Alimente abändern da Kind aus 2. Ehe erwartet wird.
Alimente abändern da Kind aus 2. Ehe erwartet wird.
Guten Tag an alle
Ich bin seit 2009 geschieden und seit 2011 wieder verheiratet. Ich bezahle 2165 Alimente inkl. Kinderzulagen.
Da jetzt bereits ein Kind erwartet wird, mache ich mir sorgen, dass ich die Familie nicht durchbringen werde mit nur einem Gehalt, wenn ich noch so viel Alimente bezahlen muss.
Meine Kinder aus der 1. EHE sin 14+13 Jahre alt.
Eckdaten
Verdienst netto ink 13. = 6400 abzüglich der Alimente würden für die Familie der 2. Ehe noch 4235 übrig bleiben. das Reicht eher nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weniger Alimente bezahle um meine Familie durch zubringen?
Weitere Frage: In Scheidungsurteil steht, dass die EHEfrau das Haus behalten kann und dafür verantwortlich ist, dass ich aus der Solidarhaftung entlassen werde. Trotz eingeschriebenen Briefen bewegt sich die Frau nicht. Leider wurde keine Frist gesetzt.
Was kann ich tun, dass es auch hier vorwärts geht.?
Vielen Dank
Ich bin seit 2009 geschieden und seit 2011 wieder verheiratet. Ich bezahle 2165 Alimente inkl. Kinderzulagen.
Da jetzt bereits ein Kind erwartet wird, mache ich mir sorgen, dass ich die Familie nicht durchbringen werde mit nur einem Gehalt, wenn ich noch so viel Alimente bezahlen muss.
Meine Kinder aus der 1. EHE sin 14+13 Jahre alt.
Eckdaten
Verdienst netto ink 13. = 6400 abzüglich der Alimente würden für die Familie der 2. Ehe noch 4235 übrig bleiben. das Reicht eher nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weniger Alimente bezahle um meine Familie durch zubringen?
Weitere Frage: In Scheidungsurteil steht, dass die EHEfrau das Haus behalten kann und dafür verantwortlich ist, dass ich aus der Solidarhaftung entlassen werde. Trotz eingeschriebenen Briefen bewegt sich die Frau nicht. Leider wurde keine Frist gesetzt.
Was kann ich tun, dass es auch hier vorwärts geht.?
Vielen Dank
wow
ganz schön viel Geld -Alimente für die Kids oder auch Frauenalimente?
Ich kenn mich nicht so genau aus, aber bei einem 3. Kind würde die Situation in einigen Kantonen neu berechnet in anderen wiederum nicht.
Mein Bruder wohnt im Kanton Solothurn, seine Tochter im Kanton Aargau. Nun wurde er vor 2 Jahren nochmals Vater und die Alimente wurden NICHT angepasst, im Kanton Aargau hat das scheinbar keine Relevanz.
Deshalb mal die Fragen:
wie ist das bei Deinem Wohnkanton?
sind da noch Frauenalimente inbegriffen (scheint mir so)?
wenn ja - warum? Deine Kids sind doch gross genug, damit Deine
Ex auch dazu beitragen kann - tut sie wahrscheinlich auch, mit 2600 kann ja in der Schweiz keine Familie wirklich leben...
Ich denke, Du müsstest eine Änderungsklage einreichen - besser aber erst nach einem Gespräch mit der Mutter Deiner grossen Kinder!
Ich kenn mich nicht so genau aus, aber bei einem 3. Kind würde die Situation in einigen Kantonen neu berechnet in anderen wiederum nicht.
Mein Bruder wohnt im Kanton Solothurn, seine Tochter im Kanton Aargau. Nun wurde er vor 2 Jahren nochmals Vater und die Alimente wurden NICHT angepasst, im Kanton Aargau hat das scheinbar keine Relevanz.
Deshalb mal die Fragen:
wie ist das bei Deinem Wohnkanton?
sind da noch Frauenalimente inbegriffen (scheint mir so)?
wenn ja - warum? Deine Kids sind doch gross genug, damit Deine
Ex auch dazu beitragen kann - tut sie wahrscheinlich auch, mit 2600 kann ja in der Schweiz keine Familie wirklich leben...
Ich denke, Du müsstest eine Änderungsklage einreichen - besser aber erst nach einem Gespräch mit der Mutter Deiner grossen Kinder!
unsere patchworkdecke verfilzt immer mehr und wir geniessen es sehr, auch wenn die Grosse nun eigene Wege geht...Mutterherz lass los
Hallo
Vielen Dank für deine Antworten.
nein ist ohne Frauenalimente nur für die Kinder. An der Scheidung wurde beschlossen, dass sie das Haus behalten darf und ich das BVG und muss für die EX nicht mehr bezahlen.
Leider ist ein Sprechen mit der EX unmöglich. Ich bin der Meinung, dass mann nach 8 Jahren doch ein normales Gespräch führen könnte doch das ist eine Fehleinschätzung. Jede Kommunikation nur über die Ämter.
Auch vor den Kindern nimmt sie kein Blatt vor den Mund dabei hat sie mich verlassen. Als ich 10 Monate im Spital war, war auch das ganze Ersparte weg ca 30000. Na ja ist nicht Gegenstand dieser Anfrage.
Wir wohnen beide im Kanton Solothurn. Vielleicht Ziehen wir in den Kanton BE wobei das noch nicht sicher ist.
Vielen Dank für deine Antworten.
nein ist ohne Frauenalimente nur für die Kinder. An der Scheidung wurde beschlossen, dass sie das Haus behalten darf und ich das BVG und muss für die EX nicht mehr bezahlen.
Leider ist ein Sprechen mit der EX unmöglich. Ich bin der Meinung, dass mann nach 8 Jahren doch ein normales Gespräch führen könnte doch das ist eine Fehleinschätzung. Jede Kommunikation nur über die Ämter.
Auch vor den Kindern nimmt sie kein Blatt vor den Mund dabei hat sie mich verlassen. Als ich 10 Monate im Spital war, war auch das ganze Ersparte weg ca 30000. Na ja ist nicht Gegenstand dieser Anfrage.
Wir wohnen beide im Kanton Solothurn. Vielleicht Ziehen wir in den Kanton BE wobei das noch nicht sicher ist.
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- Beiträge: 1109
- Registriert: 15.03.2009 17:14
Da kommst du wohl nicht an einer Abänderungsklage vorbei. Und die führt vor Gericht.
Was die Solidarhaftung betrifft, so kannst du deiner Frau einen eingeschriebenen Brief schreiben und eine Frist setzen.
Wenn sie nicht drauf eingeht, wirst du einen Anwalt damit beauftragen.
Und wenn sie wiederum nicht drauf eingeht, dann wird auch dies zum Gericht führen.
Lass dich beraten, wer in diesem Fall die Gerichtskosten tragen wird.
Was die Solidarhaftung betrifft, so kannst du deiner Frau einen eingeschriebenen Brief schreiben und eine Frist setzen.
Wenn sie nicht drauf eingeht, wirst du einen Anwalt damit beauftragen.
Und wenn sie wiederum nicht drauf eingeht, dann wird auch dies zum Gericht führen.
Lass dich beraten, wer in diesem Fall die Gerichtskosten tragen wird.
Hallo Aria
Herzlichen Glückwunsch zum Kind unterwegs!
Kanton Bern: das dritte Kind wird dazugerechnet und es gibt einen neuen Verteilschlüssel, indem alle Kinder berücksichtigt werden.
Allerdings kommt in etwa das gleiche heraus wie vorher.
Falls dann jedoch viel weniger herauskommt als vorher, werden die Alimente nicht einfach nach unten angepasst, sondern du musst wie meine Vorschreiberinnen schon geschrieben haben, eine Abänderungsklage machen.
Herzlichen Glückwunsch zum Kind unterwegs!
Kanton Bern: das dritte Kind wird dazugerechnet und es gibt einen neuen Verteilschlüssel, indem alle Kinder berücksichtigt werden.
Allerdings kommt in etwa das gleiche heraus wie vorher.
Falls dann jedoch viel weniger herauskommt als vorher, werden die Alimente nicht einfach nach unten angepasst, sondern du musst wie meine Vorschreiberinnen schon geschrieben haben, eine Abänderungsklage machen.
Unbedingt!Lass dich beraten, wer in diesem Fall die Gerichtskosten tragen wird.
Hallo Aria
Wenn ich anhand deiner Zahlen rechne("Berner-Modell),so hast du in eurer Scheidungskonvention Ausgangsbeträge von ca. Fr.850.-pro Kind zuzüglich Kinderzulagen(=25Prozent). Rechnet man nun mit drei Kindern(=35Prozent), so kommt man auf rund Fr.746.- pro Kind, also für dich eine Reduktion von Fr.200.-! Meiner Erfahrung nach ist dies das Maximum, das du erwarten kannst.
Wie schon erwähnt, suche zuerst das Gespräch mit deiner Ex-Frau, findet ihr gemeinsam eine Lösung,so musst du nicht Klagen, jedenfalls im Kanton Bern kann auch die Vormundschaftsbehörde eine neue Vereinbarung absegnen.
Wenn ich anhand deiner Zahlen rechne("Berner-Modell),so hast du in eurer Scheidungskonvention Ausgangsbeträge von ca. Fr.850.-pro Kind zuzüglich Kinderzulagen(=25Prozent). Rechnet man nun mit drei Kindern(=35Prozent), so kommt man auf rund Fr.746.- pro Kind, also für dich eine Reduktion von Fr.200.-! Meiner Erfahrung nach ist dies das Maximum, das du erwarten kannst.
Wie schon erwähnt, suche zuerst das Gespräch mit deiner Ex-Frau, findet ihr gemeinsam eine Lösung,so musst du nicht Klagen, jedenfalls im Kanton Bern kann auch die Vormundschaftsbehörde eine neue Vereinbarung absegnen.
Uns hatte die Frau auf der VB gesagt, da würden sie nichts machen... Das müssten wir mit der Exfrau und per Gericht regeln. Da sieht man nur wieder, dass man denen nicht alles glauben muss!Wie schon erwähnt, suche zuerst das Gespräch mit deiner Ex-Frau, findet ihr gemeinsam eine Lösung,so musst du nicht Klagen, jedenfalls im Kanton Bern kann auch die Vormundschaftsbehörde eine neue Vereinbarung absegnen.
Informiere dich gut, dass du etwas in der Hand hast, wenn sie dich abwimmeln wollen.
Es ist so, dass eine VB dies regeln kann. Basis bildet das Scheidungsurteil. Beide Parteien müssen aber gesprächsbereit sein. Ansonsten hilft nur noch der Gang vor's Gericht.
MitarbeiterInnen der VB haben es nicht immer so einfach. Es ist eine schwierige Kundschaft, die sie da haben. Es reicht nicht, wenn die eine Seite kompromissbereit ist. Dann halten sie sich an ihre Regeln und das ist verständlich.
MitarbeiterInnen der VB haben es nicht immer so einfach. Es ist eine schwierige Kundschaft, die sie da haben. Es reicht nicht, wenn die eine Seite kompromissbereit ist. Dann halten sie sich an ihre Regeln und das ist verständlich.
Gruss
Greenacre
Greenacre
Sorry, ich wollte nicht gegen die VB wettern! Wir waren damals wegen etwas anderem dort und die Frage war aufgetaucht. Vielleicht hatte ich sie auch falsch verstanden.Greenacre hat geschrieben: MitarbeiterInnen der VB haben es nicht immer so einfach. Es ist eine schwierige Kundschaft, die sie da haben. Es reicht nicht, wenn die eine Seite kompromissbereit ist. Dann halten sie sich an ihre Regeln und das ist verständlich.