Alimenten werden vom Ex nicht Index angepasst!

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Monica
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Alimenten werden vom Ex nicht Index angepasst!

Beitrag von Monica »

Hallo zusammen

Ich hoffe es kann mir jemand "helfen" bei meinem Alimenten-Problem:

Ich habe mich ans Jugendsekretariat gewendet weil der Vater meines Sohnes die Kinder-Alimenten nicht "freiwillig" dem Index anpasst. Wir sind seit acht Jahren getrennt und wir haben einen Unterhaltsvertrag kurz nach der Geburt meines Sohnes auf einer Gemeinde im Kanton Zug (mein damaliger Wohnsitz), abgeschlossen.

Im Unterhaltsvertrag steht geschrieben: "Unter der Voraussetzung, dass das Einkommen des Unterhaltsschuldners laufend der Teuerung (sowie allenfalls entsprechend umgekehrt) angepasst wird, vereinbaren die Parteien folgende Indexierung der unter Ziffer 1 hervor fixierten monatlichen Beiträge." und weiter "Die Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des BIGA per Mai 1994 von 100 Punkten. Sie sind jährlich per 1. Januar auf den Indexstand per 1. November des Vorjahres anzupassen."

Nun hat mir die Dame vom Jugendsekretariat heute gesagt, sie würde mir die Alimenten zwar indexiert ausrechnen aber ohne Gewähr, zudem könne sie mich nicht unterstützen bei der Durchsetzung dieser Forderungen, da ich beweispflichtig gegenüber meinem Ex sei, ob er die Teuerung mit dem Lohn auch tatsächlich erhalten hätte. Und dass sie davon ausgeht dass ich gerichtlich nicht durchkommen würde wenn es hart auf hart käme wenn ich ihm dies nicht beweisen kann.

Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie um himmels Willen soll ich ihm beweisen dass er die Teuerung erhalten hat? Ich könnte mir vorstellen dass das Personalamt nicht sonderlich gewillt ist mir bereitwillig darüber Auskunft zu geben (der Lohn würde mich ja auch gar nicht interessieren, ich müsste ja nur wissen ob er die Teuerung erhalten hat in den letzten acht Jahren oder nicht). Zudem kann ich aus der Formulierung aus dem Unterhaltsvertrag nicht erkennen dass ich ihm dies beweisen müsste.

Im Moment ärgere ich mich einfach weil ich das Gefühl habe wieder mal auf seinen "Grosszügigkeit" angewiesen zu sein. Ich muss ja schliesslich schon in Kauf nehmen dass er mit Absicht keinen Dauerauftrag auf mein Konto machen will und nur per Einzahlungsschein via Post das Geld auf mein Bankkonto überweisen tut. So habe ich pro Einzahlung nämlich Spesen in Höhe von Fr. 2.35 (eigentlich ein lächerlicher Betrag aber trotzdem) die mir von den Alimenten in Abzug gebracht werden. Die Alimenten erhalte ich zwischen dem 1. und 31. eines jeden Monats, so dass ich bald den Ueberblick verliere ob und für welchen Monat er nun bezahlt hat.

Ich fühle mich im Stich gelassen vom Jugendsekretariat obwohl ich der Dame erklärt habe dass ich mit meinem Ex nicht mehr diskutieren kann und will (er droht mir ständig und beschimpft mich aufs Uebelste und redet hinter meinem Rücken schlecht über mich bei meinem Sohn). Ich wollte vom Jugendsekretariat keine Alimentenbevorschussung, lediglich dass sie mit meinem Ex Kontakt aufnehmen und ihm sagen was er mir zahlen muss. Ich muss vielleicht noch erwähnen dass ich in diesen acht Jahren schon auf über Fr. 5'000.-- ab Alimenten "verzichtet" habe. Aber die vom Jugendsekretariat wollen nichts machen. In meinen Augen kneiffen sie einfach mal weil für sie eine gesetzliche Unsicherheit besteht. Genau hat sie gesagt ich hätte keinen "Rechtstitel" für die Durchsetzung.

Nun zu meiner Frage: Muss ich das wirklich so verstehen dass ich meinem Ex beweisen muss dass er die Teuerung erhalten hat damit ich die Forderung deponieren kann? Und kann es sein dass ich mich immer und immer wieder beschimpfen und bedrohen lassen muss nur weil ich auf die Alimenten in voller (richtiger) Höhe bestehe die ja ausschliesslich für das Kind da ist?

Kennt sich da jemand vielleicht etwas aus?

Lieben Dank schon mal im Voraus und

än schönä Abig

Monica
Anita

Beitrag von Anita »

hallo Monica

leider kann ich dir keine rechtsauskunft geben.
auf www.1eltern.ch gibt es die bestimmt.

mein mann musste vor vielen jahren, weil er diese anpassung auch verpasst hatte, den gesammten betrag seiner exfrau nachzahlen. ich glaube sie hat das aber auch über das jugendsekretariat machen lassen.
komisch, dass dir da nicht geholfen wird :(

versuch es doch mal über das obrig erwähnte forum.

und vielleicht meldet sich ja hier noch jemand, der damit aktuell erfahrung hat.

viel erfolg und danke für deinen beitrag!

herzlich
anita
Moni

Beitrag von Moni »

Hallo liebe Monica

Der Beobachter hat auch eine online Beratung , eine e-mail Beratung und man kann auch anrufen.
Gehe mal auf

www.beobachter.ch

Grüsse
Monica
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Beitrag von Monica »

Liebe Anita, Liebe Moni

Ganz lieben Dank, ich werde mich über beide "Institutionen" versuchen mich schlau zu machen. Ich habe heute noch mit der Gemeinde im Kanton Zug telefoniert welche mir damals den Unterhaltsvertrag ausgefertigt haben und die sind im Moment ganz perplex ab der Aeusserung des Jugendsekretariats. Ich denke es wird ein "Juristen-Futter" geben ob die Formulierung nun tatsächlich so ist dass ich als Unterhaltsgläubigerin beweispflichtig bin oder nicht.

Nochmals vielen Dank und liebe Grüsse

Monica
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Monica

Mein Ex hatte die Teuerung am Anfang auch nicht angepasst mit der Begründung, er hätte keine Lohnerhöhung erhalten.

Ich hätte beim Befehlsrichter eine Klage einreichen müssen, damit dieser ihm befiehlt, die Lohnausweise rauszugeben. Selbstverständlich wollte der Arbeitgeber keine Lohnausweise direkt an uns aushändigen. Die ersten Jahre habe ich dann um des Friedens Willen darauf verzichtet. Irgendwann hat er freiwillig angefangen die Teuerung weiterzugeben.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinen Abklärungen!
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Dana
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Beitrag von Dana »

Hallo Monica
Ich dachte eigentlich der Ex müsse beweisen dass er die Erhöhung NICHT bekommen hat? Bei uns war das jedenfalls so.....
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft!!
Ich grüsse euch ganz herzlich

Dana
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