Kürzung Kinderalimente

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Tabea
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Registriert: 25.02.2010 11:39

Kürzung Kinderalimente

Beitrag von Tabea »

Wie ihr aus früheren Eintragungen von mir in diesem Forum wisst, ist die Ex-Partnerin meines Mannes mit dem Sohn zu ihrem Freund weggezogen. Dafür hat sie einen gut bezahlen Job aufgegeben und ist nun arbeitslos. Will mein Partner seinen Sohne sehen, muss er über 13 Stunden an einem Wochenende fahren.

Früher hat mein Mann seinen Sohn einen Tag in der Woche betreut sowie jedes 2. Wochenende. Das ist nun auf der Distanz (die, die KM geschaffen hat) nicht mehr möglich. Deshalb möchte die KM die Kinderalimente anpassen lassen, weil sie der Meinung ist, dass die ganze Betreuung an ihr hängen bleibt!

Mein Mann zahlt der KM sehr viel Geld für den gemeinsamen Sohn, mehr als 17% von seinem Nettoeinkommen und das seit der Trennung, obwohl er für die 1-tägige Betreuung seines Kindes in der Woche gemäss Vormundschaftsbehörde hätte einen Teil (ca. CHF 100) abziehen können. Zusätzlicht hat mein Mann sich noch jeden Monat am teuren Sportunterricht beteilligt (nochmal CHF 100), obwohl Hobbys ebenfalls in den Alimenten berücksichtigt sind. Das war alles zusätzlich und kam von Herzen. Aber langsam sind ihre Forderungen (Besuchsregelung nach ihren Wünschen, Geld) und Drohungen genug.

Wir waren eine zeitlang sehr unsicher und haben uns durch einen Anwalt beraten lassen. Falls irgendjemand in einer ähnlichen Situation ist, hier ein paar Infos:

Verteilung der Unterhaltskosten auf die Eltern:

- Die Eltern sind im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleichmässig zu belasten.

- In der Regel leistet der obhutsberechtigte Elternteil seinen Beitrag an den Unterhalt des Kindes in natura, der nicht obhutsberechtigte in Form einer Geldzahlung.

- Die Pflege und Erziehung sowie Haushaltführung durch den Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebt, und die Geldzahlungen durch den alimentenverpflichteten Elternteil sind grundsätzlich als gleichwertig zu betrachten.

- Bei der Aufteilung der Unterhaltsbeiträge ist die Einkommenssituation entscheidend. Verfügen die Eltern nur über bescheidene Mittel, geht es nicht mehr darum, den Unterhalt des Kindes auf die Eltern zu verteilen, sondern das Existenzminimum aller Beteiligten zu gewährleisten.

Weniger Besuche, mehr Alimente?
http://www.beobachter.ch/familie/trennu ... -alimente/

Weniger Kinderalimente wegen Familienzuwachs?
http://www.beobachter.ch/familie/artike ... enzuwachs/

Nachhilfe - resp. einmalige oder zeitlich begrenzte Ausgaben
http://www.beobachter.ch/familie/trennu ... -bezahlen/
tarzan
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Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo Tabea

Besten Dank für die Infos, welche du unterdessen erhalten hast.

Wie geht es nun bei euch weiter ?
15 Jahre Patchworkerfahrung
Tabea
Beiträge: 27
Registriert: 25.02.2010 11:39

Beitrag von Tabea »

Liebe Tarzan

Mein Mann und seine Ex-Freundin haben in 7 Wochen einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde. Da sich beide nicht auf die Besuchszeiten und über die Häufigkeit der Besuche einigen können (sie will mehr als er kann), versucht mein Mann dort die Termine mit ihr festzulegen an denen er seinen Sohn holen und bringen möchte. Das wird 1x im Monat von Freitag bis Sonntag der Fall sein.

Die Ex-Freundin meines Mannes ist leider nur sehr schlecht bis gar nicht informiert und wenn mein Mann sie gemäss Rechtssprechung aufklärt was seine Rechte und Pflichten sind, fühlt sie sich massiv und persönlich von ihm angegriffen. Leider vergisst sie immer wieder, dass sie die Distanz geschaffen hat und auf die grosse Entfernung nicht alles so leicht ist wie angenommen oder es vorher einmal war...

Mein Mann wäre bereit SOFORT sein ganzes Leben umzustellen (ich auch), wenn der Sohn bei uns leben würde - er vermisst ihn schrecklich! Aber man kann nicht einfach ohne ein vorheriges Gespräch wegziehen und im Nachhinein den Takt durchgeben wie alles laufen soll.

Wie gesagt, nun, da mein Mann den Sohn nicht so häufig betreuen kann wie sie wünscht, will sie die Kinderalimente erhöhen lassen. Das will sie auch bei der Vormundschaftsbehörde besprechen.

Ich hoffe einfach inständig, dass die Damen und Herren von der Vormundschaftsbehörde dort richtig und unparteiisch aufklären - so dass die liebe Ex mal von einer anderen Seite hört wie die Fakten sich verhalten und sie dann evtl. auch etwas einsichtiger und weniger emotional wird.

Sollte es dort zu keiner Einigung kommen, wird mein Mann zukünftig die Kommunikation über einen Anwalt laufen lassen.

Ich bin gespannt wohin sich das alles noch entwickelt!
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