Muss er nach seiner Heirat weniger bezahlen?
Muss er nach seiner Heirat weniger bezahlen?
Hallo!!!
Hoffe das ich hier Infos bekommen kann.
Mein Ex-Freund hat vor kurzem geheiratet. Nun hat er mir mitgeteilt das er weniger bezahlen will, weil er verheiratet ist.
Stimmt es wircklich das er durch die Heirat weniger Alimente bezahlen muss?
Hoffe das ich hier Infos bekommen kann.
Mein Ex-Freund hat vor kurzem geheiratet. Nun hat er mir mitgeteilt das er weniger bezahlen will, weil er verheiratet ist.
Stimmt es wircklich das er durch die Heirat weniger Alimente bezahlen muss?
hallo hh3 und willkommen¨!
zu deiner Frage braucht es noch ein paar zusätzliche Infos.
Habt ihr denn gemeinsame Kinder, dein Ex Freund und du? Denn wenn ihr nicht verheiratet ward, dann muss er für dich ja überhaupt nichts bezahlen!
Für gemeinsame Kinder den Kinderunterhalt, da ändert sich auch bei seiner Heirat nichts, ausser er hat mit seiner jetzigen Frau ein Kind, dann wird der Kinderunterhalt angepasst.
Schildere doch deine situation ein bisschen genauer.
lieben Gruss
Aisha
zu deiner Frage braucht es noch ein paar zusätzliche Infos.
Habt ihr denn gemeinsame Kinder, dein Ex Freund und du? Denn wenn ihr nicht verheiratet ward, dann muss er für dich ja überhaupt nichts bezahlen!
Für gemeinsame Kinder den Kinderunterhalt, da ändert sich auch bei seiner Heirat nichts, ausser er hat mit seiner jetzigen Frau ein Kind, dann wird der Kinderunterhalt angepasst.
Schildere doch deine situation ein bisschen genauer.
lieben Gruss
Aisha
hallo aisha!
ja wir haben ein gemeinsames kind und es geht um ihr unterhalt.
er ist er seit diesem monat verheiratet, doch sie leben schon lange zusammen und haben ein gemeinsames kind. beim jetzigen unterhaltsvertrag wurde schon berücksichtigt das er noch ein kind hat.
es geht lediglich darum das er meint das er weniger bezahlen muss, da er einmal verheiratet ist seiner frau gegenüber verpflichtet ist für sie auzukommen. er hat mir gesagt dass wenn wir uns nicht aussergerichtlich einigen er vor gericht geht, weil er anscheinend im recht ist.
ich sehe nicht ein warum er für meine tochter weniger bezahlen sollte nur weil er geheiratet hat.
ja wir haben ein gemeinsames kind und es geht um ihr unterhalt.
er ist er seit diesem monat verheiratet, doch sie leben schon lange zusammen und haben ein gemeinsames kind. beim jetzigen unterhaltsvertrag wurde schon berücksichtigt das er noch ein kind hat.
es geht lediglich darum das er meint das er weniger bezahlen muss, da er einmal verheiratet ist seiner frau gegenüber verpflichtet ist für sie auzukommen. er hat mir gesagt dass wenn wir uns nicht aussergerichtlich einigen er vor gericht geht, weil er anscheinend im recht ist.
ich sehe nicht ein warum er für meine tochter weniger bezahlen sollte nur weil er geheiratet hat.
Hallo hhh3
Willkommen!
Lass Dich nicht einschüchtern. So wie Du schreibst, wurde bei der Alimentenberechnung bereits berücksichtigt, dass er mit seiner neuen Lebenspartnerin ein Kind hat.
Um es genau zu wissen, müsstest Du Dich rechtlich beraten lassen. Dafür gibt es unentgeltliche Rechtsauskünfte. Frag mal in Deiner Gemeinde nach.
Willkommen!
Lass Dich nicht einschüchtern. So wie Du schreibst, wurde bei der Alimentenberechnung bereits berücksichtigt, dass er mit seiner neuen Lebenspartnerin ein Kind hat.
Um es genau zu wissen, müsstest Du Dich rechtlich beraten lassen. Dafür gibt es unentgeltliche Rechtsauskünfte. Frag mal in Deiner Gemeinde nach.
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
ich glaube auch nicht, dass du in diesem Fall etwas zu befürchten hast! Und ob er nun mit dieser Frau verheiratet ist oder nicht, das spielt keine Rolle.
Unterhaltspflichtig ihr gegenüber würde er im Fall einer Scheidung.
Aber in deinem Fall wurden ja die Unterhaltsbeiträge für beide Kinder berechnet. Anders sieht es erst aus, wenn dein Ex noch ein zweites Kind mit seiner Frau hat.
Aber ich würde mich sonst auch mal auf der VB oder Rechtsuaskunft beraten lassen.
Abgesehen davon, darf dein Ex die Beiträge gar nicht eigenmächtig kürzen!!!! da gehört eine Abänderungsklage dazu.
also, lass dich nicht einschüchtern.
Unterhaltspflichtig ihr gegenüber würde er im Fall einer Scheidung.
Aber in deinem Fall wurden ja die Unterhaltsbeiträge für beide Kinder berechnet. Anders sieht es erst aus, wenn dein Ex noch ein zweites Kind mit seiner Frau hat.
Aber ich würde mich sonst auch mal auf der VB oder Rechtsuaskunft beraten lassen.
Abgesehen davon, darf dein Ex die Beiträge gar nicht eigenmächtig kürzen!!!! da gehört eine Abänderungsklage dazu.
also, lass dich nicht einschüchtern.
Naja, wenn man heiratet muss man sich gegenseitig helfen, halt auch oder vorallem in finanziellen Dingen. Sprich: wenn der Ehegatte es nicht schafft, seine Kinderalimenten zu bezahlen, so muss seine zweite Ehefrau Unterstützung bieten.
Ich kann mir vorstellen das in diesem Fall der Mann das ev. so meinen könnte. Also weil er nun eine Ehefrau zu versorgen hat, die z.b. nicht arbeiten kann (z.b. aufgrund Kinderbetreuung).
Die eheliche Unterstützung ist gegenseitig.
War einfach eine Idee was er meinen könnte.
Es muss natürlich weiterhin für das erste Kind aufkommen, wie abgemacht.
Ich kann mir vorstellen das in diesem Fall der Mann das ev. so meinen könnte. Also weil er nun eine Ehefrau zu versorgen hat, die z.b. nicht arbeiten kann (z.b. aufgrund Kinderbetreuung).
Die eheliche Unterstützung ist gegenseitig.
War einfach eine Idee was er meinen könnte.
Es muss natürlich weiterhin für das erste Kind aufkommen, wie abgemacht.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Hallo zusammen!
Vielen Dank für euren Rat, werde heute bei der VB anrufen.
Was mein Ex - Freund meint weiss ich ganz genau...
Den Unterhaltsvertrag mussten wir vor Gericht ausmachen, das ganze hat sich so lange hingezogen, dass seine neue Freundin während dem Verfahren schwanger wurde, damit hatte sich das ganze nochmals in die Länge gezogen und zwar bis zur Geburt des Kindes.
Somit wurde dieses zweite Kind bei der Regelung berücksichtigt und dies habe ich schriftlich. Jedoch behauptet er jetzt das ihm das Gericht gesagt hat, dass sobald er heiratet er weniger bezahlen muss, doch dies ist nirgends schriftlich festgehalten.
Ich finde das absolut nicht fair wenn das wircklich so wäre, denn die Alimente reichen nirgends hin und ich musste sehr viel arbeiten um mein Kind durchzubringen und ihr etwas bieten zu können.
Ihr Kind ist mittlerweile fast drei Jahre alt, dann könnte auch sie sich doch eine teilzeit Arbeit suchen, wenn es wircklich so knapp ist bei ihnen.
Vielen Dank für euren Rat, werde heute bei der VB anrufen.
Was mein Ex - Freund meint weiss ich ganz genau...
Den Unterhaltsvertrag mussten wir vor Gericht ausmachen, das ganze hat sich so lange hingezogen, dass seine neue Freundin während dem Verfahren schwanger wurde, damit hatte sich das ganze nochmals in die Länge gezogen und zwar bis zur Geburt des Kindes.
Somit wurde dieses zweite Kind bei der Regelung berücksichtigt und dies habe ich schriftlich. Jedoch behauptet er jetzt das ihm das Gericht gesagt hat, dass sobald er heiratet er weniger bezahlen muss, doch dies ist nirgends schriftlich festgehalten.
Ich finde das absolut nicht fair wenn das wircklich so wäre, denn die Alimente reichen nirgends hin und ich musste sehr viel arbeiten um mein Kind durchzubringen und ihr etwas bieten zu können.
Ihr Kind ist mittlerweile fast drei Jahre alt, dann könnte auch sie sich doch eine teilzeit Arbeit suchen, wenn es wircklich so knapp ist bei ihnen.
ist halt immer so eine Sache, bei den Erstfrauen heisst es meist, dass diese arbeiten gehen müssen wenn das Kind 10 ist, von den Zweitfrauen wird das meist ab Geburt schon erwartet nach dem Motto "du wusstest ja das er Kinder hat aus erster Ehe" oder ähnliches...
hhh3, er muss sich an den Vertrag halten und dir die Alimenten fürs Kind weiterhin bezahlen, ansonsten muss er eine Abänderung verlangen.
hhh3, er muss sich an den Vertrag halten und dir die Alimenten fürs Kind weiterhin bezahlen, ansonsten muss er eine Abänderung verlangen.
15 Jahre Patchworkerfahrung