Hallo zusammen
Ich habe eine Frage, bei der bei uns Unklarheiten herrschen.
Die Ex meine Freundes hat heute gewettert, weil sie meinte mein Freund müsse ihr seit Juni Fr. 100.- mehr Unterhalt zahlen. Die Tochter wurde letzthin 12 Jahre alt.
In der Konvention steht, dass er mit Vollendung des 12.Lebensjahres mehr zahlen muss.
Wie ist es denn nun richtig?
Zahlte er mehr wenn sie 12 wird oder erst wenn sie 13 wird ?
Danke für eure Hilfe.
Lg nadia
Unterhalt
Hallo Nadia
Am 12. Geburtstag ist das 12. Lebensjahr vollendet, d.h. ab diesem Datum gilt's. Wenn Du ab Geburt nachrechnest, dann ist immer das Jahr, das am Geburtstag gefeiert wird, vollbracht. (Am 1. Geburi ist 1 Jahr vorbei usw.).
Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend erklärt.
Liebe Grüsse
Val
Am 12. Geburtstag ist das 12. Lebensjahr vollendet, d.h. ab diesem Datum gilt's. Wenn Du ab Geburt nachrechnest, dann ist immer das Jahr, das am Geburtstag gefeiert wird, vollbracht. (Am 1. Geburi ist 1 Jahr vorbei usw.).
Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend erklärt.
Liebe Grüsse
Val
Alleinerziehend mit Partner. Kinder 19/19 und 16
Never ever give up
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Hallo ihr zwei
Muss meine Nachricht korrigieren. Ich habe meinen Freund gebeten mir genau zu schreiben, was in der Konvention steht
Es steht " Bis zur Vollendung des 12. Altersjahres Sfr. 900 und anschliessend Sfr. 1000.- "
Somit muss er erst nächstes Jahr ab dem Geburtstag mehr zahlen.
Bei mir als Witwe steht in der Verfügung das die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. lebensjahres gezahlt wird, darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis Vollendund des 25. lebensjahres.
UFF .... es kommt wirklich drauf an wie etwas formuliert wird.
Ich wünsche euch einen schönen Tag .... Nadia
Muss meine Nachricht korrigieren. Ich habe meinen Freund gebeten mir genau zu schreiben, was in der Konvention steht
Es steht " Bis zur Vollendung des 12. Altersjahres Sfr. 900 und anschliessend Sfr. 1000.- "
Somit muss er erst nächstes Jahr ab dem Geburtstag mehr zahlen.
Bei mir als Witwe steht in der Verfügung das die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. lebensjahres gezahlt wird, darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis Vollendund des 25. lebensjahres.
UFF .... es kommt wirklich drauf an wie etwas formuliert wird.
Ich wünsche euch einen schönen Tag .... Nadia