Gemeinsames Konto - Konkubinat - Erbrecht

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maus75
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Gemeinsames Konto - Konkubinat - Erbrecht

Beitrag von maus75 »

Hallo ihr Lieben

Wir leben im Konkubinat und haben ein gemeinsames Haushalts- sowie Sparkonto. Was würde mit diesen Konten, im Falle des Todes bei einem von uns, passieren? Würden seine oder meine Kinder die Hälfte dieses Geldes bekommen/erben?

Besten Dank für Infos...
Stups
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Beitrag von Stups »

Hallo Maus75

Ich gehöre zwar zu jenen welche mehr mitlesen als schreiben, aber gerne melde ich mich auch wieder mal zu Wort :) .

Wir haben, als wir noch im Konkubinat lebten, einen Konkubinatsvertrag aufgesetzt. Solche Formulare findest Du über Google im Internet. Wichtig ist, diesen beim Notar beglaubigen zu lassen.

Jetzt wo wir verheiratet sind, haben wir einen Erbschaftsvertrag gemacht. So hat alles seine Ordnung.

Da wir mit der Kindsmutter noch heute leider nicht wirklich kommunizieren können, war es uns sehr wichtig alles geregelt zu haben.

Liebe Grüsse
Stups
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tabida
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Beitrag von tabida »

Deine Kinder bekommen das, was Du einbezahlt hast und seine Kinder das, was er einbezahlt hat. - Wird aber sicher schwierig zum belegen sein, wer was einbezahlt hat. :?
Mindestend beim Sparkonto würd ich zwei machen, dann wäre die Sache klar.
Ausserdem ist es so, dass das Konto bei einem Todesfall sofort gesperrt würde (auch bei einer Vollmacht über den Tod hinaus) und der überlebende Teil erst wieder darauf zugreifen kann, wenn die Erbschaft erledigt ist.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Ja Tabida

aber die normalen Ausgaben wie Miete, usw., welche üblichweise über das Konto gelaufen sind, werden weiterhin von der Bank bezahlt...
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
tabida
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Beitrag von tabida »

Meist ja - Delphia - ist aber abhängig vom Goodwill der Bank.

Und gerade bei einem Todesfall können auch noch Kosten anfallen, mit denen man nicht gerechnet hat.
aisha

Beitrag von aisha »

also ich kann nur raten, getrennte Konten zu haben, wenn man nicht verheiratet ist (und auch dann).
Besonders wenn minderjährige Kinder da sind und man mit der Ex nicht klarkommt.

Wir trennen strikte unser Geld, trotz Konkubinatsvertrages.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Eine Vollmacht über den Tod hinaus gibt es nicht. Die Bank zahlt aber die laufenden Kosten oder Dinge welche mit der Beerdigung zu tun hat.
Dabei müssen die Erben unterschreiben.
Soweit ich weiss macht das jede Bank.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Zanilla
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Beitrag von Zanilla »

Aber wer ist Erbe? Der zurückbleibende partner, weil das Konto auf beide Namen läuft? Oder die Kinder?
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Beide, vorausgesetzt das Konto lautete auf beide Namen.
Das Konto heisst dann: Erben des Fritz Müller & Heidi Meier. Statt wie bisher Fritz Müller & Heidi Meier.

Wie das genau mit der Erbteilung läuft, weiss ich nicht.

Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder Inhaber einzeln über das Geld verfügen. Aber eben im Todesfall wird eine Sperrung gemacht.
Ganz genau weiss ich es auch nicht, ist schon länger her, als ich auf der Bank gearbeitet habe.

Ich würde niemanden empfehlen Gemeinschaftskontis zu machen. Ist schlichwegs nicht nötig in meinen Augen.
15 Jahre Patchworkerfahrung
tabida
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Beitrag von tabida »

Wie schon gesagt, seine Kinder erben, was er einbezahlt ha; ihre, was sie einbezahlt hat.
Per Testament könnte man sie auf den Pflichtteil setzten und für den Rest als Erbe einsetzten wen man möchte.
Wieviel das nun ist, ist bei einem gemeinsamen Konto sicher schwierig aufzudröseln. Vermutlich werden ja auch Ausgaben von diesem Konto bestritten.
maus75
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Beitrag von maus75 »

Vielen Dank für die vielen Beiträge!
Wir handhaben es so, dass er die ganze Miete bezahlt und ich den selben Betrag auf unser Sparkonto einbezahle.
(das ganze Geld was auf diesem Konto ist, wurde von mir einbezahlt)
Folglich würden seine Kinder nichts bekommen, wenn er vor mir gehen muss...?
tabida
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Beitrag von tabida »

Dann würd ich aber auch gleich ein eigenes Konto machen.... Wie gesagt, ein gemeinsames Konto würde im Todesfall erstmal gesperrt. Tarzan hat zwar auch recht, dass in der Regel bestimmte Zahlungen gemacht werden, wenn die Erben unterschreiben, aber auch bis die Erben offiziell festehen kann es - je nachdem - ein paar Wochen dauern.

Du kannst ihm ja bei einem eigenen Konto eine Vollmacht darüber ausstellen.

Lasst Euch doch auch mal auf einem Notariat beraten, ob Eure Regelung wirklich "verhebt".
tarzan
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Beitrag von tarzan »

da kannst du auf der Bank nachfragen, da musst du nicht zwingend einen Notar/Anwalt fragen.

maus, ich denke nicht dass das funktioniert. Du müsstes beweisen, dass das dein Geld ist und du es einbezahlt hast, anderseits ist das ja dein Anteil an die Miete oder zumindest die Hälfte davon.

Am besten wäre doch, dass jeder sein eignes Sparkonto hat und selbst drauf einbezahlt, und das ihr euch die Miete teilt.

Hände weg von gemeinsamen Konten wenn es nicht unbedingt sein muss...
15 Jahre Patchworkerfahrung
maus75
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Beitrag von maus75 »

...so nun bin ich schlauer. Wir waren gestern bei einem Notar.

Wenn das Konto auf beide Namen lautet ist es egal wer wieviel einbezahlt hat. Die eine Hälfte gehört meinem Partner und die andere Hälfte gehört mir.
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