Muss Ex-Frau Alimente für Sohn bezahlen

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malediven1
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Muss Ex-Frau Alimente für Sohn bezahlen

Beitrag von malediven1 »

Mein Sohn (17) wohnt seit zwei Wochen dauerhaft bei mir. Die Tochter (19, in Erstausbildung) wohnt weiterhin bei der Mutter. Bis anhin habe ich je 1000 Franken Kinderalimente an meine Ex-Frau überwiesen (Im Scheidungsurteil festgehalten, bis Abschluss Erstausbildung). Die Ex-Frau erhält keine Alimente für sich seit einem halben Jahr. Sie arbeitet 100%.

Muss meine Ex-Frau nun für meinen Sohn Unterhalt zahlen da er bei mir wohnt?
Muss ich weiterhin für meine Tochter Unterhalt bezahlen?
oder muss niemand niemandem zahlen?

Im Scheindungsurteil sind auch die "ausserordenltichen Kosten für die Kinder" geregelt. Demnach teilen sich diese Kosten (Zahnarzt, Brille, grössere Anschaffungen...) meine Ex-Frau und ich je zur Hälfte.

Nun möchte meine Ex-Frau die ausserordentlichen Kosten meines Sohnen nicht mehr teilen. Ich hingegen soll die ausserordentlichen Kosten meiner Tochter weiterhin zur Hälfte tragen.

Ist das richtig?

Gruss

Mike
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo

Da euer Sohn noch nicht volljährig ist, gilt das Scheidungsurteil nach wie vor. Bleibt er denn dauerhaft bei Dir wohnhaft ?
Falls ja, so würde ich mich mit deiner Ex Frau treffen um die neuen Finanzen auszuhandeln.
Deine Alimenten für die Tochter bleiben weiterhin bestehen.

Mein ehemaliger Stiefsohn kam mal 2 Monate zu mir und meinem Ex-Mann wohnen, bevor er sich eine Wohnung nahm. Er war damals noch in der Lehre. Wir haben der Mutter geschrieben, dass sie etwas beisteuern soll. Aber das hat sie nicht gemacht. Da es nur um 2 Monate ging, war das nicht nenneswert, aber wenn es bei Dir ein def. Auszug ist, muss das neu geregelt werden.
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malediven1
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Beitrag von malediven1 »

Hallo Tarzan

Danke für Deine Antwort. Was meinst du damit "...gilt das Scheidungsurteil nach wie vor"? Mein Sohn bleibt dauerhaft bei mir. Muss sie nicht für ihn bezahlen? Darf ich seine Kinderalimente für ihn behalten?

Hast Du auch eine Antwort auf die Frage betr. ausserordentliche Kosten?

Danke für Deine Tipps.
aisha

Beitrag von aisha »

hallo malediven,

wenn dein Sohn dauerhaft bei dir wohnen bleibt und deine Ex 100% arbeitet, kann sie zur Unterhaltspflicht beigezogen werden!
Das bedingt aber eine Abänderung des Scheidungsurteiles. Das Scheidungsurteil ist sogenannt "geltendes Recht" und kann nur durch einen weiteren aufwendigen Prozess abgeändert werden.
Ich würde dir raten mit deiner Ex das Gespräch zu suchen, damit sie sich am Unterhalt der Kinder beteiligt.
Willst du die harte Tour, kannst du natürlich die Unterhaltszahlung an deine volljährige Tochter einstellen, wenn die Ex nicht kompromissbereit ist.
Denn wenn ein Kind volljährig ist, dann kann es den Unterhalt direkt von dir beziehen. Wenn du nicht zahlst, dann muss das Kind gegen dich klagen. Was die wenigsten Kinder machen.
Aber das ist natürlich "worst case" und nicht fair der Tochter gegenüber. würde ich nicht machen, ausser, du kannst dich absolut nicht einigen mit der Ex.
Ich hoffe, du hast ein anständiges Verhältnis mit deiner Ex und sie sieht ein, dass sie mit einem Arbeitspensum von 100% sich auch am Kinderunterhalt beteiligen muss.
aisha

Beitrag von aisha »

... eigentlich darfst du den Unterhalt für deinen Sohn nicht einfach einstellen, solange das Urteil nicht abgeändert ist. Aber wenn er dauerhaft bei dir ist, würde ich das einfach tun, schliesslich kommst du für ihn auf. Wie ist es mit krankenkasse, Versicherung etc.??? solange die Mutter dafür aufkommt, musst du ihr das Geld auch überweisen. Aber nicht für Kost und Logis...
tarzan
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Beitrag von tarzan »

mit ausserordentlichen Kosten kenne ich mich nicht aus, mein Ex-Mann hatte das nicht in seinem Urteil. Bei ihm hätte es keine Möglichkeit gegeben er lebte auf dem Existensminimum.

Ich würde das Gespräch mit der Ex suchen, ihr könnt es so machen, dass jeder für ein Kind aufkommt, vorausgesetzt ihr verdient in etwa gleich viel.
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Beitrag von PatchStift »

Wenn sich die Lebensverhältnisse dauerhaft geändert haben, muss man die Gesamtsituation und damit auch den Kindsunterhalt neu beurteilen. Und deine Ex. ist genauso verpflichtet sich um eure Kinder zu kümmern wie du, und wenn sie das nicht mehr persönlich macht, dann muss sie es in dem sie dem Sohn Unterhalt zahlt. Ist doch ganz logisch! Und aus der Nummer kommt sie bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss einer Erstausbildung auch nicht mehr raus. Genauso wenig wie Du.

Und wenn sie sich betreffend ausserodentlicher Kosten für den Sohn quer stellt, tust du das umgekehrt doch einfach auch. Ist ja nicht so, dass sie eigenmächtig ohne dein Einverständnis solche Kosten generieren kann und dir lediglich die Quittung prässentieren muss. So einfach, geht's zum Glück ja doch nicht! :wink:

... eigentlich darfst du den Unterhalt für deinen Sohn nicht einfach einstellen, solange das Urteil nicht abgeändert ist. Aber wenn er dauerhaft bei dir ist, würde ich das einfach tun, schliesslich kommst du für ihn auf...
Achtung! Tust du das, und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, wird die Gegenseite Dir versuchte Nötigung/Erpressung vorwerfen! Darum wäre ich da vorsichtig.

Erst eine Abänderungsklage einreichen und dann die Zahlungen einstellen. Darfst du eigentlich auch nicht, aber nicht jeder kann es sich leisten darauf zu warten, dass die Mühlen endlich anfangen zu mahlen... also hattest du halt keine Wahl. Aber niemand kann dir unterstellen, dass du ein böser Mann bist, der die Notlage der Ex. ausgenutzt und sie unter Druck gesetzt hat... :wink:

Das passierte nähmlich meinem Partner, weil er sich auf eine aussichtslose Mediation eingelassen hat, um sich nie vorwerfen zu müssen, nicht alles an eine einvernehmliche Lösung gesetzt zu haben. Und am Ende haben sie (die Ex. und ihre Anwältin) ihm noch einen Strick daraus gedreht! Er wollte sie damit nur unter Druck setzten. Dabei war es genau umgekerht, aber beweis das mal und als Mann musst du leider alles beweisen!
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Malediven

Versuche, wie meine Vorrednerinnen bereits gesagt haben, das Gespräch mit der Mutter Deiner Kinder zu suchen.

Klappt es nicht, überlege ganz gut, ob Du den gerichtlichen Weg einschlagen willst. Pro und Kontra Argumente aus Deiner Sicht, aus der Sicht der Kinder aufzuschreiben ist sehr nützlich und es bringt Dich auf die Verstandesebene.

Von aussen betrachtet ist es schwierig eine Aussage zu machen, was in Deiner Situation am meisten Sinn macht.

Manchmal lohnt es sich auf Geld zu verzichten, dafür im Frieden zu leben. Die Kinder werden älter und sie sind dankbar, um jeden Streit der vermieden wird. Aber wenn Du finanziell in der Not kommen solltest, na dann.

Ich wünsche Dir einen vernünftigen Entscheid.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Patchstift

Nicht immer ist es so einfach mit dem Unterhalt.
Ich kenne mehrere minder- und volljährige Kinder welche entweder schon alleine oder beim Vater wohnen. Unterhalt der Mutter haben die aber nie gesehen.

Mein Stiefsohn wurde von seiner Mutter rausgeworfen, er kam zu uns für eine Weile, danach bezog er eine Wohnung. Unterhalt von der Mutter hat er nie gesehen, weder als er bei uns war, noch als er die eigene Wohnung bezog. Wir haben alles bezahlt, auch die Wohnungseinrichtung usw.
Bei seiner Schwester genau das gleiche. Klar hat die Mutter nicht viel verdient, aber auch sie lebte in einer zweiten Ehe, mit einem Mann welcher voll berufstätig war.

Dann habe ich einen ehemaligen Arbeitskollegen, wo das Kind bei ihm aufwächst, er bekommt für das Kind kein Geld, weder von der Mutter noch von einem Amt. Soweit ich weiss, muss er sogar der Mutter noch Unterhalt zahlen.

Ich würd sagen in Sachen Unterhalt gibt es nichts wo es nicht gibt....
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aisha

Beitrag von aisha »

wie wahr tarzan!!!!

wir halten es wie delphia: abwägen, ob sich ein aufwändiges Gerichtsverfahren lohnt und dann u. U. doch verlieren, wie bei tarzans Beispielen oder Mund halten des lieben Friedens Willen.... trotzdem würde ich dann den Kindern nicht verschweigen, dass sie die Mutter nicht am Unterhalt beteiligt...
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Die Kinder ertragen die Wahrheit, wenn sie ihnen altersgerecht erzählt wird. Das ist das eine, das andere ist, dass die Elternebene nicht mit der Kinderebene verwechselt werden darf und das zum Kindswohl.

Deshalb habe ich meinen Kindern nur das Nötige erzählt. Die Nebenschauplätze während des ganzen Verfahrens habe ich nicht mit ihnen diskutiert.

Falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, bitte ich Euch, denkt an die Kinder und was das in Ihnen auslösen kann.
Delphia
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