Tochter ist 18 (vollj.) und noch keine Ausbildung in Sicht

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Bou-Bou
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Tochter ist 18 (vollj.) und noch keine Ausbildung in Sicht

Beitrag von Bou-Bou »

Ist:
Meine Tochter aus erster Ehe ist nun 18 Jahre alt und somit volljährig.
Sie hat die Schulzeit mit der obligatorischen Grundschule sowie dem 10. Schuljahr abgeschlossen.
Daraufhin machte Sie ein Praktikum in einer Kinderkrippe in Bern und verdiente mehr als Fr. 1'000.-- pro Montat, was ja auch ihr Verdienst war.
Die Alimente von Fr. 700.-- gingen weiterhin an meine Ex-Frau.
Nun neigt sich das Praktikum dem Ende entgegen und wie ich von meiner Ex-Frau erfahren habe, wird sie nach dieser Zeit eine Solzialjahr beginnen.
Meine Tochter selber konnte ich bis anhin nicht befragen, weil sie entweder im Ausgang ist oder schläft.
Es ist nicht so, dass ich meiner Tochter bei der Lehrstellensuche nicht behilflich sein wollte bzw. will, nein im Gegenteil, ich habe sie eingeladen, zusammen eine Lehrstelle für sie zu suchen.
Mein Ex-Frau hat mich darauf hingewiesen, dass bei der Scheidung das alleinige Erziehungsrecht ihr zugesprochen wurde und ich nur für die Bezahlung und das Besuchsrecht zuständig sei (bis sie ca. 16 Jahre alt war, holte ich sie regelmässig in Langenthal ab und brachte sie zurück, daraufhin wollte sie nicht mehr kommen).
Nun habe ich bereits zweimal um die neue Bankverbindung meiner Tochter (bald 18 J.) gebeten und habe sie bis heute auch noch nicht erhalten.

Frage:
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Alimenten bis zum 18. Altersjahr und Vollendung einer Erstausbildung geleistet werden müssen?
Ist somit in der Zwischenzeit keine Zahlung mehr zu tätigen?
Das heisst, ich werde die Alimenten per 18. Geburtstag auf Fr. 250.-- pro Monat kürzen bis sie eine Erstasusbildung (ist das Praktikum eine Erstausbildung?) beginnt.
Leider ist sie auch nicht auf meine Frage eingegangen, wie ihre berufliche Zukunft aussehen sollte bzw. was für Massnahmen wir ergreiffen können. Lapedare Auskunft "Ich werde mir einen Milionär angeln"...... :?:
Anita

Beitrag von Anita »

hallo bou-bou - willkommen im forum!

wie kommst du auf die sfr. 250.-?
was steht genau in deinem urteil?

wenn im urteil steht; bis zur vollendeten ausbildung, dann musst du auch so lange für sie zahlen - selbst wenn sie pause macht dazwischen.

mein mann muss laut dem urteil nur bis zum erreichen des 18. altersjahr zahlen und wenn seine kinder für die ausbildung noch geld brauchen, dann müssen sie es SELBST beantragen. wir gehen davon aus, dass dann neu berechnet wird wie viel es sein wird.

vielleicht steht bei dir ja ab 18. aj noch sfr. 250.-?

falls ja, würde ich es zur seite legen und deiner tochter dann nachträglich überweisen, wenn sie sich darum kümmert. sie sollte sich ja schon selbst melden, wenn das so ist!
die zahlungen an die ex würde ich einstellen. aber eben, dass kommt auf dein urteil an.
Bou-Bou
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Beitrag von Bou-Bou »

guten Tag Anita,

vielen Dank für die Antwort.

Also im Urteil steht eigendlich gar nicht viel, ausser an die Ex-Frau Fr.300.-- bis ende 2011 (bis die zweite Tochter 16 wird) und bei der erwähnten Tochter Fr.700.--, jedoch ohne Enddatum.
Die Zahlungen an meine Ex-Frau betreffend ältesten Tochter über Fr. 700.-- werde ich einstellen, jedoch die Fr.300.-- logischerweise bis Ende 2011 weiterzahlen.
Die Fr. 250.-- betrachte ich als "Goodwil" als Überbrückung bis zum Lehrbeginn.
Oder liege ich da etwa falsch?
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Nin
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Beitrag von Nin »

Als Lehrerin würde ich absolut argumentieren, dass ein Praktikum zu einer Erstausbildung gehören kann (wird auch oft verlangt, besonders bei sozialen Berufen, sonst bekommt man die Plätze gar nicht). Auch ein Sozialjahr kann in den Einschreibebedingungen mancher Berufsschulen verlangt oder zumindest gewünscht werden, je nachdem, wei gut (oder nicht) der Schulabschluss aussieht.

Die Tochter meines Freundes wird demnächst 19. Sie geht noch aufs Gymnasium, das zählt natürlich unter Erstausbildung. Auch sie hat noch keine Ahnung, wie es danach weitergehen soll und spricht von einem Sabbatjahr - und sowohl für meinen Freund als auch für mich ist es relativ selbstverständlich, dass sich dadurch finanziell nichts ändern wird. Wir haben beide auch bis 25 oder darüber hinaus studiert...

Wenn ich mit 18 - als ich anfing im Ausland zu studieren - bei meinem eigenen Vater etwas hätte beantragen müssen, damit er mir das Studium finanziert ( sowie die Kinder deines Manns, Anita) - ich hätte mir lieber die Zunge abgebissen oder die Hände abgeschnitten oder Tag und Nacht gearbeitet. Wenn ich (und meine Ausbildung) meinem Vater derart wenig wert bin, dann verzichte ich lieber. Und zwar auch, wenn ich Recht darauf habe - dass mein eigener Vater nicht dazu bereit wäre, mich auch ohne einen Antrag in meinem Erwachsenwerden zu unterstützen wäre für mich ein ausreichender Grund gewesen, die Brücken abzubrechen.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Anita

Beitrag von Anita »

Nin hat geschrieben: Wenn ich mit 18 - als ich anfing im Ausland zu studieren - bei meinem eigenen Vater etwas hätte beantragen müssen, damit er mir das Studium finanziert ( sowie die Kinder deines Manns, Anita) - ich hätte mir lieber die Zunge abgebissen oder die Hände abgeschnitten oder Tag und Nacht gearbeitet. Wenn ich (und meine Ausbildung) meinem Vater derart wenig wert bin, dann verzichte ich lieber. Und zwar auch, wenn ich Recht darauf habe - dass mein eigener Vater nicht dazu bereit wäre, mich auch ohne einen Antrag in meinem Erwachsenwerden zu unterstützen wäre für mich ein ausreichender Grund gewesen, die Brücken abzubrechen.
hallo nin

warum denkst du, dass ein gesetzliches urteil bedeutet, dass dem vater die kinder
"derart wenig wert sind?"
:?:

vielleicht ist unser urteil speziell. vielleicht, weil mein mann eine lange zeit zu hoch berechnete alimente bezahlt hat (war nur möglich, weil ich oft dafür aufgekommen bin). vielleicht auch, weil seine ex-frau vermögend ist. ich weiss es nicht.
ich weiss aber eines mit sicherheit; dass meinem mann, seine kinder das wertvollste sind und er IMMER für sie aufgekommen ist und dies auch in zukunft tun wird - im rahmen seines möglichen...und das wissen sie auch.

:roll:
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Nin
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Beitrag von Nin »

er IMMER für sie aufgekommen ist und dies auch in zukunft tun wird
Das hast du vorher nicht behauptet.

sondern:
dann müssen sie es SELBST beantragen
Also müssen seine Kinder einen Antrag stellen, damit er ihnen weiter Geld gibt. Ich hätte mich, egal aus welchen Gründen das im Urteil steht, geweigert, dies zu tun. Entweder mein Vater wäre weiterhin bereit für mich, als sein in Ausbildung stehendes Kind, freiwillig und OHNE ANTRAG aufzukommen. Oder ich verzichte darauf.

Wenn er dazu bereit ist, warum die Verpflichtung auf einen Antrag? Auch, wenn es so im Urteil steht, da ging es um die Eltern und wenn dein Mann zum Beispiel zuviel Alimente bezahlt hat: die Kinder haben es sich gewiss nicht so ausgesucht.

Vielleicht bin ich da extrem. Für mein eigenes Urteil habe ich das Gericht schriftlich gebeten, die Kinderbeträge auch dann nicht zu erhöhen, wenn ich darauf Recht hätte - weil mein Ex noch einmal Vater wird und auch dieses Kind das Recht auf ausreichende Verhältnisse hat. Dabei bin ich nicht reich - ich bin Lehrerin in Genf, mein Gehalt ist öffentlich einsehbar.

Es ist für mich eine Frage des Prinzips: innerhalb einer Familie gibt man.

Wenn die Kinder nicht in Ausbildung sind oder schon fähig sind, finanziell allein da zu stehen, sieht es anders aus.

Also, im Endeffekt, was mich stört, und ich weiss, dass das als junge Erwachsene für mich ein unüberwindliches Hindernis gewesen wäre, ist die Verpflichtung, einen Antrag zu stellen.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Anita

Beitrag von Anita »

Nin hat geschrieben:
er IMMER für sie aufgekommen ist und dies auch in zukunft tun wird
Das hast du vorher nicht behauptet.

sondern:
dann müssen sie es SELBST beantragen
nur weil da steht, dass die kinder NACH dem auslaufen der jetzigen, GESETZLICHEN regelung und mit ihrere volljährigkeit, SELBST alimente zur weiterbildung beantragen müssen, heisst dies doch nicht, dass mein mann nichts mehr zahlen würde...und schon gar nicht, dass ihm seine kinder wenig wert sind.
Also müssen seine Kinder einen Antrag stellen, damit er ihnen weiter Geld gibt.
das ist so. den erwachsenen "kindern" wird/würde aber bestimmt geholfen dabei ;)
Ich hätte mich, egal aus welchen Gründen das im Urteil steht, geweigert, dies zu tun. Entweder mein Vater wäre weiterhin bereit für mich, als sein in Ausbildung stehendes Kind, freiwillig und OHNE ANTRAG aufzukommen. Oder ich verzichte darauf.


wie gesagt hat das nichts mit bereitschaft zu tun :roll:

vielleicht wäre das bei DIR so...

...bei uns ist das sicher anders!
ich traue meinen stiefsöhnen durchaus zu, dass sie gut zu sich schauen und für sich einstehen. und sie haben auch eine mami die ihnen BESTIMMT dabei helfen wird, wenn sie das wollen :wink:
Vielleicht bin ich da extrem.

ja finde ich schon.
Für mein eigenes Urteil habe ich das Gericht schriftlich gebeten, die Kinderbeträge auch dann nicht zu erhöhen, wenn ich darauf Recht hätte - weil mein Ex noch einmal Vater wird und auch dieses Kind das Recht auf ausreichende Verhältnisse hat.

das finde ich sehr sympathisch. bei uns war das nie so. nachdem mein mann und ich schwanger wurden, mussten wir darum kämpfen die alimente zu senken, damit wir genug zum leben hatten und dies obwohl auf der anderen seite viel vermögen vorhanden ist :?
Es ist für mich eine Frage des Prinzips: innerhalb einer Familie gibt man.
das ist ein persönlicher wert und einer, den ich gut nachvollziehen kann.
wir geben was wir können und doch müssen wir auch schauen, dass es unseren gemeinsamen kindern auch gut geht.
die kinder wissen in unserem fall, dass ihre mami viel mehr hat als ihr papi und ich hatte noch nie das gefühl, dass sie ihren papi darum abwerten, weil er materiell weniger zu geben hat und auch entlastet ist, wenn die alimente kleiner werden oder wegfallen.

so, nun gebe ich das thema wieder bou-bou ab...



lieber bou-bou

ich würde UNBEDINGT eine rechtsberatung beanspruchen und keine zahlungen "einfach so" vornehmen.

eigentlich sollte im urteil GENAU stehen, wie diese regelung ist. kann mir fast nicht vorstellen das dies bei dir fehlt?

ich finde durchaus, dass eltern ihren erwachsenen "kinder" etwas zutrauen dürfen und auch sollten. schliessliche beginnt mit der volljährigkeit ein neuer lebensabschnitt und damit verbunden auch die eigene verantwortung für die zukunft. das schliesst wie gesagt nicht aus, dass du dein kind dabei begleitest und unterstützung anbietest ;)

lg
anita
aisha

Beitrag von aisha »

Hallo Bou-bou

wenn deine Tochter 18 ist, hat deine Ex sowieso kein Recht mehr die Alimente einzufordern, d. h. du kannst sie deiner Tochter selbst überweisen.

Ich wäre jedoch auch sehr vorsichtig, die Alimente selbständig "anzupassen", der Schuss könnte für dich nach hinten losgehen.

Wenn ich richtig informiert bin, müsstest du an deine Tochter keinen Unterhalt mehr bezahlen wenn sie arbeitet, bzw. ein Praktikumsjahr bestreitet, denn dann hat sie ein Einkommen.(welches ja offenbar höher ist , als deine Unterhaltszahlung.
Wenn sie hingegen dann eine Ausbildung beginnt, wärst du wieder unterhaltspflichtig. Aber eben an deine Tochter und nicht an die EX!!

Aber erkundige dich doch lieber bei einer Rechtsberatung.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo zusammen

Es ist so:

Ab Alter 18, ist das Scheidungsurteil nicht mehr gültig. Es kann vom volljährigen Jugendlichen nicht mehr vor Gericht durchgesetzt werden.
Der Idealfall ist, dass der Jugendliche mit dem Alimentenpflichtigen sich
zusammen setzt und den Unterhalt neu regelt. Dies vorallem, wenn der
über 18-jährige selbst Einkommen hat. Zudem sollte ein Budget gemacht werden.

Der Mündigenunterhalt muss zudem den Eltern zumutbar sein. Den Eltern werden ein erweiterten Bedarf angerechnet (inkl. Auto/Steuern). Desweiteren rückt die Unterhaltspflicht auf die zweite Stelle, an erste Stelle steht der VOLLJAEHRIGE Jugendliche. Zudem wird kein Gericht beim
Mündigenunterhalt, den Vater oder auch die Mutter, je nach Fall, auf das Existenzminimum setzten.

Die Alimenten fliessen ab 18. Geburtstag ganz klar an das Kind. Will niemand die Bankverbindung nennen, würd ich die Alimenten einstellen, ja nicht zur Mutter überweisen. Das Kind muss mit der Mutter selbst schauen, ob es ev. zu Hause abgeben kann. Aber ganz klar gehört das Geld dem Kind.

Praktikum gehören zur Erstausbildung. Aber WICHTIG: die Eltern sind nur verpflichtet, wenn das Kind auch in Erstausbildung steht, wenn das Kind zwischen 2 Praktikas (als Beispiel) nichts macht, oder ein halbes Jahr auf Reisen geht, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Nur dann ist er geschuldet, wenn das Kind auch tatsächlich in Ausbildung steht.

Das Kind ist, solange es Unterhalt von den Eltern verlangt, verpflichtet, regelmässig über die Ausbildung zu informieren. Auch muss die Erstausbildung zügig vorantrieben werden, sogenanntes Bummelstudium muss man nicht tolerieren. Hingegen muss man eine durchgefallene LAP oder ähnliches tolerieren.

Ich bin auch Anitas Meinung, finde die erwachsenen Kinder sollen sich ruhig um ihr Leben kümmern und das Thema mit ihren Eltern besprechen.
Schliesslich müssen sie auch selbst Stipendien beantragen, Prämienverbilligung in die Wege leiten usw.
Das bringt schlussendlich viel Erfahrung.
Es heisst deswege nicht, dass man die Kinder nicht unterstützten möchte, aber sie sollen selbst Verantwortung für ihr Leben übernehmen und sich auch mit Finanzen auseinander setzten.

Dir Bou-Bou würde ich raten, schriftlich den Kontakt zu deiner Tochter zu suchen. Sie muss bereit sein, mit Dir über dieses Thema zu sprechen, wie auch Auskunft über ihre Pläne zu geben. Auch rate ich Dir, bei der Gratis-Rechtsauskunft bei der Gemeinde mal vorzusprechen.
Am besten ihr sitzt mal zusammen und redet darüber.

Alles Gute !
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

danke tarzan!

deinen text kopiere ich mir gleich - finde ich sehr informativ!

mein stiefsohn wird im herbst 18 und dann steht bei uns bestimmt eine veränderung an.

hast du damit so viel erfahrung als patchie oder beruflich?
hier fehlt nämlich immer noch eine rechtsberatung - wäre toll, wenn jemand unter uns ist, dass gut bescheid weiss :lol:

gruss
anita
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo Anita

Ich habe mich privat, der Umständen wegen, sehr intensiv über ca. 2 Jahre mit dem Thema Mündigenunterhalt beschäftigt. Daher kommt das.

Ich möchte noch erwähnen, dass das Thema Mündigenunterhalt recht "schwammig" ist. Es steht nirgens geschrieben, was man zahlen muss, es gibt auch keine Faustregel, also keinen Prozentsatz oder so.

Das ganze ist sehr individuell.

ich schreibe dir noch eine PN.

gruss tarzan
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

danke :)
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