Mein Partner war bei der Scheidung noch selbstständig erwerbend und hatet ein "erweitertes Besuchsrecht" statt nur jedes zweite Wochenende auch noch einen Abend unter der Woche. Auf eigene Kosten und Aufwand selbstverständlich, aber über Jahre funktionierend und gelebt! So hatte seine Tochter, immerhin den regelmässigen wöchenentlichen Kontakt zu ihrem Vater.Die Schulferien hälftig aufteilen....in dem Fall ist auch der Kindesunterhalt infolge der Betreuung minimiert?
Bei der Scheidung hiess es dann, dieser wöchentliche Kontakt, sei nicht mehr zum Wohle des Kindes, dieses habe irgendwann "eigene Interessen". Ausserdem sei er schon mal FAST zu spät zum Unterricht gekommen. Das waren die Argumente!
Als Alternative hätte er sie jedes zweite Wochenende statt bis Sonnatg Abend, bis Montag morgen haben dürfen. ( Montag morgen kann man ja nicht, fast, zu spät kommen) und statt zwei Wochen in den Ferien, während drei.
Das er als Selbständiger keinen bezahlten Urlaub hatte, die Kosten aber 100% selbst tragen muss und den Unterhalt, für Kind und Frau, zusätzlich auch noch leisten muss, hat keinen interessiert!
Er hat das Angebot dankend abgeleht.... und sich auf einen Bundesgerichtsentscheid berufen, der es einem Richter untersagt, ein gelebtes und funktionierendes Besuchrecht zu beschneiden.... nur weil die Eltern sich streiten....
Auf drei Wochen Ferien hat er verzichtet, weil er seine Tochter bis dahin, jeweils nie länger als ein paar Tage nehmen durfte (trotz vereinbarter 14 Tage) und seine Pläne jedesmal torbediert wurden.... Für die Mutter ist es bis heute, unverständlich, wieso er um diesen wöchentlichen Kontakt, der für ihn vorallem Aufwand bedeutet, nicht verzichten wollte.
Nur soviel zum Thema "Kindswohl" und gesunder Menschenverstand!