Meine Tochter macht nächsten Frühling die Matura und will nachher studieren. Da ihr Wunschstudium nur in Lausanne angeboten wird, wird sie auswärts wohnen müssen.
Frage an Patchies mit Studenten:
Wie habt ihr die Unterhaltspflichten geregelt? Bezahlt der Vater einfach weiterhin die festgelegten Alimente oder wurde der Unterhalt neu berechnet? Wenn ja wie?
Es geht übrigens nicht darum, dass ich nicht zahlen kann, es geht nur darum, wie man es machen könnte / müsste.
Unterhalt bei Studium
Unterhalt bei Studium
Wir patchworken seit Sommer 2006
Re: Unterhalt bei Studium
Hallo Plüsch
Die Kinder meines Mannes leben zwar in Deutschland und da sind die Alimente anders geregelt.
Dort ist es so, dass ab dem 18. Geburtstag der Kinder beide Elterneteile gequotelt nach Ihrem Einkommen zu Unterhalt verpflichtet werden.
Ich finde die Lösung Fair, wenn die Kosten des Kindes aufgefüht werden und anhand derjeweiligen Einkommen aufgeteillt wird.
Wenn man noch zusammen reden kann, ist dies bestimmt eine Diskussionsgrundlage.
Liebe Grüsse
engelherz
Die Kinder meines Mannes leben zwar in Deutschland und da sind die Alimente anders geregelt.
Dort ist es so, dass ab dem 18. Geburtstag der Kinder beide Elterneteile gequotelt nach Ihrem Einkommen zu Unterhalt verpflichtet werden.
Ich finde die Lösung Fair, wenn die Kosten des Kindes aufgefüht werden und anhand derjeweiligen Einkommen aufgeteillt wird.
Wenn man noch zusammen reden kann, ist dies bestimmt eine Diskussionsgrundlage.
Liebe Grüsse
engelherz
Re: Unterhalt bei Studium
Hallo Engelherz
Danke für deine Rückmeldung.
Im Grunde genommen fände ich die deutsche Variante super. Nur habe ich mir überlegt, dass sein Anteil ans Studium so wohl teurer kommt als die jetzigen Alimente, auch wenn ich die Kinderzulagen noch mit einrechne. Und wenn dazumal die maximale Höhe der Alimente berechnet wurde kann mein Ex ja nun auch nicht plötzlich mehr bezahlen, vor allem auch, weil er inzwischen noch für ein drittes Kind Alimente bezahlen muss (gemeinsam haben wir 2 Töchter). Daher nähme mich der Schweizer Usus wunder
Reden mit ihm ist eher schwierig (allerdings war es auch schon noch schwieriger), und bei meinem Einkommen würde dann wohl noch das meines Mannes dazu gerechnet, obwohl er ja auch wieder Alimentenzahler ist... Kompliziert.
Ich wünsche dir schöne Weihnachtstage!
Danke für deine Rückmeldung.
Im Grunde genommen fände ich die deutsche Variante super. Nur habe ich mir überlegt, dass sein Anteil ans Studium so wohl teurer kommt als die jetzigen Alimente, auch wenn ich die Kinderzulagen noch mit einrechne. Und wenn dazumal die maximale Höhe der Alimente berechnet wurde kann mein Ex ja nun auch nicht plötzlich mehr bezahlen, vor allem auch, weil er inzwischen noch für ein drittes Kind Alimente bezahlen muss (gemeinsam haben wir 2 Töchter). Daher nähme mich der Schweizer Usus wunder
Reden mit ihm ist eher schwierig (allerdings war es auch schon noch schwieriger), und bei meinem Einkommen würde dann wohl noch das meines Mannes dazu gerechnet, obwohl er ja auch wieder Alimentenzahler ist... Kompliziert.
Ich wünsche dir schöne Weihnachtstage!
Wir patchworken seit Sommer 2006
Re: Unterhalt bei Studium
Hallo Engelherz
Bei uns war es so, dass der Vater die Kinderalimente ab ihrem 18. Geburtstag direkt an die Töchter überwiesen hat. Damit mussten/müssen sie auskommen, solange sie bei mir leben/lebten und konnten das auch.
Eine zog dann während ihrem Studium in die WG ihres Freundes, wofür es nicht mehr reichte. Deshalb hat sie uns ihr Budget vorgelegt, indem auch ersichtlich war, welchen Beitrag sie selber durch Ferienjob leistet. Wir haben sie dann auch noch - so weit nötig - unterstützt. Sie hätte aber auch bei uns wohnen bleiben können.
Grundsätzlich ist es in der Schweiz so, dass die Alimente bei der Scheidung fixiert und nur dann vor Gericht abgeändert werden können, wenn der Zahler unvorhergesehen und unverschuldet dauerhaft in viel schlechteren finanziellen Verhältnissen lebt als beim damaligen Zeitpunkt.
Kinderalimente sind ja bis zum Ende der Erstausbildung und höchsten bis zum Alter von 26 Jahren zu bezahlen.
Wohnt deine Tochter während dem Studium nicht mehr bei dir, ist dein Beitrag statt Kost und Logis auch finanziell.
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
Schöne Weihnachten!
Bei uns war es so, dass der Vater die Kinderalimente ab ihrem 18. Geburtstag direkt an die Töchter überwiesen hat. Damit mussten/müssen sie auskommen, solange sie bei mir leben/lebten und konnten das auch.
Eine zog dann während ihrem Studium in die WG ihres Freundes, wofür es nicht mehr reichte. Deshalb hat sie uns ihr Budget vorgelegt, indem auch ersichtlich war, welchen Beitrag sie selber durch Ferienjob leistet. Wir haben sie dann auch noch - so weit nötig - unterstützt. Sie hätte aber auch bei uns wohnen bleiben können.
Grundsätzlich ist es in der Schweiz so, dass die Alimente bei der Scheidung fixiert und nur dann vor Gericht abgeändert werden können, wenn der Zahler unvorhergesehen und unverschuldet dauerhaft in viel schlechteren finanziellen Verhältnissen lebt als beim damaligen Zeitpunkt.
Kinderalimente sind ja bis zum Ende der Erstausbildung und höchsten bis zum Alter von 26 Jahren zu bezahlen.
Wohnt deine Tochter während dem Studium nicht mehr bei dir, ist dein Beitrag statt Kost und Logis auch finanziell.
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
Schöne Weihnachten!
Seit 27 Jahren Patchworkfamilienfrau und Coach für solche
http://www.coacheria.ch
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Re: Unterhalt bei Studium
Hallo Ria
Danke für deine Ausführungen. Dann ist es nicht so, dass die Alimente nach dem 18. Geburtstag neu angepasst werden, je nach Bedarf? Ich habe da so einen Paragraphen im Urteil (Artikel 277 Absatz 2 ZGB) betreffend Unterhalt bis Ende der Ausbildung und dachte, dass der Unterhalt in dem Fall nach dem 18. Geburri neu berechnet wird, was ja bei Lehrlingen z.B. durchaus Sinn machen könnte, auch für den Alimentenzahler. Aber wenn die Alimente einfach so bleiben ist mir das mehr als recht, dann gibt es schon keine Diskussionen mit meinem Exmann, die mag ich sowieso nicht
Danke für deine Ausführungen. Dann ist es nicht so, dass die Alimente nach dem 18. Geburtstag neu angepasst werden, je nach Bedarf? Ich habe da so einen Paragraphen im Urteil (Artikel 277 Absatz 2 ZGB) betreffend Unterhalt bis Ende der Ausbildung und dachte, dass der Unterhalt in dem Fall nach dem 18. Geburri neu berechnet wird, was ja bei Lehrlingen z.B. durchaus Sinn machen könnte, auch für den Alimentenzahler. Aber wenn die Alimente einfach so bleiben ist mir das mehr als recht, dann gibt es schon keine Diskussionen mit meinem Exmann, die mag ich sowieso nicht
Wir patchworken seit Sommer 2006
Re: Unterhalt bei Studium
Wir machen gerade die Erfahrung, dass die Rechtsauslegung kantonal verschieden ist...
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja , manchmal aber völlig hoffnungslos...
Re: Unterhalt bei Studium
Es kommt drauf an wie es in den Unterlagen der Scheidung steht. Bei uns ist es so, dass wir bis 18 die volle Alimente zahlen müssen. Nachher muss mein Mann mit dem Sohn zusammensitzen und schauen wie hoch sein Bedarf ist. Er ist dann ende des 2. Lehrjahres. Ab dann sind Vater und Mutter verpflichtet zusammen aufzukommen. Kann auch in Form von Kost und logie sein. Aber er muss das direkt mit ihm regeln. Wenn das Kind nicht einverstanden ist hat es das recht dagegen gerichtlich vorzugehen. Wir haben diese Situation in einem Jahr und ich bin jetzt schon gespannt was dabei herauskommt.
Patchwork seit 2003, 1 Sohn aus 1. Ehe, 2 gemeinsame Kids und 2 Stiefkinder die nicht bei uns wohnen