Unterhaltsfrage
Unterhaltsfrage
Tochter ist 25Jahre alt, hat bis sie ihre Ausbildung beendet, hat vom Vater Unterhalt erhalten.Arbeitet 2 Jahre im Beruf,und beginnt nun ein Studium.Muß der Vater,wenn Bafög beantragt wurde vom Kind,jetzt wieder Unterhaltsleistungen erbringen?
hallo achim
Wie das in Deutschland ist weiss ich nicht, hier würde sie keine Unterstützung mehr bekommen, da sie eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Auch gibt es ab 25 keine Ausbildungszulagen usw. mehr.
Hier in der Schweiz würde man entweder in den 2 Jahren Arbeit auf das neue Studium sparen oder das Studium in Teilzeit absolvieren.
Wie das in Deutschland ist weiss ich nicht, hier würde sie keine Unterstützung mehr bekommen, da sie eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Auch gibt es ab 25 keine Ausbildungszulagen usw. mehr.
Hier in der Schweiz würde man entweder in den 2 Jahren Arbeit auf das neue Studium sparen oder das Studium in Teilzeit absolvieren.
15 Jahre Patchworkerfahrung
tarzan, den Fall habe ich eben gerade in der Bekannschaft erlebt. Sohn Lehre abgeschlossen und will nun noch Studium machen.
Vater weigerte sich zu zahlen und wurde vom Gericht eines Besseren belehrt.
Grund: dEr (also der Vater) sowie die Mutter haben auch studiert, also muss man dem Sohn auch die Möglichkeit eines Studiums ermöglichen!
Deshalb wurde der Vater nun zur Weiterzahlung des Unterhalts verpflichtet. sohn ist übrigens 24.
Vater weigerte sich zu zahlen und wurde vom Gericht eines Besseren belehrt.
Grund: dEr (also der Vater) sowie die Mutter haben auch studiert, also muss man dem Sohn auch die Möglichkeit eines Studiums ermöglichen!
Deshalb wurde der Vater nun zur Weiterzahlung des Unterhalts verpflichtet. sohn ist übrigens 24.
Es hängt unter anderem davon ab, ob das Studium auf der Ausbildung aufbaut. Wenn das Studium eine ganz andere Richtung nimmt, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Wie das mit der 2jährigen Pause ist weiss ich nicht genau, eigentlich muss das Kind die Ausbildung zügig absolvieren. Ich vermute daher dass eher kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
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Patch von 2002/2003 bis 2017
eine gemeinsame Tochter 15 J.
eine gemeinsame Tochter 15 J.
aisha: dann gehe ich aber davon aus, dass die Eltern gut betucht sind, sprich grosse Einkommen haben. Dieser Fall ist sicher ein Einzelfall,
die Regel ist nach abgeschlossener Erstausbildung ist fertig.
Aber ich habe auch schon von solchen Fällen gehört, aber eben das ist selten.
die Regel ist nach abgeschlossener Erstausbildung ist fertig.
Aber ich habe auch schon von solchen Fällen gehört, aber eben das ist selten.
15 Jahre Patchworkerfahrung
wie dem auch sei, ich finde das etwas happig, den Vater nochmals zu verpflichten, obwohl der Sohn schon eine abgeschlossene Lehre hat. Also nicht das er nicht studieren soll, aber bitteschön, soll er das selbst finanzieren.
Viele müssen ihr Studium nebenher machen, wie auch alle anderen Weiterbildungen.
Ich bin halt nicht so für "den Eltern auf immer und ewigs auf der Tasche liegen".
Viele müssen ihr Studium nebenher machen, wie auch alle anderen Weiterbildungen.
Ich bin halt nicht so für "den Eltern auf immer und ewigs auf der Tasche liegen".
15 Jahre Patchworkerfahrung