Allgemeine Fragen zu "neuer Familie"

Enii
Stammgast
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Registriert: 21.01.2009 20:57

Beitrag von Enii »

@tarzan
Welcher Stelle sind die Gerichte dann unterstellt? Davon habe ich noch nie was gehört, dachte eigentlich immer, die einzige Möglichkeit zur Beschwerde sei, wenn man dann das Urteil an die nächstliegende Instanz weiterzieht (davon zittere ich übrigens jetzt schon, kann mir gut vorstellen, dass, wenn das Urteil endlich mal gesprochen ist, die Ex das Ganze aus Frust ans Obergericht weiterzieht. Somit wäre immer noch nichts ausgestanden und die Scheidung immer noch nicht rechtskräftig. Aber ich weiss, ich soll mich nicht jetzt schon mit diesem Gedanken befassen :oops: ).
Nun, wir können ja mal den Anwalt fragen, ob es eine Beschwerdestelle gibt. Bis jetzt hat er noch nie sowas angetönt. Aber ich muss sagen, er betont auch immer, dass wir nicht stressen sollen, denn das Gericht habe wirklich noch etliche andere Fälle, die nun halt erst abgearbeitet werden :evil: .

Bezüglich der Betreuung unseres Sohnes möchte ich dir hier im Forum keine Antwort geben. Ich schreibe dir aber eine persönliche Nachricht und schildere es dir da.
Der Grund, weshalb ich es nicht öffentlich machen will, ist folgender: Wir wollen nicht, dass die Ex das weiss. Falls sie nämlich mal in dieses Forum schaut (zwar unwahrscheinlich, hat sie doch seit über 6 Jahren kein einziges Mal einen neuen Mann gehabt, obwohl sie schon länger auf der Suche ist) dann denke ich, ist der Erkennungswert sehr gross, wenn man so meine Beiträge liest. Hoffe ja nicht, dass es noch etliche andere solche Fälle wie unseren gibt :? !
Um es kurz zu erklären: Sie hat ja eben vor Gericht beantragt, man solle unser gemeinsames Kind nicht berücksichtigen und zwar mit der Begründung, dass ich ihm Gegensatz zu ihr wusste, auf was ich mich einlasse (also, dass ich einen Mann habe, der nicht für mich aufkommen kann, sie hingegen bei der Eheschliessung davon ausgegangen ist, das er für sie aufkommt, damit sie sich vollumfänglich der Kinderbetreuung widmen kann) und ich somit selber arbeiten gehen solle. Dann hat sie das Gericht auch noch darum gebeten, auf rechtlichem Wege MEINE Lohnabrechnungen der letzten 2 Jahre VOR der Schwangerschaft einzufordern, damit sie sich ein Bild von meinem Einkommen machen kann. Mich traf der Schlag, als ich das gelesen habe! Natürlich werde ich nie und nimmer meinen Lohn vor ihr ausbreiten (auch nicht vor Gericht) und da wir nicht verheiratet sind, bin ich der Meinung, dass das Gericht auch gar nicht befugt ist, mich persönlich da reinzuziehen. Da werde ich mich mit Händen und Füssen dagegen wehren.

Würde ich 100% arbeiten, würde die Ex vor Gericht argumentieren, dass ich ja einen vollen Lohn habe und somit bestimmt genug verdiene, um alles allein zu bezahlen und auch noch den höheren Anteil an der Wohnung übernehmen kann (darauf zielt sie eben auch ab). Wenn ich nun Teilzeit arbeiten würde, würde sie vor Gericht argumentieren, dass ich in dem Fall einen hohen Lohn habe, wenn ich es mir leisten kann, nicht voll zu arbeiten und ich deshalb auch alleine für unser Kind aufkommen soll, weil ich ja einen hohen Lohn habe.
Würde ich mein Kind in die Krippe geben, würde sie auch argumentieren, dass ich in dem Fall ja einen sehr hohen Lohn habe, wenn ich mir eine Krippe leisten kann und ich somit ja alleine für unser Sohn aufkommen soll. Würde ich mein Kind von Verwandten betreuen lassen, würde sie argumentieren, dass ich ja nicht einmal Kosten für die Betreuung aufbringen muss, womit ich also für die anderen Kosten für unser Kind alleine bezahlen soll.

Ihr seht also, ganz egal welches Modell wir gewählt haben, wir können nur verlieren, denn die Ex argumentiert so oder so ausschliesslich in ihrem Interesse. Aber wir wollen ihr nun einfach mal nicht die konkreten Anhaltspunkte geben.
Ihr könnt mir glauben, dieses Geheimhalten ist sehr schwierig, weil wir es natürlich auch den Kindern nicht sagen können (zum Glück haben mein Partner und seine Ex wenigstens keine gemeinsamen Bekannte mehr). Die Kinder haben natürlich auch schon gefragt und dann weichen wir entweder aus oder sagen halt ganz klar, dass wir ihnen das nicht mitteilen (den Grund für unsere Zurückhaltung haben wir ihnen noch nicht gesagt, falls sie aber doch mal mehr nachbohren, werden wir es tun; natürlich in einer harmloseren Fassung, schliesslich würden sie uns sowieso nicht glauben, wie schlimm ihre Mutter diesbezüglich ist und es würde nur wieder zum Streit kommen).

Also, Tarzan, ich werde dir eine private Nachricht senden. Falls es noch jemand anderes von den "bekannten" Mitschreiberinnen interessiert, kann man mich auch auf diesem Weg anfragen. Aber eines kann ich mit Sicherheit sagen: Ich habe bestimmt kein Kind in die Welt gesetzt, wenn ich finanziell dafür vom Sozialamt abhängig wäre oder wenn wir uns gar nicht um ihn kümmern könnten. Bei unserer Entscheidung zur Familienplanung habe ich ganz bewusst berücksichtigt, dass es im Notfall auch alleine gehen muss (also ohne Mann; obwohl er sich glücklicherweise grossartig beteiligt, wenn auch nicht finanziell). Das soll aber nicht heissen, dass es einfach ist, aber das Leben verlauft halt nicht immer nach Plan (ui, in diesem Forum muss ich das wohl nicht sagen :lol: ).
jean_1974
Beiträge: 2
Registriert: 11.10.2010 08:11

Beitrag von jean_1974 »

@Enii
Hallo enii
uff, das tönt ja wirklich haarsträubend was du (ihr) da alles durchmachen müsst! ich hoffe dass es dann bei mir etwas einfacher sein wird, doch so wie ich sie kenne, wird sie jeden Stein ins Rollen bewegen, damit sie zu „ihrem“ recht kommt…
was ich dir mitgeben wollte ist dies:
ich habe mich letzte Woche mal bei der Budgetberatung gemeldet… wollte herausfinden was ich von meinem Lohn bei meinem Kind zusammen mit meiner neuen Partnerin alles abziehen kann und was nicht.
derjenige gab mir zur Antwort, dass wenn wir dann beide erwerbstätig sind, was wir auch sein müssen ihr Lohn auch berücksichtigt wird!
das heisst, wenn es darum geht die Miete zu zahlen, den grundbedarf zu errechnen, dann werden wir als „längerfristiges“ und gesetztes Konkubinat angeschaut.
Was heisst das im Detail? Wir werden danach zusammen auf ein grundbedarf von chf 1550 pro Monat eingestuft, was heisst, dass ich als grundbedarf die Hälfte also 775.00 angeben kann.
die miete wird (sie arbeitet danach 70%) ebenfalls halbiert und nun das krasse:
die Zulage von chf 250.00 (unterhaltspflichtiges Kind welches bei der Familie wohnt) können wir nicht angeben. Da sie von mir fiktiv 12% von meinem Nettolohn bekommt…
im weitesten Sinne heisst dies, wenn wir das Kind in die Kita geben, welches uns pro Kopf chf 500.00 kostet, ist der Betrag welches meiner Partnerin zusteht fast verbraucht…
Er meinte, dass die Betreuungskosten nicht zusätzlich abgezogen werden können….
Dafür hat meine Partnerin eine Erstausstattung für das Kind zugute für welches derjenige der die Vaterschaftsannerkennung unterschrieben hat (in dem falle ich) aufkommen muss, sollte oder wie auch immer… Theorie und Praxis ist zum Teil schwierig zu verstehen….
Gruess
Jean
Enii
Stammgast
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Beiträge: 115
Registriert: 21.01.2009 20:57

Beitrag von Enii »

@jean
Ja, soweit sind wir auch schon, was dir in der Beratung mitgeteilt wurde. Die Miete wird im Konkubinat immer halbiert, ganz egal, ob resp. wieviel die Frau arbeitet. Selbst wenn sie die Betreung der gemeinsamen Kinder übernimmt, ändert das nichts an der Darstellung, dass sie trotzdem die Hälfte übernehmen muss. Und selbst, wenn aufgrund Kinder des Mannes eine grössere Wohnung gemietet werden muss (wie bei uns), ändert das nichts daran, dass die Frau die Hälfte davon tragen muss.
Mit diesem Punkt kann ich ja leben; dass Schlimmste ist bei uns einfach, dass bis anhin das Existenzminimum meines Partners nicht um den Unterhalt für unser gemeinsames Kind erhöht wurde. Mir geht es nur darum; natürlich störren mich andere Faktoren auch (eben das mit der Miete oder die lächerlich geringen Lebenshaltungskosten etc.), aber schlussendlich darf ich ja nicht alles verlangen...

Dass gar nichts von den Fremdbetreuungskosten dem Mann ans Existenzminimum angerechnet werden, finde ich auch haaresträubend. Als ich das damals von unserem Anwalt erfahren habe, war ich auch ganz perplex.

Bezüglich Grundbedarf siehts bei uns gleich aus: Meinem Partner werden 750 angerechnet, die Ex hingegen erhält 1100, da sie nicht im Konkubinat lebt.

Das mit der Erstausstattung kenne ich schon auch, jedoch nur im Zusammenhang mit alleinerziehenden Müttern, d.h. wenn die Mutter in der Schwangerschaft alleine ist, wird der Vater ja von Geburt an richtig unterhaltspflichtig und neben den Alimenten muss er die Erstausstattung bezahlen. Dass das aber auch auf unseren Fall zutrifft, wo wir im Konkubinat leben, wusste ich nicht. Aber du sagst es, Theorie und Praxis sind verschieden... Wie sollte mein Partner eine Erstaustattung bezahlen, wenn er am Existenzminimum lebt?! Das Gericht macht ja nichts, um ihm dies zu ermöglichen.

Wünsche dir und deiner Partnerin alle Gute!
aisha

Beitrag von aisha »

Recht ist nicht Gerechtigkeit , Enii.
Mein Freund musste seiner Ex eine exorbitante Summe bezahlen, obwohl sie im Konkubinat lebte und mein Freund und ich IHR Kind grosszogen, bzw. grossziehen.
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