Namensänderung

Anregungen, Tipps, Fragen...
Anita

Beitrag von Anita »

ich würde mit diesem antrag auf eine fachstelle gehen und mich beraten lassen. der punkt, dass der vater keinen kontakt gehabt hätte macht mich stutzig.
akinom

Beitrag von akinom »

Hallo Anita

Was für eine Fachstelle wäre das?
Was macht dich daran stutzig?
Es steht da wortwörtlich: .... ihr Vater hat sich über einige Jahre bei ihr nicht mehr gemeldet.
Ich weiss nicht genau, wie lange es war, darum streiten sie sich heute noch. Er behauptet 9 Monate, seine Exfrau behauptete mal, 1 Jahr und seine Tochter meinte diesen Sommer zu ihm, es wären 1,5 Jahre gewesen. Tja und jetzt in diesem Brief, der vom Januar 08 stammt, steht eben einige Jahre, also mehrere. Wie das nun genau war... ich weiss es nicht und ich finde es ehrlich gesagt doof, sich darüber noch zu streiten, es liegt über 4 Jahre zurück...

HG
akinom
Morpheus

Beitrag von Morpheus »

Hallo akinom,

leider habe ich nicht viel Zeit.
Trotzdem meine Gedanken.

ich sehs aus 2 Blickwinkeln.


gegenüber den "Behörden". Eine Namensänderung durchzusetzen ist nicht sehr einfach. Heute da die Schweiz eher multi-kulti ist, braucht es einiges an Sachpunkten, damit so ein Begehren angenommen wird. Sprich einzig die Tatsache, dass ein Name z.b. auf -ic endet ist z.b. kein Grund. Dazu kommt wohl das die Mutter auch keinen "typischen" Schweizernamen hat. (wenn ich s recht im Kopf habe aus Deinen Zeilen.)

Die im Brief aufgeführten Dinge, sind wenn ich mich recht erinnere (hatte das mal in der Ausbildung), die Gründe die es zwingend braucht, damit überhaupt die Chance auf Namensänderung besteht.

Vater-Sicht:
ich kann die Bedenken verstehen. Zumal er quasi "ja " sagt mit seiner Unterschrift, dass die aufgezählten Dinge der Wahrheit entsprechen. Was wenn die Mutter oder das Kind später auf dieses Schreiben zurückgreiffen wenn s Probleme gibt.-
Er kann ja dann nicht sagen "ich habs nur für die Namensänderung " gemacht. Zumal es in Zusammenhang mit Behörden ist.

einen wirklichen Tipp kann ich Dir auch nicht geben, ich weiss nicht mal welche Beratungsstelle da zuständig ist.

Schwierig ist die Situation auf jeden Fall.

liebe Grüsse Morpheus
Bernina

Beitrag von Bernina »

Meine Ex-Mann wollte, dass ich meinen ledigen Namen wieder annehme. Zuerst war ich schockiert, dann aber froh. Sein Name ist fremdländisch und muss immer buchstabiert werden und niemand kann ihn beim 1. Anlauf richtig aussprechen.

Ich selber habe einen CH-Name und seit ich den wieder habe, können ihn die Leute v.a. am Telefon sofort aussprechen.

Da mein Ex und die Tochter stolz sind auf diesen Namen, habe ich mich schnell damit abgefunden, dass ich nun anders heissen werde.

Für uns war es nie ein Problem. Manchmal werde ich mit ihrem Nachnamen angesprochen und wenn ich zum Beispiel für sie eine Anmeldung unterschreibe, dann heisst sie halt so wie ich. Uns ist das egal.

Ich hatte auch nie das Gefühl, dass ich wegen dem Namen diskriminiert wurde. Meine Tochter hingegen realisiert, dass es teilweise ein Nachteil ist. Sie muss immer gut hinhören, wenn an einem Anlass die Kinder mit dem Nachnamen ausgerufen werden. Denn niemand spricht ihn richtig aus.

Vielleicht wird sie mal froh sein, einen Herrn Huber oder Herrn Müller zu heiraten, da wissen alle, wie man's schreibt und spricht
Anita

Beitrag von Anita »

ich hätte auch bedenken, dass die unterschrift mit den aufgeführten begründungen gegen deine partner verwendet werden könnten.
ich glaube eine namensänderung ist nur dann fast unmöglich, wenn der vater nicht will....wenn er aber zustimmt, sollte dies auch ohne anschuldigungen möglich sein.
ist dies ein offizielles formular? vielleicht steht da ja drauf, welche stelle zuständig ist? ich würde da anrufen und ganz genau fragen, ob diese auflistung nötig ist.
lg
anita
tabida
Forumsoldie
Forumsoldie
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Registriert: 15.05.2007 17:05

Beitrag von tabida »

Nein Anita, so einfach ist es eben nicht. "Es müssen besonder Umstände vorliegem und es muss der Nachweiss erbracht werden, dass das Kind geistig, moralisch oder seelisch unter dem aktuellen Namen leidet und einzig eine Namensänderung dieses Leiden beheben kann." - Was immer das heisst... Auch das Kind muss eine Stellungnahme abgeben (sofern es über 10 Jahre alt ist).

Quelle siehe: http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/ ... Container2

Trotzdem: Anschuldigungen sind nicht nötig.

Akinom: Was klar nicht stimmt (z.B. den Kontakt mit dem Kind und die Verwandschaft in der Schweiz betrifft etc.) das könntet ihr ja richtig stellen. Das andere liegt nicht unbedingt in Euren Händen.

Gruess Tabida
Anita

Beitrag von Anita »

danke tabida - da lese ich mich gerne mal durch ;)
akinom

Beitrag von akinom »

Hallo Zusammen

Ich habe nochmals mit meinem Partner gesprochen, er will auf keinen Fall die unwahren Dinge so stehen lassen und vor allem will er mit seiner Tochter darüber reden, bevor er sich definitiv entscheidet, ob er der Namensänderung zustimmt. Momentan schiebt er das aber vor sich her. Er tut sich enorm schwer, sich Konflikten zu stellen, er geht ihnen lieber aus dem Weg. Er ist in solchen Situationen sehr emotional und die Gespräche arten aus und sind wenig konstruktiv. Ich habe das erlebt, als es um die Ferien ging. Es war ein Machtspiel und am Schluss haben beide resigniert/gebockt. Ich hoffe, er packt das.

Ich ringe wieder mal mit mir selber, mich nicht zu stark einzumischen, es nicht all zu nahe an mich ran zu lassen, es loszulassen und auf Distanz zu gehen. Es beschäftigt mich nämlich viel zu sehr und das stört mich... Warum geht mir sowas immer so nahe? Aber hier darf ich ja oder? :oops:

Das Schreiben ist kein offizielles Formular, es ist bloss ein Brief der Mutter. Aber ich denke auch, dass es nicht ausreicht, wenn beide Elternteile eine Namensänderung wollen. Ob die Tochter hier im Kanton Bern auch dazu Stellung nehmen kann, weiss ich nicht. Ich denke, wenn das so wäre, dann wäre der Brief der Tochter auch dem Schreiben an meinen Partner beigelegen. Sie wird ja wohl kaum als letzte Stellung dazu nehmen können.

Da die Tochter ihren wahren Namen ja kaum gebraucht, niemandem sagt, woher ihr Vater stammt (wenn es darum geht, gibt sie sich als Italienerin aus), ist es schwer, nachzuweisen, dass sie unter dem Namen leidet. Bis jetzt hat sie ja noch keine Nachteile erfahren, wenn ja niemand weiss, wie sie wirklich heisst und woher dieser Name stammt. Dass sie von einem ausländischen Mädchen mit dem Tod bedroht wurde (die Mutter schrieb, es war eine Clique Ausländer), ist ja eben passiert, weil die nicht gewusst hat, dass C. aus dem gleichen Land kommt wie sie selber. Wenn sie das gewusst hätte, wäre das nie passiert, was das Vorkommnis natürlich nicht rechtfertigt aber kein Argument für die Namensänderung darstellt.

Ich habe bei meinen Eltern einen Test gemacht. Ich habe sie gefragt, ob es sie stört, dass ich nicht mehr den gleichen Name trage. Meiner Mutter war es egal, meinem Vater nicht. Ich glaube, Männer haben einen anderen Bezug zu "ihrem" Namen als Frauen, weil es doch sehr wahrscheinlich ist, dass die Frau ihren Namen eines Tages ändernt, wobei der Mann seinen für ein ganzes Leben behält.

HG
akinom

PS: ihr Name endet übrigens nicht auf -ic
kleiner-Flipper
Beiträge: 1
Registriert: 01.11.2009 17:02

Beitrag von kleiner-Flipper »

hallo! ich bin neu hier ! ich habemal eine frage ...ich habe aus erste ehe 2 töchter und war verh nin gesch.worden und habe paar jahre später mein jetzigen kennengelernt und sind auch verh.haben eine gemeinsame tochter.wir haben damals als die kleine geb wurde eine namensänderung für die beiden anderen mädchen gemacht ..nun die frage was passiert wenn also sie mal heiraten weil da steht ja nun der jetzige name auf der geburtsurkunde und nicht mehr der andere ich möchte wissen welcher geburtsname dann da steht der name von mein ex oder der jetzige name durch die namensänderung...danke..
tabida
Forumsoldie
Forumsoldie
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Registriert: 15.05.2007 17:05

Beitrag von tabida »

erstmal herzlich willkommen im Forum.

Ich verstehe Deine Frage nicht weil Du schreibst:
steht ja nun der jetzige name auf der geburtsurkunde
Dann ist ja klar, welcher Name da steht - oder?

Wenn Ihr Schweizerbürgerinnen seit, dann braucht es zum Heiraten gar keine Geburtsurkunde sondern einen sog. Personenstandsausweis und in diesem steht dann der aktuelle Familienname.
Wie das im Ausland ist, weiss ich nicht. Am besten erkundigst Du Dich beim zuständigen Amt.
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