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Verfasst: 04.10.2012 19:56
von Buchenholz
tabida hat geschrieben:
Buchenholz hat geschrieben:Und hier besteht noch eine Ungerechtigeit. Wenn ein Mann auf diesem Test besteht, die Mutter aber nicht will, dann kann der Mann nichts machen und wird z.Bsp. zu Unterhalt gezwungen werden, auch wenn er sicher ist, dass er nicht der Vater ist. Macht er es heimlich wird er nochmals bestraft, weil ein Test ohne Einwilligung der Mutter verboten ist.
Das stimmt nicht ganz. Der "Vater" muss ja eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Wenn er weiss, dass er nicht der Vater ist, dann wird er das nicht tun. Dann könnte er per Gerichtsbeschluss zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden. Je nachdem wie dieser dann ausfallen würde, würde er dann als Vater eingetragen oder eben nicht.
Tabida, du hast meinen Text missverstanden.
Es gibt 2 Szenarien:
Der Vater muss einen Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der will aber nicht, weil er behauptet, nicht der Vater zu sein. Er wird aber zur Vaterschaft und Alimente gewzungen, weil die Mutter behauptet, er sei der Vater.
Der Vater kann nur das Gegenteil beweisen, wenn er einen Vaterschaftstest macht. Wenn die Mutter das verweigert, dann bezahlt der Mann trotzdem.
Und wenn er heimlich einen Vaterschaftstest macht, dann wird er auch bestraft, weil das verboten ist.
Oder: Der Vater ist überzeugt, der Vater zu sein und möchte die Vaterrolle übernehmen. Der Vater verlangt einen Vaterschaftstest um zu beweisen, dass er der Vater ist. Verweigert das die Mutter, dann gibt es keinen Test. Und das Kind wird nie wissen, wer sein richtiger Vater ist.

DAS ist geltendes Recht. In der Schweiz wie in Deutschland.

Ein anderer Fall. Real im Umfeld passiert.
Eine Scheidung zieht sich in die Länge. In der Zwischenzeit hat die Frau einen Neuen und wird schwanger. Der fühlt sich verarscht und haut ab.
Kommt das Kind noch vor der Scheiung zur Welt trägt es den Namen des Noch-Ehemannes. Für die VB gilt dieser als Vater und somit wird er auch zu Alimente verpflichtet.

Verfasst: 04.10.2012 21:00
von tabida
Buchenholz hat geschrieben:Der Vater muss einen Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der will aber nicht, weil er behauptet, nicht der Vater zu sein. Er wird aber zur Vaterschaft und Alimente gewzungen, weil die Mutter behauptet, er sei der Vater.
Falls der Vater nicht freiwillig das Kind anderkennt, muss eine Vaterschaftsklage erhoben werden

Art. 261 ZGB
B. Vaterschaftsklage
I. Klagerecht
1 Sowohl die Mutter als das Kind können auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und dem Vater klagen.
2 Die Klage richtet sich gegen den Vater oder, wenn er gestorben ist, nacheinander gegen seine Nachkommen, Eltern oder Geschwister oder, wenn solche fehlen, gegen die zuständige Behörde seines letzten Wohnsitzes.

DAS ist das geltende Recht.

Und da wird dann eben abgeklärt ob er der Vater ist oder nicht und erst nachher (allerdings rückwirkend) muss er Unterhalt zahlen - falls das Gericht zum Schluss kommt, dass er der Vater ist.
Er wird auch erst nach der Feststellung der Vaterschaft in die entsprechenden Zivilstandsregister eingetragen, welche die Grundlage dafür sind, dass er dann zu Unterhaltszahlungen gezwungen werden kann.
Solange er da nicht eingetragen ist, gilt er rechtlich nicht als Vater.

Verfasst: 04.10.2012 22:34
von Buchenholz
tabida hat geschrieben: Falls der Vater nicht freiwillig das Kind anderkennt, muss eine Vaterschaftsklage erhoben werden

Art. 261 ZGB
B. Vaterschaftsklage
I. Klagerecht
1 Sowohl die Mutter als das Kind können auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und dem Vater klagen.
2 Die Klage richtet sich gegen den Vater oder, wenn er gestorben ist, nacheinander gegen seine Nachkommen, Eltern oder Geschwister oder, wenn solche fehlen, gegen die zuständige Behörde seines letzten Wohnsitzes.

DAS ist das geltende Recht.
Tja, man kan einen Mann auch ohne Test zum Vater zwingen. Dann muss er das Verfahren weiterziehen. Alles schon passiert.

Verfasst: 05.10.2012 07:13
von BabyOne
Buchenholz hat geschrieben:
tabida hat geschrieben:
Buchenholz hat geschrieben:Und hier besteht noch eine Ungerechtigeit. Wenn ein Mann auf diesem Test besteht, die Mutter aber nicht will, dann kann der Mann nichts machen und wird z.Bsp. zu Unterhalt gezwungen werden, auch wenn er sicher ist, dass er nicht der Vater ist. Macht er es heimlich wird er nochmals bestraft, weil ein Test ohne Einwilligung der Mutter verboten ist.
Das stimmt nicht ganz. Der "Vater" muss ja eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Wenn er weiss, dass er nicht der Vater ist, dann wird er das nicht tun. Dann könnte er per Gerichtsbeschluss zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden. Je nachdem wie dieser dann ausfallen würde, würde er dann als Vater eingetragen oder eben nicht.

Der Vater kann nur das Gegenteil beweisen, wenn er einen Vaterschaftstest macht. Wenn die Mutter das verweigert, dann bezahlt der Mann trotzdem.
Und wenn er heimlich einen Vaterschaftstest macht, dann wird er auch bestraft, weil das verboten ist.
Oder: Der Vater ist überzeugt, der Vater zu sein und möchte die Vaterrolle übernehmen. Der Vater verlangt einen Vaterschaftstest um zu beweisen, dass er der Vater ist. Verweigert das die Mutter, dann gibt es keinen Test. Und das Kind wird nie wissen, wer sein richtiger Vater ist.

DAS ist geltendes Recht. In der Schweiz wie in Deutschland.
In Bezug auf Deutschland:

Nein, das stimmt so nicht ganz. Es ist richtig, dass der Mann nicht gegen den Willen der Mutter heimlich einen Vaterschaftstest machen darf (der ihm im übrigen nichts nutzen würde, weil ein außergerichtlicher Test keinen ausreichenden Beweiswert hat - er könnte ja manipuliert worden sein). ABER zumindest in Deutschland wurden gesetzliche Gründe eingeführt, die dem rechtlichen Vater das Recht geben, die Vaterschaft gerichtlich klären zu lassen. Allerdings gibt es da Fristen, das heisst wenn der Mann erfährt dass er nicht der Vater des Kindes ist oder sein könnte, dann muss er das innerhalb einer gewissen Zeit geltend machen. Er kann nicht zehn Jahre lang warten und dann im Fall einer Scheidung auf einmal doch noch seine Vaterschaft anfechten, um dem Unterhalt für Frau und Kind zu entgehen.

Umgekehrt kann einen unverheirateten Mann niemand zwingen eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben, wenn er nicht der wirkliche Vater ist. Natürlich kann es dann ein Gerichtsverfahren geben und evtl. auch Kosten die auf ihn zukommen für den Prozess, aber wenn er nicht der Vater ist, dann bleibt es dabei.

Problematisch ist es nur für die unverheirateten Väter, die mit dem Kind nie unter einem Dach gelebt haben und bei denen die Mutter die Vaterschaftsanerkennung nicht akzeptieren will. Wenn die Frau einen neuen Lebensgefährten findet und der die Vaterschaft anerkennt, dann ist der biologische Vater raus aus dem Spiel. Das ist eine gewisse Merkwürdigkeit - der Gesetzgeber hat da anscheinend die Harmonie in der neuen "Familie" wichtiger gefunden als die Rechte des biologischen Vaters. Allerdings ist das auch wirklich ein seltener Fall - welcher Mann ist schon bereit, eine Vaterschaft für ein fremdes Kind mitsamt lebenslangen Unterhaltspflichten schnell mal eben so zu akzeptieren...

Verfasst: 05.10.2012 12:26
von Babell
Der Vater muss einen Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der will aber nicht, weil er behauptet, nicht der Vater zu sein. Er wird aber zur Vaterschaft und Alimente gewzungen, weil die Mutter behauptet, er sei der Vater.
Das haben sie uns anders erklärt. Wir waren ja auch auf diesen Ämtern wegen dem g.S. Der Vater muss einen Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der will aber nicht, weil er behauptet, nicht der Vater zu sein. Er wird aber zur Vaterschaft und Alimente gewzungen, weil die Mutter behauptet, er sei der Vater. Wenn der Vater nicht unterschribt, dann hat er keine Rechte und keine Pflichten.
Wenn er die Anerkennung unterschreibt, kann ihn die VB zu Unterhaltszahlungen zwingen, wenn er nicht zahlt. Besuchsrecht hat er keines.
So haben sie es uns erkläört, abver vielleicht hab ichs auch falsch verstanden.... :oops: :?:

Verfasst: 05.10.2012 13:18
von Buchenholz
@ Babyone
In Deutschland war doch der Fall, da ein Mann jahrelang Aliemente bezahlen musste, obwohl er sicher war, dass er nicht der Vater ist. Die Frau gab an, in dieser Zeit mit mehreren Männern geschlafen zu haben. Sie gab als potentiellen Vater den Mann an, der ein gesichertes Einkommen hatte und dem Amt wars Recht. Der Mann hat gekämpft und gekämpf und verlor.
Kinderkontakt bekam er nicht. Auch wenn er zahlte.

Als das Kind schon fast erwachsen war, kam ihm ein Arztzeugnis vom Bund in die Hand, auf dem stand, dass er unfruchtbar ist. Er jetzt willigte man einem Vaterschaftstest zu.

Und solche Geschichten gibt es ganz viele.

Recht haben und Recht bekommen .... :-(


§ ist das eine. Wie Gerichte damit umgehen etwas anderes.

Verfasst: 05.10.2012 16:07
von BabyOne
Buchenholz hat geschrieben:@ Babyone
In Deutschland war doch der Fall, da ein Mann jahrelang Aliemente bezahlen musste, obwohl er sicher war, dass er nicht der Vater ist. Die Frau gab an, in dieser Zeit mit mehreren Männern geschlafen zu haben. Sie gab als potentiellen Vater den Mann an, der ein gesichertes Einkommen hatte und dem Amt wars Recht. Der Mann hat gekämpft und gekämpf und verlor.
Kinderkontakt bekam er nicht. Auch wenn er zahlte.

Als das Kind schon fast erwachsen war, kam ihm ein Arztzeugnis vom Bund in die Hand, auf dem stand, dass er unfruchtbar ist. Er jetzt willigte man einem Vaterschaftstest zu.
Dann hat er aber irgendwann mal die Vaterschaft zuerst einmal anerkannt - was er nicht gemusst hätte. Wenn man dann später die Vaterschaft anfechten will, dann muss man nachweisen, dass es einen hinreichenden Verdacht gibt, dass man evtl. wirklich nicht der Vater ist, damit das Verfahren nicht als reine Schikane eingesetzt werden kann. Und diese Fakten müssen NEU sein, also nach der Anerkennung bekannt geworden, denn alles was man vorher schon gewusst hat, hat einen ja auch nicht von der Vaterschaftsanerkennung abgehalten. Ein Beispiel wäre ein Zeuge, der einen informiert, dass die Frau damals fremdgegangen ist. So ein Fakt ist auch die Unfruchtbarkeit.

Wenn es um rechtliche Fragen geht, muss man genau hinschauen. Ein kleines Detail, das man vergisst oder dass der ahnungslose Journalist nicht so wichtig fand und nicht berichtet hat macht unter Umständen einen großen Unterschied.

Jedenfalls kann kein Jugendamt in Deutschland irgendeinen Mann zu irgendwas zwingen. Wenn, dann braucht es dazu ein Gerichtsurteil, und ein Mann der nicht Vater sein will wird nur dann rechtlicher Vater, wenn er gerichtlich als solcher festgestellt wurde.

Verfasst: 05.10.2012 17:17
von tabida
@BabyOne: Genau so ist es z.Z. auch in der Schweiz.
Man darf aber nicht vergessen, dass es in diesem Bereich immer mal wieder Aenderungen gegeben hat/gibt. Auch das wird bei Berichterstattungen oft vergessen.

VOR 1977 konnte/musste ein verheirateter Mann kein aussereheliches Kind anerkennen - auch wenn er (und die Mutter) das wollten, auch wenn das Kind z.B. durch Gewalt entstanden ist und und und. Man wollte damit die "Familie" und die Erbschaft schützen. Trotzdem gibt es manchmal Papiere der VB in denen steht, dass der Mann das Kind als das seine anerkannt hat und deshalb Unterhalt zahlt. Trotzdem wurde er in den Registern NICHT als Vater eingetragen und es kommt vor allem im Todesfall dann manchmal zu ziemlich tragischen Geschichten.

Auch ist es so, dass wenn ein Mann 5 Jahre lang als Vater eingetragen ist, dann bleibt das in der Regel bestehen (auch wenn er nicht der leibliche Vater ist). Man möchte damit verhindern, dass ein Kind immer mal wieder einen "neuen" Vater hat. Es gab ja auch einen Grund, warum er das Kind einmal anerkannte.

Heute ist es auch so, dass bei strittiger Vaterschaft meist ein Gentest angeordnet wird. Das war vor ein paar Jahren eben auch noch nicht möglich

Ich denke aber, dass immer irgendwelche Ungerechtigkeiten bleiben werden. Gesetze und Gerichte können eben nicht jeden einzelnen Fall genau abdecken (das habe ich auch schon selber erfahren, hatte aber dafür wirklich Verständnis).