Hallo Community,
ich durfte meine neue Partnerin in Deutschland kennenlernen und uns gemeinsam inneinander verlieben.
Sie hat 2 Kinder aus Ihrer vorherigen Beziehung (keine Ehe sondern eheähliche Gemeinschaft, auch Konkubinat genannt )
Ich bin Kinderlos.
Sie wohnt in DE, nähe Grenze und ich in der CH, auch nähe der Grenze.
Ausserdem habe ich den italienischen Pass, bin also Doppelbürger.
Nun stellen sich ein paar Fragen, welche ihr mir ev. beantworten könnt, aus persönlicher Erfahrung und oder aus rechtlicher Sicht.
Meine Fragen:
- Adoption der Kinder (nach Heirat)
Welche Probleme, Hindernisse kommen bei einer Adoption auf mich zu?
Muss der leibliche Vater einer Adoption zustimmen, da beide das Sorgerecht haben?
Wie wird das mit den Kinderzulagen geregelt?
Nach welchem Ansatz DE oder CH wird dieser berechnet, wenn ich weiterhin in der CH arbeite und/oder nach DE ziehe?
Muss der leibliche Vater auch bei einer Nichtadoption aber einer Heirat weiterhin den Unterhalt für die Kinder bezahlen?
Danke wenn ihr mir ein paar Antworten geben könnt.
lg patcher_37_ch
Patchworkfamily: Sie (DE & 2 Kiddies) Er (CH & 0 Kid
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- Beiträge: 1
- Registriert: 15.07.2009 16:52
hallo patcher - willkommen im forum!
welche probleme auf euch zukommen, kann dir wohl niemand sagen - wir sind alle verschieden und wünschen uns auch möglichst wenige davon
eine adoption ist IMMER ein entscheid fürs leben. die übernimmst damit die GANZE verantwortung für das wohlbefinden dieser kinder. dies schliesst auch die finanzen NICHT aus. der leibliche vater gibt ALLE verantwortung ab und hatte somit weder rechte noch pflichten.
es ist also ein schritt, der SEHR gut überdacht werden muss. lasst euch unbedingt auf einer beratungsstelle informieren.
es ist sehr selten, dass der leibliche vater einer adoption zustimmt und das MUSS er.
ich wünsche euch viel klarheit
alles gute
anita
welche probleme auf euch zukommen, kann dir wohl niemand sagen - wir sind alle verschieden und wünschen uns auch möglichst wenige davon
eine adoption ist IMMER ein entscheid fürs leben. die übernimmst damit die GANZE verantwortung für das wohlbefinden dieser kinder. dies schliesst auch die finanzen NICHT aus. der leibliche vater gibt ALLE verantwortung ab und hatte somit weder rechte noch pflichten.
es ist also ein schritt, der SEHR gut überdacht werden muss. lasst euch unbedingt auf einer beratungsstelle informieren.
es ist sehr selten, dass der leibliche vater einer adoption zustimmt und das MUSS er.
ich wünsche euch viel klarheit
alles gute
anita
hallo pather_37
am anfang steht der gute wille und viel zuversicht der liebe. die realität ist, viel arbeit, keine erwartungen haben zu dürfen, viel toleranz. sehr wichtig ist, finde ich, sich zu fragen, was will ich geben ohne ernten zu wollen.
natur
Hallo patcher
Der leibliche Vater muss für seine Kinder aufkommen, im Rahmen seiner finanziellen Verhältnisse. Ob ihr nun heiratet oder nicht.
Von einer Adoption würd ich euch abraten, die Kinder haben einen leiblichen Vater und das ist auch gut so. Was will man noch mehr ? Du kannst auch so eine gute und enge Beziehung zu den Kindern aufbauen.
Kinderzulagen beantragt normalerweise die Mutter sofern diese erwerbstätig ist. Arbeitet sie nicht ist aber verheiratet, so kannst du diese beantragen als Stiefvater. Seid ihr nicht verheiratet, so kann der leibliche Vater diese beantragen. So ist es, soweit ich weiss, hier in der CH.
Ob man subsidär noch Kindergeld in Deutschland geltend machen kann, weiss ich nicht recht.
Der leibliche Vater muss für seine Kinder aufkommen, im Rahmen seiner finanziellen Verhältnisse. Ob ihr nun heiratet oder nicht.
Von einer Adoption würd ich euch abraten, die Kinder haben einen leiblichen Vater und das ist auch gut so. Was will man noch mehr ? Du kannst auch so eine gute und enge Beziehung zu den Kindern aufbauen.
Kinderzulagen beantragt normalerweise die Mutter sofern diese erwerbstätig ist. Arbeitet sie nicht ist aber verheiratet, so kannst du diese beantragen als Stiefvater. Seid ihr nicht verheiratet, so kann der leibliche Vater diese beantragen. So ist es, soweit ich weiss, hier in der CH.
Ob man subsidär noch Kindergeld in Deutschland geltend machen kann, weiss ich nicht recht.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Möchte mich meine Vorrednerinnen anschliessen. Adoption würde ich auch nicht machen, da sie ja einen leiblichen Vater haben. DAs gibt später Vorwürfe und Probleme. Und falls du mit der jetztigen Partnerin auseinander gehst, musst du weiter für die Kinder aufkommen bis sie Volljährig sind. Alimente der Kinder ist nie abhängig davon, ob die Frau wieder heiratet.
Patchwork seit 2003, 1 Sohn aus 1. Ehe, 2 gemeinsame Kids und 2 Stiefkinder die nicht bei uns wohnen
Und übrigens, es stand heute in der NZZ: Eine Adoptivtochter wollte die Adoption rückgängig machen, weil ihre Mutter sich vom Adoptivvater scheiden liess und die Tochter ihren leiblichen Vater ausfindig gemacht hatte und ein gutes Verhältnis entstanden war. Die Mutter hatte damals den Namen des leiblichen Vaters nicht bekanntgegeben.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Adoption nicht rückgängig gemacht werden kann.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Adoption nicht rückgängig gemacht werden kann.
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...