Ehegattenalimente nach Wiederverheiratung
Hallo
Mich würde interessieren wie sich das ganze verhält wenn man noch im Trennungsjahr ist und man mit einem neuen Partner zusammen zieht.
Habe nur das Eheschutzverfahren hinter mir bin seit über einem jahr getrennt. Muss mein in trennunglebenden Mann nur noch die kinder Allimente bezahlen? Oder läuft die berechnung vom eheschutzverfahren so weiter bis zur Scheidung?
lg
siri
Mich würde interessieren wie sich das ganze verhält wenn man noch im Trennungsjahr ist und man mit einem neuen Partner zusammen zieht.
Habe nur das Eheschutzverfahren hinter mir bin seit über einem jahr getrennt. Muss mein in trennunglebenden Mann nur noch die kinder Allimente bezahlen? Oder läuft die berechnung vom eheschutzverfahren so weiter bis zur Scheidung?
lg
siri
Hallo
Normalerweise wird bei der Scheidung berücksichtigt, wenn einer oder beide Parteien mit einem Partner/in zusammen leben. Es wird bei der Berechnung sicher nur die Hälfte des Miet- oder Hypozinses gutgeheissen,
so auch die Nebenkosten.
Will man ganz auf der sicheren Seite sein, so wartet man mit einem Zusammenzug bis die Scheidung über die Bühne ist, das gilt für beide
Parteien.
Heutzutage wird auch eine Konkubinatsklausel in das Urteil eingebaut.
grüsse tarzan
Normalerweise wird bei der Scheidung berücksichtigt, wenn einer oder beide Parteien mit einem Partner/in zusammen leben. Es wird bei der Berechnung sicher nur die Hälfte des Miet- oder Hypozinses gutgeheissen,
so auch die Nebenkosten.
Will man ganz auf der sicheren Seite sein, so wartet man mit einem Zusammenzug bis die Scheidung über die Bühne ist, das gilt für beide
Parteien.
Heutzutage wird auch eine Konkubinatsklausel in das Urteil eingebaut.
grüsse tarzan
15 Jahre Patchworkerfahrung
Hallo
ich bin noch nicht geschieden nur getrennt also eheschutzverfahren. Ging über den Anwalt ohne Gericht. Scheiden kann ich mich erst in einem Jahr ohne sein Einverständniss.
So wie ihr schreibt müsste mein neuer Partner die hälfte der Miete und den nebenkosten tragen, obwohl ich mit den Kinder mehr platz und nebenkosten verbrauche?
lg
Siri
ich bin noch nicht geschieden nur getrennt also eheschutzverfahren. Ging über den Anwalt ohne Gericht. Scheiden kann ich mich erst in einem Jahr ohne sein Einverständniss.
So wie ihr schreibt müsste mein neuer Partner die hälfte der Miete und den nebenkosten tragen, obwohl ich mit den Kinder mehr platz und nebenkosten verbrauche?
lg
Siri
Hallo Siri,
mhh wie erklär ich das jetzt. Also, wenn es um die Konkubinatsklausel geht, gehts um die Frauenalimente. Die Kinderalimente bleiben ja gleich.
Also wird von den Frauenalimenten ausgegangen und somit, wenn 2Erwachsene zusammenleben im Konkubinat wird die Miete halbiert.
Diese beiden Dinge werden nicht "gemischt". Wie ihr das dann unter Euch regelt ist Euch überlassen. Aber für die Anrechung ist es so wie obengeschrieben. Zumind. in den Kantonen AG und ZH soviel mir ist.
liebe Grüsse Morpheus
mhh wie erklär ich das jetzt. Also, wenn es um die Konkubinatsklausel geht, gehts um die Frauenalimente. Die Kinderalimente bleiben ja gleich.
Also wird von den Frauenalimenten ausgegangen und somit, wenn 2Erwachsene zusammenleben im Konkubinat wird die Miete halbiert.
Diese beiden Dinge werden nicht "gemischt". Wie ihr das dann unter Euch regelt ist Euch überlassen. Aber für die Anrechung ist es so wie obengeschrieben. Zumind. in den Kantonen AG und ZH soviel mir ist.
liebe Grüsse Morpheus
Wie's rechtlich aussieht, weiss ich auch nicht aber bei meinem Freund war es so, dass die Miete so berechnet wurde (Stadt Zürich):
4 Personen in einer Wohnung (Ex, Tochter von meinem Freund, neuer Lebenspartner und Tochter von Ex mit neuem Lebenspartner)
Miete wurde durch 4 geteilt. Anteil der Mutter (inkl. Kinder - deren Anteil an der Miete wird über die Alimente abgegolten) an der Wohnung also 3/4 - neuer Lebenspartner 1/4 (er zahlt ja für seine Tochter auch Alimente da sie nicht verheiratet sind).
Lass Dich doch einerseits von einer Budgetberatungsstelle beraten (die kennen sich auch aus, was alles so im Haushalt anfällt und wie auch all diese kleinen Arbeiten/Ausgaben angerechnet werden können) und andererseits frage den Anwalt.
Gruess
Tabida
4 Personen in einer Wohnung (Ex, Tochter von meinem Freund, neuer Lebenspartner und Tochter von Ex mit neuem Lebenspartner)
Miete wurde durch 4 geteilt. Anteil der Mutter (inkl. Kinder - deren Anteil an der Miete wird über die Alimente abgegolten) an der Wohnung also 3/4 - neuer Lebenspartner 1/4 (er zahlt ja für seine Tochter auch Alimente da sie nicht verheiratet sind).
Lass Dich doch einerseits von einer Budgetberatungsstelle beraten (die kennen sich auch aus, was alles so im Haushalt anfällt und wie auch all diese kleinen Arbeiten/Ausgaben angerechnet werden können) und andererseits frage den Anwalt.
Gruess
Tabida
Hallo Siri
Weisst Du, es ist so individuell und auch von Kanton zu Kanton verschieden. Jedenfalls entscheiden die Gerichte in der Regel, dass wenn ein Konkubinat vorhanden ist, sich beide Konkubinatspartner an den Kosten zu beteiligen haben. Es wäre nicht Recht, wenn ein Ex-Mann oder Ex-Partner oder Noch-Mann für die Kosten aufzukommen hätte und der Neue samt Partnerin davon profitieren könnte.
Also ehrlich gesagt: ich bin da für Fairness. Hoffentlich findet Ihr eine für alle faire Lösung. Was habt Ihr in Eurer Eheschutzvereinbarung vereinbart?
Beste Grüsse
Weisst Du, es ist so individuell und auch von Kanton zu Kanton verschieden. Jedenfalls entscheiden die Gerichte in der Regel, dass wenn ein Konkubinat vorhanden ist, sich beide Konkubinatspartner an den Kosten zu beteiligen haben. Es wäre nicht Recht, wenn ein Ex-Mann oder Ex-Partner oder Noch-Mann für die Kosten aufzukommen hätte und der Neue samt Partnerin davon profitieren könnte.
Also ehrlich gesagt: ich bin da für Fairness. Hoffentlich findet Ihr eine für alle faire Lösung. Was habt Ihr in Eurer Eheschutzvereinbarung vereinbart?
Beste Grüsse
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
Hallo
Ich denke bei einer Scheidung wird dann der "ist" Zustand angeschaut, da sich während der Trennungsphase vieles ändern kann. Wohnt man offiziell (angemeldet) zusammen, wird das Gericht ziemlich sicher nur die Hälfte an Mietzins beachten.
Beispiel: Als mein Mann geschieden worden ist, haben wir bereits gemeinsam einen Haushalt geführt, es wurden ihm nur die Hälfte an Miete, Heizung etc. angerechnet. Im Gegenzug hat die Ex-Frau nach der Scheidung ein Konkubinat gegründet und wir mussten ihr trotzdem Frauenalimenten zahlen. Es bestand keine Konkubinatsklausel. Somit waren haben wir eingeschaut und sie profitiert.
Daher, lieber erst nach der Scheidung ein Konkubinat gründen.
Ich denke bei einer Scheidung wird dann der "ist" Zustand angeschaut, da sich während der Trennungsphase vieles ändern kann. Wohnt man offiziell (angemeldet) zusammen, wird das Gericht ziemlich sicher nur die Hälfte an Mietzins beachten.
Beispiel: Als mein Mann geschieden worden ist, haben wir bereits gemeinsam einen Haushalt geführt, es wurden ihm nur die Hälfte an Miete, Heizung etc. angerechnet. Im Gegenzug hat die Ex-Frau nach der Scheidung ein Konkubinat gegründet und wir mussten ihr trotzdem Frauenalimenten zahlen. Es bestand keine Konkubinatsklausel. Somit waren haben wir eingeschaut und sie profitiert.
Daher, lieber erst nach der Scheidung ein Konkubinat gründen.
15 Jahre Patchworkerfahrung