hallo val
es gibt da eben unterschiedliche meinungen zu. der sohn kann glaubs schon seine mutter bevollmächtigen, sein geld zu verwalten und beim vater den wunsch äussern, dass er das geld darum auf das konto der mutter senden soll...ABER es sollte das SELBST tun. mein mann wird sicher nicht einfach der mail seiner exfrau folge leisten.
wir haben eben via jungendsekretariat erfahren, dass unser urteil wirklich so ist, dass es KEINE betragliche regelung gibt nach volljährigkeit. also kein anspruch auf die bisherige summe besteht. was bleibt, ist natürlich die unterhaltspflicht während der ausbildung.
mein mann wird nun nochmals versuchen mit seinem sohn kontakt aufzunehmen und ihm das zu sagen. er sollte ein budget erstellen und dann wird nochmals verhandelt. sollte er damit nicht einverstanden sein, muss er vor gericht damit. dann entscheidet das gericht, welchen betrag es zu zahlen gibt.
ich hoffe mal, dass sie sich einig werden
....und das seine mutter, ihren sohn das regeln lässt und wir nicht gleich wieder mit anwalt auffahren müssen...