geimsames sorgerecht wird usus

Was läuft? Was müsste laufen?
Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

@ PatchStift
Ich wage jetzt zu schreiben, dass du nur selektriv liest. Du liest nur das schlechte.

Und die anderen Beiträge die dir gewidmet sind, hast du nicht mal beantwortet. Schade.
butterfly
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Beitrag von butterfly »

Mein Vater ist jetzt über 25 Jahre tod und meine Mutter will mir sogar heute noch einreden, welch schlechter Vater und Ehepartner er war.

deine worte

du bist extrem belastet, such dir hilfe :wink:

lg
butterfly
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Nin
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Beitrag von Nin »

PatchStift hat geschrieben:Vielleicht müsste Frau sich einfach vorher besser überlegen mit wem Sie Kinder zeugt? Ein Mann der kein Interessen an selbigen hat, ist da halt ev. einfach nicht die beste Wahl als Vater! Und daran kann leider auch ein Gesetz nichts ändern.
Das ist wirklich Blödsinn, und ich bin mir sicher, eigentlich weiss Patchstift das auch. Menschen ändern sich (sonst würden ja auch Ehen nicht in die Brüche gehen) - und sehr viele Ex-Partner (sowohl Männer als auch Frauen) können bei einer Trennung nicht zwischen Elterneben und Partnerebene trennen und verletzen den Ex-Partner über das Kind - was nicht von mangeldem Engagement für das Kind zeugt, sondern einfach den Willen zeigt, den früheren Partner zu treffen.

Gemeinsames Sorgerecht - und da liegt Patchstift einfach legal falsch - bedeutet nicht 50/50% Modell. (Carlotta hat zum Beispiel ein gemeinsames Sorgerecht). Es geht nicht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern um die wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes - zum Beispiel die Wahl der Schule, Informationen über Schullaufbahn, Krankheit, legale Vertretung des Kindes... Es geht nicht darum, bei welchem Elternteil das Kind wohnt. Und darum geht es übrigens auch in Deutschland oder anderen europäischen Ländern nicht, wo das gemeinsame Sorgerecht schon lange die Norm ist. In meiner Schule werden zum Beispiel in einem solchen Fall beiden Eltern das Zeugnis und die Abwesenheitenliste usw zugestellt... Wir als Lehrer werden informiert, ob wir beiden Eltern Auskunft geben dürfen oder nicht. Aber fast keines dieser Kinder lebt in einem 50/50% Modell, obwohl fast alle eine gemeinsames Sorgerecht haben. In der Westschweiz ist das durchaus schon länger die Norm - ich kenne nur eine Person, die ein alleiniges Sorgerecht hat und das, weil Kind liecht behindert it und manchmal auch schnell schwierige medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen - wobei der Vater auf eigenen Wunsch im Ausland lebt.

Und bevor das Gezeter gleich wieder los geht: wir haben (natürlich) ein gemeinsames Sorgerecht. Und da nächstes Jahr der ältere meiner Söhne auf eine Schule gehen wird, die auf der halben Strecke liegt, habe ich diesen Sommer die Frage einer 50/50 Lösung mal angesprochen. Schwierig machen das solche Dinge wie ausserschulische Hobbies, aber vielleicht kriegen wir das ja trotzdem hin.

butterfly, ich denke du verwechselt PatchStift udn Buchenholz: PatchStift hat sich nie über ihre Kindheit geäussert.
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Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

butterfly hat geschrieben:Mein Vater ist jetzt über 25 Jahre tod und meine Mutter will mir sogar heute noch einreden, welch schlechter Vater und Ehepartner er war.

deine worte

du bist extrem belastet, such dir hilfe :wink:

lg
butterfly
*glucksundvorlachenfastverschluckt :-)

@ Nin
Doch, sie hat auch schon über ihr Verhältnis zu ihren Eltern geredet. Sie wurde, genau wie ich, mit ihrer Art nicht ernst genommen.


Die wenigstens wissen wirklich, was das Gemeinsame Sorgerecht umfasst. Und am schlimmsten sind die (Fach-)Frauen einer gewissen Partei, welche mit der Angst schüren und aus jedem Vater einen Trunkenbold und Gewalttäter machen. Zudem mit Beispielen operieren, die so selten vorkommen wie ein Schweizer Sommer mit durchgehend schönem Wetter.

Beispiel: wird einer Mutter mit alleinigem Sorgerecht das Kind weggenommen, dann platziert man dieses in einem Heim. Der Vater ohne Sorgerecht hat keine Möglichkeit, das Kind in Obhut zu nehmen.


Gemeinsame Elternschaft bedeutet: gemeinsames Entscheiden und beobachten, was dem Wohl des Kindes zuträglich ist.

Gemeinsame Betreuung heisst geteilte Betreuung und hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Ja, gratuliere Buchenholz! Das ist auch Dir zu verdanken :-).

Jetzt kommt's: ABER:

Bei uns (auch bei meinem Mann) wäre es katastrophal gewesen, hätten wir ein gemeinsames Sorgerecht gehabt.

Gemäss NZZ entscheiden sich 40% der Scheidenden für das gemeinsame SR. Es sind aber 60%, die das nicht so handhaben.

Grundsätzlich finde ich es auch gut. Die Problemfälle werden dann vor Gericht landen und ob dies besser ist als die jetzige Situation nur um auf den Papier das gemeinsame SR zu haben. Na ja, wir müssen noch lernen.

Zu PatchStifts Beiträge: ICH IGNORIERE DIESE.

Beste Grüsse an alle
Delphia
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Da ich in Deutschland lebe und hier das gemeinsame Sorgerecht Standard ist, will ich das bisher Gesagte noch ein klein wenig ergänzen.

In Deutschland gab es schon länger die Möglichkeit (aber für die Mutter keine Verpflichtung) ein gemeinsames Sorgerecht einzurichten auch wenn man nicht verheiratet war. Bei ehelichen Kindern bleibt es im Fall der Scheidung in den allermeisten Fällen beim gemeinsamen Sorgerecht. Und in der überwiegenden Zahl der Fälle stellt das auch kein "Problem" dar. Wenn ein Vater sein Sorgerecht missbraucht, um der Mutter Steine in den Weg zu legen, dann kann es ihm entzogen werden - allerdings auch nicht nur deswegen weil beide nicht einer Meinung sind, sondern erst dann, wenn die Eltern sich quasi bei keiner wichtigen Frage ohne Hilfe des Gerichts einigen können und dadurch das Kindeswohl gefährdet wird. Das sieht mittlerweile wohl auch die große Mehrheit als richtig an. Den Müttern wird einfach zugemutet, dass sie sich mit dem Vater auseinander setzen müssen. Den Vätern wird wiederum zugemutet, dass sie kooperativ sein sollten, weil ihnen sonst doch der Sorgerechtsentzug droht.

Ich denke, diese Regelung hat sicher dazu beigetragen, allen beteiligten Parteien klar zu machen, dass Väter im Leben der Kinder eine Rolle spielen sollten. Wie das in der Praxis gelebt wird, ist dagegen unterschiedlich, denn wo kein Kläger da kein Richter. Wenn eine Mutter den Vater nicht mitentscheiden lässt und der dem Streit aus dem Weg gehen will (oder über seine Rechte schlicht nicht gut informiert ist), dann entspricht das was gelebt wird eher dem alleinigen Sorgerecht der Mutter. Die Schulen und Kindergärten begnügen sich meines Wissens in der Regel damit, dass der betreuende Elternteil versichert, dass der andere mit der Wahl einverstanden ist (oder nicht einmal das wird verlangt). Wirklich pingelig sind wohl nur die Banken, wenn ein Konto für das Kind eröffnet werden soll, da müssen definitiv beide Eltern unterschreiben. Mein Freund zum Beispiel hat sich immer viel um seinen Sohn gekümmert, aber im Zweifel hat doch immer die Mutter die letzte Entscheidung, einfach weil der Sohn bei ihr lebt und sie weitaus mehr Einfluss auf ihn hat. Aber immerhin konnte mein Freund eine psychotherapeutische Behandlung für den Sohn organisieren, eine Brille für den Sohn machen lassen (die die Mutter aus esoterischen Gründen für schädlich hielt und selber nicht machen lassen wollte), kann sich direkt bei den Lehrern informieren, und hätte notfalls per Rundschreiben an alle Schulen der Stadt verhindern können, dass die Mutter den Sohn gegen den Willen des Vaters an einem Gymnasium anmeldet. Zumindest in den allerwichtigsten Fragen ist das gemeinsame Sorgerecht das letzte Bollwerk im Interesse des Kindes gegen Alleingänge der Mutter. Solche Hoffnungen wie dass die Arbeitgeber deswegen familienfreundlicher werden oder dass Väter ihre Kinder deswegen mehr betreuen oder öfter sehen dürfen sind dagegen naiv - wie schon gesagt hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

Was es schon gab, das sind Fälle, wo Väter zum Beispiel verhindern konnten, dass Mütter einfach mit den Kindern einige 100 Kilometer weit wegziehen - aber auch Fälle wo Richter den Wegzug erlaubt haben, je nach Einzelfall. Also weder die Horrorszenarien auf der einen Seite noch die Jubelorgien auf der anderen Seite treffen so ganz den Punkt - man wird sich an die neue Regelung gewöhnen, und dann wird bald kein Mensch mehr groß darüber diskutieren, sondern es wird einfach selbstverständlich und normal sein. Und auch wichtig zu bedenken - das gemeinsame Sorgerecht ist kein Recht des Vaters nur um seiner willen - in erster Linie ist das Sorgerecht eine Verpflichtung dem Kind gegenüber.

Das, was jetzt in der Schweiz anscheinend heiss diskutiert wird, ist in Deutschland eigentlich nur noch ein Thema in Bezug auf die nichtehelichen Kinder, denn nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs und dann auch des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch nicht verheiratete Väter eine Möglichkeit haben, das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen zu können. Das gab es bis vor Kurzem nur mit Einverständnis der Mutter. Aber auch das wird eigentlich nicht mehr allzusehr diskutiert, denn nun gibt es eine Regelung, bei der im Zweifel das Gericht nach Kindeswohl-Gesichtspunkten darüber entscheidet wenn die Eltern sich nicht einigen können.
Patch von 2002/2003 bis 2017
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Ria
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Beitrag von Ria »

Ich habe zwar nichts alle Posts gelesen, dafür reicht meine Zeit im Moment nicht, aber ich möchte doch noch meinen "Senf" dazugeben:

Vor 17 Jahren, bei unserer Scheidung gab es das geteilte Sorgerecht noch nicht, aber es war schon ein Thema (!)
Ausser bei meiner eigenen Entscheidung, zweieinhalb Jahre später mit den beiden Töchtern (20 Autominuten weiter weg) zu meinem jetzigen Ehemann und seinen Kindern zu ziehen, war mein Exmann in alle Entscheidungen, welche die Kinder betrafen einbezogen. Wir lebten sozusagen das geteilte Sorgerecht. Und das hat sich sehr bewährt.

Aber ich hätte es damals nicht gewollt :oops:
Und wenn ich ganz ehrlich bin, weil ich damit Macht verloren hätte, lieber selber bestimmen wollte, mir nicht zutraute, diese Diskussionen zu führen... die dann aber gar nicht so schwierig waren wie befürchtet.
Und wenn es doch zu schwierig geworden wäre, hätten wir uns beraten lassen.

Das heisst für mich: Das geteilte Sorgerecht ist unbedingt notwendig, um beiden Elternteilen Zugang und Mitspracherecht bei den gemeinsamen Kindern zu gewähren. Einfach auch, weil die Kinder das Recht darauf haben!
Das löst natürlich nicht alle Probleme, und ich wünschte mir mehr Profis an den Stellen, die Konflikte zu beurteilen haben. Weil die werden nicht weniger.

Und wir Exfrauen stehen jetzt vor der Herausforderung, nicht mehr alleine entscheiden zu können. Ich wünsche mir, dass dies ein essenzieller Beitrag zum Kindswohl wird, dass möglichst viele Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen leben dürfen.
Dafür lohnt es sich!
Seit 27 Jahren Patchworkfamilienfrau und Coach für solche :-)
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Beitrag von mira »

Mein Partner hat das gemeinsame Sorgerecht. Nur, was bringt es ihm.

Seine Exfrau hat eines Tages die Kommunikation mit ihm verweigert. Sie hat begonnen, alles was die Kinder betrifft, eigenwillig zu entscheiden, und wenn er reklamiert hat, warf sie ihm vor, er würde sich schon seit Jahren nicht mehr um die Kinder kümmern. Eine rein subjektive Behauptung.

Sie ging mit ihrem Sohn zu einer Psychiaterin und liess ihm Psychopharmaka verschreiben. Mein Partner wurde nicht informiert. Erst als er die Medikamente auf der Abrechnung fand, erfuhr er davon. Er musste sich dann alle Infos mühsam zusammen suchen. Bei einem Telefongespräch mit der Psychiaterin hat er sie gebeten, ihn in Zukunft auch über den Verlauf der Behandlung zu informieren. Er hat nie etwas von ihr gehört.

Solche Vorfälle gab es viele. Und das war möglich, obwohl die Kinder zu 50% bei uns lebten. Natürlich wollte mein Partner den Kinder zuliebe kein Drama daraus machen und hat von einer Klage abgesehen (sofern das überhaupt möglich gewesen wäre).

Bei meinen Eltern war es ähnlich wie bei Ria. Gemeinsames Sorgerecht gab es nicht. Meine Mutter hat jedoch alle wichtigen Angelegenheiten mit meinem Vater besprochen, und er war bei jedem Elterngespräch dabei.

Also, letztendlich kommt es darauf an, wie das gemeinsame Sorgerecht im Einzelfall umsetzt wird.
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Beitrag von Buchenholz »

mira hat geschrieben:Sie ging mit ihrem Sohn zu einer Psychiaterin und liess ihm Psychopharmaka verschreiben. Mein Partner wurde nicht informiert. Erst als er die Medikamente auf der Abrechnung fand, erfuhr er davon. Er musste sich dann alle Infos mühsam zusammen suchen. Bei einem Telefongespräch mit der Psychiaterin hat er sie gebeten, ihn in Zukunft auch über den Verlauf der Behandlung zu informieren. Er hat nie etwas von ihr gehört.
Da muss man aber vor allem bei: Ärzte, Schule und Lehrer und weitere Personen, welche die Kinder begleiten und in Entscheidungen eingebunden werden - ein Umdenken statt finden.
Es wäre doch für Lehrer keine Sache, wenn sie die Mail-Adresse der Nichtobhutsberechtigen speichern. Ob eine Schulinfo jetzt an 20 oder 30 Adressen versendet werden, ist doch kein grösserer Aufwand.
Es ist aber auch keine Sache, wenn ich als Mutter meiner Tochter einen Brief an die Klassenlehrerin mitgebe und darin alle Kontaktdaten des Vaters aufführe.

Und auch bei medizinischen Belangen wäre der Kontakt zum Vater wichtig, da die Kinder auch Erbgut des Vaters tragen.


Von einem Fall weiss ich, da hat die Mutter jeden Realitätssinn verloren und lässt ihre Kinder bei jedem Boböleli behandeln, bis die Kinder inzwischen auf alles immun sind, dauerverschnupft und bei jeder Grippewelle flach liegen.
Wenn der Vater interveniert, dann wird ihm Desinteresse und fehlende Verantwortung vorgeworfen.
Manchmal sind wir Mütter betriebsblind und dann ist es gut, wenn jemand anders einen kritischen Blick auf unser Handeln wirft.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Buchenholz hat geschrieben: Es wäre doch für Lehrer keine Sache, wenn sie die Mail-Adresse der Nichtobhutsberechtigen speichern. Ob eine Schulinfo jetzt an 20 oder 30 Adressen versendet werden, ist doch kein grösserer Aufwand.
Es ist aber auch keine Sache, wenn ich als Mutter meiner Tochter einen Brief an die Klassenlehrerin mitgebe und darin alle Kontaktdaten des Vaters aufführe.
Also erst mal, mahct sowas nicht der Lehrer, sondern die Schulleitung oder sogar das Kultusministerium. In Genf werden jedes Jahr die Daten der Schüler inegsammelt und zentral gespeichert. Zweitens ist das hier gang und gebe. Ich sehe es, wenn ich die Abwesenheiten meiner Schüler kontrolliere, bevor die Briefe an die Eltern gehen:
Minderjährige Schüler, zusammene Eltern oder nur Mutter/Vater Sorgerecht: ein Brief
Volljährige Schüler, zusammene Eltern oder nur Mutter/Vater Sorgerecht: ein Brief
Volljährige Schüler, beide Eltern Sorgerecht: drei Briefe

Es gab Protest dagegen, denn insegamt bedeutet das pro Jahr doch Mehrkosten von einer halben Millionen Franken und mehr.

Mein Ex-Mann kriegt auch direkt von der Schule all offiziellen Briefe und Zeugnisse. Hingegen, was die Lehrer so in der Klasse austeilen, das muss ich weitergeben.

Also, die Richtlinien für Genfer Schulen, Ärzte und Krankenhäuser sind da sehr klar.
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Beitrag von Buchenholz »

@ Nin
Du arbeitest auf Gymistufe. Auf Stufe Volksschule lauft das noch ganz anders. Klar sind alle Daten der Kinder erfasst. Aber nur Adresse ihres Wohnortes. Bei Scheidungskindern die Adresse der Mutter. Mehr nicht. Wie, wer, was Sorgerecht ist nicht von Bedeutung. Das muss man dem Lehrer und/oder Schulleiter selber mitteilen.

Es gibt Lehrer, bei denen man erst Mal Überzeugungsarbeit leisten muss, damit sie zusätzliche Infoblätter kopieren, damit Scheidungskinder 2 Exemplare mitnehmen können. Begründung: das ist Sache des Obhutsberechtigten. Was aber, wenn diser die Infos nicht weitergibt? Antwort: nicht das Problem der Schule.

OT: ich habe mal Artikel an Schulen versenden müssen und habe da alles erlebt. Der PC ist bei einigen wohl gerade installiert worden. Die Benutzung dieses muss noch geübt werden. War die Liefer-/Rechnungsadresse nicht korrekt, dann hat man entweder den entsprechenden Lehrer nicht gefunden/gekannt oder die Rechnung ist nicht am richtigen Ort angekommen.
Und das Fräulein auf der Finanzkommission musste ich erst aufklären, dass es in ihrem Ort eine Schule namens .... gibt. Google weiss vieles.


Mein Partner hat Gemeinsames Sorgerecht. Wenn er sich an der Schule oder Lehrbetrieb seiner Kinder erkundigt, dann heisst es jedesmal, dass er keine Auskunft bekommt. Und jedes Mal bringt er die alte Leier vom Artikel 275a Zivilgesetzbuch. Und das Fräulein Sekretärin muss dann auch erst Mal ihren Chef fragen, ob .....

Der französische Teil der Schweiz ist da in der Tat fortschrittlicher als der Rest.

Dann kenne ich Lehrer, die wohl noch im Zeitalter von Schiefertafel und Schnapskopien leben. Der Umgang mit moderner Technik ist nicht jederlehrers Sache.

Ich kenne den Schulleiter unserer Schule hier. Er ist zu diesem Thema sehr progressiv eingestellt. Er weiss von Scheidungskindern, bei denen man keine Angabe über den Vater hat.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Buchenholz, mein Sohn hat ja gerade erst die Primarschule hinter sich. Die Datenerfassung läuft wirklich jedes Jahr von der ersten bis zur allerletzten Klasse. Und mit allen Details, sogar Krankenkasse und Handynummern beider Eltern...

Natürlich auch dann, wenn jemand es einfach nicht ausfüllt oder den Vater ausschliesst, kann man nichts machen. Aber das System ist so, dass es dazu auffordert, beide Eltern zu melden und alles an beide weiterzuleiten. Und das finde ich schon gut. Im Krankenhaus ist es übrigens ähnlich. Als ich einmal mit meinem Sohn in der Notaufnahme war, haben sie den Papa angerufen, nachdem ich gesagt habe, dass wir ein gemeinsames Sorgerecht haben, um zu fragen, ob er kommen will. (Als er neulich nach einem Unfall dort war, habe ich es allerdings erst einen Tag später von meinem Sohn gehört - es war aber auch wirlich nicht dringend). In der Schule wird jetzt gegen Hepatitis geimpft. Auf dem Antwortblatt waren Linien vorhergesehen für die Unterschriften beider Eltern. Klar wird das Kind geimpft, wenn nur eine Person unterschreibt. Aber es sickert schon ein. Und ich finde das gut.

Aber vielleicht liegt es auch an der Stadt - immerhin werden doch fast 50% der Ehen geschieden in einer Stadt... da muss sich die Schule schon gewöhnen.
Zuletzt geändert von Nin am 28.09.2012 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Buchenholz »

@ Nin
Stadt-Land hat sicher einen Einfluss auf die Akzeptanz von Scheidungskinder und was es sonst noch gibt.

Es ist übrigens interessant, wie unterschiedlich die Haltung gegenüber dem Gemeinsamen Sorgerecht innerhalb der Parteien ist. CVP in städtischen Kantonen ganz klar dafür. Innerschweizer Kantone: dagegen.

Wow, da seid ihr da total fortschrittlich. Das würde ich mir für die Deutschschweiz auch wünschen. Das läuft hier also noch ganz anders. Da wissen ganz viele Menschen noch nichts von Gemeinsamen Sorgercht und von dem politischen Engagement von Seiten der Väter.

Und genau deshalb ist es wichtig, dass das GS jetzt zum Regelfall und thematisiert wird. Damit auch jedes Amt und jeder Artz und jeder Lehrer weiss, dass es das Normalste der Welt ist, denn anderen Elternteil zu informieren.
PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

Mein Vater ist jetzt über 25 Jahre tod und meine Mutter will mir sogar heute noch einreden, welch schlechter Vater und Ehepartner er war.

deine worte

du bist extrem belastet, such dir hilfe

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butterfly

:D Du scheinst mich echt durchschaut zu haben Butterfly!

Mr wär's jetzt etwas :oops:


@Buchenholz

Du kannst dein Verhältnis zu deiner Mutter nicht mit mir vergleichen. Unseres ist bei weitem nicht so kommpliziert und belastet. Wir sind einfach zwei sehr unterschiedlich denkende und handelnde Frauen und deshlab nicht immer gleich ein und der selben Meinung. Und sie hat meinen Vater bis zum Schluss geliebt.
@ PatchStift
Ich wage jetzt zu schreiben, dass du nur selektriv liest. Du liest nur das schlechte.

Und die anderen Beiträge die dir gewidmet sind, hast du nicht mal beantwortet. Schade.

So wie Butterfly sich ganz offensichtlich vertan hat mit ihrer Analyse, vertun sich halt auch andere Hobby-profiler. Und das muss ich nicht immer kommentieren. Gechweige denn auf Ratschläge eingehen, um die ich nie gebeten habe. Oder wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen will. ( Kein begnateter Koch zu sein, oder sein Umfel zu terorisieren, ist für mich halt ein kliener feiner Unterschied)

Aber ich nehm's selbstverständlich zur Kennnis!
Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

PatchStift hat geschrieben: So wie Butterfly sich ganz offensichtlich vertan hat mit ihrer Analyse, vertun sich halt auch andere Hobby-profiler. Und das muss ich nicht immer kommentieren. Gechweige denn auf Ratschläge eingehen, um die ich nie gebeten habe. Oder wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen will. ( Kein begnateter Koch zu sein, oder sein Umfel zu terorisieren, ist für mich halt ein kliener feiner Unterschied)

Aber ich nehm's selbstverständlich zur Kennnis!
Bei diesem Beitrag musste ich gerade nach Luft schnappen.

Wie ist das schon wieder mit deinem Namen? Hast du nicht mal geschrieben, dass du hier bist um zu lernen. Dafür riskierst du aber 'ne dicke Lippe.
Mir scheint, du willst nur das lernen, was dir gefällt. Wieder selektiv.

Sorry, das hier ist wohl nicht meine Liga.
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