Bonusvater im Patchwork nach einem gemeinsamen Kind / Unterhaltsberechnung
Verfasst: 12.02.2020 10:42
Hallo liebes Forum,
Folgende Konstellation:
Ich liebe eine Frau und ihre 3 kleinen Kinder. Wir haben es sehr gut und abgesehen von den kleinen Herausforderungen des Alltags läuft es sehr gut für alle. Die Kinder stehen im Zentrum und sind wie ich denke sehr gut in der Patchwork-Umgebung. Sie war nicht verheiratet, alternierende Obhut, Kinder gemeldet bei Ihr.
Der Vater, in einer neuen Partnerschaft mit (denkbar) einem weiterem Kind in der Zukunft.
Finanzlage: Der Vater geht nach Berechnungen der 'Züricher Unterhaltstabelle für Gerichte' und Zahlung von ~1500chf Alimente nicht überraschend auf 0, wobei bei meiner Partnerin, auch nicht überraschend ein Mankofall eintritt. Er arbeitet 70%, Sie arbeitet 50%. Heute sind die Kinder noch klein, der finanzielle Bedarf wird sich in Zukunft erhöhen. Man kann ebenfalls davon ausgehen, dass der Vater in Zukunft weitere Verpflichtungen haben wird, also wird die finanzielle Situation nicht besser; im Gegenteil.
Die Zukunft:
Wir haben ein gutes Leben, Grossfamilie ist wunderschön, wir haben ausser der Wäsche alles gut im Griff. Ich erwäge mit dieser Frau weiter zu gehen, habe ebenfalls einen Kinderwunsch.
Nun meine Fragen, ich will verstehen was im Fall der Fälle passieren würde. Der Hintergrund ist ganz einfach, ich kann mir ein Kind gut leisten, ich kann es mir leisten die Mutter finanziell zu unterstützen und werde in Rahmen unseres Zusammenleben kein Problem damit haben.
Im Falle eines gemeinsamen Kindes und Trennung. Wie würde die Rechnung aussehen. Der Vater der Kinder ist am sozialen Minimum und kann den Unterhalt schon heute nicht ohne Manko abdecken. Werde ich quasi mit einem Kind nach einer Trennung bis an den Eigenbedarf verpflichtet? Werde ich quasi an den sozialen Rand gezogen weil der Vater der 3 wegen seiner Life/Workbalance nicht mehr verdienen/arbeiten will als er muss. Werde ich quasi durch ein Kind in die indirekte Verantwortung von 4 gezogen. Kann ich das irgendwie nach oben deckeln?
Was wäre im Fall einer Heirat, kann man juristisch Unterhaltsforderungen nach belieben vertraglich festlegen? Für Kind, Mutter?
Wie gesagt, ich habe kein Problem Verantwortung zu übernehmen; ich habe ein Problem damit nicht zu wissen was wäre wenn; an den sozialen Rand gedrängt zu werden wegen einer finanziellen Situation die ich nicht verursacht habe.
Als Hilfestellung: Art 278 Abs.2 ZGB; und ein Präzedenzfall hat diesen Artikel ebenfalls bei einem Fall von 'eheähnlichem Zusammenleben' angewendet. (2 Jahre Zusammenwohnen)
Danke für eure Hilfe, Gedanken, Anregungen.
Folgende Konstellation:
Ich liebe eine Frau und ihre 3 kleinen Kinder. Wir haben es sehr gut und abgesehen von den kleinen Herausforderungen des Alltags läuft es sehr gut für alle. Die Kinder stehen im Zentrum und sind wie ich denke sehr gut in der Patchwork-Umgebung. Sie war nicht verheiratet, alternierende Obhut, Kinder gemeldet bei Ihr.
Der Vater, in einer neuen Partnerschaft mit (denkbar) einem weiterem Kind in der Zukunft.
Finanzlage: Der Vater geht nach Berechnungen der 'Züricher Unterhaltstabelle für Gerichte' und Zahlung von ~1500chf Alimente nicht überraschend auf 0, wobei bei meiner Partnerin, auch nicht überraschend ein Mankofall eintritt. Er arbeitet 70%, Sie arbeitet 50%. Heute sind die Kinder noch klein, der finanzielle Bedarf wird sich in Zukunft erhöhen. Man kann ebenfalls davon ausgehen, dass der Vater in Zukunft weitere Verpflichtungen haben wird, also wird die finanzielle Situation nicht besser; im Gegenteil.
Die Zukunft:
Wir haben ein gutes Leben, Grossfamilie ist wunderschön, wir haben ausser der Wäsche alles gut im Griff. Ich erwäge mit dieser Frau weiter zu gehen, habe ebenfalls einen Kinderwunsch.
Nun meine Fragen, ich will verstehen was im Fall der Fälle passieren würde. Der Hintergrund ist ganz einfach, ich kann mir ein Kind gut leisten, ich kann es mir leisten die Mutter finanziell zu unterstützen und werde in Rahmen unseres Zusammenleben kein Problem damit haben.
Im Falle eines gemeinsamen Kindes und Trennung. Wie würde die Rechnung aussehen. Der Vater der Kinder ist am sozialen Minimum und kann den Unterhalt schon heute nicht ohne Manko abdecken. Werde ich quasi mit einem Kind nach einer Trennung bis an den Eigenbedarf verpflichtet? Werde ich quasi an den sozialen Rand gezogen weil der Vater der 3 wegen seiner Life/Workbalance nicht mehr verdienen/arbeiten will als er muss. Werde ich quasi durch ein Kind in die indirekte Verantwortung von 4 gezogen. Kann ich das irgendwie nach oben deckeln?
Was wäre im Fall einer Heirat, kann man juristisch Unterhaltsforderungen nach belieben vertraglich festlegen? Für Kind, Mutter?
Wie gesagt, ich habe kein Problem Verantwortung zu übernehmen; ich habe ein Problem damit nicht zu wissen was wäre wenn; an den sozialen Rand gedrängt zu werden wegen einer finanziellen Situation die ich nicht verursacht habe.
Als Hilfestellung: Art 278 Abs.2 ZGB; und ein Präzedenzfall hat diesen Artikel ebenfalls bei einem Fall von 'eheähnlichem Zusammenleben' angewendet. (2 Jahre Zusammenwohnen)
Danke für eure Hilfe, Gedanken, Anregungen.