Kind in Ausbildung? Muss Frau arbeiten?

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Leo
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Kind in Ausbildung? Muss Frau arbeiten?

Beitrag von Leo »

Hallo zusammen, ich habe folgende Probleme und hoffe, hier Antworten zu finden:

Mein Lebensgefährte lebt in Trennung. Er hat 3 Kinder: 19, 17, 13.5 Jahre alt.
Die 19- jährige geht noch zur Schule. Da ist der Unterhalt kein Thema. Der 17-jährige hat eine Ausbildung begonnen und verdient ja somit auch Geld. Muss mein Freund dennoch weiterhin den vollen Unterhalt zahlen?
Die Anwältin hat den Trennungsunterhalt so krass berechnet, dass er am absoluten Existenzminimum ist und sich ohne mich nicht mal eine Wohnung leisten könnte, seine Frau aber bekommt soviel, dass sie es nicht mal nötig hat, selbst arbeiten zu gehen. Kann das gesetzlich korrekt sein? Oder kann sie verpflichtet werden, zu arbeiten? Gemäss der momentanen Berechnung muss mein Freund Unterhalt zzgl. Kinderzulagen zzgl. Kosten für Krankenkasse für die Kinder und seine Frau bezahlen.

Hilfe :cry:
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Leo

Man muss unterscheiden zwischen Kinder und Frauenalimenten. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Muss er für seine Ex-Frau zahlen ?
Sind sie schon geschieden ?

was sind das für Kosten von der Krankenkasse genau ?

ohne nähere Details zu kennen, ist es schwierig Euch eine Antwort zu liefern.

Der Kinderunterhalt dauert bis Ende Erstausbildung, kann aber ab Volljährigkeit direkt mit dem Kind neu verhandelt werden, sofern Bedarf besteht. In seinem Fall ist er 1 Kind über 18, und geht zur Schule, hat also kein Eigeneinkommen und muss von den Eltern unterstützt werden.

Ob seine Ex-Frau arbeiten gehen muss oder nicht, ist ihr überlassen, irgendwie muss sie ihren Lebensunterhalt bestreitten, wie sie das macht, ist ihre Sache.

Was steht denn genau in der Trennungsvereinbarung drin ?
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Leo
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Beitrag von Leo »

Er muss eben laut dieser Trennungsvereinbarung für seine Frau Unterhalt zahlen. Sie geht 30% (unregelmässig) arbeiten und könnte aber aufgrund des Alters der Kinder auch mehr arbeiten. Hat sie aber nicht nötig. Sprich sie macht sich weiter ein schönes Leben und er kann es sich nicht mal leisten am Besuchswochenende mit seinen Kindern ins Kino zu gehen.
Mit "Kosten für die Krankenkasse" meine ich die monatlichen Beiträge.
Und ist der Kindesunterhalt bis Ende der Ausbildung tatsächlich voll zu leisten? Wird da das Geld, dass das Kind verdient nicht zumindest zum Teil angerechnet? In Deutschland ist das so. Bin ein Scheidungskind und mein Vater konnte jedes Jahr, wenn mein Ausbidlungslohn stieg, etwas vom Unterhalt kürzen.

"Ob seine Ex-Frau arbeiten gehen muss oder nicht, ist ihr überlassen, irgendwie muss sie ihren Lebensunterhalt bestreitten, wie sie das macht, ist ihre Sache. " Ist ja nun nicht ihre Sache, wenn er für sie zahlen muss.......


Danke für die schnelle Antwort
tarzan
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Beitrag von tarzan »

wie lange sollte der Frauenunterhalt denn laufen ? Aufgrund des Alters der Kinder und aufgrund dessen, dass sie erst getrennt sind, wird dies sicher nur vorübergehen sein oder ?

Die heutige Faustregel der Gerichte sagt, dass ab Alter 10 des Kindes eine Teilzeittätigkeit der Frau erwartet wird, und ab Alter 16 eine Vollzeittätigkeit, resp. es wird so gerechnet, wieviel sie tatsächlich dann arbeiten geht ist ihre Sache, ihr wird einfach ein Einkommen angerechnet.

Von deinen gemachten Angaben gehe ich davon aus, dass sich der Frauenunterhalt so auf 1-2 Jahre bezieht oder ?

Ab 18 ist das Kind volljährig, dann kann es den Unterhalt direkt mit dem Vater aushandeln. Vor Gericht wird das Eigeneinkommen vom vollj. Kind berücksichtigt. Eine Anpassung der Alimenten ist angebracht wenn das Kind Lehrlingslohn hat.

Habt dein Freund kein Anwalt ? Das scheint mir in seinem Fall aber nötig. Denn noch ist die Scheidung nicht über die Bühne.

Und das dein Partner die KK-Prämie übernehmen soll scheint mir ganz suspekt.

Ich weiss wie es ist mit einem Partner zusammen zu sein, welcher auf dem Existenzminimum lebt, daher rate ich euch dringen rechtliche Hilfe zu holen. Es gibt eine gratis Rechtsauskunft, die Termine weiss die Gemeinde.
Trennungsvereinbarung unbedingt mitnehmen !
Ansonsten lohnt sich der Gang zum Anwalt.

Ich weiss, dass es sehr frustrierend ist, die meisten hier haben das auch so erlebt, auch mein Mann war lange auf dem Existenzminimum lebend.
Das geht den meisten so, wo nicht überdurschnittlich verdienen.
Anderseits denke ich ist der Satz "sie macht sich weiter ein schönes Leben" auch etwas übertrieben. Mit 3 Kindern zu Hause ohne Mann ist es bestimmt auch nicht immer lustig und einfach.

Mein Rat: geht zum Anwalt

grüsse 8)
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Leo
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Beitrag von Leo »

Das mit dem "schönen Leben" sehe ich schon so. Sie hat sich vor 5 Jahren für einen anderen Mann entschieden, mein Freund hat aber die ganze Zeit immer weiter alles finanziert und lebte selbst zur Untermiete bei seinen Schwiegereltern und dann mal wieder bei ihr, wenn sie zwischendurch doch mal wieder Gefühle für ihn entdeckt hat. Sie macht eigentlich seit Jahren den Kasper mit ihm. Erst jetzt, da er eine neue Partnerin hat, kommt die Trennung auch finanziell ins laufen..... alles sehr kompliziert........

Sie haben einen gemeinsamen Anwalt, den SIE aber herausgesucht hat, was mich sowieso misstrauisch macht.

"Eine Anpassung der Alimente ist angebracht wenn das Kind Lehrlingslohn hat." Erst wenn er volljährig ist oder sobald er Lehrlingslohn bezieht? Weisst Du das zufällig?

Danke für die Hilfe.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

erst ab Volljährigkeit, der Unterhalt des unmündigen Kindes ist im Urteil resp. Trennungsvereinbarung geregelt, an diese muss man sich auch halten. Nach 18 heisst es Mündigenunterhalt.

gut, er hätte ja ihr Spiel nicht mitspielen müsen. Anscheinend hat er das alles akzeptiert und mitgemacht.

Ich rate ihm dringend selbst einen Anwalt zu nehmen, der wird ihm vom Staat bezahlt, weil er auf dem Existenzminimum lebt. Ich würd nicht einfach so mit dieser Vereinbarung zur Scheidung gehen.

Hat er sich dann nicht gewehrt bei der Anwältin und einfach unterschrieben ?
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Leo
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Beitrag von Leo »

Bis jetzt hat er noch nichts unterschrieben. Momentan wird eben noch gekämpft wegen dieser Trennungsvereinbarung.

Den Anwalt muss er selbst zahlen, zwar lebt er vom Existenzminimun. Da aber ein gemeinsames Haus (das wohl bei der ganzen Sache auch zum Teufel geht) da ist, zählt das als Vermögen und schon zahlt der Staat nix mehr.

Vielen liebe Dank
tarzan
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Beitrag von tarzan »

er soll zum Anwalt gehen, das klappt schon mit der UP (unentgeltliche Prozessführung). Das Haus kann er ja schliesslich nicht essen.
Er soll vorerst nichts unterschreiben.
Wenn er nichts unternimmt, so läuft es so weiter.
Er hat es in der Hand.
Ich rate dringend alleine zu einem Anwalt zu gehen.
Hat er einmal etwas unterschrieben oder ist die Scheidung durch, wird schwierig etwas daran abzuändern, lieber vorher eine neue Konvention machen.
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Ria
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Beitrag von Ria »

Es ist aber schon so, dass viele Vergünstigungen wegfallen, wenn Vermögen (und das ist das Haus!) da ist. Ob essbar oder nicht :?

Und ich stimme tarzan zu, dass es später sehr schwierig ist, etwas abzuändern. Also lasst Euch gut beraten, auch wenn es etwas kostet.
Seit 27 Jahren Patchworkfamilienfrau und Coach für solche :-)
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

mag sein, jedoch hat sich das schon geändert. Z.B. ist es so, dass auch ein Hausbesitzer Sozialhilfe bekommt, da man davon ausgeht, dass jeder eine Miete zahlen muss ob nun Hypozins oder Mietzins. Das wurde mir mal so gesagt. Ich denke es ist trotzdem möglich, unentgeltliche Prozessführung zu erwarten, denn ein Haus lässt sich oft nicht schnell verkaufen und mehr Einkommen steht deswegen auch nicht zur Verfügung. Ich denke das ist auch verschieden je nach Gemeinde und Kanton.
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Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo Leo

Eure Situation tut mir sehr leid. Wir kennen das leider auch.

Bezüglich Frauenunterhalt wäre es ja schon Gerichtspraxis, dass der Frau eine 50%-Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist. 100% werden ihr dann wiederum erst zugemutet, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist. ABER es handelt sich hier nur um eine Gerichtspraxis und um kein geschriebenes Gesetz. Deshalb können Richter individuell entscheiden.
Mein Partner hat auch 3 Kinder. Er steckt seit Jahren in einer Kampfscheidung. Wir sind lange davon ausgegangen, dass die Ex in 1,5 Jahren (der Jüngste ist 8,5 Jahre alt) einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss. Wie sich dann herausgestellt hat, entspricht es bei 3 oder mehr Kindern der Bundesgerichtspraxis (!), dass der Frau vor dem 13. Altersjahr des jüngsten Kindes gar keine Erwerbstätigkeit zugemutet wird. Das heisst nicht, dass es so eintreffen muss; in unserem Fall wird immer noch verhandelt. Die Ex sieht ihre Chance aber sehr gut, dass sie mit ihren Forderungen durchkommt: Gar keine Erwerbstätigkeit, bis der Kleine 14 ist, danach nur 50% bis der Kleine 20 (!) ist. Anfangs fand ich das so was von lächerlich und dachte, ein Richter würde dem nie zustimmen. Mittlerweile müssen wir aber wirklich zittern, denn wir haben uns umgehört und sind doch auf einige Urteile gestossen, die in diese Richtung gehen. Es ist also ein grosser Unterschied, ob nur 2 oder eben 3 Kinder vorhanden sind!

Bezüglich unentgeltlicher Prozessführung und Hausbesitz: Meinem Partner wurde auch gesagt, dass ein Hausbesitzer keinesfalls die Unentgeltliche erhält. Es gehe ums vorhandene Vermögen; es sei irrelevant, ob dies liquide sei oder nicht. In unserem Fall war es so, dass meinem Partner der Antrag erst abgelehnt wurde, mit der Begründung, er sei ja Hausbesitzer. Das lächerliche ist aber, dass das Haus vollumfänglich der Ex gehört und sie es folglich auch seit Jahren selber bewohnt. Es war ein Kampf, das ganze richtigzustellen. Es genügte nicht, dass er seine Steuererklärung vorlegte, welche KEIN Vermögen aufwies (und folglich auch kein Eigenmietwert), er versuchte sogar einen Grundbuchauszug zu erhalten, mit dem er beweisen konnte, dass das Haus nicht in seinem (Teil-)Besitz steht. Das Verzwickte war, dass ein Grundbuchauszug nur durch den Eigentümer verlangt werden kann (mein Partner, rechtlich gesehen immer noch der Ehemann, hatte keine Berechtigung). Er kam also an keinen Auszug heran; wie sollte er es also beweisen?! Sein Anwalt fand das ganze ebenso lächerlich; hatte sich dann aber eingehender eingeschalten und nach einigem hin und her hatte sich die Sache dann geklärt (keine Ahnung, ob vielleicht das Gericht den Grundbuchauszug verlangt hatte).
Aus dieser Erfahrung heraus kann ich mir also gut vorstellen, dass dein Partner, sofern er wirklich (Teil-)Eigentümer ist, keine Unentgeltliche erhält. Das heisst aber nicht, dass er es nicht unbedingt versuchen soll. Und wie auch schon erwähnt, um einen Anwalt wird er nicht herumkommen. Ich weiss, es ist unglaublich viel Geld und so wie du die Sachlage beschreibst, wird sich dein Partner den Anwalt nicht leisten können. Bevor mein Partner die Unentgeltliche erhalten hat, haben wir es so gemacht, dass ich die Anwaltskosten bezahlt habe (Wichtig: direkt von meinem Konto, damit es nachher nicht hiess, der Mann verfügte ja über Geld) und er hatte es mir in monatlichen kleinen Raten abgestottert.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo enii
Danke für dein Input, ich denke das kann Leo weiterhelfen.
Man darf nicht locker lassen und klein beigeben. Ihr habt das
gut gemacht Enii.

Eine Freundin von mir wurde letzte Woche geschieden sie ist 41 und arbeitet
nicht, die Kinder sind ca. 10 und 8. Sie erhält Alimenten bis die Kinder 18 sind, die wurde aber zwischen den Eheleuten so abgemacht, er hätte nur bis 16 zahlen müssen (Frauenunterhalt). Da er aber sehr gut verdient und sie ein gutes Verhältnis haben, konnte sie ihn irgendwie überzeugen 2 Jahre mehr zu zahlen. Wobei der Frauenunterhalt auch reduziert wird mit den Jahren.
Nächstes Jahr zieht sie zum Freund, dann erhält sie auch weniger.

enii, das kann gut sein, dass das Gericht den Grundbuchauszug selbst organisiert hat, die Gemeinde hätte das auch bestätigen können.
Ist doch wirklich ein Witz wie das bei euch war.

leo, ich kann enii nur zustimmen, lieber im Vorfeld investieren, denn danach folgen viele, viele Jahre wo man in sauren Apfel beissen muss. Es lohnt sich wirklich einen Anwalt zu nehmen. Lass dir einen guten empfehlen.
Ich würde einen nehmen der spezialisiert ist auf das und schon Gerichtspraxis hat, also nicht unbedingt ein ganz junger.

Wir waren bei verschiedenen Anwälten, und haben auch verschiedene Antworten erhalten. Es ist nicht einfach einen geeigneten Anwalt zu finden.
Auch da muss man aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.
Am besten fragt man mal nach im Bekanntenkreis.
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Beitrag von Leo »

Hallo ihr Lieben, ganz herzlichen Dank für die vielen Inputs von Euch! Ich habe mir mittlerweile auch überlegt, den Anwalt für meinen Freund erstmal selbst zu bezahlen. Ist billiger, als einfach aus Geldnot eine Vereinbarung zu unterschrieben, die ihm und damit uns über Jahre hinweg das Leben schwer macht.
Guter Tipp, einen nicht allzu jungen Anwalt, sondern einen mit Erfahrung auf diesem Gebiet zu nehmen. Mein Chef will sich mal schlau machen, da er viele Kontakte hat.
Also nochmals ganz vielen lieben Dank und alles Gute für Euch alle, die ihr auch mit Existenzminima, Unterhalt und Scheidungsprobleme gekämpft habt oder noch kämpft.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Leo
Danke für die Wünsche, nach vielen Jahren sind wir langsam am Ende unserer Alimentenkarriere angekommen. Wir haben nur noch die studierende Tochter zu unterstützen, in 2 Jahren soll auch sie fertig sein.

Vielleicht schaust du mal auf www.anwaltvergleich.ch
hilft die ev. weiter.

gruss
15 Jahre Patchworkerfahrung
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