Ehevertrag?

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Plüsch
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Ehevertrag?

Beitrag von Plüsch »

Hallo ihr verheirateten Patchworker!
Habt ihr bei der zweiten Heirat einen Ehevertrag abgeschlossen? Ich möchte, dass meine Kinder aus erster Ehe bestmöglichst abgesichert sind, und irgendwie komme ich im ganzen Dschungel der Infos nicht weiter. Was ist besser? Festgestellt habe ich einfach, dass das Errichten eines Ehevertrages recht teuer sein kann. Lohnt sich das wirklich? Was haben die Kinder davon?
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Plüsch

Wir haben keinen Ehevertrag aber einen Erbvertrag abgeschlossen. Ich habe eigene Kinder und mein Mann hat eigene. Wir haben keine gemeinsame.

Wir haben uns damals von einem Anwalt beraten lassen. Uns ging es damals auch darum, dass unsere Kinder sich nicht benachteiligt fühlen im Falle des Todes des einen oder des anderen, ausserdem musste ich als Ehefrau gegenüber den Kindern abgesichert werden.

Ehevertrag bringt unseres Erachtens wenig, ausser wenn einer der Partner selbständig ist. Jedenfalls macht es Sinn, seine leiblichen Kinder zu "schützen", damit diese nicht zu kurz kommen, falls die neuen Partner unterschiedliche Finanzen (Eigengut) mit sich bringen.

Für uns war es auch wichtig, dass ich gegenüber den Kindern meines Mannes abgesichert bin, falls ihm etwas zustossen würde. Aus Erfahrung wissen wir, dass, wenn es um finanzielle Belange geht, die meisten sich nach der Decke strecken und keine Rücksicht mehr nehmen.

Ein wichtiger Punkt ist der BVG (2. Säule): Als Ehefrau kriegst Du im Falle des Todes Deines Mannes erst eine Rente, wenn die Ehe länger als 5 Jahre gedauert hat und Du über 45 Jahre alt bist (in unserem Fall). Das Reglement der Pensionskasse gibt dazu Auskunft. Falls Ihr ein eigenes Kind habt, gilt diese Regelung nicht, dann hast Du sofort Anrecht. Wir haben dieses "Loch" mit einer privaten Lebensrisikoversicherung überbrückt.

Ich hoffe, Dir hilft dies ein bisschen weiter...

Liebe Grüsse
Delphia
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Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Hallo Delphia
Danke für deine Ausführungen. Dann lagen wir gestern mit unseren Diskussionen doch nicht ganz falsch, abgesehen davon, dass wir nicht ganz "normale" Umstände haben da mein zukünftiger Mann Deutscher ist und auch da arbeitet, zu allem auch noch in einer eigenen Firma. Das ist aber eine GmbH, und wenn es so ist, wie wir bis jetzt im Netz gefunden haben, kann ich bei einer GmbH nicht haftbar gemacht werden. Das wollen wir jetzt auch noch abklären.
Erbvertrag war gestern auch noch ein Thema, und Testament. Denn mir ist eben ganz wichtig, dass mein Vermögen so weit wie möglich nur meinen Kindern zugute käme, wenn mir etwas zustossen würde. Ich habe mir schon überlegt, ob wir gegenseitig sogar auf den Pflichtteil eines Erbes verzichten sollen, damit es ganz den Kindern zugute käme, im Moment haben wir ja weder Haus noch Wohnung, die uns beiden gehört, es ginge nur um "Flüssiges". Das gibt wohl schon noch die eine oder andere Diskussion...
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Plüsch

Vorsicht: wir sind in der Schweiz und da kannst Du niemand vom Pflichtteil streichen, wie es ist, wenn man verzichtet, weiss ich jetzt nicht.

Schönen Abend und liebe Grüsse
Delphia
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Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Wenn ich richtig gelesen habe, kann man das glaube ich bei gegenseitigem Einverständnis in einem Erbvertrag regeln. Aber kann auch sein, dass ich ein Durcheinader mache, war etwas viel an Info gestern. Und dann Deutsches Erbrecht und Schweizer Erbrecht, denn er kann Deutsches Erbrecht anwenden, wenn er will, auch wenn er in der Schweiz lebt, aber wir sind nicht sicher, ob es dafür wieder einen Notar braucht, also noch was, was wir klären müssen, und nebenbei noch Eherecht... Wänn das keis Gnusch git :?
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Anita

Beitrag von Anita »

wir haben keinen ehe-vertrag, sind aber auch dabei, zu klären wie wir es am besten regeln.
vermutlich werden wir dies auch mit verzichtserklärung und testament lösen.
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hallo anita

Beitrag von savina73 »

hast du dich inzwischen erkundigt was das beste wäre für die kinder im falle eines todes von einem elternteil.ich denke im moment viel darüber nach was ich tun soll bzw,wie wir es am besten tun sollen,da ich auf keinen fall möchte wenn mir was passiert dass die kinder dann zu ihrem leiblichen vater müssen,wie wird das geregelt oder wie soll ich vorgehen???.

liebe grüsse
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Beitrag von Plüsch »

Hallo Savina!
Ich bin zwar inzwischen verheiratet, aber rechtlich ist noch nichts gegangen. Vermutlich werden wir das Problem mit einem Testament regeln. Was es vermutlich nicht mehr zu regeln gibt ist die Frage, wo die Kinder hinkämen, wenn mir etwas passieren würde. Sie sind inzwischen 12 & 14 und können vermutlich selber bestimmen. Ich bin nicht begeistert vom Gedanken, dass die zwei beim Vater aufwachsen könnten, aber es ist der Vater! Mit meinem Mann werde ich auch nochmals sprechen und dann wollen wir alles, was man aufschreiben kann, auch aufschreiben. Auch meinen Wunsch, dass sie hier bei ihm aufwachsen und die Schule abschliessen könnten. Aber das sind eben MEINE Wünsche, und ob die berücksichtigt würden, weiss ich nicht.
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Mit den leiblichen Kindern ist es so, dass wenn der sorgeberechtigte Elternteil stirbt, sie im Normalfall zum anderen leiblichen Elternteil kommen, auch wenn die Patchworkfamilie seit längerem besteht. In einem Testament oder Erbvertrag (welches zwischen den neuen Eheleuten abgeschlossen wird) kann eine Empfehlung zu Handen der Vormundschaftsbehörde niedergeschrieben werden. Diese entscheidet schlussendlich.

Beste Grüsse
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia

Soweit ich weiss kommen Kinder nicht automatisch zum anderen Elternteil. Die erhalten zuerst einen Vormund, z.b. wenn die Mutter gestorben ist und sie das alleinige Sorgerecht hatte. Die Entscheiden dann. Das die Kinder automatisch zum Vater kommen, dem ist eben nicht so.
Die Behörde sucht den besten Platz für die Kinder und der muss nicht zwingend beim anderen Elternteil sein.

grüsse
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Du hast Recht, dass die VB einen Vormund bestimmt. Aber in der Regel hat man die Kinder zum leiblichen Elternteil geschickt. Auch hier sind die Juristen daran, die Gesetzgebung zu ändern. Wenn z. Bsp. eine PW-Familie seit Jahren besteht und die Kinder dort gut aufgehoben und integriert sind, kann es durchaus sein, dass die Kinder beim Stiefelternteil belassen werden. Die Kinder werden ab einem gewissen Alter auch befragt.

Für die Kinder ist es sowieso immer eine Tragödie, was auch immer entschieden wird. Es ist leider so.

Übrigens der Normalfall Familie = Vater, Mutter, Sohn und Tochter ist längst nicht mehr Normalfall... :lol:
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aisha

Beitrag von aisha »

Ich habe in meinem Testament niedergeschrieben, dass ich unter keinen Umständen möchte, dass mein Kind zu ihrem leiblichen Vater käme. die Gründe dafür habe ich selbstverständlich erläutert. Habe auch erwähnt, bei wem sie Aufnahme finden würde.
Unterdessen ist sie aber in einem Alter, wo sie mitentscheiden könnte und ich bin mir sicher, sie würde sich nicht für ihren leiblichen Vater entscheiden.

Bei uns ist es an und für sich auch so, dass der Ball bei der VB liegt. Aber man hat mir versichert, dass ein Kind u. U. nicht einfach zum anderen leiblichen Elternteil kommen würde, wenn in einem Testament anderes vermerkt ist.

Aber eben, meine Erfahrungen mit Behörden sind ein einziger Albtraum. Habe nie in meinem leben soviel Inkompetenz und Ignoranz erlebt wie bei Behörden, die ja zum Kindeswohl agieren müssten.
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