Hallo zusammen!
Ich habe noch einmal eine Frage zu den Kinderalimenten und wäre euch für euer Wisssen dankbar.
Mein Mann bekommt seit der Trennung von seiner Ex-Freundin die Kinderzulagen, die er sofort an seine Ex-Freundin weitergibt. Die Ex-Freundin war nach der Trennung freiberuflich tätig, dann längere Zeit in einer Festanstellung und arbeitet nun wieder als Selbstständigerwerbende. Die Versteuerung der Zulagen erfolgte seitdem immer über meinen Mann resp. über uns. Was ich persönlich gar nicht in Ordnung finde, denn das Geld kommt ja der Ex zu Gute (eigentlich dem Kind...) und nicht uns. Und ich als Ehefrau sehe schon gar nicht ein, dass ich für die Ex-Freundin irgendwelche Steuern zahle. Was leider nun schon viele Jahre der Fall war, aber jetzt erst klar wurde.
Wie regelt ihr das? Und welche Anforderungen müsste die Ex-Freundin erfüllen, damit sie die Kinderzulagen beantragen (und versteuern kann)?
Danke für eure Hilfe!
Amy
Wer versteuert die Kinderzulagen/Familienzulagen?
Re: Wer versteuert die Kinderzulagen/Familienzulagen?
Leider weiss ich das nicht genau mit den Kinderzulagen - ist auch von Kanton zu Kanton verschieden.
Aber immerhin ist es so, dass Dein Partner die Alimente in der Steuererklärung abziehen kann, während seine Ex diese als Einkommen aufführen muss.
Aber immerhin ist es so, dass Dein Partner die Alimente in der Steuererklärung abziehen kann, während seine Ex diese als Einkommen aufführen muss.
Re: Wer versteuert die Kinderzulagen/Familienzulagen?
Hallo Amy
Vielleicht etwas spät, meine Antwort, aber evtl. hilft es ja auch anderen.
Die Kinderzulagen sind im Nettolohn (steuerbarer Lohn) deines Mannes enthalten. Da er diese aber an seine Ex-Freundin weiterleitet, kann er sie vollumfänglich bei 'Unterhaltszahlungen' in Abzug bringen. Somit werden sie schlussendlich von der Ex versteuert und bei deinem Mann/euch ist es ein 'Durchlaufposten'!
Liebe Grüsse, Frölein
Vielleicht etwas spät, meine Antwort, aber evtl. hilft es ja auch anderen.
Die Kinderzulagen sind im Nettolohn (steuerbarer Lohn) deines Mannes enthalten. Da er diese aber an seine Ex-Freundin weiterleitet, kann er sie vollumfänglich bei 'Unterhaltszahlungen' in Abzug bringen. Somit werden sie schlussendlich von der Ex versteuert und bei deinem Mann/euch ist es ein 'Durchlaufposten'!
Liebe Grüsse, Frölein
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Patchwork seit 2009, im 8. Monat mit meinem ersten Kind, 2 Stiefsöhne (6 und 10 Jahre) die nicht bei uns leben.
Patchwork seit 2009, im 8. Monat mit meinem ersten Kind, 2 Stiefsöhne (6 und 10 Jahre) die nicht bei uns leben.