Es gibt eine dritte Säule, die man als unverheiratete Lebenspartner machen kann, so hat man den Partner auch ein bisschen abgesichert.

Das Verrückte ist ja, dass in Fällen, wie unsere, diejenigen erben würden, die nicht betroffen sind. Also wenn ich z.b. sterben würde, dann wäre er plötzlich vor der Entscheidung, ob er die Wohnung noch alleine weiterbehalten wollte oder ausziehen würde und müsste dann den Erben seinen Entscheid kommunizieren, da diese die Pflicht haben, die Mietwohnung weiterzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Ausserdem schaut man ja nicht so aufs Geld, wenn man zusammen ist, mal zahlt er mal zahle ich, aber das was übrig bliebe, ginge dann entweder an seine Kinder oder an meine Eltern. Das ist doch irgendwie unstimmig.

Hallo Tarzan
Wegen dem Haus: Ich hab gelesen, dass es eine Wohnrechtsklausel gibt! Die unbedingt in den Erbvertrag oder das Testament einbauen. So kann der überlebende vorerben und davon profitieren, das Erbe würde dann erst beim Tod des anderen Ehegatten an die Kinder aufgeteilt. Für ganz vorsichtige gäbe es noch die Demenzklausel: sollte der überlebende Ehegatte dement werden, so ginge das Erbe des Vorverstorbenen an die Kinder, damit nicht das Erbe, das eigentlich den Kinder zugunste käme, dann für die Pflege aufgewendet würde.

Bei meinem Grossvater war es auch so, dass meine Grossmutter sein gesamtes Erbe vorerbte, wenn sie stirbt, wird es erst an ihre Kinder und Enkel aufgeteilt. Ich finde, das ist gerade in der Generation meiner Grosseltern eine Sache des Respekts: schliesslich hat sie auf eine ausserhäusliche Arbeit verzichtet und dafür die Kinder grossgezogen und meist ist es so, dass der Mann pensioniert ist und die Frau weiterhin den Haushalt macht.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

vielleicht ist das hier noch hilfsreich:

www.trex.ch/custom/trex/.../I._Vogt_Erbrecht_bei.pdf
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maus75
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Beitrag von maus75 »

Hallo

in letzter Zeit haben wir häufig übers heiraten gesprochen.
Wir würden beide sehr gerne heiraten, aber wir finden es wahnsinnig wie sich dass auf unsere finanzielle Situation auswirken würde!

Wir würden jährlich ca. 3'200 Franken mehr Steuern bezahlen
und meine Krankenkassenrückvergütung würde auch wegfallen!
Das heisst, wir hätten jährlich Mehrkosten von 5'ooo Franken,
nur weil wir verheiratet wären...

Das kann einem das Heiraten echt vermiesen...
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