Unterhalt an volljährige Kinder

tarzan
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Unterhalt an volljährige Kinder

Beitrag von tarzan »

Hallo zusammen
Vielleicht hat hier einer von Euch Erfahrungen oder Tipps:
Die Lage ist folgende: Stieftochter, 20, kommt im Juni aus der Schule nach 13 Schuljahren. Ihr Ziel, welches jedoch wir nur mündlich erfahren haben, ist, ein Praktikum zu machen und anschliessend ein Studium an der FH zu absolvieren. Die Lage ist nun diese, dass sie im Moment kein Prakikumsplatz hat. Somit hört die Unterhaltsplicht mit Ende der Schule auf. Nun ist es so, dass die Studienplätze sehr limitiert sind, und es überhaupt noch nicht fix ist, dass sie effektiv dann studieren gehen kann.
Die Anzahl Bewerber um die Studienplätze sind einige Hundert auf nur 20 Plätze. Es kann also gut sein, dass sie sich nach dem Praktikum doch noch für eine Lehrstelle entscheidet. Somit haben wir ihr eine höhere Schule plus Prakikum finanziert, obwohl dies ev. von Vorteil ist, aber nicht nötige gewesen wäre und auch nicht ihren Plänen entsprechen.
Hat jemand von Euch schon so einen ähnlichen Fall erlebt oder davon gehört ?
Ist man immer Alimentenpflichtig bei jedem Praktikum egal wie hoch der Lohn ist ?
Das ich richtig verstanden werde: wir haben sie immer unterstützt, es geht lediglich darum nicht jahrelang Unterhalt zu finanzieren, und das Kind schlussendlich seine Pläne über Bord wirft und etwas ganz anderes macht.
Danke und Gruss
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Erfahrung haben wir noch nicht. Wir stehen vor dem Studium...

Verpflichtet sind wir die Erstausbildung zu finanzieren. Meines Wissens ist eine Schullaufbahn noch nicht als Erstausbildung anzusehen. Unsere hat jetzt 14 Jahre Schule hinter sich (im Sommer), sie kann aber niemals für sich selbst aufkommen, sie hat abgesehen von Theorie nichts Praktisches gemacht.

Da sind im Forum auch andere dabei, deren Kinder schon älter sind. Freue mich auch auf deren Antworten.

Beste Grüsse
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia
Danke Dir für Deine Antwort. Unsere hat ihr Schule im Juni hinter sich, danach ist mit Schule fertig, was sie danach genau macht steht noch in den Sternen. Man ist nur zu Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind in Ausbildung steht, dies ist ab Juli nicht mehr der Fall, aber das ist soweit klar. Mir ging es mehr darum, wie sich das mit dem Unterhalt verhält, wenn das Kind eine andere Richtung geht, wie es mal gesagt hat.
Habt ihr ein Ausbildungsplan oder sonst etwas schriftliches nach Volljährigkeit abgemacht ?
Danke und Gruss :)
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Nin
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Beitrag von Nin »

Tarzan, ich finde das heftig.

Selbst wenn ma nwirklich hinter seinem Studium steht, kann es nicht klappen oder nicht das sein, dass man sscih vorgestellt hat: und dann? Muss dann das Mädchen zu Ende studieren, nur weil sie das gewählt hat und weil sie sonst nichts bekommt? Auch, wenn sie gemerkt hat, dass sie mit ihrer Vorstellung fehl gelegen hat?
Selbst in der Ausbildung hat man das Recht auf Irrtümer...

Ich finde es sehr vermessen, von einem jungen Menschen zu erwarten, dass er so genau auf einen Weg festgelegt wird und davon nicht abweichen darf...
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Ich denke du hast mich falsch verstanden nin.
Mir wurde woanders empfohlen einen Ausbildungsplan zu machen, wo beide Parteinen unterschreiben und sich dran halten. Auf der einen Seite die erwachsene Tochter auf der anderen Seite der Vater.
In den Regel, so steht es auch geschrieben, ist das Studium voranzutreiben, also der ewige Student, welcher Unterhalt von den Eltern fordert, wird nicht toleriert. Daher auch meine Frage wegen des Ausbildungsplanes (ist übrigens nicht so unbekannt)
Selbstverständlich darf sie von ihrem Weg abweichen, die Frage ist nur wie lange die Eltern zum Unterhalt verpflichtet werden können. Ich finde
junge Menschen wollen so schnell auf eigenen Beinen stehen, wieso darf man da nicht gewisses von ihnen erwarten ?
Ist für dich vielleicht etwas schwierig weil du die ganze Lage von uns nicht kennst. Es grüsst Dich tarzan
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Nin, hallo Tarzan

Ich kann beide Seiten sehr gut verstehen.

@ Nin: Der Partner einer Freundin hat eine 28-jährige Tochter. Die hat einige Male die Studienrichtung gewechselt. Jedes Mal, als sie rausgeflogen ist! Sie war lernfaul und meinte, das sei Sache des zahlenden Vaters weiterhin für ihren Lebensunterhalt zu zahlen. Dann hatte sie noch einen drogenabhängigen Freund. Du kannst Dir vorstellen, was da für Kosten aufkamen. Der Partner meiner Freundin ist finanziell nicht gerade gut situiert. Konkret: meine Freundin hat aus Liebe zu ihrem Partner dessen Tochter auch noch teilweise mitfinanziert. Glücklicherweise scheint es, dass die junge Dame diesen Sommer einen Abschluss haben sollte als Primarlehrerin. Eine Anstellung sollte sie schon finden können. Das hoffen wir alle.

@ Tarzan: Deine Aussagen kamen schon so rüber zu mir wie bei Nin. Ich glaube, ich kann Dich trotzdem verstehen. Das schriftliche Wort ist nicht immer so einfach. Von einer solchen Regelung, die wir mit unseren Kindern abschliessen könnten, hatte ich noch nicht gehört. Hast Du ein Muster? Wir haben eine solche Regelung ab der Oberstufe bezüglich des Ausgangs, des Taschengelds, der Mithilfe im Haushalt usw.

Ich wünsche Euch einen schönen Tag.
Delphia
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia
Ich denke auch es ist manchmal nicht einfach sich schriftlich auszudrücken, auch kennt niemand hier unsere Lage, so wie z.b.
dass das Einkommen nur noch die Hälfte wie zum Zeitpunkt des
Urteils ist. Selbstverständlich habe ich das auch, wie deine Freundin,
immer mitgetragen.
Nein ich habe kein Muster einer Vereinbarung. Es wurde mir empfohlen so einen Ausbildungsplan mit der ERWACHSENEN Tochter (20) zu machen, ansonsten kann es eben so rauskommen wie bei deinem genannten Beispiel. Mir wurde gesagt, dass es im Prinzip nicht geht, wenn die Tochter sagt, sie will studieren, dementsprechende höhere Schulen besucht, ev. noch Praktikas macht, und danach mit Anfang 20, sich es anders überlegt und sagt, sie macht nun eine Lehre. Das ist eine Auskunft wo ich erhalten habe. Also das Ziel des jungen Erwachsenen sollte von ihm auch verfolgt werden, also immer vorausgesetzt, dass das Kind Unterhalt fordert.
Leider ist es eben so, dass die Mütter ihren Kindern sagen, dass der Papa zahlen muss um jeden Preis.
Im Gesetz steht eben: das ein Studium zügig voranzutreiben ist, und das ein Bummelstudium nicht akzeptiert wird. Aber im Moment geht es uns nicht um das, sondern ob jemand einen Ausbildungplan mit seinen Kindern gemacht hat und ob ein Praktikum auch als Ausbildung zählt, obwohl keine Berufsschule besucht wird.
Mit den Kindern hatten wir als sie noch zur Schule gingen keine besonderen Abmachungen getroffen, sie waren ja nur an den Wochenenden/Ferien hier. Ich denke die Mutter hat auch nichts schriftliches abgemacht. Bei uns hatten sie es ziemlich locker, wir verwöhnten sie eher.

Bedanke mich auf jeden Fall für die Auskünfte zu diesem Thema.

Grüsse tarzan
15 Jahre Patchworkerfahrung
tabida
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Beitrag von tabida »

Es gibt doch verschiedene Alimenten- und Budgetberatungsstellen.
Leider in der Schweiz ja von Kanton zu Kanton z.T. sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gereglt. Vielleicht findest Du übers Internet die für Euch zuständige Anlaufstelle (z.b. Jugendsekretariat ...etc.)

Habt ihr Euch da schon mal erkundigt?

Wenn das Einkommen nämlich nur noch die Häfte wie zum Zeitpunkt des Urteils ist, wäre es möglich die Alimente neu berechnen zu lassen (ging bei meinem Freund ziemlich Problemlos, vor allem auch weil er immer noch bereit ist mehr zu zahlen, als er nach Berechnung müsste).



Gruess
Tabida
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Tabida
Danke für deine Auskunft. Wir waren mal beim Anwalt, diese tun sich aber schwer mit einer Klage, die raten eher zum durchbeissen. Aber wir überlegen es uns nun wirklich nochmals. Beim Gericht fruchtet das aber nur, wenn man nicht selbstverschuldet weniger Einkommen hat, also z.b. durch Krankheit, Unfall. Einfach so den Job künden und ein anderer annehmen welcher schlechter bezahlt ist, geht nicht. Fair wäre es natürlich, wenn die Alimenten angepasst würden.
Auch als mein Mann selbstständig war und zeitweise überhaupt keine Einnahmen hatte, änderte das nichts an den Alimenten. Schlussendlich war er freiwillig selbstständig.
Denke die Alimenten und Budgetberatungsstellen sind eher für minderjährige Kinder zuständig oder ? Meine Stiefkinder sind erwachsen und somit selbst für sich zuständig. Er müsste direkt mit ihnen verhandeln.
Aus welchem Grund konnte Dein Freund die Reduktion der Alimenten durchbringen wenn ich fragen darf ?

grüsse tarzan :)
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

ich denke mit einem halbierten einkommen habt ihr gute chancen, die alimente zumindest zu kürzen!
wenn die tochter verdient, schaut dies sicher nochmals anders aus. versucht euch doch mal übers jugendamt beraten zu lassen.

es gibt viele studenten, die nebenbei joben müssen...

auf www.1eltern.ch gibt es zudem meist auch rechtsauskunft die euch weiterhelfen könnte.
tabida
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Beitrag von tabida »

Hallo Tarzan

Mein Freund hatte eine gut bezahlte Stelle aks das Kind geboren wurde (er war nicht verheiratet, deshalb wurden die Alimente bereits bei der Geburt des Kindes festgelegt). Nach der Trennung hat er die Stelle aufgegeben und arbeitet seither im Stundenlohn in einem kleinen Geschäft (PC-Support). Leider gingen auch noch die Aufträge zurück, so dass er sehr wenig verdient. Sein Lohn wird zudem nicht Ende Monat sondern erst anfangs Monat - und als es eine zeitlang sehr schlecht lief erst Mitte Monat - ausbezahlt. Die Alimente hat er trotzdem immer geleistet. Als die Mutter dann ein zweites Kind bekam, hat man ihr auf der Familienberatung (so heisst in der Stadt Zürich die Stelle die für die Alimente etc. zuständig ist) gesagt, dass es nun üblich ist, dass diese Stelle die Alimente einzieht. Als erstes haben sie dann die aufgelaufene Teuerung noch in Rechnung gestellt (Lohnmässig hat mein Freund diese nie bekommen, aber es steht so im Unterhaltsvertrag) und gleichzeitig haben sie ihm immer wieder sofort mit Betreibung gedroht, wenn am 1. die Alimente nicht auf dem Konto waren. Da hat er sich dann selber bei der Familienberatung gemeldet und eben gesagt, dass er diese Alimente nicht mehr zahlen kann, weil er einfach viel weniger verdient. Er wäre allerdings bereit 600.-- zu zahlen. Er und die Mutter mussten dann ihre Einkünfte und Ausgaben offen legen. Dabei wurde festgestellt, dass er eigentlich nur 450.-- zahlen müsste. Es wurde dann ein neuer Vertrag aufgesetzt. Uebrigens steht darin, dass er zahlen muss bis das Kind eine "angemessene" Ausbildung abgeschlossen hat, mindestens aber bis zur Volljährigkeit. - Ich frage mich jetzt gerade, was wohl eine "angemessene" Ausbildung ist?
Der Unterhalt passt sich dem Index automatisch an auch wenn mein Freund nicht mehr Lohn bekommt.

Ich denke einer Klage wurde der Wind aus den Segeln genommen, weil er ja nun eben 150.-- mehr bezahlt, als er eigentlich müsste.

Gruess
Tabida
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo tabida
Normalerweise besteht die Unterhaltspflicht für beide Elternteile bis zum Abschluss der Erstausbildung, z.B. Lehrabschluss. Empfehlenswert ist bestimmt, dass bei Erreichen der Volljährigkeit die Situation nochmals neu beurteilt wird. Wir haben das aber auch nicht gemacht, sondern einfach weitergezahlt.
Es erstaunt mich bei Euch, dass Dein Freund nicht ein hypothetisches Einkommen berechnet wurde, das es nicht hiess, er hätte diese Stelle behalten können. Also so wurde uns das vom Anwalt erzählt, sobald sich einer freiwillig selbstständig macht oder Teilzeit arbeitet oder sonst ein Job hat welcher schlecht bezahlt ist, geht man davon aus, das er mehr verdienen könnte. Das die Teuerung bei ihm in Rechnung gestellt wurde, obwohl er diese nie erhalten hat, ist auch unverständlich. Bei uns wurde der Index nie angepasst, was vielleicht etwas von Vorteil ist, anderseits ist das Einkommen auch nicht gestiegen eher im Gegenteil jetzt sowieso.

ich bedanke mich auf jeden Fall für Eure Auskünfte
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tabida
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Beitrag von tabida »

Dass die Teuerung auf den Alimenten verlangt wird, auch wenn man(n) sie nicht bekommt ist zumindest in der Stadt Zürich standart in den Alimentenverträgen. Begründung ist, dass es eben eine Teuerung gibt und dann das Kind auch mehr kostet. Die Frage, wenn die Eltern zusammenwären und keine Teuerung bezahlt wird, ob dann die Kinder nicht teurer werden, wird nicht verstanden.

Ich würde mich bei solchen Fragen nicht auf Auskunft von Anwälten verlassen sondern mich möglichst direkt an die zuständige Stelle wenden. Das mit dem fiktiven Einkommen habe ich zwar auch schon gehört, aber da wurde es angewendet weil man das Gefühl hatte, der Mann hat die Stelle extra gekündigt und einen andern Job angenommen um eben die Alimenten zu drücken. Mein Freund hat immer über 5 Jahre trotz viel tieferem Einkommen noch die berechneten Alimente bezahlt.

Gruess
Tabida
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo, habe mich nun erkundigt. Der Unterhalt ist eindeutig zu hoch, abändern könnte man diesen, jedoch kostet ein Prozess ca. 3-4'000.--, unentgeltliche Prozessführung gibt es nicht, da wir verheiratet sind.
Was wir nun tun sind wir am überlegen. Danke auf jeden Fall mal für die bisherigen Beiträge. Grüsse
15 Jahre Patchworkerfahrung
Morpheus

Beitrag von Morpheus »

Hallo Tarzan,

habe Euer Thema mitverfolgt, auch unsere kommen ja irgendwann in dieses Alter.
Ja, leider ist es so, dass gerichtliche Dinge einiges an Geld kosten. Habt ihr mal die "Rechnung" gemacht?


Wäre sicher interessant zu wissen nach wievielen Jahren, ihr die Gerichtskosten "raus" habt.

liebe Grüsse Morpheus
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