Unterhaltsverfplichtung Volljähriger Kinder

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josef.artho
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Unterhaltsverfplichtung Volljähriger Kinder

Beitrag von josef.artho »

Meine Tochter ist am 16.10.2010 Volljährig und hat bis jetzt noch keine Lehstelle gefunden (Arbeitslos)mit viel Glück findet Sie vielleicht noch eine Praktikumsstelle. Fachfrau für Gesundheit ohne einen Ausbildungsplatz.
Bin ich immer noch Unterhaltpflichtg Oder nur freiwillig?

Josef
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Ria
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Beitrag von Ria »

willkommen Josef

Wie weit Du unterhaltspflichtig bist, steht in Eurem Scheidungsurteil. Bei den meisten ist das bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Deine Meinung als Vater über sie als Mensch auf dem Weg zum wirklich erwachsen und unabhängig werden hat sehr grossen Einfluss auf sie! Das sind sich viele Väter gar nicht bewusst.
Willst Du sie auch auf diese Weise unterstützen? Es lohnt sich.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Josef
Ab dem 16.10. ist deine Tochter volljährig. Wie du schreibst, steht sie nicht in Ausbildung. Es ist ihr somit möglich, ihren Lebensunterhalt mit Arbeiten zu verdienen. Unterhaltsbeiträge sind nur geschuldet, wenn das volljährige Kind auch tatsächlich in Ausbildung steht. Beim Praktikum kommt es etwas darauf an, ob dieses zwingend ist oder ob sie das freiwillig von sich aus macht. Sie wird im Praktikum verdienen. Kann sie dort dann auch die Lehre absolvieren ?
Ich würd mich mal mit ihr im September zusammensitzen und das ganze diskutieren.
Durch das Eigeneinkommen deiner vollj. Tochter ist mindestens eine Minderung der Alimenten zu erwarten.

grüsse
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Ria
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Beitrag von Ria »

Hallo josef

Deine Frage ist ja eigentlich kurz und klar. Die definitive Antwort darauf findest Du hier nicht. Wir haben gerade kürzlich darüber diskutiert und waren uns nicht einig. :cry:

Und trotzdem hat mich etwas dahinter noch weiter beschäftigt und ich biete Dir ein paar Fragen dazu an:
- Versteckt sich hinter der Frage im Zusammenhang mit den Alimenten für Deine Tochter ein Vorwurf ihr oder ihrer Mutter gegenüber?
- Was ändert sich für Dich, wenn Du freiwillig bezahlst? Was für eine Erwartung willst Du dafür erfüllt haben?
- Was findest Du, wenn Du bezahlen musst? Was hat das für Konsequenzen?
- Was denkst Du ist der Grund, weshalb sie keine Lehrstelle findet? Wovon ist dies das Ergebnis? Was ist ihr Gewinn daraus? Wem macht sie es damit recht? Oder wem will sie es eben gerade nicht recht machen?
- Beweist sie Dir damit etwas, das Du schon "immer" gedacht hast?

Geld zu geben oder zurückzuhalten ist Ausdruck von Beziehung. Ist da jemand noch einem anderen etwas schuldig?
Geld kann Ausdruck von Liebe sein.

Vielleicht hast Du ja das Recht, Deine Zahlungen zurückzuhalten. Die Jungen sind selbstverständlich gefordert, ihren Beitrag zu leisten und sich nicht nur von den Eltern "aushalten" zu lassen!
Nur macht uns das Recht-haben noch nicht glücklich. Dies gilt besonders für die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern.
Was bewirkt das in der Beziehung zu Deiner Tochter, wenn Du sie nicht mehr unterstützt? Kann es für sie ein guter Ansporn oder ein übermässiger Druck sein?
Was traust Du ihr zu?

Ich kann Deine Situation natürlich überhaupt nicht beurteilen. Aber vielleicht klingt eine dieser Fragen bei Dir an und Du kannst etwas damit anfangen.
Ich wünsche es Dir und vor allem eine gute Lösung für Deine Tochter mit einem Vater, der genau richtig für sie ist. :wink:
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Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

Ria hat schon gute Fragen gestellt.

Ich weiss nicht, was du für deine Tochter schon alles getan hast.
Ev. würde es ihr helfen, wenn du sie bei der Berufswahl oder Jobfindung unterstützt. Unterhalt könntest du ihr auch indirekt geben. Finanziere ein Inseratunter Rubrik "Suche Job" oder eine Berufsberatung.
Oder lass Vitamin B spielen und organisiere eine Übergangslösung.

Junge Menschen sollten zwar selber aktiv werden. Trotzdem ist es spannend zu beobachten, ob sie das Angebot annimmt, weil sie wirklich was tun will oder ob sie ablehnt und lieber dein Geld nimmt.
josef.artho
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Unterhaltspflicht Volljähriger Kinder

Beitrag von josef.artho »

Hallo Tarzan
Danke für deine Antwort und Frage.meine Tochter wird im Oktober Volljährig.
Sie hat im vergangenem Jahr ein Sozialjahr mit Praktikum absolviert mit der Hoffnung eine Lehrstelle zu bekommen.Leider hats nicht geklapt. Nun ist Sie auf den RAV in einem Impuls Programm für Jugendliche Arbeitslose.Von da aus bekommt Sie jetzt eine zweite Praktikumstelle. Ob meine Tochter später 2011 eine Lehre beginnen kann, ist unsicher bis fraglich. für alle beteiligten beginnt eine Zitterparty. es kommt mir vor wie im Lotto. Ich habe einfach mühe damit soll ich die Unterhaltverpflichtungen einstellen oder weiter Zahlen?? Ich kenne meine Tochter sehr gut. es ist ein auf und ab. Wenn niemand druck macht und sie bei der Stange hält,lässt sie wieder los. Heute hat mir jemand gesagt, ich dürfe meine Tochter nicht mehr bevormunden schlieslich ist sie demnächst Volljährig. Meine Tochter beginnt ein Bummelstudium. nach dem allgemeinen Begiff PKZ. Ich bin eigndlich zur Überzeugung gelangt, wenn es das Gesetz erlaubt im 2 Praktikum keinen Unterhalt mehr zu Zahlen erst wieder, wenn wirklich im kommenden Herbst 2011 eine Lehre beginnt. was meint Tazan dazu.

Gruss Josef
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Josef

Ich kann dir da keine verbindliche Auskunft geben. Ich kann einfach mein Wissen und Meinung kundtun.

Ab 18 ist es so, dass man als Eltern nur zahlen muss, wenn es überhaupt machbar ist und wenn das Kind in Erstausbildung steckt.

Ich denke es ist etwas Ansichtssache in eurem Fall. Vielleicht gehst du mal auf die unentgeltliche Rechtsberatung der Gemeinde.

wie ist denn das, da sie beim RAV gemeldet ist, bezieht sie ALV ?

In meinen Augen zählt das Praktikum nicht als Ausbildung, ausser wenn sie eine Garantie hätte, dort auch die Lehre zu machen. Aber bei deiner Tochter scheint das sehr ungewiss zu sein. Und da es sich bereits um das 2. Praktikum handelt, würd ich mich da auch hinterfragen.

Denn es ist so, dass sie sich rein theoretisch einen Job suchen kann für bis zum Lehrbeginn. Ich hab das damals auch so gemacht, ich ging ins Welschland, dort gefiel es mir nicht, so kam ich wieder zurück. Ich suchte mir einen Job dort konnte ich dann auch die Lehre beginnen im Jahr darauf.

Was verdient sie denn im Praktikum weisst du das ? Sie sollte dir den Praktikumsvertrag vorlegen sofern sie Unterhalt von dir möchte. Wir haben immer alle Verträge Kopien angefordert.

Ich würd vielleicht einen Kompromiss machen, weiterzahlen jedoch nur noch die Hälfte irgendwie so.

Es wird sich ja bald mal rauskristallisieren, wie es weiterläuft, sie muss sich bestimmt jetzt schon auf Lehrstellen 2011 bewerben. Hat sie im Juni 2011 immer noch keine Lehrstelle gefunden, würd ich die Zahlungen einstellen.

Wie sieht deine Tochter das ? Und will sie sich nicht umorientieren, weil sie auf ihrem Berufswunsch keine Lehrstelle findet ?
15 Jahre Patchworkerfahrung
aisha

Beitrag von aisha »

hallo josef.artho

es ist leider so, aber volljährig ist nicht gleich erwachsen.
Und bei vielen braucht es einfach einen gewissen"Druck". Ich denke, du bist nicht einfach erpicht darauf, die Zahlungen einzustellen, sondern du möchtest für das Geld auch ein gewisses Engagement deiner Tochter erkennen, was ich finde, dein gutes Recht ist.

wie wäre es, wenn du z. B. den Betrag oder einen Teilbetrag auf ein Sperrkonto legst und sie diesen dann zur Ausbildung erhält, wenn sie einen Lehrplatz hat?
Dann untertützt du deine Tochter ja nach wie vor, möchtest aber einfach auch eine "Gegenleistung" dafür sehen.
josef.artho
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Volljähriege Jugentlich

Beitrag von josef.artho »

Hallo Tarzan
Danke für Deine Antwort. Zur Frage wie viel meine Tochter von dem RAV bekommt, ist das so, das der Lohn im Praltikum an das RAV geht und sie bekommt dann Fr. 460.- ausbezahlt. Diese Angaben hat mir meine Tochter so übermittelt? Leider ist es schon oft vorgekommen, dass mich meine Tochter anschwindelt um aus der ganzen Sache für sich mehr raus zu holen. Meine Tochter wohnt noch bei ihrer Mutter, die das Kost und Wohngeld selbst bestimmt und will sich von diesem Kuchen auch soviel wie möglich abschneiden. Am 24.08.2010 beginnt die schnupper Woche und hat kein Gelt. Von ihrer Mutter bekommt meine Tochter auch kein Geld nur die Fahrkosten. Am 06.09.2010 beginnt dann ihr zweites Praktikums Jahr.Bis ich dann ene Kopie vom Vertrag erhalte, kann Wochen dauern, weil sich meine Tocher einfach nicht um solche Sachen kümmert. Meine Tochter hat einfach zu viele andere Sachen im Kopf. Sie ist immer noch der Meinung sie könnte ihre Lehstelle aussuchen!!! Die unentgeltliche Rechtsberatung habe ich bereits aufgesucht. da will ich nicht lange herumreden, die Auskunft ist nicht Professionell ! Ob ich will oder nicht, werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen müssen. Die Honorarskosten betragen dort zirka Fr. 500.- Nach der Beratung werde ich seinen Rat veröffentlichen.
Deine Meinung interesssiert mich trozdem Tarzan.

Josef
aisha

Beitrag von aisha »

ich würde die Alimente in diesem Fall solange zurückhalten, bis du saubere Unterlagen über die Einkommensverhältnisse deiner Tochter auf dem Tisch liegen hast!

Wenn sie Geld von dir will, hast du auch das Recht auf Einsicht in die fianziellen
Verhältnisse!

es geht sicher nicht, dass sie dich anlügt. Und was die Mutter angeht, du zahlst wenn schon, den Unterhalt an deine Tochter direkt wenn sie volljährig ist. Wenn das Geld nicht reicht, muss halt die Mutter für den Rest aufkommen.
so machts jedenfalls mein Partner..... natürlich gabs anfänglich ein Riesengeschrei, aber wenn die Tochter bei der Mutter wohnt , ist diese in einem gewissen Umfang verpflichtet für Kostz und Logis aufzukommen.
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