KM zieht weg: wer trägt Kosten und wie sind die Pflichten?

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Tabea
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KM zieht weg: wer trägt Kosten und wie sind die Pflichten?

Beitrag von Tabea »

Hallo zusammen

Ich brauche dringend eure Hilfe!

Die Ex meines Mannes zieht mit dem gemeinsamen Sohn zu ihrem neuen Lebenspartner. Die Fahrzeit zum neuen Wohnort beträgt pro Strecke 2.5 Stunden. Fährt mein Mann hin, holt seinen Sohn ab und bringt ihm nach einen Wochenende wieder zurück, so ist mein Mann mit Wartezeit an einem Wochenende 11 Stunden unterwegs.

Bis anhin war der Sohn meines Mannes eine Nacht in der Woche bei uns und jedes 2. Wochenende.

Die Ex meines Mannes möchte nun, dass mein Mann den Sohn jedes 2. Wochenende abholt. Kann sie darauf besthen? Ist das die Pflicht meines Mannes? Ich dachte immer mein Mann hätte das Recht darauf ihn alle 2 Wochen an einem Tag zu sehen, mir ist das aber neu, dass das seine Pflicht ist.

Muss mein Mann die Fahrkosten alleine tragen? Auch wenn die Ex wegzieht? Und sie zieht nicht wegen einem neuen Job weg, den hat sie gekündigt. Sie zieht zu ihrem neuen Freund und ist dann Vollzeitmutter.

Ich danke euch herzlich für euer Wissen - evtl. wisst ihr auch wo es Fakten schwarz auf weiss im Internet gibt?

Vielen Dank!!!
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Nin
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Beitrag von Nin »

Normalerweise ist es an dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, es zu holen und zu bringen. Bei so weiten Strecken und gerade bei Wegzug kann es aber auch andere Lösungen geben.

Hat dein Freund ein gemeinsames Sorgerecht? Dann kann die Mutter nicht einfach so wegziehen!

Und ja: es ist auch eine Pflicht des Elternteils, nicht nur ein Recht des Kindes.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

Jetzt wollte ich hier einen Link reinstellen, der bezieht sich aber nur auf den Wegzug ins Ausland. Hier der Inhalt in kürze.

Mit seinem Entscheid vom 1. Juni 2010 (5D_171/2009) hat das Bundesgericht dem gemeinsamen Sorgerecht einen schweren Schlag versetzt. Laut diesem Entscheid, soll fortan das gemeinsame Sorgerecht einen Wegzug des obhutsberechtigten Elternteils ins Ausland nicht mehr verhindern können.

Wird die Obhut über die ­Kinder der Mutter zugeteilt, darf sie auch gegen den Willen des mitsorgeberech­tig­ten Vaters mit den ­Kindern ins Ausland ziehen.


Entscheidend ist das Gerichtsurteil deines Partners. Wenn da steht, dass er für den Transport beider Wege verantwortlich ist, dann bleibt das so. Ansonsten müsste er eine Abänderungsklage einreichen.
Gerichte empfehlen, dass je ein Elternteil einen Weg übernimmt und zwar, dass man dem anderen das Kind bringt.
Einen Wegzug innerhalb der Schweiz kann er nicht verhindern. Dass die Mutter nicht zu Gunsten des Kindes handelt, das interessiert sie wohl weniger. Wenn das Kind gegen seinen Willen aus dem Umfeld gerissen wird, dann könnte er einen Antrag auf Obhutsrecht beantragen.
Ob das die Ex-Frau einfach so auf sich sitzen liesse?
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Es ist so wie Nin schrieb, der Weg geht zu Lasten des Besuchsberechtigten.
Die Eltern müssen da irgend ein Weg finden, damit das Kind trotzdem den Vater sehen kann. Das Kindswohl steht an erster Stelle.

nin schreibt es ist auch die Pflicht des Vaters das Kind zu holen. Meine Meinung nach ist es ein Recht vom Kind und Vater aber keine Pflicht, höchstens eine moralische, aber ich denke zwingen kann man da kein Vater, erst recht nicht wenn er kein gemeinsames Sorgerecht hat.

vielleicht gibt es eine Lösung, dass das Kind weniger kommt, dafür dann für längere Zeit, z.B. während den Schulferien. Das man während den Schulferien die Wochenenden kompensiert ?

Es ist sicherlich nicht grad förderlich für die Beziehung von Vater-Kind, aber viel machen kann man da wohl auch nicht und sitzt am kürzeren Hebel...
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Tabea
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Beitrag von Tabea »

Mein Mann war mit seiner Ex-Freundin nicht verheiratet und somit hat er auch kein Sorgerecht.

Mein Mann hat der KM vorgeschlagen sich alle 3 Wochen auf der Hälfte des Weges zu treffen oder alternativ seinen Sohn alle 6 Wochen zu holen und zu bringen sowie den Jungen verstärkt in den Ferien zu nehmen (statt nur der 2 vorgeschriebenen Wochen). Mit beidem ist sie nicht einverstanden, sie wünscht einen 2 wöchigen Rhythmus. Sie schiebt den Sohn als Grund vor, leider ist es so, dass das in ihrem ganz persönlichen Interesse ist an 2 Wochenenden kinderlos zu sein. Und da nimmt sie auch in Kauf, dass der Sohn lange, lange im Zug hockt. Und mein Mann erst recht, aber das interessiert sie natürlich alles herzlich wenig.

Wenn ich es richtig verstehe, dann hat mein Mann ein Umgangsrecht, dass ihm erlaubt seinen Sohn regelmässig zu sehen. Die Häufigkeit kann er somit selbst bestimmen oder kann ihm irgendein Gericht das vorgeben, nur weil die Ex-Freundin sich einen anderen Rhythmus wünscht?
tarzan
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Beitrag von tarzan »

steht nichts im Unterhaltsvertrag drin betr. dem Besuchsrecht ?
Ich würde mal bei der Vormundschaftsbehörde erkundigen, was sie euch
empfehlen.

Da sie wegzieht, sollte sie schon flexibel für neue Lösungen sein, aber eben sollte...

Nein, es wird ihm niemand zwingen können den 2-wöchigen Rhytmus bei zu behalten.
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tabida
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Beitrag von tabida »

Euer Beispiel zeigt leider, wie ein Vater betr. des Besuchsrechts so ziemlich der Mutter ausgeliefert ist.
@Nin: Natürlich kann sie wegziehen und zwar wohin sie möchte. Wie soll das verhindert werden? Beim gemeinsamen Sorgerecht müsster er wohl die Ab- und Anmeldung am Wohnort mit unterschreiben. Viele Einwohnerkontrolle verlangen das jedoch nicht.
Der Vater kann auch nicht wirklich gezwungen werden, den Sohn alle 2 Wochen zu holen. Wie tarzan schreibt, das ist eher eine moralische Pflicht. Aber ich denke es ist schwierig. Wenn er das nicht tut, dann könnte die Mutter sich dann querstellen, wenn er den Sohn holen möchte. Auch wenn Nin schreibt, es wäre ein Recht des Kindes zum Vater zu gehen. Wenn die Mutter das verhindert, wie soll es durchgesetzt werden?

Wäre es möglich, dass die zwei (Vater und Mutter) zu einer Beratung (Mediation) gehen würden?
Tabea
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Beitrag von Tabea »

Mein Mann ist immer sehr geduldig gewesen und sehr bemüht was den Jungen betrifft, aber langsam reisst auch bei ihm der Faden. Besonders weil das mit der Kommunikation des Umzuges schon nicht so optimal verlaufen ist.

Ich denke er ist momentan zu keinem weiteren Gespräch bereit, wenn die Kindesmutter nicht endlich mal einen Gang zurückschaltet und ihm entgegen kommt.

Als Vater ist man schon verdammt arm dran.
Will er sich wehren, dann geht dies wohl zu Lasten des Kindes. Somit sind ihm natürlich die Hände gebunden und sie sitzt immer schön am längeren Hebel. Kein schöner Dauerzstand für die nächsten 10 Jahre...
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo tabea
ja man ist in einer Zwickmühle, so ist es.
Nicht alle können koorperieren und die Kinder sind oft der
Spielball der Eltern.
Zum Glück kenne ich noch andere Beispiele, aber halt auch
solche wie bei dir/euch.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht recht, was ich dir noch raten soll...

auch bei uns war es so, dass wir der Laune der Ex ausgliefert waren.
Es wurde aber tendenziell etwas besser, desto älter die Kinder wurden.
Auch der Stiefvater hatte eine positive Wirkung.

Irgendwann ist alles vorüber, da muss man einfach das Beste daraus machen. Manchmal ist es nicht verkehrt, sich zurück zu ziehen und
nicht mehr aktiv zu sein.

Wünsche Dir alles Gute
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Tabea
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Beitrag von Tabea »

Ich danke euch für eure Infos und Ratschläge.

Ich habe grosse Mühe damit, mich ständig der Kindesmutter zu fügen. Naja, mal sehen wie mein Mann weiter reagieren wird.

Ich hoffe wirklich auch sehr stark, dass die Jahre eine Veränderung bringen, der Junge selbst seine Wünsche äussern und realisieren darf und wir nicht als schlechte Menschen hingestellt werden, wenn wir uns nicht den Vorgaben der Mutter fügen.
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